Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
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Bereits eine Lärmbelästigung von 55 Dezibel in der Nacht reicht aus, um das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erhöhen. Die von Ihnen angegebenen 80 Dezibel sind unzumutbar.Selbst tagsüber sollten 65 Dezibel nicht überschritten werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich finde Ihre Antworten vom 24.04.08 äußerst unlogisch!

Einhandmesser wurden nach Ihren Aussagen nur konstruiert, um "in sekundenschnelle... gezogen und hieb- oder stichbereit gemacht werden zu können". Ich bezweifle, dass dies die einzige Intention bei der Weiterentwicklung der Taschenmesser war.

Aber wenn die schnelle Öffnung das ausschlaggebende Kriterium für ein "gefährliches Kampfmesser" ist, warum sind dann Springmesser bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm weiterhin erlaubt ("Taschenmesserprivileg", gem. Frau Fograscher v. 16.04.08)? Finden Sie ein Einhandmesser mit 5 cm Klinge gefährlicher als ein Springmesser mit 8,5 cm Klinge?

Wieso glauben Sie, dass die Gesetzesverschärfung zu einem Rückgang der (Jugend-) Kriminalität führen wird, obwohl strengere WaffG in Deutschland (seit 2003, Kriminalstatistik) und in anderen Ländern ( www.protell.ch ) das Gegenteil bewirkt haben?

Vor allem frage ich mich aber, wie ein Gesetz befolgt werden soll, dessen "Ausnahmetatbestände" man nicht versteht? Gibt es nicht einen Grundsatz, nachdem Gesetze klar formuliert werden müssen? Sie selbst können den "allgemein anerkannten Zweck" auch nicht definieren.

Ihre Beispiele zu "ungewöhnlichen" Messern haben jedenfalls nichts mit der aktuellen Gesetzesverschärfung zu tun:
  • Eine "Machete" ist (genau wie eine Axt) ein Werkzeug und fällt nicht unter die Definition "Hieb- und Stoßwaffe"
  • Butterfly-Messer sind bereits verboten
  • In Discos sind i.d.R. alle Messer durch das Hausrecht verboten

Konkrete Fragen der Bürger werden durch verschiedene Abgeordnete unterschiedlich beantwortet (Frau Fograscher vom 12.03.08 und Dr. Schäuble vom 31.03.08). Die Beurteilung, ob ein "berechtigtes Interesse" vorliegt, schieben Sie an die Polizei ab. Woher soll dann der gesetzestreue Bürger wissen, ob sein Tragegrund nach dem Opportunitätsprinzip geahndet oder anerkannt wird? Soll jeder Fall vor Gericht entschieden werden?

MfG

Antwort von Wolfgang Wieland
2Empfehlungen
11.06.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

ihre Behauptung, dass ein verschärftes Waffenrecht ein Ansteigen der Kriminalität bewirkt, ist schlicht absurd. Dass Beschränkungen des Waffenbesitzes positive Wirkungen haben zeigt ein kurzer vergleichender Blick auf die Statistik der Verbrechen, die mit Schusswaffen begangen werden: Da liegen die USA nach jedem Maßstab vorne, also das Land mit den wohl laxesten Auflagen für den Waffenbesitz.

Dass wiederum verschärfte Waffengesetze alle Kriminalitätsprobleme lösen, hat niemand behauptet. Aber wir haben eine klare Tendenz, dass immer mehr Straftaten bewaffnet begangen werden, insbesondere unter Verwendung von Messern. Und dagegen richtet sich dieses Gesetz, gerade weil sich gezeigt hat, dass etwa das Hausrecht einer Disco nicht ausreicht, um des Problems Herr zu werden.

Das ist der Gesetzeszweck, und in dessen Rahmen wird auch die Polizei aktiv. Sie haben offenbar ein Bild von durch die Strassen ziehenden Polizeieinheiten vor Augen, die Klingenlängen messen und Messer konfiszieren. Das ist ein falsches Bild. Der "allgemein anerkannte Zweck" ergibt sich nicht zuletzt aus der Situation – hier einen Katalog aufzuschreiben, der jedes Messer in jeder Lebenslage erlaubt oder verbietet wäre ebenso absurd. Es muss und soll mit Augenmaß der Einzelfall entschieden werden. Deswegen kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Entscheidung hier auf die Polizei "abgeschoben" wird. Sie sollten sich jeweils fragen, wozu Sie ein Messer dabeihaben – dann werden Sie sich auch recht einfach vorstellen können, ob dieser Zweck wohl "allgemein anerkannt" ist.

