Waltraud Lehn (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Waltraud Lehn
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Beigeordnete a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Recklinghausen II
Landeslistenplatz
37, Nordrhein-Westfalen
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(...) Gleichzeitig bitte ich Sie, meine verspätete Antwort zu entschuldigen. Wie Sie in der vergangen Zeit sicherlich den Medien entnehmen konnten, wurde das Vorhaben der Diätenerhöhung noch Ende Mai wieder von der Tagesordnung genommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
19.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lehn.

Zunächst einmal ein Dankeschön das Sie tatsächlich die Zeit finden auf jede bisher gestellte Frage zu antworten, ich empfinde dies als sehr vorbildlich.

Nun zu meinem Anliegen:

Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht nun nicht nur die Banken sondern auch konkret die deutsche Wirtschaft durch anscheinend systematische Misswirtschaft aus den USA ( Als Beispiel soll hier Opel als Opfer von GM genannt sein )

Mir als Leihen kommt es so vor als wenn die jahrelange Praxis an den internationalen Börsen direkt dafür mitverantwortlich zeichnet, ebenso wie die inzwischen stark von der Leine gelassene freie Marktwirtschaft.

Wäre es also nicht sinnvoller den Aktienhandel wieder abzuschaffen und ins Ausland verkaufte und dort ausgeblutete Firmen wieder "nach Hause" zu bringen? Der Aktienhandel wäre geschichtlich gesehen nicht das erste gescheiterte und abgeschaffte Sytem und würde sich in die Reihe gescheiterter Modelle gleich hinter Kollonialismus, Monarchie oder auch dem Kommunismus einreihen , womit ich diese Dinge nicht einander gleichestellen will.

Notfalls auch durch Enteignung, gefolgt von Verstaatlichung die in einer Sanierung aufgehen und dann zu einer erneuten Privatisierung innerhalb Deutschlands münden sollte.

Ich halte dies für langfristig besser und finanzierbarer als nun jedes Jahr ein erneutes Milliardenschweres Konjunkturpaket zu beschliessen, bei dem nichts weiter raus kommt als das Misswirtschafter sich durch Prämien für Milliardenverluste die Taschen füllen können.

Ich hoffe das ich damit nicht vollkommen an ihrem Resort oder ihren politischen Augenmerk vorbei schiesse und würde mich über Ihre Meinung oder sogar eventuell existierende Modelle der SPD zu dieser Problematik sehr freuen.

mit freundlichen Grüssen

Antwort von Waltraud Lehn
1Empfehlung
02.03.2009
Waltraud Lehn
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für ihre Anfrage vom 19. Februar bezüglich des Aktienmarktes und der Managergehälter.

Die Börse ist vor allem jetzt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise in Verruf geraten, als Ort der Zocker und Gewinngierigen.
Man muss aber festhalten, dass der Aktienmarkt Unternehmungen generell Chancen geben soll, ihre Projekte zu finanzieren und zu verwirklichen, wenn ihre Ideen und Ansätze von den Käufern als sinnvoll und zukunftsfähig erachtet werden. Aktien bedeuten also vor allem Kapital für Unternehmen, mit denen diese neue Projekte und Innovationen finanzieren können.
Es ist aber eindeutig richtig, klarere Regeln und Kontrollen für die verschiedenen Finanzpakete zu fordern.

Man sollte diese Finanz- und Wirtschaftskrise auch nicht als Anlass sehen, die Börse oder die internationalen Wirtschaftsbeziehungen generell zu verteufeln. Die weltweiten Verknüpfungen sorgen meist für höhere Effizienz und auch Vielfalt für den Verbraucher. Schließlich profitiert Deutschland als Exportweltmeister auch selbst von diesen internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Die Kontakte und Sitze deutscher Unternehmen zum und im Ausland sorgen dafür, dass unsere Produkte weltweit absetzbar sind. Der internationale Markt ist also vor allem eine Bereicherung für Deutschland. Trotzdem sorgen wir uns als Sozialdemokraten speziell darum, dass die Verhältnisse stets fair für die Arbeiter in Deutschland bleiben.
Die SPD hat sich stets zu der Sozialen Marktwirtschaft bekannt. Das heißt freier Wettbewerb mit sozialem Ausgleich. Der freie Wettbewerb ermöglicht, dass die Produkte und Ideen sich durchsetzen, die die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen erfüllen. Das soziale Sicherungssystem sorgt dafür, dass jeder eine Unterkunft, Essen, ärztliche Hilfe etc. bekommt, was in den USA z.B. oft nicht der Fall ist.
Die Konjunkturpakete sind daher punktuelle Maßnahmen, die nötig sind um die Rezession abzufangen und Banken zu stabilisieren. Der drohende Arbeitslosenanstieg und Stagnation müssen verhindert werden.
Aus der Krise haben alle aber ganz klar gelernt, dass es einen hohen Regelungsbedarf bei den Finanzmärkten gibt, wie auch bei den Managergehältern.
Darum kümmert sich sehr engagiert die SPD: So reist z.B. unser Arbeitsminister Olaf Scholz durch die Republik und wirbt bei Unternehmen dafür trotz Auftragseinbrüchen die Belegschaft zu halten und die Bonuszahlungen einzuschränken, bzw. darauf zu verzichten.
Auch Frank-Walter Steinmeier forderte am 23.02, dass für die Ära nach der Krise eine grundlegend neue Ordnung, insbesondere für die internationalen Finanzmärkte her müsse.
Wie Sie sehen arbeitet die SPD an genau den Punkten, die die Auslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise war.

