Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Auch die Erhöhung der Staatseinnahmen durch Bußgelder war nicht Ziel des Gesetzes. Es geht hier um die Abrüstung im öffentlichen Raum. Was den verunsicherten Bürger angeht: Ich fühle mich durch die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz in meiner Einschätzung bestätigt, dass diejenigen, die nicht betroffen werden sollten auch nicht betroffen sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.10.2007
Von:

Finanzgericht Berlin in Cottbus

Sehr geehrter Herr Wieland!

Vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort.

Leider hat sich bei Ihren ehemaligen Kollegen Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, diese Einsicht erst jetzt eingestellt, sie distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen.
Wirtschaftssenator Wolf meint sogar: Cottbus war ein fauler Kompromiss.

Fazit: Eine schlechte Position wurde damals nicht verbessert, sondern eine gute Position wurde einer schlechten Position angepasst.

Einige Bürger verlassen sich in dieser Sache nicht mehr auf die Politik und gehen den steinigen Weg durch die Instanzen.

Um die Sache abzuschließen, wäre es noch interessant zu erfahren, wie Sie bei der damaligen Abstimmung im Parlament votiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Wieland
2Empfehlungen
05.10.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

als die Einrichtung der gemeinsamen Obergerichte im August 2004 im Abgeordnetenhaus von Berlin abgestimmt wurde, war ich kein Abgeordneter mehr. Ich habe im Juni 2004 mein Mandat niedergelegt, da ich als Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Brandenburg nach Potsdam gezogen war.

Der "Fehler", der der ganzen Konstruktion zugrundeliegt, wurde schon im ersten, gescheiterten Fusions-Staatsvertrag gemacht. Hier taucht Cottbus als Gerichtsstandort auf. Insbesondere die PDS in Brandenburg, insbesondere der PDS-Bundestagsabgeordnete Neskovic´ haben stets ein Infragestellen als Verrat an der Bevölkerung in der Niederlausitz skandalisiert. Auch die anderen Parteien in Brandenburg waren auf Cottbus festgelegt.

Andererseits konnte an dieser Frage das gesamte Projekt gemeinsame Obergerichte nicht scheitern. So sah es an dieser Stelle richtig auch Klaus Wowereit. Er hat sich allerdings auch nicht um eine andere Lösung bemüht, sondern, wie so oft, die Dinge schleifen lassen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
04.10.2007
Von:
Tim

Guten Tag Herr Wieland,

vielen Dank!

Sie sagen: "Es wird gezielt gegen militärische Gruppen vorgegangen, nachdem die höchstmögliche Sicherheit besteht, dass keine zivilen Opfer zu befürchten sind. Aber diese Sicherheit kann nie vollständig sein, weswegen es leider auch bei ISAF-Aktionen zu zivilen Opfern kommen kann."
Warum ist das kein Abwägen von Leben gegen Leben, frage ich mich, und Sie. Warum darf ein entführtes Passagierflugzeug in Deutschland - zu Recht! - nicht abgeschossen werden, also unschuldige Zivilisten nicht getötet werden, in Afghanistan aber schon? Weil es Afghaner sind, und keine Deutschen? Weil das den Wähler hier nicht interessiert und daher auch nicht die Politiker? Beim entführten Flugzeug geht man von Terroristen aus, genauso handelt es sich bei den Aufständischen in Afghanistan um Terroristen. Hier darf man Terroristen - wenn Kollateralschäden zu befürchten sind - nicht töten, dort - mit dem Wissen um Kollateralschäden - aber schon? Ich versteh die Logik nicht, können Sie mir das bitte erklären? Vielen Dank.
Antwort von Wolfgang Wieland
5Empfehlungen
08.10.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

da gibt es einen gewaltigen Unterschied. Der Abschuß eines entführten Passagierflugzeuges ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes deshalb nicht gesetzlich zu regeln, da niemand rechtmäßig Leben gegen Leben aufrechnen kann. Ich darf also Unschuldige nicht bewußt töten, um andere Unschuldige zu retten. Ein Flugzeug nur mit Terroristen hingegen darf abgeschossen werden.

Bei den sogenannten Kolateralschäden werden Unschuldige nicht vorsätzlich getötet, sondern unbeabsichtigt. In dem einen Fall also mit Vorsatz, im anderen Fall ohne Vorsatz - das macht den Unterschied aus. Natürlich ist zu fordern, dass derartige Kolateralschäden tunlichst zu vermeiden sind. Wir Grüne kritisieren die Kriegführung im Süden und Osten Afghanistan genau deswegen: weil zu viele Opfer unter der Zivilbevölkerung entstehen. Aber bitten nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Integration
17.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr WIeland,

mich persönlich stört die gewaltige Anzahl derer Migranten die hier geduldet werden. Meine persönliche Frage an sie aber auch an andere Politiker ist folgende: Weshalb dulden wir Migranten die keine Arbeitserlaubnis erhalten, aber hier leben auf unserer Kosten?

