Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Unsere Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, bei dem Konjunkturprogramm zunächst die Banken auf günstige Kredite für kleine und mittlere Unternehmen zu verpflichten. Erst recht gilt dies für Banken wie die Commerzbank, die inzwischen "teilverstaatlicht" sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre heutige Antwort. Es freut mich, dass Sie das Gesetz sehr moderat auslegen, leider bringt mich das im Fall einer Polizei-Kontrolle aber auch nicht weiter... Wenn diese Auslegung auch so deutlich aus dem Gesetzestext ersichtlich wäre, hätte vermutlich niemand etwas gegen die Gesetzesverschärfung einzuwenden.

Ihr "Blick in das Gesetz" schafft ebenfalls keine Klarheit: Zählt der Weg zum Biergarten, in dem ich mein Messer nutzen möchte zum "berechtigten Interesse" gem. Punkt 3. oder muss ich das Messer bis zum Biergarten gem. Punkt 2. in einem geschlossenen Behältnis transportieren? Genau hier fängt ja schon die unterschiedliche Interpretation durch die Abgeordneten an! Und wenn selbst die Politiker, die das Gesetz beschlossen haben, es nicht einheitlich auslegen, wie können Sie dann vom Bürger bzw. der Polizei erwarten, dass diese das Gesetz in ihrem Sinne verstehen bzw. anwenden?

Wenn ich zukünftig "grundlos" ein Einhandmesser führe um es evtl. spontan zu nutzen, verstoße ich streng genommen gegen das WaffG. Sie fordern mit Ihrer Auslegung aber quasi zum Gesetzesverstoß auf, indem Sie Vertrauen in den Beurteilungsspielraum der Polizei fordern. Wie kann es sein, dass Gesetze erlassen werden, die man nicht genau befolgen braucht? Warum konnte das Gesetz nicht klarer / ausführlicher formuliert werden? Hätte man nicht die Befugnisse der Polizei in bevorstehenden Konflikt-Situationen anders erhöhen können?

Die Gesetzesverschärfung soll die Kriminalität mit Messern reduzieren und (z. B. gem. Frau Winkelmeier-Becker v. 23.06.08) Messer-Attacken verhindern.
Sie geben aber am 27.06.08 zu, dass Messer-Attacken durch das Führungsverbot NICHT verhindert werden können und am 20.06.08, dass gem. diverser Statistiken strengere WaffG in der Vergangenheit NICHT zu einem Rückgang der Kriminalität geführt haben! Wieso wird ein Gesetz erlassen, das den angeblichen Zweck voraussichtlich nicht erfüllen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Wieland
7Empfehlungen
10.07.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

ich fordere Sie nicht zum Gesetzesbruch auf. Ich habe Ihnen lediglich zu erklären versucht, wie man vernünftigerweise und nach dem in den Gesetzesberatungen dokumentierten Willen des Gesetzgebers dieses Gesetz verstehen muss. In §42a Abs. 2 sind die Ausnahmen nach Nummer 1-3 als parallele Aufzählung formuliert. Daraus ergibt sich zweifelsfrei: Für den Transport zu einem anerkannten Zweck ist kein Behälter erforderlich. Als solche anerkannte Zwecke wurden erwähnt: "Picknick, Bergsteigen, Sportausübung" (siehe Gesetzentwurf unter dip21.bundestag.de und eingearbeitete Änderungen unter dip21.bundestag.de).

Warum Sie in einem Biergarten den Radi mit einem eigenen Messer schälen wollen, dürfte möglicherweise erklärungsbedürftig sein. Die Gefahr, dass sie auf dem Wege dorthin von der Polizei kontrolliert werden, dürfte allerdings gering sein.

Es sei denn, auf Ihrem Weg zum Biergarten oder im Biergarten selbst tobt eine Massenschlägerei und die Polizei ist vor Ort. Die Beamtinnen und Beamten werden Sie vor allem auffordern, sich fernzuhalten. Wenn Sie das nun ignorieren und darauf bestehen, sich im Getümmel aufzuhalten, dann und nur dann wird auch Ihr Messer ein Thema werden. In solch einer Situation müsste man allerdings Ihnen und nicht der Polizei den Vorwurf des Übermutes machen.