Ich hoffe, ich konnte ihre Fragen bzw. Vorschläge beantworten!

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lehn,

zur Meinungsbildung würde mich ihre Position bezüglich der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstöße von Frau Ursula von der Leyen interessieren.

Folgen sie Frau von der Leyen in ihrer Auffassung, dass die Maßnahmen unbedingt erforderlich sind?
Haben sie sich vorher sachkundig gemacht und die Argumente der Gegner dieser Sperrmaßnahmen entsprechend angehört und gewertet? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?

Wie würden sie handeln, wenn sie in ihrer Situation wären?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Waltraud Lehn
6Empfehlungen
12.05.2009
Waltraud Lehn
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 25.04.2009. Schon vor längerer Zeit hat der Deutsche Bundestag begonnen, verschiedene Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder zu ergreifen. Das Strafrecht wurde in den letzten 20 Jahren verschärft. So wurde beispielsweise einerseits gegen Vertreibung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften vorgegangen, andererseits wurde die Stellung der Verletzten im Strafverfahren, den Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung im Erwachsenstrafrecht gestärkt.

Mit den neuen Medien und insbesondere mit dem Internet wurde in den letzten Jahren ein Bereich geschaffen, in dem der Kriminalität keine wirklichen Grenzen gesetzt sind. Dies stellt unsere Gesellschaft vor eine große Herausforderung.

Was Ihre Frage betrifft, möchte ich unterstreichen, dass ich einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung im Internet ausdrücklich zustimme.

Die Argumente der Gegnerseite wurden durch die sachkundigen Experten im Innenministerium, im Justizministerium und im Ministerium für Familie, Jugend, Kinder und Senioren gründlich analysiert und diskutiert.
Sie befürchten eine grundlegende Einschränkung von Freiheitsrechten. In dieser Diskussion darf jedoch nicht vergessen werden, dass es nicht um die wahllose Sperrung von Internetseiten geht, sondern um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Das Parlament muss die Rechte von Kindern schützen. Ist das eine Zensur? Nein, denn die Sperrung der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten richtet sich nicht nur gegen die Konsumenten, sondern auch gegen die Produzenten. Hier gilt das Motto: Weniger Kunden, kleinere Einkommen. Bis jetzt steigt die Zahl der Anbieter sprunghaft. Dieses Gesetz soll die Verbrechen an Kindern durch rechtzeitiges Eingreifen verhindern. Die Gegner der Maßnahmen merken auch an, dass Sperrmaßnamen leicht umgegangen werden können. Dies ist wohl für Informatiker oder Computerexperten einfach, nicht für gewöhnliche Nutzer.

Die Internationalität des Internets macht die Strafverfolgung nicht einfach. Darum muss nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene etwas getan werden. Andere Staaten, wie Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien oder Italien haben solche Sperren bereits angewendet und gute Erfahrungen damit gemacht. Die internationale Strafverfolgung muss neue Schwerpunkte setzen, den Opferschutz nicht nur bei den Internetprovidern fortentwickeln, sondern in allen Bereichen der neuen Medien.
Was meine eigene Haltung betrifft, möchte ich noch einmal unterstreichen, dass ich, wie auch die SPD-Bundesfraktion, Kinder und Jugendliche effektiv und kontinuierlich von sexueller Gewalt und Ausbeutung schützen will.


Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lehn,

ihre Antwort zum Thema Online-Durchsuchung habe ich gelesen, halte sie aber nicht für stichhaltig.

Wie wollen sie verhindern, dass bei einer Online-Durchsuchung Daten durch die ermittelnden Polizeibehörden zum Nachteil des Betroffenen verändert werden?

Auch die Polizei, so gute Arbeit sie auch leistet, besteht vorrangig aus Menschen und unterstehen bei gewissen Straftaten einem Ermittlungsdruck.

Wie wollen sie verhindern, dass die Online-Durchsuchung dazu genutzt wird, um Beweise gegen einen Unschuldigen zu konstruieren, damit dieser Ermittlungsdruck z.b. umgangen werden kann?

Ich verweise hierzu ausdrücklich auf die offensichtlich gefälschten BKA-Akten im MG-Fall in Berlin und die nachgewiesenen Lügen des BKA-Zeugen in dem genannten Fall.

