Wolfgang Wieland (GRÜNE)

Angaben zur Person
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.12.2006
Von:

1. Was halten Sie von dem Killerspiele Verbot?
2. Was von Fernsehgebuehren fuer Internetnutzer?
3. Sollte man die Meinung aeussern duerfen, dass Israel kein Existenzrecht hat?
4. Sollte man menschliches Cloning in Deutschland verbieten?
Antwort von Wolfgang Wieland
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15.12.2006
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne antworte ich auf Ihre Fragen.

Zu 1.
Es wird nach geltendem Recht bestraft, wer Medien verbreitet, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". So steht es im §131 des Strafgesetzbuches. Daneben gibt es die unabhängige Selbstkontrolle der Softwareproduzenten, die die Alterseinstufungen der Computerspiele vornimmt. Ich glaube nicht, dass wir neue Gesetze brauchen. Allerdings sollten die bestehenden Gesetze konsequent angewandt werden.

Zu 2.
Wir lehnen die PC-Gebühr ab und haben uns für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Wir meinen allerdings, dass es Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, da der Bestand und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert werden müssen. Deshalb haben wir das grüne Konzept einer Mediengebühr entwickelt. Eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräten orientiert ist überholt. Wir Grünen plädieren deshalb seit langem für eine einfache Mediengebühr pro Haushalt und eine gestaffelte Gebühr in Betrieben.

Zu 3.
Ich bin entschieden der Meinung, dass Israel ein Existenzrecht hat und dass Deutschland zu Recht einer der Freunde des Staates Israel ist, der gemeinsam mit anderen dieses Recht garantiert. Zum Existenzrecht des Staates Israel darf man auch andere Meinungen äußern. Ich halte das allerdings für unhistorischen, unpolitisch und für dumm. Das Existenzrecht der Menschen in Israel zu bestreiten wäre allerdings Volksverhetzung und ist deshalb zu Recht verboten.

Zu 4.
Menschliches Clonen ist in Deutschland verboten und das ist gut so.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.12.2006
Von:

Guten Tag,

ich befürworte grundsätzlich ihre Kritik gegen die Fernüberwachung von Rechnern, dennoch habe ich ein Problem mit der folgender Formulierung: Die Strafverfolgungsorgane dürften nicht "handeln wie ein Chaos-Computer-Club", denn, und hier kommt meine Frage, haben Sie sich einmal die CCC-Hackerethik angeschaut? Es heißt dort "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" www.ccc.de , was genau ihre Argumentation stützen würde. Wenn Sie also noch Argumente brauchen, um gegen das Gesetzpaket zu diskutieren, ist ein Besuch der Seiten des CCC bestimmt hilfreich.
Antwort von Wolfgang Wieland
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15.12.2006
Wolfgang Wieland
Hallo und vielen Dank für den Link und den Hinweis.

Die Tätigkeit der Bundesregierung habe ich mit der Arbeit des CCC verglichen, weil sich die Bundesregierung bei der sogenannten Heimlichen Online-Durchsuchung wie ein Privatmann verhält. Sie tut so, als müsse ihr das Schnüffeln erst verboten werden. Die Exekutive darf aber nur dann in Bürgerrechte eingreifen, wenn dies zur Erreichung legitimer Ziele notwendig ist und auf verfassungsmäßiger gesetzlicher Grundlage erfolgt. An diese engen Voraussetzungen muss sich der CCC natürlich nicht halten. Er hat in der Vergangenheit einige Male erfolgreich die Behörden vorgeführt und damit staatliches Handeln gut kontrolliert. Ich nehme auch erfreut zur Kenntnis, dass diese Tätigkeit mit Ethikregeln abgesichert ist. Bitte nehmen Sie meinen Vergleich als Kritik der Regierung, nicht als Kritik am CCC, dessen Arbeit ich sehr schätze.

Grüße
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

in Ihrem Wahlkreis Berlin-Mitte in einer großen Passage am Oranienburger Tor (Friedrichstr. 110/112) war eine für die Entwicklung europäischer Rechtsstaatlichkeit tragische historische Institution angesiedelt, das SS-Zenralbodenamt des Reichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums (1940 bis 1945, heute Baulücke und tacheles). Unter der Leitung eines Berliner Hochschullehrers und mit Assistenz von Hunderten von Studierenden aus Berlin, Königsberg und Wien wurden 800.000 landwirtschaftliche polnische Kleinbetrieben im Wartheland und Westpreußen erfaßt zwecks Hofbeschlagnahme und Überführung in deutsches Eigentum.
Ein studentischer Erfahrungsbericht vom Februar 1940 aus der Münchener Studentenzeitung "Die Bewegung" und eine Kurzvorstellung des SS-Zentralbodenamtes RKF finden Sie hier: gplanost.x-berg.de