Meine Anekdote ist diese, entweder arbeiten dürfen oder so hart wie es klingt Abschiebung. Wir haben in Deutschland mehr als 3 Mio. gezählte Arbeitslose, was nicht die korrekte Zahl ist, was sie selber wahrscheinlich noch besser wissen als ich. Weshalb gibt dann der Staat unzählige Millionen aus, die durch besseres Handeln aufzufangen wären.

Ich bedanke mich im Voraus auf ihre Antwort
Mfg Deutscher Ordenseid
Antwort von Wolfgang Wieland
11Empfehlungen
18.10.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Sie überschätzen zunächst die Zahl der sogenannten Geduldeten in Deutschland. Jedenfalls impliziert das Ihr Vergleich mit der Zahl der Arbeitslosen. Zugleich überschätzen Sie die Kosten, denn "unzählige Millionen" kostet es nicht, diesen Menschen die relativ knapp bemessenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukommen zu lassen. Es handelt sich um einen Personenkreis von knapp 200.000 Menschen, denen in der Regel in Sammelunterkünften Wohnraum zugewiesen wird und mit Sachleistungen oder Gutscheinen für Nahrung und Kleidung sowie maximal 40 Euro Taschengeld im Monat auskommen müssen. Lediglich in Fällen, in denen eine Duldung sich über mehr als drei Jahre erstreckt, konnte nach altem Recht Sozialhilfe gezahlt werden.

Vor allem darf man hier nicht Ursache und Wirkung verwechseln: Die meisten Menschen, die hier seit Jahren geduldet wurden, eine sogenannte Kettenduldung hatten, wollten arbeiten, durften dies jedoch nicht. Das hat nun der Gesetzgeber vor der Sommerpause endlich geändert. Nunmehr wurde ein Anspruch auf eine bis zum Ende des Jahres 2008 befristete Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Bis dahin müssen die bisher Geduldeten einen Arbeitsplatz gefunden haben und von ihrer Arbeit leben. Somit haben- bei allen Mängeln dieser Regelung im Detail – viele erstmals eine reelle Chance des Zuganges auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Ihrer Alternative "Arbeiten lassen oder Abschieben" muss jedoch jenseits dieser neuen Regelung widersprochen werden Denn Sie missverstehen den bisherigen Status der Duldung. Es handelt sich ja eben um Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können, oft weil Abschiebungshindernisse bestehen – es herrscht Krieg im Herkunftsland, es droht Folter oder sonstige Verfolgung. In diesen Fällen zu sagen "Trotzdem Abschieben" hieße, grundlegende Gebote der Menschlichkeit zu missachten.

Mit freundlichen Grüßen

W. Wieland
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Frage zum Thema Internationales
23.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich wollte gern Ihre Meinung zur bevorstehenden Freilassung(Abschiebung) des Mykonos-Täter Kazem Darabi wissen:
Ist diese Freilassung (Abschiebung) mit dem humanistischen Hintergrund des Gesetzes vereinbar?
Nach Erfahrungen mit der Islamischen Republik Iran, werden sogar die verurteilten Terroristen, die im Dienste des Staates standen nicht belangt, sondern honoriert und sogar befördert. Sehen Sie daher diese Erleichterung für Darabi mit dem von der Bundesregierung angekündigten Kampf gegen Terrorismus vereinbar?
Hat Ihre Meinung nach diese Entscheidung nur juristischen Hintergrund?
Hat die Politik noch Handlungsmöglichkeiten in dieser Sache?
Antwort von Wolfgang Wieland
13Empfehlungen
11.11.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

als ehemaliger Nebenkläger im Mykonos-Verfahren habe ich mich auch als Abgeordneter bemüht, die Entscheidung der Bundesregierung zu hinterfragen und zu einer Änderung zu gelangen.
Bei uns bedeutet, wie Sie wissen, lebenslänglich nur für die wenigsten Verurteilten tatsächlich lebenslänglich.So ist es im Prinzip nicht zu beanstanden, das auch Kazem Darabi vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Allerdings hatte bei ihm das Kammergericht die Mindestverbüßungszeit auf 23 Jahre festgesetzt. Nunmehr soll er nach 15 Jahren und 2 Monaten am 8.Dezember dieses Jahres in den Iran ausreisen dürfen. Dort wird man ihn vermutlich mit Blumen als Helden der islamischen iranischen Revolution empfangen.
Er wird mit einer Verbüßungsdauer von 15 Jahren wie ein Täter behandelt, bei dem das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" nicht feststellte. Bei Darabi wurde diese Feststellung der Schuldschwere nun allerdings ausdrücklich in das Urteil geschrieben.

