Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Unsere Aufgabe als Politiker ist es nicht darauf zu warten, dass wir in unserer Rechtsauffassung schlussendlich dennoch bestätigt werden, sondern die fällige Klarstellung im SGB VI unterzubringen. Es muss zwischen Bestands- und Neuaussiedlern unterschieden werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
11.12.2006
Von:

Sejt 13 Monaten ich versuche meine Familie aus Russland zu holen,bin schon bei Verwaltungsgericht gelandet,die ganze zynismus,was ich habe wegen Familien Nachzug erleben,können Sie nicht vorstellen,hab mich zu Bundespräsident gewendet,Petitionsausschuss,Auswärtigeamt - fehlgeschlagen,keine richtige Hilfe bekommen.Was können Sie,als meine Abgeordnete vorschlagen?

Herrn Falkenberg,Justiziar des Bundestages hat nicht mal vor Gericht erschien. Es ist eine Missachtung des Gerichtes und eine Beleidigung für mich. Akten ansicht Sie können bei Frau Naumann, Petitionsausschus einsehen.

Hochachtungvoll.

Diehl Eugen,
Ihr Wähler
Antwort von Wolfgang Wieland
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18.12.2006
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr Diehl,

als Rechtsanwalt weiß ich, dass Ausländerecht, insbesondere auch der Familiennachzug ein kompliziertes Feld ist. Eine Rechtsberatung kann ich ihnen leider nicht erteilen. Da ihr Fall bereits beim Petitionsausschuss liegt, bin ich sicher, dass sie bald eine kompetente Antwort bekommen oder schon bekommen haben, die die besonderen Umstände ihres Falles berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.12.2006
Von:

1. Was halten Sie von dem Killerspiele Verbot?
2. Was von Fernsehgebuehren fuer Internetnutzer?
3. Sollte man die Meinung aeussern duerfen, dass Israel kein Existenzrecht hat?
4. Sollte man menschliches Cloning in Deutschland verbieten?
Antwort von Wolfgang Wieland
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15.12.2006
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne antworte ich auf Ihre Fragen.

Zu 1.
Es wird nach geltendem Recht bestraft, wer Medien verbreitet, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". So steht es im §131 des Strafgesetzbuches. Daneben gibt es die unabhängige Selbstkontrolle der Softwareproduzenten, die die Alterseinstufungen der Computerspiele vornimmt. Ich glaube nicht, dass wir neue Gesetze brauchen. Allerdings sollten die bestehenden Gesetze konsequent angewandt werden.

Zu 2.
Wir lehnen die PC-Gebühr ab und haben uns für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Wir meinen allerdings, dass es Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, da der Bestand und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert werden müssen. Deshalb haben wir das grüne Konzept einer Mediengebühr entwickelt. Eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräten orientiert ist überholt. Wir Grünen plädieren deshalb seit langem für eine einfache Mediengebühr pro Haushalt und eine gestaffelte Gebühr in Betrieben.

Zu 3.
Ich bin entschieden der Meinung, dass Israel ein Existenzrecht hat und dass Deutschland zu Recht einer der Freunde des Staates Israel ist, der gemeinsam mit anderen dieses Recht garantiert. Zum Existenzrecht des Staates Israel darf man auch andere Meinungen äußern. Ich halte das allerdings für unhistorischen, unpolitisch und für dumm. Das Existenzrecht der Menschen in Israel zu bestreiten wäre allerdings Volksverhetzung und ist deshalb zu Recht verboten.

Zu 4.
Menschliches Clonen ist in Deutschland verboten und das ist gut so.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.12.2006
Von:

Guten Tag,

ich befürworte grundsätzlich ihre Kritik gegen die Fernüberwachung von Rechnern, dennoch habe ich ein Problem mit der folgender Formulierung: Die Strafverfolgungsorgane dürften nicht "handeln wie ein Chaos-Computer-Club", denn, und hier kommt meine Frage, haben Sie sich einmal die CCC-Hackerethik angeschaut? Es heißt dort "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" www.ccc.de , was genau ihre Argumentation stützen würde. Wenn Sie also noch Argumente brauchen, um gegen das Gesetzpaket zu diskutieren, ist ein Besuch der Seiten des CCC bestimmt hilfreich.
Antwort von Wolfgang Wieland
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15.12.2006
Wolfgang Wieland
Hallo und vielen Dank für den Link und den Hinweis.

Die Tätigkeit der Bundesregierung habe ich mit der Arbeit des CCC verglichen, weil sich die Bundesregierung bei der sogenannten Heimlichen Online-Durchsuchung wie ein Privatmann verhält. Sie tut so, als müsse ihr das Schnüffeln erst verboten werden. Die Exekutive darf aber nur dann in Bürgerrechte eingreifen, wenn dies zur Erreichung legitimer Ziele notwendig ist und auf verfassungsmäßiger gesetzlicher Grundlage erfolgt. An diese engen Voraussetzungen muss sich der CCC natürlich nicht halten. Er hat in der Vergangenheit einige Male erfolgreich die Behörden vorgeführt und damit staatliches Handeln gut kontrolliert. Ich nehme auch erfreut zur Kenntnis, dass diese Tätigkeit mit Ethikregeln abgesichert ist. Bitte nehmen Sie meinen Vergleich als Kritik der Regierung, nicht als Kritik am CCC, dessen Arbeit ich sehr schätze.