Auch wenn Sie es anders empfinden: Das Gesetz dient nicht der Gängelung von Messerbesitzern, sondern dazu, die Begehung von Straftaten mit Waffen zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

nach einem Bericht von Spiegel Online soll die Deutsche Telekom die Verbindungsdaten von Aufsichtsräten und Managern gesammelt und überprüft haben, um undichte Stellen im Konzern aufzuspüren. Diese Daten sollen dann mit den Telefonnummern von Journalisten abgeglichen worden sein. www.spiegel.de
Was ist Ihre Meinung zu diesem ungeheuerlichen Vorgang, sollte sich dieser bestätigen?
Ist dies nicht der Beweis dafür, dass die Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen, dort gar nicht sicher sind (von einem möglichen staatlichen Missbrauch ganz zu schweigen)?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Wieland
1Empfehlung
26.05.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben vollständig Recht mit Ihrer Empörung über die Vorgänge bei der Telekom. Es liegt der Verdacht des strafbaren Bruchs des Fernmeldegeheimnisses vor. Folgerichtig wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Womöglich wäre die Sache nie heraus gekommen, wenn die Berliner Firma, die die Daten auswertete, gleich bezahlt worden wäre.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Zuverlässigkeit der Telekommunikationsunternehmen im Hinblick auf den Datenschutz, wenn es in eigener Sache so skrupellos ausgenutzt wird, dass man sozusagen an der Quelle sitzt. Ich teile Ihre Einschätzung, dass auch unter diesen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung obsolet ist, dies wird in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

Ihre Antwort auf die Fragen des Herrn Pollack sind nicht zufrieden stellend und spiegeln lediglich die politische Hilflosigkeit der Argumentationskette wieder.
Sie reden hier von einem (potentiellen) Gefahrenpotential. Das ist - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - Unfug!
Nehmen wir den verwirrten Frankfurter Flieger:
1. der hätte durch die ZÜP gar nicht ermittelt bzw. vermieden werden können, da der gar kein Pilot war, sondern das Flugzeug gekidnapt hatte.
Was war denn hier - bei allem Pomp, den Herr Koch darum veranstaltet hatte - denn tatsächlich passieren können?
Die maximale Zuladung (mit Treibstoff) des Motorseglers liegt bei etwa 200 kg. Rechnet man die beiden Insassen (den Kidnapper und seinen Piloten) ab, dann bleiben noch etwa 50 kg. Das sind etwa 70l Treibstoff. Nach einer Flugzeit von rund 3 Stunden und einem geschätzten Verbrauch von 45l oder 32 kg, kann der Kidnapper tatsächlich ein "Gefährdungspotential" von etwa 20kg Sprengstoff haben.
Das hätte ausgereicht, um ein paar Scheiben zu Bruch gehen zu lassen. Schlimm genug ...
Nehmen wir mal - nur so zum Spaß - einen LKW. Der hat ein Gesamtgewicht von sagen wir 40.000 kg und eine Zuladung von sagen wir (knapp kalkuliert) 25.000 kg.
Die Sprengkraft jedes LKW auf deutschen Straßen ist somit 1.000 mal so hoch, wie die des immer wieder zitierten Motorseglers. Ich kann mich nicht erinnern je einen Politiker - Sie eingeschlossen - ghört zu haben mit der Forderung, dass alle LKW Fahrer die ZÜP brauchten.
Hier zeigt sich einmal mehr die Blindheit des politischen Populismus.
Herr Koch lässt Abfangjäger aufsteigen (ich habe ernsthaft Angst gehabt - nicht vor dem Motorsegler, sondern vor der Wirkung der Abfangjäger) und Sie, ein Politiker, der Ernst genommen werden möchte, verteidigen diesen völlig sinnlosen und blinden Aktionismus ...

Deutschland, was ist aus Dir geworden?
Antwort von Wolfgang Wieland
bisher keineEmpfehlungen
30.05.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Recht, dass der verwirrte Frankfurter Flieger als Kidnapper nicht mit der Zuverlässigkeitsprüfung gestoppt worden wäre.

Er hätte aber auch gleich mit vollem Tank Kurs auf die Hochhäuser nehmen können. Ihre Berechnung verniedlicht das Gefährdungspotential, das von jedem Flugzeug ausgeht.