Ausgerechnet dieses BKA soll die Online-Durchsuchung auch notfalls ohne richterlichen Beschluss durchführen können, rein auf die Anweisungen des jeweiligen Leiters des BKA.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mich mit dieser Konstruktion einigermaßen unwohl fühle und möchte wissen, was sie unternehmen um genau dieses Szenario zu verhindern.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Waltraud Lehn
2Empfehlungen
14.05.2009
Waltraud Lehn
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre neue Anfrage. Ich freue mich, dass Sie das Thema mit so viel Engagement verfolgen. Lassen Sie mich Folgendes anmerken: Sie unterstellen in Ihrem Kommentar, dass das BKA mit den neuen Präventivkompetenzen verantwortungslos umgehen wird. Diese Auffassung teile ich nicht. Wie bei jeder staatlichen Behörde unterliegen auch die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes einer gesetzlichen Regelung. Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums. Es arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im "BKA-Gesetz" beschrieben ist. Bitte bedenken Sie auch Folgendes: In den letzten zehn Jahren hat das BKA ganze zwei Rasterfahndungen durchgeführt. Von 2001 bis zum zweiten Quartal 2007 gab es nur sieben Wohnraumüberwachungen, also im Schnitt eine Wohnraumüberwachung pro Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Wie stellen Sie sich zur geplanten Internetzensur unter dem Deckmantel des "Stopp Kiinderpornographie"? Warum werden die Seiten nicht von den Servern genommen und die Betreiber zur Rechenschaft gezogen?

Dazu noch folgende Teilfragen:
Waren Sie schon mal aktiv im Internet?
Sind Sie, falls ja, jemals aus Versehen auf Kinderpornoseiten gestoßen?
Wie weit wissen Sie etwas über die Technik des Internet?
Wie bewirkt man die Sperre einer Webseite?
Was ist ein DNS-Server?
Was qualifiziert Sie technisch oder inhaltlich, über das Gesetz zur Sperrung von Webseiten abzustimmen?
Antwort von Waltraud Lehn
2Empfehlungen
14.05.2009
Waltraud Lehn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach meiner Meinung zu der geplanten Sperrung von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt fragen. Es ist selbstverständlich, dass ein Abgeordneter verschiedene Informationsquellen nutzen KANN UND MUSS. Der wissenschaftliche Teil unserer Arbeit erfolgt durch fachkundige Mitarbeiter und vor allem durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Jeder Abgeordnete kümmert sich um klar definierte Aufgabengebiete — so bin ich als langjährig engagierte Sozialpolitikerin für die Betreuung und Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zuständig. Ich versichere Ihnen, dass ich mich an der Debatte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt aktiv beteilige und für die Abstimmung mein Vertrauen in die Entscheidung meiner Fraktionskolleginnen und Kollegen setze. Ich bin sicher, diese haben alle Details des Gesetzentwurfs ausreichend erörtert. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für mich immer an erster Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lehn,

ich möchte nochmals auf Ihre Antwort vom 12.05. eingehen, in der Sie folgendes schrieben:

"Die Gegner der Maßnahmen merken auch an, dass Sperrmaßnamen leicht umgegangen werden können. Dies ist wohl für Informatiker oder Computerexperten einfach, nicht für gewöhnliche Nutzer."

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um ein kleines Experiment bitten. Nehmen wir an Sie wären ein Computerlaie und Sie möchten - aus welchem Grund auch immer - die geplanten Internetsperren umgehen. Sie würden auf Google gehen und "Internetsperren umgehen" eingeben und sogleich eine ganze Reihe von Ergebnissen finden. Der Einfachheit halber klicken Sie gleich auf den ersten Eintrag "Internetsperre umgehen in 27 Sekunden". Sie sehen eine 27-sekündige Videoanleitung und machen an Ihrem PC genau das gleiche. Herzlichen Glückwunsch - Sie werden nun nie eine Stoppseite zu sehen bekommen - alles zusammen hat sie höchstens 3 Minuten gekostet.

Würden Sie nun noch immer Ihren Standpunkt vertreten dass die Sperren nur von Experten umgangen werden können?

Eine zweite Frage: Es gibt eine leichtverständliche Abhandlung über dieses Thema von der Abteilung "Wissenschaftliche Dienste" des Deutschen Bundestages, Autoren Günter Pursch und Verena Bär. Auch diese Abhandlung können Sie im Intenet mit den Suchbegriffen "Sperrverfügung gegen Internet-Provider" finden. Haben Sie diese Abhandlung gelesen? Meiner Auffassung nach ist es die Pflicht eines jeden Abgeordneten dieses Dokument zu lesen, um überhaupt verantwortungsvoll über das Gesetz abstimmen zu können, gerade da es sich um den schwerwiegensten Eingriff in unsere Verfassung und gegen die nicht ohne Grund eingeführte Gewaltenteilung seit Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten, handelt.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Waltraud Lehn
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25.05.2009
Waltraud Lehn
Sehr geehrter Herr ,

natürlich ist mir bekannt, dass viele Nutzer die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten technisch umgehen können. Es kommt aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Auch die Abhandlung des Wissenschaftlichen Dienstes unseres Hauses ist mir bekannt. Mir ist außerdem bewusst, dass wir uns mit dem Gesetzentwurf in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb hat unsere Fraktion stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ebenfalls durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Damit können wir auch die von Ihnen und dem wissenschaftlichen Dienst aufgeworfenen Kritikpunkte angemessen einbeziehen und erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Lehn, MdB
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