Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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Zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass Sie meine Auffassung offenbar nunmehr teilen, dass es bisher keine ausreichende gesetzlichen Grundlage für Online-Untersuchungen gibt, sonst wäre ja keine "klarstellende Gesetzesinitiative" nötig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

§ 21 des Bundesministergesetzes (BMinG) erhielt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2018) die neuen Absätze 3 und 4.
Auf dieser Grundlage stehen nunmehr den Mitgliedern des Ministerrats der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die diesem im Zeitraum ab dem 12. April 1990 angehört haben (= Kabinett de Maiziere), Versorgungsbezüge nach dem Bundesministergesetz zu.

Anlaß zur Kritik an dieser Gesetzesnovelle ergab sich unter anderem daraus, daß ein Teil der Mitglieder des Kabinetts de Maiziere bereits der DDR-Nomenklatura angehört hatte oder / und unter dem Verdacht der Zusammenarbeit mit dem MfS stand bzw. noch immer steht. Hier ist insbesondere Prof. Dr. Kurt Wünsche zu nennen, der nicht nur vom 13. Januar bis zum 16. August 1990 sondern auch schon 1967 (als Nachfolger der berüchtigten Hilde Benjamin) bis 1972 Justizminister
der DDR war. Somit käme nunmehr ein Mann in den Genuß von
Versorgungsbezügen auf der Grundlage des Bundesministergesetzes, der zuvor für das politische Strafrecht der DDR und damit für die vieltausendfache rechtsstaatswidrige Verfolgung und Inhaftierung Andersdenkender und Ausreisewilliger verantwortlich war.
Des weiteren haben manche der Mitglieder des Ministerrates diesem nur wenige Wochen oder gar nur Tage angehört, wobei das Gesetz hier keinerlei Differenzierungen vornimmt.

Was halten Sie von diesem Vorgang ?
Gibt es bereits erste Erfahrungen bei der Umsetzung dieser Gesetzesnovelle ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Wieland
3Empfehlungen
19.07.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage ist richtig und wichtig. Denn das Ministergesetz ist nicht zu Ende gedacht. Dass die ersten demokratisch gewählten Minister endlich eine Versorgung erhalten ist grundsätzlich in Ordnung, denn sie haben sich verdient gemacht und teilweise lebten sie mit ganz geringfügigen Einkommen. Dass allerdings ehemalige Stasi-Zuträger und hochrangige Entscheidungsträger aus Partei und Regierung versorgt werden, ist hochproblematisch.

Gesetzlich können Wünsche und Co aus dem Kreis der Begünstigten aber nicht ohne weiteres ausgenommen werden. Rentenrecht soll kein Mittel der Politik mit anderen Mitteln sein, sagen uns die Gerichte und daran muss sich die Politik halten.

Der Kompromiss, den das Gesetz geht, ist allerdings windelweich. Nur wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, kommt nicht in den Genuss dieser Regelung. Das sind sehr hohe Hürden. Man hätte auch unwürdige Regierungsmitglieder vom Versorgungsbezug ausnehmen können.

Wie viele der Schreibtischtäter unter aktuelle Regelung fallen, ist mir leider nicht bekannt. Ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen, bei der Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage nachzuhaken. Bislang gibt sie sich bedeckt. Eine konkrete Frage nach dem Justizminister Kurt Wünsche hat die Bundesregierung zuletzt am 29. Mai 2009 nicht beantworten wollen.

In zwei bis drei Wochen sollte die Antwort der Bundesregierung vorliegen. Wären Sie so freundlich, dann nochmals nachzufragen, damit ich Ihnen die Antwort zukommen lassen kann?

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.

In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll das "Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" behandelt werden.
Unter Punkte 15 lese ich nun bei "zu 577/09” unter 3.2 "ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken."??
Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo ein minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.

Und unter "577/1/09” 2. c, bb "Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren."

www.bundesrat.de

Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?

Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
7Empfehlungen
13.07.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

das Paintball-Verbot ist nicht beschlossen worden. In der Diskussion um den Teil des Sprengstoffgesetzes, der das Waffengesetz ändert, kam diese unsinnige Idee auf, wurde aber nicht umgesetzt. Aber: Wie Sie den Bundesratsdokumenten entnommen haben, ist sowohl vom Bundestag wie auch vom Bundesrat ein Entschließungsantrag verabschiedet worden, der die Bundesregierung bittet, solch ein Verbot zu prüfen.