Das aktuelle Phänomen: trotz einiger Kommissionen zur Aufarbeitung der Verstrickungen der Universitätsgeschichte in die NS-Vernichtungspolitik lehnen die Berliner Gedenkstätten und auch die Historiker der Humboldt-Uni in Berlin-Mitte jede Stellungnahme zur vorgeschlagenen mehrsprachigen Kennzeichnung dieses historischen Täterortes ab. Vor drei Jahren hatten Sie sich sehr engagiert und ganzheitlich für eine öffentliche Aufarbeitung ausgesprochen. Da der frühere Berliner Wissenschaftssenator Dr.Flierl jedoch jegliche Förderanträge zum Projekt im Hauptstadtkulturfonds ablehnte und die Grünen im AGH und im Bundestag keine Fragen zum Thema stellen, besteht für mich der Eindruck, dass Sie ganz langsam und leise Ihre Meinung zur Sache in den letzten drei Jahren doch geändert haben. Ist dies zutreffend? Heilt Ihrer Meinung nach bei diesem Thema die Zeit die Wunden und stellt die "stille biologische Lösung" durch Wegsterben der Zeitzeugen auch eine von Ihnen inzwischen akkzeptierte "Lösung" des Problems dar?

Die eigene Position zu ändern ist keine Schande. In Hoffnung auf eine Antwort
Matt
Antwort von Wolfgang Wieland
bisher keineEmpfehlungen
27.12.2006
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

ich habe meine Meinung zur Notwendigkeit des öffentlichen Erinnerns an die Orte des NS-Terrorregimes mitnichten geändert. Die Anbringung einer Hinweistafel auf das SS - Zentralbodenamt in der Friedrichstrasse scheint mir sinnvoll und notwendig zu sein. Ich empfehle Ihnen, sich deswegen an den neuen Wissenschaftssenator, Herrn Zöllner, zu wenden und ihn aufzufordern, die Entscheidung seines Amtsvorgängers Flierl zu überprüfen.

Ich werde mich mit dem Bezirk Mitte in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass eine bezirkliche Initiative gestartet wird.Ich werde Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Echtler,

Im Mai letzten Jahres wurde auf Antrag der Berliner CDU im Ausschuss für Verfassungsschutz ein Prüfverfahren eingeleitet.
Ziel war die Prüfung, ob die vorrangig von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und SED-Funktionären getragene "Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung" GRH e.V. durch den Verfassungsschutz beobachtet werden soll.
Die Mitglieder dieser und ähnlicher Organisationen wie z.B. die "Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde GBM e.V. verherrlichen weiterhin unter dem Deckmantel von Menschenrechtsorganisationen öffentlich die SED-Diktatur, arbeiten aktiv an der Geschichtsfälschung und entwürdigten die Opfer der 2. deutschen Diktatur.
Können Sie mir dazu inzwischen ein Ergebnis nennen ?

Mit freundlichen Grüßen,
R.
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
31.01.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

soweit die Behandlung des Themas im Ausschuss für Verfassungsschutz des Abgeordnetenhauses von Berlin nicht in geheimer Sitzung erfolgte, kann ich Ihnen berichten, was dort besprochen wurde. Das grüne Mitglied im Ausschuss Volker Ratzmann hatte das von der CDU vorgebrachte Anliegen durchaus wohlwollend behandelt. So wies er auf das Missverhältnis hin, dass einerseits Antifa-Gruppen beobachtet werden (über die der VS dann in seinen Berichten so gefährliche Dinge zu berichten wusste wie die, dass sie sich getroffen haben, um Transparente für eine Demo herzustellen) und andererseits der Verfassungsschutz überhaupt nichts über StaSi-Seilschaften wüsste, die zum Teil ja tatsächlich ausgebildet sind in konspirativer Tätigkeit und Zersetzung. Vor dem Hintergrund, dass solche Vereinigungen immer offensiver in Gedenkstätten aufträten und eine SPD-Abgeordnete sogar einen Drohanruf erhalten habe (immerhin Nötigung eines Verfassungsorgans), hielten wir es für richtig, dass der Senat sich ein Bild macht über diese Gruppen. Allerdings nicht mit geheimdienstlichen Mitteln - eine Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen (Internet) zeige deutlich, wes Geistes Kind solche Vereinigungen sind und welches Spiel sie betrieben.

