Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Solche verbilligten Monatskarten sind ja nicht falsch, aber sie sind eben nicht alles. Und die BVG neigt dazu, etwa das sogenannte Sozialticket dadurch zu finanzieren, dass andere Tarife erhöht werden. Der Senat schweigt und unterschreibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland. Ich bin kein Waffenfreund und hatte noch nie mit meinen 48 Jahren das Verlangen auch nur ein Taschenmesser in der Öffentlichkeit zu führen. Habe mich aber in dieses Thema etwas eingelesen und stelle fest, das viele Fragensteller zwar dumme Fragen stellen, viele aber berechtigt sind. Auch ich finde dieses Gesetz sinnlos, da ein feststehendes Messer mit 12 cm Klinge fast genauso schnell gezogen werden kann wie ein Einhandmesser. Nur mit einem 12 cm Messer würde ich mich bedrohter fühlen. Wenn ich bei diesen Thema alles richtig verstanden habe, darf ich ein Einhandmesser besitzen, dieses z.B. in einer verschlossenen Ledertasche zum Picknick auf der grünen Wiese befördern, dort auspacken und meine Salami damit schneiden. Aktentaschen, Rücksäcke, selbst in Folie verschweißt wurden bei Ihren Kollegen bereits als verschlossenes Behältnis deklariert. Nun meine Frage:
Wenn ich dieses Einhandmesser nun in meiner Beintasche an meiner Hose, die mit einen Reisverschluss oder Klettverschluss verschlossen ist trage, kann man dann von einen geschlossenen Behältnis reden. Ich erwarte gespannt wie eine Weckerfeder auf ihre geschätzte Anwort.
Antwort von Wolfgang Wieland
15Empfehlungen
19.01.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

es beruhigt mich direkt, dass es auch Menschen wie Sie gibt, die kein Bedürfnis empfinden, ein Messer - welcher Art auch immer - mit sich zu führen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass auch mit einem feststehenden Messer mit einer Klingenlänge bis zu 12 Zentimetern Schaden angerichtet werden kann. Allerdings üben derartige Messer auf die kritischen Szenen, um deren Entwaffnung es geht, lange nicht einen solchen Reiz aus wie die verbotenen Wurf- Spring- oder Einhandmesser. Von daher hat der Gesetzgeber das normale Küchenmesser mit einiger Rationalität vom Verbot des Führens ausgenommen.

Ihre Hose, egal ob mit Klett- oder Reißverschluss versehen, ist nach meiner Auslegung des Gesetzes kein verschlossenes Behältnis. Das darin transportierte Messer soll ja gerade nicht bei Auseinandersetzungen schnell zur Hand sein.

Die Frage dürfte allerdings hypothetisch sein, denn Sie haben ja, glücklicherweise, überhaupt kein Verlangen nach einem Messer.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

in Ihrer Antwort vom 09.01.09 haben Sie einige falsche bzw. unbewiesene Behauptungen aufgestellt:

  • Ihre erste Aussage ist falsch! Selbstverständlich darf man auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen, sofern ein "berechtigtes Interesse" vorliegt!

  • Ihre zweite Aussage ist ebenfalls falsch! Auch einige Messer (z. B. Dolche und Bajonette) werden zu den "Hieb- und Stoßwaffen" gezählt! Genau hierauf bezog sich meine Frage: Durch welche objektiven Merkmale (neben der beidseitig geschliffenen Klinge) ist ein Messer dazu "bestimmt", Verletzungen beizubringen?

  • Woher haben Sie Ihre "hellseherische" Erkenntnis, dass feststehende Messer nicht genutzt werden? Gem. einer Umfrage www.messerforum.net sind 29,25 % (Mehrfachnennung) der "ehemaligen" Einhandmesser-Nutzer aufgrund der Gesetzesänderung auf kleine "Fixed"-Messer umgestiegen! Warum wird dadurch die öffentliche Sicherheit erhöht?

  • Was nutzen dem gesetzestreuen Bürger Ihre "Ausnahmen", wenn er sich nicht darauf verlassen kann, dass diese von der Polizei akzeptiert werden, da z. Zt. niemand sagen kann, was einen "allgemein anerkannten Zweck" darstellt? Diese Verunsicherung führt dazu, dass er ganz auf Einhandmesser verzichten muss, wenn er 100%ig kein Bußgeld riskieren will!

  • Haben Sie Belege dafür, dass die Messer-Kriminalität seit 2003 zurückgegangen ist? Gem. Herrn Wellenreuther (25.02.08) ist sie doch sogar in den letzten Jahren bundesweit erheblich angestiegen! Dies wurde doch auch immer wieder als Begründung für die weitere Gesetzesverschärfung genannt! Wurde diese Behauptung etwa nur aufgestellt, um die Abgeordneten zur Zustimmung zu bewegen?

Bitte stellen Sie Ihre falschen / unbewiesenen Aussagen richtig!

Warum sollte das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen?

Werden weitere Messer / Werkzeuge verboten, wenn dieses Ziel nicht erreicht wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Wieland
18Empfehlungen
20.01.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

sind Sie hier eigentlich der Oberlehrer oder der Richter in letzter Instanz über die Richtigkeit meiner Antworten?