Politisch bedeutet das zweierlei: Die Befürworter eines solchen Verbotes haben sich nicht durchgesetzt, aber auf so einem - keineswegs bindenden - Prüfauftrag bestanden, um das Gesicht zu wahren; sie wollen wohl im Wahlkampf sagen können: "Wir sind für so ein Verbot, und hier steht es geschrieben". Zweitens - und das ist bedenklicher - wird die Diskussion wieder aufkommen. Nicht wenige in der Union und FDP (sie spielt bei diesem Thema auch eine ganz unrühmliche Rolle) wollen diese Placebo-Maßnahme, um sich vor einer ernsthaften Kontrolle echter Schusswaffen und der Schützenvereine zu drücken. Leider kann man auch den Kolleginnen und Kollegen von der SPD immer anmerken, wenn sie am Wochenende wieder von ihren Schützenvereinen zuhause ins Gebet genommen worden sind.

Ich bleibe bei meiner Haltung: Ein Paintball-Verbot ist eine Ausweichmaßnahme, denn die Opfer von Amokläufen sind Opfer scharfer Waffen. Wer hier ernsthafte Vorbeugung leisten will, muss sich also mit der Kontrolle scharfer Waffen beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Soziales
14.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland

wie schon bei der Wiedervereinigung, obliegt auch die Sicherung von Arbeit (Kurzarbeit) infolge der Finanzkrise mal wieder denen, die in die Sozialkassen einzahlen. Wieder müssen diejenigen, die in die Sozialkassen einzahlen, doppelt zahlen. Beamte, Politiker, Freiberufler und Vermögende werden wieder mal verschont. Ist das ihr Verständnis von Gerechtigkeit? Sollte es nicht eher so sein, das die Verursacher der Krise dieses Dilemma ausbaden müssten? Oder verstehe ich da etwas falsch?

Mit freundlichen Grüßen


Ach so, noch was. Auf meine Frage vom 14.06. antworteten Sie am 1.7. u.a.: "Auch ein Berufsverbot für die Inhaber würde nicht weiter führen. Wer sollte an ihre Stelle treten?" ( www.abgeordnetenwatch.de )
Ich frage Sie: Brauchen wir solche Arbeitgeber? Wem würde man mit einem Berufsverbot für solche Leute schaden?
Antwort von Wolfgang Wieland
3Empfehlungen
19.07.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

es entspricht natürlich nicht meinem Gefühl von Gerechtigkeit, dass die Sozialversicherten über das Kurzarbeitergeld die finanziellen Lasten der Krise tragen. In absehbarer Zeit werden es im übrigen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein, die die Sozialkassen stabilisieren müssen. Das macht die Sache nicht besser.Im Gegenteil: Der Bürger zahlt doppelt - mit seinen Sozialabgaben und mit seinen Steuern.

Wir als Grüne sind im übrigen schon lange für eine Einbeziehung aller in eine Bürgerversicherung, also auch der Selbstständigen, Beamten, Abgeordneten etc. Das bewirkt nun allerdings auch keine Wunder, da dieser Personenkreis dann ja auch anspruchsberechtigt wird. Es verbessert sich aber die soziale Struktur der Sozialversicherten, es werden die sog. besseren Risiken in den Solidarverbund einbezogen.

Entscheidend ist der andere von Ihnen angesprochenen Punkt. Die Verursacher der Krise müssen finanziell und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.Dafür habe ich als Justizsenator bei der Berliner Bankenkrise gesorgt. Ähnliches müsste nun bundesweit, letztlich weltweit geschehen. Die Bundesjustizministerin erklärt sich allerdings leider für unzuständig. Hier werden wir am Ball bleiben. das kann ich Ihnen versichern.

Zu dem P.S.

Bei einem Berufsverbot für die Inhaber bleibt doch die Firma. Vor allem sollten doch auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben, allerdings zu Tariflohn entgolten.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

leider musste ich feststellen, dass Sie meine letzte Anfrage nicht mehr zugelassen haben. Ist Ihnen mitterweile bewußt geworden, dass neben den im WaffG genannten Messern (Einhandmesser, Springmesser, Faustmesser....) auch andere Messer als Dolche und Bajonette durch die Polizei beschlagnahmt werden können, wenn der bloße Verdacht besteht, dass es sich dabei um eine "Hieb- und Stoßwaffe" (= dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen) handeln könnte?

