Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Das gestaltet sich leider schwieriger als erhofft: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF erklärte sich für unzuständig, die zuständigen Landesbehörden verwiesen auf Anweisungen "von oben". Und "ganz oben", beim Bundesinnenministerium, haben auch vier Wochen und zahllose Telefonate noch keinen Ansprechpartner ergeben, der ein Antwort geben konnte oder wollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

seit vielen Jahren bemühen sich die ehemaligen DDR-Flüchtlinge und -Übersiedler darum, bei den Politikern Gehör zu finden. Es geht um den Umstand, daß ihre Rentenanwartschaften durch die ungerechtfertigte Anwendung von Gesetzen, die exklusiv für das Ereignis "Beitritt der DDR" und die Überleitung der Renten auf das Beitrittsgebiet geschaffen worden sind, rückwirkend beschnitten werden. Die Rentenversicherer haben unter aktiver Mitwirkung des BMAS einen Paradigmenwechsel vorgenommen, der für die meisten der Betroffenen einen sozialen Absturz bedeutet.
Angesichts der großzügigen Gestaltung der Rentengesetze für die Versicherten des Beitrittsgebietes müssen das die DDR-Flüchtlinge als einen politische und soziale Herabwürdigung empfinden.
Über diese Plattform haben sich zahlreiche Betroffene an etliche Abgeordnete gewandt. Sofern überhaupt eine Antwort gegeben wird, läßt diese in der Regel einen unzureichenden Informationsstand erkennen. Die Historie, die ausgehend vom Fall der Mauer zum Beitritt der DDR geführt hat, ist uns allen geläufig. Sie ist mit der Schaffung von Gesetzen einhergegangen, die die Überleitung von Bundesrecht auf das Beitrittsgebiet zu regeln hatte.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die zuläßt, daß das Gesetzespaket RÜG/AAÜG auf Versicherte der alten Bundesländer anzuwenden ist.
Die Abgeordneten wissen das erstaunlicherweise in der Regel nicht. Oder sie wollen es nicht wahrhaben. Oder es gibt eine Art Denkverbot in dieser Richtung.
Bemerkenswerterweise hat sich kürzlich doch ein Abgeordneter des Problems angenommen. Der Abgeordnete Ottmar Schreiner, der seit den damaligen Geschehnissen ununterbrochen dem Bundestag angehörte, hat erkannt, daß hier offensichtlich ein Unrechtszustand zementiert worden ist. Er hat das nicht nur erkannt, sondern er hat es auch gewagt, das offen zu sagen, indem er seine Aussage in dieser Plattform eingestellt hat.
Wären Sie bereit, ihn zu unterstützen?

Es wäre zu wünschen. MfG, J.H.
Antwort von Wolfgang Wieland
36Empfehlungen
13.11.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage wirft ein Schlaglicht darauf, dass immer noch viele Probleme bei der Herstellung der Inneren Einheit ungelöst sind. Ich habe mich intensiv mit dem Problem der Überleitung der Renten beschäftigt, das viele Personen betrifft, die die DDR teils unter Lebensgefahr teils unter großen Repressalien vor 1989 verlassen haben. Meiner Rechtsauffassung nach durften DDR-Flüchtlinge darauf vertrauen, dass ihnen aus der Flucht keine Nachteile im Rentenrecht entstehen. Die Anwendung des RÜG an Stelle des Fremdrentenrechts führt aber nun zu merklichen finanziellen Nachteilen. Wie der Kollege Schreiner in seiner Antwort richtigerweise ausführt, sollte das RÜG die Rentenbelange der in der DDR lebenden Bürgerinnen und Bürger regeln. Mit diesem Zweck verträgt es sich nicht, dass § 259a SGB VI die Anwendung des Fremdrentenrechts auf Jahrgänge ab dem 1.1.1937 ausschließt und Sie und viele andere Betroffene nunmehr schlechter gestellt sind, als wenn Sie in der DDR verblieben wären und dort Ihre Beiträge entrichtet hätten.

Das die Deutsche Rentenversicherung mit Rückendeckung des BMAS unter Berufung auf die veränderte Rechtslage nur die faktischen Einzahlungen in das Rentensystem der DDR berücksichtigt, verletzt das Vertrauen der Flüchtlinge in den Bestand der Gesetzeslage, wie sie bis zur Friedlichen Revolution berechtigterweise bestand und wird der politischen Wirklichkeit der SED-Diktatur nicht gerecht. Leider haben die Gerichte diesen Sachverhalt anders beurteilt. Die formale Anwendung des RÜG mag juristisch vertretbar sein. Sie enttäuscht aber die berechtigte Erwartung der ehemaligen Flüchtlinge auf Anerkennung ihrer Rentenanwartschaften und schafft neue Ungerechtigkeiten, weil ob unbeabsichtigt oder nicht diejenigen privilegiert werden, die das System der DDR sogar noch aktiv unterstützt haben.