Ein Bajonett oder ein Dolch ist kein Messer im Sinne des Waffengesetzes. Noch nicht einmal Sie werden ja wohl Ihre Kartoffeln mit dem Bajonett schälen.

In dem von Ihnen zitierten Messerforum kommuniziert der harte Kern der Messerfreunde. Für mich ist es eher erstaunlich, wie viele dort angeben, Ihr Verhalten nach der Gesetzesänderung verändert zu haben, auch z.B.auf legale Zweihandmesser umgestiegen zu sein. Ein knappes Drittel bevorzugt nun sogenannte legale Fixmesser mit einer Klingenlänge bis zu 12 Zentimetern.

Diese Tendenz zur Bewaffnung ist immer noch unerfreulich. Sie beweist aber eindrücklich die Notwendigkeit eines scharfen Waffenrechtes.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

BESTEN Dank an die Initiatoren der Web-Seite ,aber besonders an Sie, daß Sie sich so an der Kommunikation mit Ihren Wählern beteiligen.
Informationszentrum der Deutschen Versicherer, die mir eine Broschüre zum Thema RIESTER-RENTE zusandte: Darin -> Frage : "Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland verbringen.Was geschieht dann mit meiner Riester-Rente?Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen dann verloren und müssen zurückgezahlt werden.Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch erhalten." Zitat Ende. Was passiert wenn ich mich mit meiner Frau im Jahr 2032, also in 23 Jahren (ich bin dann 68, unsere beiden Riester-Renten waren dann fällig,nach heutigen Prognosen werden wir wahrscheinlich in D an Altersarmut leiden) entschließen nach Spanien oder z.B. nach Peru (dem Heimatland meiner Frau) umzusiedeln? Sollen wir dann rückwirkend von 2006 an Zulagen zurückzahlen?Und Steuern?Wie hoch ist denn der jährliche Steuerersparnisvorteil-wo steht der im Ekst.-Steuerbescheid? Wie wird er im Zweifel quantifiziert,wenn er in jährlichen Steuerbescheiden nicht ausgewiesen wird? Wie sollen wir das nach Jahrzehnten nachvollziehen können? Wann verjähren Steuernachzahlungspflichten? (Sind das selbst nach HGB nicht nur 10 Jahre?)Wie lange ist heute die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen für Arbeitnehmer- helfen Sie mir- 5 Jahre oder ? Wie vereinbart sich das EU-Recht auf freie Wohnortwahl mit der Rückzahlungsforderung,wenn man in der EU bleibt? Jeder Riestervertrag stellt es dem Versicherungsnehmer kulanterweise frei,den Vertrag auf Kinder zu übertragen. Angenommen wir würden dies tun: Erbt unsere Tochter dann auch die Nachzahlung der Zulagen und/oder der Jahrzehnte zurück liegenden evtl. Steuerschuld der Eltern - falls sie selbst ins Ausland geht? Fragen über Fragen. Das sind aber keine trivialen Fragen. Um so wichtiger wäre es,dass Sie bitte versuchen uns klare Antworten zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
bisher keineEmpfehlungen
19.01.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich gilt in der Tat, dass die Förderung für einen "Riester-Vertrag" zurückgezahlt werden muss, wenn die Steuerpflicht in Deutschland endet – sprich: wenn Sie ins Ausland umsiedeln. Die genaue Höhe der Förderung hängt immer vom Einzelfall ab. Sie setzt sich zusammen aus der Behandlung von Vorsorgebeiträgen als Sonderausgaben (nach §10a Einkommensteuergesetz) und der Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI EStG.

Die Übertragung auf Kinder ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Sie können normalerweise den Vertrag übernehmen und unterliegen dann den gleichen Bedingungen wie alle anderen Riester-Sparer. Sie sollten also keine etwaigen "Steuerschulden" erben, müssten aber, falls sie selbst ins Ausland übersiedeln, wiederum die Förderung zurückerstatten.

Dies als kurze Eckpunkte vorweg. Was genau auf Sie zutrifft und was Sie beachten müssen, kann ich Ihnen ohne eine sehr detaillierte Beratung nicht mit Sicherheit sagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich dazu nicht die Zeit habe (und übrigens wäre eine solche Rechtsberatung auch nicht zulässig). Ich kann Ihnen aber empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale www.vz-berlin.de oder die Zentrale Zulagenstelle www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de zu wenden, die über sehr gute Riester-Experten verfügen und Sie sicher gerne beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

offensichtlich haben Sie meine überspitzten Neujahrswünsche nicht verstanden. Ich bin selbst Kampfsportler und weiß, dass diese lernen, Konflikten aus dem Weg zu gehen. Trotzdem gibt es auch "gewaltbereite Jugendliche", die durch Kampfsport "stärker" werden wollen. Genauso gibt es viele friedliche und wenige "gewaltbereite" Messer-Träger. Ich wollte Ihnen nur verdeutlichen, dass Sie jeden kriminalisieren, der ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser führen will! Die nicht näher definierten Ausnahmetatbestände ändern daran nichts!

