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Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seit vielen Jahren bemühen sich die ehemaligen DDR-Flüchtlinge und -Übersiedler darum, bei den Politikern Gehör zu finden. Es geht um den Umstand, daß ihre Rentenanwartschaften durch die ungerechtfertigte Anwendung von Gesetzen, die exklusiv für das Ereignis "Beitritt der DDR" und die Überleitung der Renten auf das Beitrittsgebiet geschaffen worden sind, rückwirkend beschnitten werden. Die Rentenversicherer haben unter aktiver Mitwirkung des BMAS einen Paradigmenwechsel vorgenommen, der für die meisten der Betroffenen einen sozialen Absturz bedeutet.
Angesichts der großzügigen Gestaltung der Rentengesetze für die Versicherten des Beitrittsgebietes müssen das die DDR-Flüchtlinge als einen politische und soziale Herabwürdigung empfinden.
Über diese Plattform haben sich zahlreiche Betroffene an etliche Abgeordnete gewandt. Sofern überhaupt eine Antwort gegeben wird, läßt diese in der Regel einen unzureichenden Informationsstand erkennen. Die Historie, die ausgehend vom Fall der Mauer zum Beitritt der DDR geführt hat, ist uns allen geläufig. Sie ist mit der Schaffung von Gesetzen einhergegangen, die die Überleitung von Bundesrecht auf das Beitrittsgebiet zu regeln hatte.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die zuläßt, daß das Gesetzespaket RÜG/AAÜG auf Versicherte der alten Bundesländer anzuwenden ist.
Die Abgeordneten wissen das erstaunlicherweise in der Regel nicht. Oder sie wollen es nicht wahrhaben. Oder es gibt eine Art Denkverbot in dieser Richtung.
Bemerkenswerterweise hat sich kürzlich doch ein Abgeordneter des Problems angenommen. Der Abgeordnete Ottmar Schreiner, der seit den damaligen Geschehnissen ununterbrochen dem Bundestag angehörte, hat erkannt, daß hier offensichtlich ein Unrechtszustand zementiert worden ist. Er hat das nicht nur erkannt, sondern er hat es auch gewagt, das offen zu sagen, indem er seine Aussage in dieser Plattform eingestellt hat.
Wären Sie bereit, ihn zu unterstützen?
Es wäre zu wünschen. MfG, J.H.