Grüße
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Frage zum Thema Sicherheit
14.12.2006
Von:
C. Q.

Sehr geehrter Herr Wieland

Meine Frau benutzt manchmal, als Anwohner, die U Bahn in der Bernauerstrasse. In den 3 Jahren, in denen wir in der Gegend wohnen, können wir immer, in der Zeit von 10 - 22 Uhr, eine arabische Gang im U-Bahnhof beim Dealen beobachten. Bisher war nur die aggressie Stimmung der Gang und ihrer Kunden störend. In den letzten Wochen ist meine Frau jedoch 2 mal direkt von dieser Gang ohne Grund bedroht und aufs übelste beschimpft worden. Natürlich greift kein Pasant ein.
Was mich bestürzt ist, dass niemand reagiert, diese Gang seid Jahren vollkommen freie Hand hat und anscheinend langsam übermütig wird. Die Polizei sagt mir sie könne nichts tun, die BVG reagiert garnicht auf meine Fragen. Die Anwohner des Zions-Kirch Platzes wissen, wer dealt, wo in etwa die Verstecke für die Drogen sind etc., aber niemand traut sich zur Polizei, weil es natürlich in einem solchen Fall keinen Zeugenschutz gibt.
Ich habe nicht nur Angst um meine Frau! Und frage mich, wie lange es noch dauert, bis ein U Bhf in Berlin-Mitte zur "No Go Area" wird.
Meine Frage ist, was wird getan, um z.B. den UBhf-Bernauerstr. zu einem sicheren Ort zu machen? Und damit Sie es richtig verstehen, diese Vorfälle finden tagsüber statt und nicht etwa spät in der Nacht.

Mit freundlichen Grüssen

C. Q.


Anmerkung der Redaktion
Vor- und Nachname wurde in Rücksprache mit Herrn Wieland nachträglich verkürzt dargestellt.
Antwort von Wolfgang Wieland
3Empfehlungen
15.12.2006
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr Q.,

ich bin seit langem dafür, dass sogenannte weiche Drogen wie Cannabis legalisiert werden und von Volljährigen wie Alkohol erworben werden können. Dies sollte zusammen mit einer notwendigen Warnung vor den Folgen eines jeden Drogengenusses geschehen.

Das Verbot der weichen Drogen führt zu den von Ihnen geschilderten mißlichen Zuständen des Handelns an belebten Plätzen, sei es in der U-Bahn oder in Parks. Bei der U-Bahn rächt sich zudem, dass die BVG sämtliches Personal von den Bahnhöfen abgezogen hat und so Geisterbahnhöfe entstanden sind.

Es ist die Aufgabe der Polizei, sicherzustellen, dass trotz aller Schwierigkeiten die von Ihnen geschilderte Belästigung von Passanten wie Ihrer Frau unterbleibt. Erst Recht hat sie geschehene Straftaten aufzuklären.

Ich werde deshalb den Inhalt Ihres Briefes -ohne Ihren Namen zu nennen - dem Polizeipräsidenten mitteilen.

Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Sicherheit
18.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland

Zu erst möchte ich ihnen mitteilen, das ich nicht aus Berlin komme. Ich bin mehr oder weniger zufällig auf diese Seite gestoßen und versuchte mir in die von außen doch sehr "bizarre" Berliner Politik Einblick zu verschaffen. Und bin dabei auf eine Antwort von Ihnen gestoßen.

Ihre Äußerung zur Frage von Herrn C. Q. am 14.12.06 in der sie die Legalisierung von Canabis befürworten, würde ich gerne genauer hinterfragen. Kann man Canabis mit Alkohol und Zigaretten vergleichen?
Meiner Meinung nach definitiv nicht. ich finde es eher unzumutbar und unverantwortlich, wie Sie dieses in meinen Augen massive Problem zu lösen gedenken, denn soziale Probleme können doch nicht auf diese Art und weiße gelöst werden, oder?

Es wäre nett, wenn sie den Brief beantworten könnten, obwohl ich keiner Ihrer Wähler bin.

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
18.12.2006
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

kein Drogenkonsum kann soziale Probleme lösen. Es besteht vielmehr immer die Gefahr, dass es bei der Einnahme von Drogen zu einer Verschärfung der zugrunde liegenden Konfliktlage kommt. Die beste Lösung ist ein Leben ohne Drogen. Die wenigsten Menschen sind dazu allerdings bereit oder in der Lage.Am häufigsten greifen sie bekanntlich zu der legalen Droge Alkohol.

Hier geht es um die Frage, ob der Staat beim Verbot willkürlich zwischen Alkohol und Cannabis differenzieren darf. Ferner müssen die negativen Begleiterscheinungen bedacht werden, die ein illegaler Handel mit sich bringt und die von Herrn Q. angesprochen wurden.

Ich beantworte im übrigen gerne auch mails von Nicht-Grün-Wählern. Was nicht ist, kann ja noch werden.

In diesem Sinne

Ihr Wolfgang Wieland
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Ihre Frage an Wolfgang Wieland
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