Es geht bei dem erzwungenen Verzicht auf Taschenmesser nicht um "Beleidigtsein", sondern darum, dass fast alle modernen Klappmesser einhändig zu öffnen sind! Meine Überprüfung hat ergeben, dass z. B. von den 414 auf www.asmc.de angebotenen Taschenmessern lediglich 53 Messer für eine zweihändige Öffnung vorgesehen sind. Damit fallen 85,3 % der angebotenen (und dementsprechend auch die meisten der sich im Besitz von gesetzestreuen Bürgern befindenden) Klappmesser unter Ihr übertriebenes Führungsverbot!

Glauben Sie, dass dies allen Abgeordneten, die vor der Abstimmung mit dem manipulierten "Horror-Video" des Sachverständigen Tölle beeinflusst wurden, bewusst war? Wenn selbst der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Edathy, ein Einhandmesser noch nicht einmal erkennt, wenn er eins sieht (Frage des Herrn Frueh vom 06.03.08), kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Politiker wissen, welche Messer sie eigentlich verboten haben! Ist es nicht erschreckend, dass Abgeordnete über Dinge beschließen, die sie gar nicht kennen und stattdessen auf falsche und populistische Behauptungen vertrauen?

Meine Frage haben Sie wieder nicht beantwortet:

Warum ist ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser mit 5cm-Klinge gefährlicher als ein feststehendes Messer mit 12cm-Klinge, welches man weiterhin verdeckt und zugriffsbereit führen darf?

Warum sollte das Führungsverbot die Messer-Kriminalität eindämmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Wieland
21Empfehlungen
21.01.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Her ,

Wenn ich Autobahnabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehe, weil dort häufig Unfälle geschahen, dann kriminalisiere ich nicht Porschefahrer oder ähnlich flott Unterwegs-Seiende. Ich reagiere lediglich auf eine Gefahrensituation. So verhält es sich auch mit den Messerverboten. Ein freies, nicht staatlich reguliertes Tragen von Waffen haben wir glücklicherweise - und zwar seit Jahrhunderten - nicht in Deutschland. Nach Ihrer These würden damit große Teile der Bevölkerung kriminalisiert, die möglicherweise gerne mit Gewehr oder Keule herumliefen. Diese These kann nicht richtig sein.

Bei dieser Gelegenheit wurden , wie Sie richtig feststellen, moderne Klappmesser verboten. Nicht aufgrund irgendeines "Horror-Videos" eines Berliner Polizeibeamten, sondern wegen des Reizes derartiger Messer und der Verbreitung in bestimmten, meist jugendlichen Szenen. Deswegen darf ich das eine - auch mit größerer Klingenlänge - führen, das andere nicht.

Ein Führungsverbot dämmt natürlich die Messer - Kriminalität ein, sofern es befolgt wird. Ohne Messer kann ich schließlich nicht zustechen. Der Durchsetzung des Verbotes dient die von Ihnen beklagte "Kriminalisierung".

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

das Bundesverfassungsgericht hat den § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit dem Datum 23. Juli 2008 gekippt und erklärt, dass der Gesetzgeber bis zum 1.9.2009 eine neue Regelung zu diesem Paragraphen Gesetz werden lassen musss.

Bei der augenblicklichen Situation im Bund, besonders im Innenausschuss, der nicht an Herrn Schäuble vorbei kann, ist mir klar, dass ein völlig neues TSG, das dann die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen würde, nicht kommen würde.

Nun zu meiner Frage:

Wird das Urteil des BVG als Anlass genommen, das TSG tzu novellieren ?

Ist die Änderung des § 8, Abs. 1, Nr. 2 TSG bereits ausformuliert und welche Formulierung wird diese Vorschrift dann haben ?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Antwort von Wolfgang Wieland
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04.02.2009
Wolfgang Wieland
Sehr geehrte Frau ,

durch den Beschluss aus Karlsruhe ist immerhin der Scheidungszwang ungültig geworden. Damit ist zwar ein Stein des Anstoßes beseitigt, aber eine klare Rechtslage, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert, entsteht so nicht. und in der Tat muss man wohl skeptisch sein, dass ein wirklich durchdachtes Gesetz kommen wird, das die Betroffenen in ihren Rechten stärk – die Große Koalition sprüht nicht gerade vor Aktivismus bei diesem Thema.

Das mussten wir auch feststellen, als wir schon im Januar 2007 einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der das TSG modernisiert – und unter anderem die Vorbedingungen aus §8, Abs 1, Nr. 1 bis 4 ersatzlos streicht. Dieser Entwurf wurde in erster Lesung im Bundestag diskutiert und in die Ausschüsse überwiesen. Da liegt er nun – die Koalition zeigt bisher kein Interesse, die Debatte weiterzuführen und das Verfahren abzuschließen.

Wir wollen es aber dabei nicht belassen. Wir wollen endlich ein modernes, den Interessen der Betroffenen angemessenes Gesetz. Deshalb wollen wir uns sehr bald noch einmal mit Vertretern und Vertreterinnen der entsprechenden Verbände und Initiativen zusammensetzen, unseren Entwurf auf den neuesten Stand bringen und die Koalition zwingen, endlich Farbe zu bekennen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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