Nach einigem Lavieren hat der Senat dann zugesagt zu prüfen, inwiefern es verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Gruppen gibt, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigten. Die Informationen dazu wurden in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt, daher kann ich dazu nichts sagen. Aus dem Umstand, dass die Informationen nicht veröffentlicht wurden, lässt sich aber schließen, dass die Gruppen nicht zum offiziellen Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes geworden sind. Öffentlich berichten darf der Verfassungsschutz nur über Beobachtungsobjekte. Dass es hohe Hürden gibt für die geheimdienstliche Beobachtung, hat in einem demokratischen Rechtsstaat ja auch gute Gründe - das unterscheidet uns eben von Staaten wie der DDR. Bleibt der fahle Geschmack des Messens mit zweierlei Maß: Bei Gruppen wie dem Berliner Sozialforum hat man es mit mit den gesetzlichen Grenzen der Befugnisse des Verfassungsschutzes leider nicht so ernst genommen.

Ich finde es um so dringlicher notwendig, sich politisch mit diesen Vereinigungen auseinanderzusetzen, was wir auch weiter vom Senat fordern und was dieser ja auch ohne eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz tun kann. Auch die Grünen tun dies. Um ein Zeichen zu setzen gegen die skandalöse Generosität des PDS-Kultursenators Flierl gegenüber diesen Gruppen, hat unsere Berliner Abgeordnetenhausfraktion z.B. die Gedenkstätte Hohenschönhausen besucht und demonstrativ unterstützt.

Immerhin musste Senator Thomas Flierl, der in der direkten Auseinandersetzung mit diesen Unbelehrbaren in der Gedenkstätte Hohenschönhausen versagte, inzwischen seinen Hut nehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.01.2007
Von:

Meine Frau benutzt manchmal, als Anwohner, die U Bahn in der Bernauerstrasse. In den 3 Jahren, in denen wir in der Gegend wohnen, können wir immer, in der Zeit von 10 - 22 Uhr, eine arabische Gang im U-Bahnhof beim Dealen beobachten. Bisher war nur die aggressie Stimmung der Gang und ihrer Kunden störend. In den letzten Wochen ist meine Frau jedoch 2 mal direkt von dieser Gang ohne Grund bedroht und aufs übelste beschimpft worden. Natürlich greift kein Pasant ein.
Was mich bestürzt ist, dass niemand reagiert, diese Gang seid Jahren vollkommen freie Hand hat und anscheinend langsam übermütig wird. Die Polizei sagt mir sie könne nichts tun, die BVG reagiert garnicht auf meine Fragen. Die Anwohner des Zions-Kirch Platzes wissen, wer dealt, wo in etwa die Verstecke für die Drogen sind etc., aber niemand traut sich zur Polizei, weil es natürlich in einem solchen Fall keinen Zeugenschutz gibt.
Ich habe nicht nur Angst um meine Frau! Und frage mich, wie lange es noch dauert, bis ein U Bhf in Berlin-Mitte zur "No Go Area" wird.
Meine Frage ist, was wird getan, um z.B. den UBhf-Bernauerstr. zu einem sicheren Ort zu machen? Und damit Sie es richtig verstehen, diese Vorfälle finden tagsüber statt und nicht etwa spät in der Nacht.

Mit freundlichen Grüssen
Herr
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
30.01.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

wie ich bereits auf eine sehr ähnliche Frage ausgeführt habe, bin ich seit langem dafür, dass sogenannte weiche Drogen wie Cannabis legalisiert werden und von Volljährigen wie Alkohol erworben werden können. Dies sollte zusammen mit einer notwendigen Warnung vor den Folgen eines jeden Drogengenusses geschehen.

Das Verbot der weichen Drogen führt zu den von Ihnen geschilderten misslichen Zuständen des Handelns an belebten Plätzen, sei es in der U-Bahn oder in Parks. Bei der U-Bahn rächt sich zudem, dass die BVG sämtliches Personal von den Bahnhöfen abgezogen hat und so Geisterbahnhöfe entstanden sind.

Es ist die Aufgabe der Polizei, sicherzustellen, dass trotz aller Schwierigkeiten die von Ihnen geschilderte Belästigung von Passanten wie Ihrer Frau unterbleibt. Erst Recht hat sie geschehene Straftaten aufzuklären.

Ich werde deshalb den Inhalt Ihres Briefes - ohne Ihren Namen zu nennen - dem Polizeipräsidenten mitteilen.

Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland
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Ihre Frage an Wolfgang Wieland
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.