Richtig war die Entscheidung Übersiedler, die mit Beginn der Friedlichen Revolution die DDR zu Hundertausenden verlassen haben, nicht nach dem Fremdrentenrecht zu bewerten. Das hätte die Auswanderung aus dem Beitrittsgebiet noch weiter verschärft. Die daraus folgende Gleichmachung der Neu- und der Bestandsaussiedler vermengt aber zwei Gruppen, die individuell hätten behandelt werden müssen. Die Bundesregierung, die zu einer Vereinheitlichung des Rentenrechts kommen will und das Prinzip der Selbstverantwortung für die Zahlung in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung betont, argumentiert statt dessen formal und angesichts von Politischer Verfolgung und Schiessbefehl lebensfremd. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP wird erkennbar, dass die Haltung des Bundes ausschließlich von finanziellen Interessen geprägt ist und man nur deshalb das Kapitel von Flucht und Ausreise nicht wieder öffnen möchte. Für die faktische Kürzung der Rentenanwartschaften sehe ich keine Rechtfertigung.

Seien Sie gewiss, dass ich mich in diesem Sinne für Ihr Anliegen und die dafür erforderliche gesetzliche Neuregelung in der Opposition einsetzen werde. Wie bei der Schaffung der Opferpension werden wir dafür im Sinne der Betroffenen fraktionsübergreifend nach einer Lösung suchen. Dieser Erkenntnisprozess kann aber erfahrungsgemäß Zeit beanspruchen. Ich kann Sie daher nur ermuntern, Ihr berechtigtes Anliegen beharrlich weiterzuverfolgen und sich von ersten Ablehnungen nicht entmutigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

im Jahr 1985 stellten meine Frau und ich in der DDR einen Ausreiseantrag. Im Januar 1989 durften wir mit unseren Kindern in die Bundesrepublik ausreisen. Über das Notaufnahmeverfahren wurden wir in die Bundesrepublik integriert. Rentenrechtlich wurden wir so gestellt, als ob wir unser Arbeitsleben in der Bundesrepublik verbracht hätten. Das war auch wichtig, da wir nun für die DDR Ausländer waren und keinen Anspruch mehr hatten auf Rente aus den Beiträgen, die wir in das Sozialversicherungssystem der DDR eingezahlt hatten. Wir führten eine Kontenklärung durch und erhielten verbindlich Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz. Im Jahr 2003 hat die BfA die Rentenbescheide mit den Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz aufgehoben; in den neuen Rentenbescheiden wurden die DDR-Versicherungszeiten nach den Regeln des Rentenüberleitungsgesetzes bewertet. Warum wurde rückwirkend in eine Vereinbarung eingegriffen; warum wurde der Vertrauensschutz verletzt? Menschen, die die DDR verlassen wollten, haben in das DDR-Versicherungssystem nur die Pflichtbeiträge bezahlt und werden rückwirkend dafür bestraft. Was haben sich die Abgeordneten des Bundestages dabei gedacht? Heute wissen wir: Die Abgeordneten, die das RÜG verabschiedet haben, wussten davon überhaupt nichts. Frau Dr. Babel und Herr Cronenberg gehörten zu den Gestaltern des RÜG und haben erst im Jahr 2004 von den Übersiedlern von diesen Vorgängen erfahren und sie haben schriftlich bestätigt, dass nie die Absicht bestand, den Übersiedlern die FRG - Rentenanwartschaften zu entziehen. Ein einziger Abgeordneter des heutigen Bundestages hat bisher den Mut gefunden, öffentlich auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de zu verkünden: Jawohl, hier geschieht Unrecht! Es ist Ottmar Schreiner. Wären Sie bereit, mit Herrn Schreiner über dieses Thema zu sprechen, obwohl es leider keine rot-grüne Koalition mehr gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
33Empfehlungen
13.11.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

In meiner heutigen Antwort an Herrn Holdefleiss habe ich grundsätzlich einiges zu den Ungerechtigkeiten ausgeführt, die aus der Anwendung des RÜG auf Menschen wie Sie erwächst, die die DDR vor der Friedlichen Revolution unter großen persönlichen Entbehrungen verlassen haben.

