Volkmar Vogel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volkmar Vogel
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Facharbeiter für Zerspanungstechnik, Diplomingenieur (FH) für Gerätetechnik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Greiz - Altenburger Land
Landeslistenplatz
5, Thüringen
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(...) Wir können diese Förderung nicht auf Dauer fortführen und die schon riesige Verschuldung für die Abfederung der Wirtschaftskrise noch weiter unkalkuliert anwachsen lassen. Denn die Schulden die heute gemacht werden belasten die uns folgenden Generationen und die jungen Leute von heute. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Volkmar Vogel
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Frage zum Thema Tourismus
29.05.2009
Von:

Sehr geerter Herr Vogel
Ich bitte Sie hiermit um die erhaltung des Flugplatzes Altenburg/Nobitz.Ich bin ein großer Fan des Flugplatzes und habe schon zu DDR-Zeiten als Kind staunend am Rollfeldzaun gestanden.
Hätte damals jemand behauptet das man eines Tages von Nobitz aus nach England oder Spanien fliegen kann,man wäre glatt in die Irrenanstalt gekommen.
Das man es jetzt doch tun kann,ist so etwas großes und überwältigendes.
Nach der Wende war ich mehrmals in Spanien,an der schönen Costa Brava.Damals noch mit dem Bus ,24 Stunden fahrzeit.
Aber die Gegend ist so schön,das viele diese strapaze auf sich nahmen.Es gibt bestimmt keinen Rentner,der noch nicht dort war.
Die Orte Blanes,Lloret de Mar und Tossa haben sich in den letzten Jahren so verändert,so das ich keine andere Stadt kenne,die so sicher,sauber und schön ist.Manch deutsche Stadt könnte sich da ein Beispiel nehmen.
Ich jedenfalls fahre da sehr gern hin.
Das man jetzt für wenig Geld von meinem Ort dort hin fliegen kann ist für uns wie ein 6 im Lotto.
Leider haben das viele noch nicht begriffen.
Wenn der Flug 40 € und das Hotel z.B. die woche 175 € kostet so ist das mehr als günstig.
Durch finanzielle schwierigkeiten kann ich mir Urlaubsreisen z.B. von Leipzig aus nicht mehr leisten und bin auf den Flugplatz Altenburg angewießen.
Es würde mir sehr leid tun wenn das eines Tages nicht mehr möglich sein sollte.
Die finanzierung des Flugplatzes ist bestiimt sehr schwierig,zur Zeit wird heftig darüber gestritten,aber auf der einen Seite steht das Geld und auf der anderen Seite die vielen tausend Fluggäste die auf diesen Billigflieger angewiesen sind ,so wie ich.

Ich bitte Sie deshalb,das Sie sich für unseren Flugplatz einsetzen.

Hochachtungsvoll
Antwort von Volkmar Vogel
1Empfehlung
15.06.2009
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn Ihre Frage über die Plattform www.abgeordnetenwatch.de nicht für die Öffentlichkeit freigeschaltet wurde, so möchte ich Ihnen dennoch gerne antworten:

Mit Ihrem Anliegen rennen Sie bei mir offene Türen ein. Bereits seit langer Zeit setze ich mich auf Bundesebene für unseren Altenburger Flughafen ein. So habe ich mich beispielsweise bei der Erarbeitung des Flughafenkonzeptes des Bundesverkehrsministeriums dafür stark gemacht, dass regionale Flughäfen mit überregionaler Anbindung (wie Leipzig-Altenburg) einen entsprechend hohen Stellenwert erfahren.
Desweiteren stehe ich deswegen auch mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) in engem Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Volkmar Vogel, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
18.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