Dass auch Lastkraftwagen ein solches Potential haben, wird doch gar nicht bestritten. Erst heute geschah bei Venlo auf der A2 der Zusammenstoß mit dem Gefahrguttransporter. Wir Grünen kämpfen seit Jahren darum, dass der Lastverkehr auf den Autobahnen reduziert und sicherer wird, z.B. durch automatische Bremssysteme.

Aber dem Gesetzgeber ist es doch nicht verwehrt, eine Gefahrenquelle zu beseitigen, weil es noch weitere Gefahrenquellen gibt. Gegen LKW werden besonders gefährdete Gebäude wie Botschaften abgesichert. Gegen Flugzeuge gibt es keine funktionierenden Sicherungssysteme.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.06.2008
Von:
Uta

Guten Tag Herr Wieland,
wir haben vor einigen Tagen einen Brief von einer Gesellschaft für "Data Processing" erhalten, in dem uns lapidar mitgeteilt wurde, dass auf Grund §33 Abs.1 Datenschutzgesetz unsere Daten erstmals an Firmen weitergegeben wurden. Eine Einwilligung unsererseits sei nicht nötig. Meine Frage geht nun dahin: Ist es solchen Firmen denn wirklich erlaubt, ohne Einwilligung der Betroffenen Daten an die unterschiedlichsten Firmen zu geben. Ich finde dieses Gebaren sehr bedenklich, denn von Datenschutz kann da keine Rede sein und Werbeverweigerung wird dem Bürger dadurch sehr erschwert. Dass unsere Daten in irgendwelchen Adressverlagen gespeichert, gesichtet und weiter verkauft werden, ohne dass von betroffener Seite aus Einspruch erhoben werden kann, bzw. man einen triftigen Grund angeben muss (... das der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder Speicherung hat...) ist nicht nachvollziehbar. Sinnvoll wäre es, wir würden vor der Weitergabe unserer Daten um unser Einverständnis gebeten werden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Einen angenehmen Tag wünscht Ihnen
Uta
Antwort von Wolfgang Wieland
bisher keineEmpfehlungen
20.06.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrte Frau ,

ich teile Ihre Meinung – wie Unternehmen mit Daten umgehen ist oft unerträglich, da braucht man nur an den jüngsten Skandal um die Deutsche Telekom zu denken.

Im Ihrem konkreten Fall kommt das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG in Frage. Diese Bestimmung regelt als "Gegengewicht" zu den laxen gesetzlichen Vorschriften für die Datenverarbeitung bei Werbung etc., dass der Betroffene der Übermittlung widersprechen darf, auch wenn die Daten bereits übermittelt worden sind.

Das geht leider nicht immer und lässt sich nur bei einer genaueren Prüfung der Details endgültig sagen. Ich rate Ihnen daher, sich an Ihren Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wenden. Dort bekommen Sie problemlos Unterstützung, zudem hilft es den Datenschutzbeauftragten, einen Überblick über die aktuelle Praxis von Adresshändlern zu erhalten und gegen schwarze Schafe vorzugehen. Oft fürchten die Unternehmen negative Schlagzeilen und zeigen sich dann kooperativ.

Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass Daten nur bei Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Das gegen die Werbewirtschaft durchzusetzen, bleibt ein zähes Unterfangen.

Sie können in jedem Fall bei allen Bestellungen etc. ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden sollen. Das wirkt fast immer. Sie können sich auf den sogenannten Robinson-Listen eintragen ( mehr unter www.robinsonlisten.de ). Dadurch können Sie die Zusendung von Werbung generell unterbinden. Die Listen werden von den einschlägigen Unternehmensverbänden getragen – das dient sicher der Imagekorrektur, aber es wirkt auch für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

wenn Sie meine Anfrage vom 16.05. richtig gelesen hätten wüssten Sie, dass ich mir die "Behauptung", dass ein verschärftes Waffenrecht ein Ansteigen der Kriminalität bewirkt, nicht ausgedacht habe! Der von mir zitierte Artikel zeigt die Entwicklungen nach Gesetzesverschärfungen deutlich auf! Auch das Messer-Verbot von 2003 hat nachweislich nicht zu einem Rückgang der Kriminalität in Deutschland geführt!