Dass auf Sie das RÜG angewendet wird, liegt an der Norm des § 259a SGB VI. Im Umkehrschluss zu dieser gesetzlichen Regelung werden alle ab dem 1.1.1937 Geborenen dem RÜG unterworfen. Weil damit eine gesetzliche Grundlage besteht, auf die sich auch Gerichtsurteile stützen, bin ich der Ansicht, dass zur Beseitigung der eingetretenen Ungerechtigkeit eine gesetzliche Neuregelung notwendig ist. Viele der Betroffenen vor allem in jüngeren Jahrgängen werden erst mit dem Eintritt ins Rentenalter dieses Problems gewahr werden. Die Zahl der Betroffenen wächst also. Hier besteht politischer Handlungsbedarf.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch aus der Opposition heraus und fraktionsübergreifend, für die Belange der Flüchtlinge einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

meine Anfrage bezieht sich auf Ihre Stellungnahme bei abgeordnetenwatch.de vom 05.10.2007.

Dort schreiben Sie, der PDS-Bundestagsabgeordnete Neskovic habe ein Infragestellen des Standortes Cottbus für das gemeinsame Finanzgericht Berlin-Brandenburg als Verrat an der Bevölkerung in der Niederlausitz skandalisiert.

Nach meinem Kenntnisstand war Herr Neskovic zu der Zeit, als er das geäußert haben soll, noch Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, also noch kein Abgeordneter. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er sich in seiner Eigenschaft als Karlsruher Bundesrichter zu Fragen von Gerichtsfusionen in Ostdeutschland geäußert hat.

Der von Ihnen angesprochene Verrat an der ostdeutschen Bevölkerung könnte sich allerdings auf einen anderen Vorgang beziehen:

Entgegen dem Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten-Koalition in Berlin, wurde das neugeschaffene Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn angesiedelt. Im Koalitionsvertrag heißt es jedoch "neue Bundeseinrichtungen sollen in den neuen Ländern angesiedelt werden". Hierzu gibt es eine Presserklärung von Wolfgang Neskovic vom 25.10.2006 mit dem Titel "Die Bundesregierung verrät den Osten".

Haben Sie die beiden Sachverhalte möglicherweise verwechselt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
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11.11.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

über Ihre Frage habe ich mich gefreut, da sie mir Gelegenheit zur Richtigstellung gibt. Wie Sie es richtig vermuten, hatte sich bei mir ein Erinnerungsfehler eingeschlichen.
Der Kollege Wolfgang Nescovic hatte seinen Verratsvorwurf in der Tat auf das Bundesamt für Justiz bezogen, das neu gegründet und in Bonn angesiedelt wurde. Er hatte sich in den parlamentarischen Beratungen und in Briefen an die anderen Abgeordneten vehement für Cottbus als neuen Standort eingesetzt. Ohne Erfolg, da die Regierung sich durch das Bonn-Berlin-Gesetz in der Pflicht sah, als Gegenleistung für einen weitgehenden Umzug des Justizministeriums nach Berlin dieses Bundesamt in Bonn anzusiedeln.

Dennoch denke ich, dass der Kollgege Nescovic ebenso vehement dagegen wäre, das gemeinsame Finanzgericht wieder aus Cottbus abzuziehen. Aber, da haben Sie Recht, das muss er selber sagen und kann ihm nicht in den Mund gelegt werden.

Für mich bleibt als einzige Möglichkeit einer weiteren Stärkung des Behörden- und Justizstandortes Cottbus, dort nach der Länderfusion das gemeinsame Verfassungsgericht unterzubringen. Für diese Idee werbe ich.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

Ich beobachte eine seit fünf Jahren andauernde extreme Eitelkeit und Verweigerung von Bürgerfragen auf Landes- wie Bundesebene. Das Objekt der Klage ist ein SS-Amt, historisch ansässig in der Friedrichstraße. Weil wir mit soliden Quellen gegenüber dem Kulturausschuss des Bezirks die verbrecherische Praxisrelevanz nachweisen konnten, erhielten wir schnell die angefragte bezirkspolitische Genehmigung. Das Kuriosum begann 2002, als alle angefragten Historischen Institute der Universitäten und die Berliner Gedenkstätten und jegliche themat. Stellungnahme radikal ablehnten.