Noch einmal zur Statistik: Waffenverbote führen nicht per se zur Senkung der Kriminalitätsrate. Aber sie helfen, Verbrechen mit Waffengewalt zu reduzieren oder zumindest zu begrenzen. Der Zweck des Gesetzes ist, die Tatbegehung mit Messern zu verhindern. Dieses Ziel wird auch erreicht werden. Dass einige dann die blanken Fäuste anwenden, wird dieses Gesetz nicht verhindern. Es sinkt dann nicht die Kriminalität allgemein, aber die Zahl der schwer oder gar tödlich Verletzten. Zweifelsohne auch ein Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland!

Ihre Ausführungen werden für die Exekutive wenig hilfreich sein. Wie soll das berechtigte Interesse zum Führen von Einhandmessern denn überprüft werden. Gilt ein "Das hab ich zum Äpfel schälen dabei!" nur wenn ich auch Äpfel dabei hab? Muss ich zum "Ich nutze das fürs Picknick!" tatsächlich auf dem Weg sein oder ggf. die anderen Utensilien dabei haben? Der Weg führt zufällig durch den Bahnhof und zufällig wird das Messer dort von der Polizei festgestellt. Ganz natürlich wird die Polizei das Messer erstmal sicherstellen. Was sollen die auch anderes machen? Zeugen fürs geplante Picknick kann ich nicht herzaubern. Äpfel hab ich auch nicht dabei.
Und das Gesetz sagt, es ist verboten!

Ggf. könnte auch die Herausgabe von Durchführungsbestimmungen oder Verwaltungsvorschriften dem von Ihnen dargestellten Grundgedanken des Gesetzgebers an die Exekutive weitertragen. Aber dieses Instrument des Gesetzgebers bzw. der entsprechenden Ministerien wird ja schon seit der Neuregelung April 2003 (Oktober 2002) schon nicht in Anspruch genommen.

Der Gesetzgeber kann doch nicht ein Gesetz beschließen und darauf bauen, dass ausführendes Organ (ich sag mal der kleine Polizist auf der Straße) sich mit den Beratungen während der Entstehung auseinander setzt.

Aus dargestellten Gründen können Sie ganz sicher davon ausgehen, dass entgegen Ihrer Intention Einhandmesser u.a. bei Feststellung durch die Polizei sichergestellt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Es handelt sich hierbei auch um die notwendige Praktikabilität und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Und das WaffG bietet einem die Grundlage und den Auftrag dazu.

Der eigentliche Grundsatz des WaffG ist ja auch Verwaltungsgerichtlich mehrfach dargelegt die Intention des Gesetzgebers "So wenig Waffen wie möglich innerhalb der Bevölkerung!".
Ihre Darstellung zum Verbot §42 a WaffG würde diese Grundintention durchbrechen. Welches ausführende Organ und welcher Bürger soll den verstehen, wie und welcher Grundsatz wann gelten soll.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
5Empfehlungen
06.08.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Ihnen für die Geduld beim Warten auf meine Antwort danken, ich war in Urlaub.

Die Zielsetzung der Novelle des Waffengesetzes ist tatsächlich, die Zahl der Waffen auf deutschen Strassen zu senken. Das ist auch ein richtiges Ziel, denn bewaffnete Gewalt ist das letzte, was eine Gesellschaft braucht.

Die Ausnahme des anerkannten Zwecks nach §42a gibt es, weil es eben Gegenstände gibt, die Waffe und Gebrauchsgegenstand sein können. Und bei Messern ist es in der Tat am Schwierigsten, in allen Lagen sauber zu unterscheiden – beim Baseballschläger lässt sich aus den Umständen leichter erkennen, ob er als Sportgerät oder als Waffe dient.

