Wolfgang Wieland (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Wieland
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Senator a.D., Bürgermeister a. D
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Mitte
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Berlin
weitere Profile
(...) Die Verursacher der Krise müssen finanziell und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.Dafür habe ich als Justizsenator bei der Berliner Bankenkrise gesorgt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
JA
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
NEIN
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
JA
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
NEIN
20.03.2009
Enteignung von Banken
enthalten
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
enthalten
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
enthalten
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
JA
28.11.2008
Haushalt 2009
NEIN
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
NEIN
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
NEIN
12.11.2008
BKA-Gesetz
NEIN
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
NEIN
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
enthalten
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
NEIN
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
NEIN
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
NEIN
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
NEIN
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
enthalten
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
NEIN
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
NEIN
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
JA
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
NEIN
09.03.2007
Rente mit 67
NEIN
09.03.2007
Tornado-Einsatz
enthalten
02.02.2007
Gesundheitsreform
NEIN
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
enthalten
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
nicht beteiligt
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
NEIN
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
nicht beteiligt
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
NEIN
Fragen an Wolfgang Wieland
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich habe eine Frage zur Quotenregelung.

Grundgesetz Artikel 3 lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus meiner Sicht verstößt die Quotenregelung, die besagt, daß bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen und sollen, eindeutig gegen Art.3(3) GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes... bevorzugt oder benachteiligt werden".

Begründet wird dieser Verstoß gegen das GG oft mit Art.3(2): "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Diese Begründung greift nicht: Zwar darf und soll der Staat bestehende Nachteile beseitigen. Aber selbstverständlich muß er sich dabei an bestehende Gesetze und erst Recht ans GG halten: Er dürfte z.B. nicht einfach 20 Männer entlassen und dafür 20 Frauen einstellen: Das verstößt gegen den Kündigungsschutz. Erst Recht darf der Staat nicht Frauen bevorzugt einstellen(Quotenregelung), denn das verstößt gegen nicht nur gegen irgendein Gesetz, sondern gegen das GG: Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden.
Wenn der Staat trotzdem Frauen bevorzugt einstellt, dann gibt er dem (nachträglich eingefügten) Art.3(2) einen VORRANG gegenüber dem Art.3(3). Aber wodurch ist ein solcher Vorrang gerechtfertigt?

Bitte gehen Sie bei Ihrer Antwort auf meine Argumentation ein, vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen


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