Um Gelder für die Realisierung eines Mahnzeichens einzuwerben, sind fachwissenschaftliche Stellungnahmen unabdingbar. Rechtsradikale in vier Berliner Parlamenten begreife ich als eine Verpflichtung, an der Wahrhaftigkeit zu arbeiten und sich dem Potential von Politikverdrossenheit zu stellen. Da ich keine Antwort bekomme, hier die Bitte und Frage, ob es Ihnen vielleicht einmal möglich wäre, folgende Frageskizze an die Stiftung TOPOGRAPHIE d. T., zu richten?

Fragevorschlag: betr: Position der Stiftung zu Gedenkzeichen zum SS-Zentralbodenamt RKF
In meinem Wahlkreis Mitte von Berlin, Friedrichstr. 110/112 war Anfang der vierziger Jahre das SS-Zentralbodenamt RKF ansässig. 1940 bis 1941 unter der Leitung eines Berliner Hochschullehrers stehend arbeitete es an der Erfassung, Beschlagname und Überführung in deutsches Eigentum von 800.000 polnischen landwirtschaftlicher Kleinbetrieben mit über sieben Millionen Hektar lw Nutzfläche. Der Rechtshistoriker R. Strecker skizzierte den Inhalt des Mahn- und Gedenkzeichens nüchtern und konkret. Im Dez. 2003 hatte der Kulturausschuss der BVV Mitte von Berlin eine bezirkspolitische Befürwortung ausgesprochen. Es liegen über 50 Referenzschreiben aus Westpolen zum Grundanliegen vor. Im Febr. 2002 wurde der Vorschlag mit solider Hintergrundinformation Ihrer Stiftung bereits vorgestellt. Frage: Welches ist Ihre Position zur Sache?
Antwort von Wolfgang Wieland
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17.12.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben ganz recht, dass an diesem historischen Ort, der ja an ganz prominenter Stelle in der Mitte der Stadt liegt, eine mahnende Erinnerung an das hier ehemals ansässige Zentralbodenamt notwendig wäre. Denn dieses Amt, angesiedelt beim sogenannten "Reichskommissar SS für die Festigung des Deutschen Volkstums" zeigt exemplarisch die verbrecherische Vertreibungs-, Enteignungs- und Ermordungspolitik des Nazi-Regimes. Ich werde mich deshalb gerne noch einmal an die in Mitte Beteiligten Akteure wenden, um die Errichtung eines Mahnzeichens voranzutreiben und die Gründe zu erfahren, aus denen das Projekt bis jetzt nicht vorangekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Sicherheit
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland

Warum wird den kein weiterer Versuch unternommen die Geschichte von Stay behind in Deutschland aufzuklären.

In in den meisten Europäischen Ländern ist man da viel weiter als hier bei uns.

Zur kurzen Erklärung falls Sie noch nichts zu Stay behind gehört haben,.

Stay behind ist der Deutsche Ableger von einer Untergrund Armee die sich in Italien Gladio nannte und in der Regel auch unter diesem Namen bekannt ist.
Am 17. Oktober 1990 wurde in Italien eine Geheimorganisation namens "Operation Gladio” aufgedeckt. Ministerpräsident Andreotti konnte sich dem Druck der Fragen des Staatsanwalts Felice Casson und Parlamentariern nicht mehr entziehen, nachdem in einer Wohnung brisante Dokumente gefunden wurden, welche die Existenz einer geheimen Organisation belegten, die im Kriegsfall militärische wie nachrichtendienstliche Aufgaben übernehmen sollte, aber auch in Friedenszeiten offensichtlich mit gezielten Aktionen, die öffentliche Meinung beeinflussen sollte.

Im deutschen Bundestag stellte der Grünen-Abgeordnete Manfred Such 1996 eine Anfrage, ob die Regierung bereit sei, den "Stay Behind” - Sachverhalt in der BRD aufzuklären ( dip.bundestag.de ). Die Regierung antwortete am 01.03.1996, dass sie dazu bereit sei, zugleich aber auch die Angaben aus dem Jahr 1992 nochmals bestätige.

Ich würde mich freuen wenn es einen erneuten Versuch geben sollte diesen Teil der Deutschen Geschichte aufzuklären.
Antwort von Wolfgang Wieland
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23.11.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Stay Behind, bzw. die Gladio-Organisation sind mir bekannt und die mangelnde Aufklärung der Tätigkeit in Deutschland ebenfalls. In der Tat haben Zeitablauf und die neue Gefahr des internationalen Terrorismus unser Augenmerk von diesen Auseinandersetzungen im Kalten Krieg abgelenkt. Sie haben Recht, wenn sie darauf drängen, hier einen erneuten Versuch zu starten. Ich werde mich dieser Frage annehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Wieland
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