im Zuge des Beschlusses des "Zugangserschwerungsgesetzes" durch den deutschen Bundestag wurde eine ePetition ins Leben gerufen, die bis zu ihrem Auslaufen 134000 Menschen unterzeichnet haben. Die Initiatorin hätte demnach vom deutschen Bundestag angehört werden müssen. Wie kann es aber sein, dass diese Anhörung erst nach dem Beschluss dieses Gesetzes angesetz war? Was sagen Sie dazu, dass hier der Wille des Volkes offensichtlich mit einer nicht zu überbietenden Ignoranz mit Füßen getreten wird damit ein Gesetz, welches das bürgerliche Recht zur informationellen Selbstbeständigung massiv gefährdet, in Gesetzesform gebracht werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Volkmar Vogel
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03.07.2009
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich werden die Rechte der Petentin (Frau Franziska Heine) sowie deren zahlreicher Unterstützer gewahrt bleiben. Ebenso wird Ihr die Möglichkeit eingeräumt werden in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschuss Ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Doch durch eine Petition wird ein Gesetzes-Vorhaben nicht automatisch gestoppt und sofort ausgesetzt. Die von Ihnen angesprochene e-Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" steht noch ganz am Anfang des Verfahrensweges.

Im Übrigen möchte ich an der Stelle sagen, dass das von dem Bundestag auf den Weg gebrachte Gesetz nur dazu dient, die abscheuliche Kinderpornographie zu unterbinden. Mit der Stopp-Kennzeichnung und dem Sperren von einschlägigen Web-Seiten wird hier ein erster Baustein gelegt, um gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu können. Mir ist klar, dass dies keine Patentlösung oder ein Allheilmittel ist. Ich will dem verabscheulichen Geschäft mit der Unschuld unserer Kinder aber nicht tatenlos zusehen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Ich bin nicht bereit, bei diesem Thema über irgendeine Rechtsauslegung zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
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Frage zum Thema Finanzen
02.07.2009
Von:

Werter Herr Abgeordneter;

in der heutigen Bundestagssitzung trat Ihr Fraktion für Steuersenkungen und für Ausgabenkürzungen ein. Mein Vorschlag wäre, was bei den "Normalbundesbürgern" schon vor Jahren geschehen, das Sterbegeld, und hier für Abgeordnete, zu streichen. Wollen Sie auch die Abschaffung des Sterbegeldes für Abgeordnete mit Ihrer Partei und Fraktion durchsetzen?
M.f.G.
Antwort von Volkmar Vogel
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03.07.2009
Volkmar Vogel
Werter Herr ,

der Auszahlungsbetrag des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene von Abgeordneten ist bereits seit dem 31. März 2004 um 1.050 Euro gemindert (§ 24 Abs. 1 Satz 5 AbgG) worden. Hintergrund ist der Wegfall des von Ihnen angesprochenen Sterbegeldes im Sozialrecht, der für die Abgeordneten selbstverständlich wirkungsgleich umgesetzt worden ist.

Diese Informationen sind auch öffentlich zugänglich unter:
www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
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Frage zum Thema Soziales
29.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel;

wieso müssen erst Richter die Verfassungswidrigkeit des ALG II-Regelsatzes für Kinder feststellen, wo doch das Handbuch für Bundestagsabgeordnete auch das Grundgesetz ist?
Trotz jahrelanger Hinweise aus Sozialverbänden zu dieser Sachlage waren auch Sie taub und stumm geblieben.
Was wollen Sie nun zur Herstellung der Rechtslage unternehmen?
Und wie wollen Sie Ihre bisherige Untätigkeit in dieser Frage den Wählern erklären?
M.f.G.
Antwort von Volkmar Vogel
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06.08.2009
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich am 20. Oktober über die Klagen gegen die Hartz IV-Eckregelsätze für Kinder verhandeln. Das Bundessozialgericht (BSG) und das hessische Landessozialgericht hatten dazu dem Bundesverfassungsgericht Klagen vorgelegt und angemerkt "Die Kürzungen der Eckregelsätze bei Kindern könnten gegen das Grundgesetz verstoßen."