Aber: Das Gesetz ist kein Auftrag an die Polizei, nun loszuziehen und bei Kontrollen so viele Messer wie möglich zu beschlagnahmen. Messer sollen von den Orten weg, wo sie nichts zu suchen haben – Discotheken, Parkplätze, Kneipenviertel. Dort, wo die meisten Messer erfahrungsgemäß einem sinnvollen Gebrauch dienen, wird kein Polizist sich auf die Lauer legen und mit den Paragraphen winken. Denn Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren, und dazu müssen diese erstmal erkennbar sein. Und die Polizistinnen und Polizisten verstehen sich nach meiner Erfahrung sehr gut darauf, Gesetze mit Augenmaß anzuwenden und die Intentionen des Gesetzgebers umzusetzen. Entsprechende Dienstanweisungen (die Aufgabe der Polizeiführung sind, nicht des Bundestages) werden dafür sorgen, dass Gleichbehandlung herrscht und falsche Praktiken korrigiert werden.

Natürlich wird es auch Fälle geben, in denen eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und ein Messer beschlagnahmt wird, wo es nicht zwingend nötig gewesen wäre. Niemand ist unfehlbar, das lässt sich also nie ganz vermeiden. Aber: Das Gesetz ist seit dem 1.4.2008 in Kraft – sind Ihnen schon viele solche Fälle bekannt geworden?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich habe einige Fragen zur Finanzierung des deutschen (Sozial-)staats - und ob diese Finanzierungsmethodik überhaupt verfassungskonform ist:

Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden?

Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden - (und im Effekt ihre eigenen SV-Beiträge als ALG-II-"Aufstockung" zurückerhalten).

Können Sie die Logik dieser Systematik erklären?
Denken Sie, dass diese Abgabenpflicht auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar ist?

Vielen Dank und beste Grüße


Geschäftsführer der UWP
Antwort von Wolfgang Wieland
9Empfehlungen
06.08.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie zunächst das längere Warten auf meine Antwort. Ich war in Urlaub.

Ja, die Finanzierung des deutschen Sozialsystems ist verfassungskonform. Das hat die dafür zuständige Instanz, das Bundesverfassungsgericht, auch mehrfach bestätigt. Dass Sie angeblich auf Ihren Lohn 40% Abgaben zahlen ist ein wenig polemisch, denn knapp die Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber - die Annahme, dass dieses Geld bei anderer Finanzierung der Sozialsysteme zu Ihrem Bruttoverdienst ungeschmälert hinzukäme, ist überoptimistisch.

Was Sie bei einem Systemwechsel an Sozialabgaben weniger zu entrichten hätten, müssten Sie weitestgehend dann mit erhöhten Steuern abführen. Denn irgendwie müssen die Sozialausgaben ja finanziert werden. Allerdings hat eine Steuerfinanzierung den Vorteil, dass dann alle herangezogen werden, z.B. Selbständige, und nicht nur Lohn- und Gehaltsbezieher.

Ein Kritikpunkt ist der seltsame Nebeneffekt, den Sie anführen. Dass Existenzminimum gilt im Steuerrecht, aber bei den Sozialabgaben wird vom ersten Euro an der volle Satz verlangt. Bei einem geringen Einkommen (ca. Euro 830 Arbeitnehmerbrutto) kann das im Ergebnis heißen, dass netto weniger als das steuerliche Existenzminimum (ca. Euro 638) und auch weniger als die Regelleistungen nach SGB II (in Berlin alles in allem Euro 711) in der Haushaltskasse bleiben. Und dass Sie dann ?aufstocken? können und müssen.

Dies ist umständlich und widersprüchlich: In die eine Tasche rein, aus der anderen wieder raus. Besser wäre es, endlich die bündnisgrüne Idee einer Progression bei den Sozialbeiträgen umzusetzen. Bei einem geringen Bruttoeinkommen würden sie dann nicht die vollen Beitragssätze zahlen müssen, hätten mehr netto und brauchten schon gar keine "Aufstockung" samt Papierkrieg. Und nicht zuletzt könnte man von Jobs im Niedriglohnbereich wieder leben. Und es würde dann, wie im Steuersystem, von den Stärkeren auch eine prozentual höhere Leistung verlangt als von den Schwächeren - ein wichtiger Baustein der Solidarität.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
01.08.2008
Von:

Thema: Radweg von Jakob-Kaiser-Platz entlang des nördlichen Ufers am Westhafenkanal in Richtung Westhafen und
weitere Forcierung der Radnutzung im Lebensraum Innenstadt Berlin.