Haben Ihnen meine Beispiele verdeutlicht, dass Ihre Aussage "Ein Messer ist niemals eine "Hieb- und Stoßwaffe" im Sinne des Waffengesetzes" falsch war? Wollen Sie diesen Fehler nicht zugeben?

Wie soll der gesetzestreue Bürger mit dieser unklaren Lage umgehen? Selbst wenn ich versuche, mich an das WaffG zu halten, indem ich statt einem kleinen einhändig zu öffnenden Taschenmesser ein feststehendes Messer mit 10cm-Klinge führe, kann mich die Polizei wegen einer OWI belangen.

Woher soll der Bürger wissen, welche Messer von der Polizei als "Hieb- und Stoßwaffe" eingestuft werden, wenn nirgendwo die objektiven Kriterien genannt werden, die ein Messer zur "Waffe" machen?

Es war doch offensichtlich nicht das Ziel des Gesetzgebers, dass gar keine Messer mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Warum können mir dann weder Politiker noch Polizisten sagen, welche Messer unter das Führungsverbot der "Hieb- und Stoßwaffen" fallen? Wieso kann mir ebenfalls niemand sagen kann, welche Tragegründe einen "allgemein anerkannten Zweck" darstellen? Warum ist es kein sozialadäquater Zweck, ein Messer "dabei zu haben, um es bei Bedarf friedlich zu nutzen"? Wozu sonst nimmt man ein Messer mit?

Sehr geehrter Herr Wieland, der §42a WaffG ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Wann wird der Bürger endlich erfahren, wie er sich an dieses unklare Führungsverbot halten kann, ohne ganz auf seine Messer zu verzichten?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Kultur
18.07.2009
Von:

Lieber Herr Wieland,
das Web2.0 fordert Tribut und Aufmerksamkeit – von Gesellschaft, Politik, Kultur und Markt. Die seit der "Berliner Erklärung" von 2003 sich intensivierende Debatte um eine "Kulturflatrate" hat den Mainstream erreicht: Insbesondere in der Musikbranche wird heftig um den angemessenen zukünftigen Umgang mit den Rechten von Urhebern, Konsumenten und Vertriebsunternehmen gerungen.
Das Internet-Zeitalter mit all seinen Möglichkeiten erzwingt das Nachdenken über realistische, gerechte, wirtschaftliche und vor allem langfristig erfolgreiche Modelle der explodierenden grenzenlosen Online-Nutzung, -Verbreitung und -Besicherung von geistigen Schöpfungen und Kulturprodukten in allen Sparten der Kunst und Unterhaltung.
Wie stehen Sie zu diesem Thema, welchen politischen Weg sehen Sie dazu?
Danke!
Mit bestem Gruss
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
07.08.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Urheberrechte dienen ja vor allem dazu, dass Menschen von ihrer Kreativität auch leben können. Da liegt durchaus einiges im Argen – viele Musiker, Übersetzerinnen, Malerinnen und Autoren könnten ein Lied über Knebel- und Ausbeutungsverträge singen. Und durch die zunehmende Digitalisierung entstehen neue Herausforderungen. Das Internet bietet Künstlerinnen und Künstlern einerseits einen neuen Zugang zur Interessierten und eine tolle Möglichkeit, ihre Arbeit zu präsentieren. Aber Digitalisierung bedeutet eben auch: Kopierbarkeit ohne Qualitätsverlust.

Die bisherige Erfahrung zeigt: Wenn man ohne eine Reform des Urheberrechts versucht, auch online Urheberrechte zu schützen, dann kommt es schnell zu einer Hochrüstung mit technischen Sicherungen wie Digital Rights Management, umfassender Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer und aggressiven Strafverfolgungsstrategien. Aber das alles ohne die erwünschte Wirkung und ohne den entsprechenden Nutzen für die Urheber.

Deshalb ist ein pauschales Vergütungsmodell wie die Kulturflatrate eine sehr interessante Alternative. Sie muss so gestaltet sein, dass der Zugang zu Werken und die Vergütung der Urheber in einem fairen Ausgleich zusammengebracht werden. Das wollen wir in der nächsten Wahlperiode vorantreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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