Die Richter des BSG beurteilten dabei ausdrücklich nicht die Höhe des Sozialgeldes. Der Gesetzgeber habe nur nicht begründet, warum Kinder lediglich 60 Prozent bekommen. Zudem würde z.B. ein Kind von 13 Jahren mit einem Säugling gleichgestellt. Man sehe eine "Annahme von Verfassungswidrigkeit", weil die derzeitige Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße.

Unabhängig von der in Kürze vom Verfassungsgericht zu überprüfenden Klagen hat der Gesetzgeber auch bereits reagiert.

Zum ersten Juli 2009 erhöhten sich die pauschalierten Regelleistungen für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf 287 Euro (80%). Mit dem Konjunkturpakt II hat die Bundesregierung eine neue Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren eingeführt. Sie bekommen 251 Euro (70%). Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beträgt der Regelsatz 215 Euro (60%).

Wie bei Ihrer letzten Frage zum Sterbegeld kann ich Ihnen auch hier zusammenfassend mitteilen, dass ich nicht taub und stumm geblieben bin bzw. der Gesetzgeber auch nicht untätig geblieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB,

einer Ihrer Antworten entnehme ich, dass Sie sich aktiv gegen die Verklärung des MfS und der DDR einsetzen.

Dazu meine Fragen:

Die CDU der DDR hat sich nach dem 17. Juni 1953 auf einen Parteitag zur führenden Rolle der SED in der DDR bekannt. Trotzdem sind Sie 1983 in die CDU der DDR eingetreten und haben da diverse Funktionen übernommen. Zur letzten, dem stellvertetenden Kreisvorsitzenden haben Sie sich ja auch im "SPIEGEL" geäußert. Warum sind Sie in eine Partei eingetreten, die sich "unter Führung der SED aktiv am Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beteiligt" hatte?

Ich persönlich empfinde rückwirkend gesehen das Ministerium für Staatssicherheit der DDR als Machtinstrument des Unrechtsstaates DDR. Wie sehen Sie dies und wie können Sie das mit Ihren Aktivitäten in der CDU der DDR veereinbaren?

Finden Sie es im Jahr 20 der friedlichen Wende der DDR moralisch vertetbar, wenn ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter der DDR in leitenden Funktionen in kommunalen Eigenbetrieben oder GmbHs tätig sind? (Theoretische Frage!)

MFG
W.
Antwort von Volkmar Vogel
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19.11.2009
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. August 2009.
1981, als 22 jähriger angehender Student und junger Familienvater mit einer zweijährigen Tochter, habe ich mich entschieden nicht in die Fundamentalopposition zu gehen und das System DDR offen zu bekämpfen. Und schon als einfaches CDU-Mitglied ohne Funktionen, was ich bis 1990 auch war, hat man das System DDR gestützt. Dazu habe ich dem Spiegelartikel offen und selbstkritisch gesagt: "Da hat man schon ein Stück weit Schuld auf sich geladen, die trage ich auch. Man war schon durch die einfache Parteimitgliedschaft Teil des Systems."
Ich habe mich für die CDU entschieden, weil die Grundwerte die richtigen waren und dies habe auch bis heute nicht bereut. Wirklich politisch aktiv wurde ich aber erst 1990 im Kreisvorstand der CDU Gera-Land unter schon ganz anderen politischen Vorzeichen am Horizont.
Grundsätzlich bin ich der Meinung:
1. "Wenn man nicht über die Vergangenheit spricht läuft man Gefahr diese noch einmal zu durchleben" - daher danke ich ihnen für Ihre Fragen.
2. "Die größte Gefahr liegt in der Verklärung und Verharmlosung der DDR"
3. "Ein MfS Mitarbeiter darf sich nicht mit seinen Leistungen brüsten"
Bei der Beschäftigung ehemaliger MfS Mitarbeiter und IM ist mir besonders wichtig, dass diese nicht an den Schaltstellen der Exekutive, Judikative oder Legislative weiter nahtlos in zwei aufeinanderfolgenden Systemen über die Bürger Macht ausüben bzw. Ermessensentscheidungen treffen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
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Ihre Frage an Volkmar Vogel
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