Bei einer dennoch - rechtlich bei ausgewiesenen Ausländern möglichen - vorzeitigen Entlassung hätte man allerdings die Kriterien anlegen müssen, die bei der Diskussion um die Begnadigung von Christian Klar gerade in diesem Frühjahr lebhaft erörtert wurden:
Liegt ein Geständnis vor?
Wird Reue gezeigt, insbesondere gegenüber den Angehörigen?
Wurde eine materielle Schadenswiedergutmachung versucht?

An all dem fehlt es bei diesem Akt des Staatsterrorismus. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft ist deshalb völlig unverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Umwelt
30.10.2007
Von:

Guten Tag!!!

Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Sie für ein Tempolimet von 130 Km/h sind, meiner Meinung nach ist das eine bescheidene Idee, da der Verkehr viel zähfliesender wäre und der co2 Ausstoß nicht viel höher bei eine hören Geschindigkeit ist als bei 130 km/h.

Der co2 Ausstoß hat doch nichts mit dem Klimawandel zu tun sondern der Klimawandel mit dem co2-Ausstoß d.h. der Klimawandel ist natürlich bedingt und hat den co2-Ausstoß zur Folge und nicht wie es in den Medien beschrieben wird.

Solarenergie ist doch auch nicht sehr wirtschaftlich, da es viel billiger wäre 3 Atomkarftwerke in die Wüste zu setzen als alles mit Solarenergie voll zu stopfen, die der Steuerzahler doppelt und dreifach bezahlen muss. Erstens bezahlt er mit den Steuergeldern die Reflektoren und dann bezahlt man später noch die gewonnene Energie. Sonnenenergie ist auch nicht viel besser als Atomkraft, da die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei einem Atomkraftwerk sehr gering ist. Deswegen wäre es besser bei der Atomkraft zu bleiben und weiter auszubauen.

Ich bitte um Stellungnahme.
Antwort von Wolfgang Wieland
8Empfehlungen
07.11.2007
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr Selzer,

ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen würde sehr wohl den CO2 Ausstoß erheblich senken, und zwar um geschätzte 2,5 Millionen Tonnen. Das rettet zwar noch nicht unser Klima, aber kostet nichts und wirkt sofort.

Hinzu käme noch, dass bei einem Tempolimit die durchschnittliche PS-Zahl der PKW-Flotte in Deutschland mittelfristig sänke, also sparsamere Motoren für eine weitere Senkung sorgten. Dass der Verkehr dann zäher fließt, ist eine Fehlannahme – eher das Gegenteil ist der Fall. Stau und zäher Verkehrsfluss sind oft die Folge von Geschwindigkeitsunterschieden. Bei einem Tempolimit von 130 km/h würden diese eher kleiner, damit würde auch eine Ursache von zähem Verkehrsfluss reduziert. Dass ein Tempolimit absehbar zu weniger Verkehrstoten führt, ist ein zusätzlicher Nutzen von Tempo 130.

Die Behauptung, dass der CO2-Ausstoß vom Klimawandel verursacht wird und nicht umgekehrt, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Richtig daran ist, dass höhere Temperaturen in der Atmosphäre die Absorptionsfähigkeit für CO2 generell mindern. Dass aber die Ursache für die höheren atmosphärischen Temperaturen im von Menschen verursachten höheren CO2-Ausstoß liegt, belegen zahllose Untersuchungen und ist der Konsens unter Klimaforschern. Der Klimawandel ist also selbst verstärkend. So oder so gilt aber: Der Klimawandel ist eine Bedrohung, also müssen wir jetzt sofort etwas dagegen tun – und die von Menschen verursachten Emissionen sind die, die wir verringern können.

Die Atomenergie ist dabei keine Lösung. Sie bleibt eine der größten Risikotechnologien, bei der Unfälle immer mit unabsehbaren Schäden verbunden sind. Der Bau "in der Wüste" ist übrigens keine gute Lösung, denn erstens ist so der sichere Umgang mit dem Nuklearmaterial kaum mehr zu gewährleisten und zweitens sind die Verluste bei der Stromleitung über sehr lange Strecken groß. Zum Stichwort Geldverschwendung muss gesagt werden, dass die Atomtechnik einer der größten Subventionsempfänger der deutschen Industriegeschichte ist. Die Investitionskosten waren für einen wirtschaftlichen Betrieb schon immer zu hoch, sie wurden deshalb genauso staatlich gefördert wie auch die Lagerung verbrauchter Brennstäbe oder die Entsorgung der Kraftwerke am Ende ihrer Laufzeit. Geld sparen lässt sich also mit Atomenergie auch nicht. Solarenergie und andere regenerative Energien werden marktkonform durch das von Rot-Grün beschlossene Erneuerbare -Energien-Gesetz gefördert. Die ständig steigenden Stückzahlen und fallenden Preise von Kollektoren, Rotoren und anderen Anlagen zeigen, dass diese Anschubunterstützung der richtige Weg war, um einen Markt zu schaffen, der – im Unterschied zur Atomkraft – auch ohne Subventionen auskommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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