Volkmar Vogel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Volkmar Vogel
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Facharbeiter für Zerspanungstechnik, Diplomingenieur (FH) für Gerätetechnik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Greiz - Altenburger Land
Landeslistenplatz
5, Thüringen
weitere Profile
(...) Die Höhe der Altersentschädigung beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Volkmar Vogel
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Senioren
18.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel;

vielen Dank für Ihre beiden Antworten. Es ist immer sehr erfrischend, wenn dann der Schalk etwas zwischen den Zeilen hervor lächelt.
Nicht immer so ist es, dass alles auf Initiative von Abgeordneten einer Regelung zugeführt wird.
Oftmals ist Druck von außen der Initiator; z.B.Volkes Aufbegehren oder Gerichte. Dies war so beim ALG II-Kinder-Regelsatz und auch beim Sterbegeld für Sie so.
Nun war das Sterbegeld ein Teil der Hinterbliebenenversorgung (im Bedarfsfalle), diese wiederum ist integriert in der Altersversorgung für Abgeordnete.
Bei der Altersversorgung für Abgeordnete handelt es sich aber um eine privilegierte und nur steuerfinanzierte Angelegenheit. Die Abgeordneten leisten dafür keinen eigenen Beitrag. Wie stehen Sie nun dazu?
Liegt es in Ihrem Interesse, die Altersversorgung von Abgeordneten auf private und eigenverantwortliche Säulen zu stellen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Volkmar Vogel
bisher keineEmpfehlungen
25.08.2009
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Das Thema einer angemessenen Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ist sehr komplex und wird auch von der vorgegebenen Verfassungslage geprägt. Die bestehende Regelung ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, wonach durch die Abgeordnetenentschädigung sichergestellt werden muss, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit ihrem politischen Auftrag widmen können. So bestimmt Artikel 48 Absatz 3 unseres Grundgesetzes aus gutem Grund ausdrücklich, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben, wozu auch eine angemessene Altersversorgung gehört.

Gerade auch unter diesem Aspekt hält die CDU die gegenwärtige Regelung für noch immer sachgerecht. Das Modell der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung wurde ursprünglich gewählt, weil es die typische und für alle anderen öffentlichen Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Danach sind die Abgeordneten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, sondern erhalten von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie ein Jahr dem Bundestag angehört haben.

Die Altersentschädigung ist zudem voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte "Riester-Rente".

Grundsätzlich sind die Bundestagsabgeordneten gleichermaßen von Leistungskürzungen betroffen, wie sie in der letzten Zeit auf die Bürger in unserem Lande zugekommen sind. So hat der Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung und im Gesundheitswesen wirkungsgleich auf die Versorgungsansprüche nach dem Abgeordnetengesetz übertragen. Hierdurch wird mit einer schrittweisen Absenkung der Altersentschädigung die Niveauabsenkung nachvollzogen, die Rentner und Pensionäre aufgrund verschiedener Neuregelungen erfahren haben. Zudem wurden Kürzungen bei der Witwenversorgung, Veränderungen bei der Pflegeversicherung sowie Verschärfungen bei der Anrechnung privater Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung von Abgeordneten vorgenommen.

Natürlich wären auch andere Modelle für eine Altersentschädigung der Abgeordneten denkbar, die den Aspekt der Angemessenheit der Entschädigung zu berücksichtigen hätten. Eine Überführung der Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung erscheint dabei nicht sachgerecht. Der Bundestagsabgeordnete ist nicht Arbeitnehmer des Deutschen Bundestages oder der Bundesrepublik Deutschland, sondern gewähltes Mitglied eines obersten Verfassungsorgans und hier in seinen Entscheidungen frei und nur seinem Gewissen unterworfen.

Vorstellbar wäre daher ein Modell, bei dem Abgeordnete vollständig selbst für ihre Altersversorgung aufzukommen hätten. Dies ließe zwar jedem Abgeordneten die Wahl, auf welche Weise er dies machen will und wäre gewiss auch maßgeblich von seinem beruflichen Hintergrund mitbestimmt. Allerdings hätte dieses Modell eine erhebliche Erhöhung der Diäten zur Voraussetzung. Eine solche Umstellung wäre zurzeit nicht greifbar. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass künftig ein Konsens über eine Änderung herbeigeführt werden könnte.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung auf ein anderes System wäre im Übrigen zu bedenken, dass bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfielen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam im Jahr 1993 zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Im Übrigen ist die Frage der Altersentschädigung auch mit der Diskussion über Nebentätigkeiten von Abgeordneten verbunden. Je mehr von den Abgeordneten verlangt wird, auf Nebentätigkeiten oder gar die Ausübung des angestammten Berufes zugunsten der Ausübung des Mandates zu verzichten, desto wichtiger wird für ihn die angemessene Altersversorgung. Für viele ausgeschiedene Parlamentarier ist es nach längerer Abgeordnetenzeit nicht immer leicht, wieder in einem bürgerlichen Beruf Fuß zu fassen und sich darüber eine andere Altersversorgung zu sichern. Das Abgeordnetenmandat darf aber keinesfalls zum allgemeinen Lebensrisiko werden.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Volkmar Vogel
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.