In einem weiteren Artikel ( www.protell.ch ) heißt es dazu: "Andererseits zeigte eine 2001 publizierte UNO-Untersuchung aus 17 Industriestaaten, dass jene Länder mit den strengsten Waffengesetzen die höchste Kriminalitätsrate verzeichnen. In absteigender Reihenfolge sind dies: Australien, England und Wales, Schottland, Finnland, Nordirland, Frankreich und die Niederlande. Dann folgen die USA. In der Schweiz jedoch hat jeder Soldat sein Sturmgewehr zu Hause und jeder Offizier seine Pistole. Dennoch ist die Schweiz eines der sichersten Länder der Welt – die meisten Gewaltdelikte werden hier von Ausländern begangen."

Wurden bei dem Gesetzesbeschluss diese Fakten bewusst übersehen? Oder welche Gegenargumente haben Sie zu diesen Entwicklungen?

Ihre Aussage, dass das Gesetz dazu dient, "die Begehung von Straftaten zu verhindern" ist doch sehr naiv! Wer eine Straftat begehen will, kann dafür – falls er sich überhaupt durch ein Bußgeld vom Führen eines Messers abhalten lässt – auch andere Werkzeuge nutzen!

Gerade die Tatsache, dass der "allgemein anerkannte Zweck" nicht näher definiert ist, sondern – je nach Auffassung des Polizisten – in jeder Situation anders ausgelegt werden kann, führt zu einer Einschränkung der gesetzestreuen Bürger! Woher soll ich VOR einer Kontrolle wissen, ob mein Tragegrund akzeptiert wird, wenn es hierzu keine Anhaltspunkte gibt? Ich trage Messer nicht für eine schon morgens geplante Tätigkeit, sondern um es für alltägliche Aufgaben spontan nutzen zu können!

MfG

Antwort von Wolfgang Wieland
3Empfehlungen
20.06.2008
Wolfgang Wieland
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihre Frage richtig gelesen und auch die Statistiken. Daraus geht hervor: Die Kriminalität steigt an, und dieser Anstieg wird durch Waffenverbote nicht ins Gegenteil verkehrt. Daraus geht aber nicht hervor, dass die Waffengesetze den Anstieg bewirkt haben. Das ist eine Interpretation ohne jede Grundlage. Sie behaupten ja auch nicht, dass der Ölpreis – der steigt ja auch – die Kriminalität antreibt. Und, ja, ich habe in das 8. UN Survey of Crime Trends geschaut ( www.unodc.org ). Mal zum Vergleich: Die USA haben eine fünfmal höhere Mordrate, 50% höhere Rate versuchter Morde und – da kommen dann die Waffen ins Spiel – eine zehnmal so hohe Rate von Morden mit Feuerwaffen. Deutschland hat vor allem viel mehr Einbrüche und Diebstähle, bei denen typischerweise keine Waffen eingesetzt werden. Bei schweren Körperverletzungen, Vergewaltigungen und Raubüberfällen – bei denen sehr häufig Waffen im Spiel sind – liegen die USA mit doppelten und dreifachen Raten vorn. Das zur Statistik.

Ihr Argument, dass man Waffen nicht verbieten soll, weil sich Straftäter sowieso welche besorgen, geht fehl. Denn erstens erschwert ein Verbot den Zugang, zweitens kann ein Verstoß gegen das Verbot als solches geahndet, die Waffe konfisziert und ein Verbrechen verhindert werden. Hier in Berlin gibt es immer wieder Fälle, in denen Streitereien in Messerstechereien enden. Geht die Polizei im Frühstadium dazwischen hat sie nun eine Handhabe, die bei solchen Gelegenheiten üblichen Waffen einzusammeln.

Und darum geht es im Gesetz. Nicht, wie Ihre letzte Aussage nahelegt, darum, dass sich Polizisten an Waldwegen auf die Lauer legen, um überfallartig die Messer von Spaziergängern einzusammeln. Und es verlangt auch niemand, dass Sie sich morgens mögliche Szenarien überlegen, in denen Sie spontan ein Messer benötigen könnten (ich muss gestehen, mir fallen persönlich sehr wenige Gelegenheiten ein, bei denen ich dafür Bedarf sehen würde, aber vielleicht ist das bei Ihnen anders). Was das Gesetz Ihnen abfordert, ist der Verzicht auf bestimmte Messer. Es verbietet außerdem das Tragen von Messern an Orten, wo sie ganz bestimmt nicht gebraucht werden und wo ein Missbrauch (den Sie ja gar nicht vorhaben müssen) keine Seltenheit und höchst gefährlich ist. Also; kein Messer in der Kneipe um die Ecke. Wozu auch?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland
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