Anfang 2007 fragte ich Sie, sehr geerrter Herr Wieland, nach Planung eines Radweges entlang des o.g. Westhafenkanal-Nordufers.
Ich erhielt kurz darauf die erfreuliche Antwort: Ist geplant und soll sogar in 2007 fertiggestellt sein.
Auf meinem Weg zur Arbeit beobachte ich nun den zähen Fortschritt seit 1,5 Jahren. Der Weg scheint fast fertig aber immer noch nicht eröffnet.
In der Java-unterstützten Karte vom Senat für Radverkehr ist die Strecke noch nicht einmal als geplant eingezeichnet. Was ist da los? So viel Geld für den Radnetzausbau! Solch schöne Hoffnung, etwas entfernt von Autos am Wasser werktäglich zur Arbeit radeln zu können. Verriegelt und verrammelt durch einen Bauzaun von der Beusselstraße her und nun auch noch durch Schranken im Bereich Jakob-Kaiser Platz. Wer ist verantwortlich? Wen man schon die Wasserstraßen ausbaut, sollte man - wie dort geschehen - auch Uferwege anlegen. Ich hoffe ich kann da jetzt bald entlangradeln und hoffe auch die Schiffe haben alle einen Rußfilter und es stinkt nicht so nach Schiffsdiesel wie an den schönen Sommerwochenenden durch das Gewusel von Ausflugsschiffe auf der Spree in Mitte (Grüne Plakette auch für Schiffe!!!).
Ich schrieb dies auch an den Senat f. Stadtentwicklung, aber keine Antwort!
Antwort von Wolfgang Wieland
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14.08.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

ich habe noch einmal bei den beteiligten Behörden nachgefragt, wann denn nun endlich die Fahrradstrecke am Westhafenufer eröffnet werden soll – und warum das nicht längst geschehen ist.

Technisch gesehen handelt es sich um einen Betriebsweg, der zum Westhafenkanal gehört. Der Kanal wurde umfangreich umgebaut und saniert. Und das bis zum August 2007. Alle hatten angenommen, dass damit auch der Bau der Uferwege abgeschlossen sein würde. Das Wasserstraßenneubauamt entsprach dieser Erwartung leider nicht ganz. Und weil sich die Arbeiten am Kanal selbst ein wenig verzögert haben, fehlen noch Kleinarbeiten am Weg.

Ferner fehlt die Bepflanzung. Für sie wurde 2007 der passende Zeitpunkt verpasst, sie soll jetzt bald beginnen und ist laut Wasserstraßenneubauamt erst im Frühjahr 2009 abgeschlossen.

Bis dahin – so sagen alle Beteiligten – sei dann auch der letzte Baustein so weit, nämlich die Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Wasser- und Schifffahrtsamt über Instandhaltung, Reinigung etc. des Weges. Dann können wir endlich diesen Weg benutzen. Leider, so das Wasserstraßenneubauamt, käme eine Freigabe ohne fertige Bepflanzung nicht in Frage.

Ich werde den Fortschritt im Auge behalten und unsere bündnisgrünen Bezirksverordneten bitten, weiter das Bezirksamt auf Trab zu halten.

In Sachen Spreeverkehr haben Sie völlig Recht: Eine schöne Umweltzone für Autos und mittendurch die Fahrrinne für Dreck- und Feinstaubschleudern, das passt schlecht zusammen. Die Bundesländer haben leider im Bereich Schifffahrt nicht sehr viel zu melden, aber wir drängen den Senat, hier aktiver zu werden. Denn die Dieselwolken belasten alle, Touristen in Mitte, Kneipengäste am Landwehrkanal und uns Radfahrer auf den Uferwegen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

in Ihrer Antwort vom 06.08.08 schreiben Sie, dass die Polizei sich sehr gut darauf versteht, Gesetze mit Augenmaß anzuwenden. Ein befreundeter Polizist hat mir allerdings gesagt, dass sowohl ihm als auch vielen seiner Kollegen die konkrete Bedeutung der Gesetzesverschärfung NICHT klar ist, weil der von Ihnen oft genannte "Wille des Gesetzgebers" aus dem Gesetzestext nicht ersichtlich ist!

Konkrete Fragen zum WaffG wurden auf abgeordnetenwatch widersprüchlich beantwortet. Werden die Abgeordneten auf diese Unlogik angesprochen, weichen sie den Fragen aus oder schieben die Verantwortung an Länder und Polizei ab. Wenn aber selbst denjenigen, die dieses Gesetz verabschiedet haben, dessen genaue Bedeutung nicht klar ist, woher soll dann der Polizist bzw. Bürger wissen, wie das Gesetz "richtig" anzuwenden ist? Wäre nicht – wenn überhaupt – ein einheitliches und ausnahmsloses Führungsverbot für alle Messer ab 8,5 cm Klingenlänge eindeutiger und damit wirkungsvoller?

Wie Sie selbst am 25.06.08 schreiben, können Messer-Attacken durch das Führungsverbot NICHT verhindert werden, weil keine präventiven Kontrollen vorgesehen sind. Aber selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle, darf jeder – wie Herr Weidner dargestellt hat - sein Einhandmesser weiterhin führen, solange er behauptet, dass er gerade auf dem Weg zu einem "anerkannten Zweck" ist. Wie soll ein Polizist diese Aussage widerlegen und deshalb das Messer gem. WaffG beschlagnahmen? Wodurch soll dann die Zahl der Waffen auf deutschen Straßen zurückgehen?

Auch das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 hat doch nachweislich nicht zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität geführt, was ja unlogischer Weise als Begründung für die Gesetzesverschärfung genannt wurde. Warum sollte sich das Führungsverbot der Einhandmesser völlig anders auswirken? Ist es nicht absehbar dass – wenn überhaupt – die Jugendlichen bzw. Kriminellen lediglich auf andere Messer-Arten umsteigen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Wieland
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29.08.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz bedarf – ich habe es mit Ihnen und vielen anderen ja hier so diskutiert – bezüglich der Frage, was ein "anerkannter Zweck" ist, in der Tat einer Auslegung, auch durch den anwendenden Polizeibeamten. Gesetzmäßiges und sinnvolles Vorgehen muss im Rahmen seiner Aus- und Fortbildung besprochen werden. Dann klappt das auch.

Ich bleibe optimistisch, dass hier sehr schnell eine sinnvolle Praxis gefunden wird, die dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Der ist erkennbar: die Entwaffnung (vor allem jugendlicher) Gewalttäter und die Abrüstung auf unseren Strassen, in Kneipen und Schulen, besonders in Gefahrenlagen. Und er ist auch umsetzbar – Polizistinnen und Polizisten werden außer in wenigen Ausnahmefällen sicher keine Schwierigkeiten haben, die Plausibilität eines "anerkannten Zwecks" und die jeweilige Situation einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Das ist eine Abwägung und Bewertung, die ihnen von zahlreichen Gesetzen abverlangt wird und die sie nach meiner Erfahrung auch angemessen und souverän vornehmen.

Sie sollten aus meiner Antwort, dass es weiterhin Messerattacken geben wird, nicht schließen, dass diese Gesetzesnovelle wirkungslos wäre. Denn – auch das habe ich schon gesagt – es wird durch dieses Gesetz möglich, Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Totalverbot von Messern einer bestimmten Länge oder eine Reglementierung analog Schusswaffen hätte man sich natürlich vorstellen können und sie hätte an manchen Punkten mehr Klarheit gebracht. Aber: Es gibt bei Messern eben "zivile" Nutzungen, die erlaubt bleiben sollen – "anerkannte Zwecke" eben.

Gesetze schaffen ein Problem nie völlig aus der Welt – aber sie können helfen, es bewusst zu machen und es zu verkleinern. Das wird auch der Effekt dieser Regelung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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