Volkmar Vogel (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Volkmar Vogel
© privat
Geburtstag
18.01.1959
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Saara
Wahlkreis
Greiz - Altenburger Land
Ergebnis
37,4%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
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(...) Ich bekomme nur für meine Mitgliedschaft im Kreistag Greiz- in dem ich gerne als Ostthüringer sitze -, im Aufsichtsrat der DEGES und im Eisenbahninfrastrukturbeirat - wo ich als Vertreter des Deutschen Bundestages sitze - eine Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgeld. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.12.2011
Von:

Sehr gehrter Herr Vogel was ist an dieser Aussage dran:

Die Finanzbehörden planen Änderungen bei der Gewerbesteuer. Demnach sollen die Trassengebühren (Eisenbahn)als eine Art Miete für die Nutzung der Gleise angesehen werden. Damit müsste ein bestimmter Anteil versteuert werden und dass die Benachteiligung der Schiene im Vergleich zur Straße verstärkt werde: Für den Lkw soll diese Steuer nicht infrage kommen.

Warum erfolgt immernoch die Diskriminierende Ungleichstellung in der Besteuerung des Eisenbahnverkehrs im vergleich zu Strassen und Luftverkehr.
Antwort von Volkmar Vogel
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2012
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der vergangenen Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag Unterschiede bei der Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung fremden Betriebskapitals beseitigt. Damit haben wir die kommunale Steuerbasis stabilisiert. Es wurde dabei festgelegt, dass auch der Miet- und Pachtaufwand der Nutzung fremder beweglicher Güter bei der Hinzurechnung einzubeziehen ist. Derzeit befindet sich dies allerdings noch in der Erörterungs- und Prüfphase, inwieweit davon auch Schienentrassen betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Sicherheit
01.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Vogel,

seit geraumer Zeit ist das Eintreten einer allgemeinen Chippflicht für jeden Hundehalter bekannt.
Für sogenannte Kampf- & Gefahrenhunde sowie Tierärztlich bekannte "Beißer" sehe ich dies auch durchaus ein, aber warum eine allgemeine Verpflichtung?
Unsere Ordnungshüter bekommen es bisher ja auch nicht hin zB die Maulkorbpflicht bei Großhunden durchzusetzen oder dafür zu sorgen, das Halter bestraft werden, deren Hunde auf die Gehwege koten.
Von Politikern und Tierärzten höhrt man immer, dass das Chippen gänzlich ungefährlich sei, dabei ist bei Züchtern und Vereinen allgemein bekannt, das dieser Vorgang bei Welpen und alten Hunden uU sogar tötlich verlaufen kann...
Sonderregelungen zB durch Bestätigung eines Tieraztes gibt es laut Ordnungsamt nicht, womit jedem Halter eine 50/50 Chance offen steht, entweder Strafe zahlen oder das Risiko den Gefährten vor der Zeit zu verlieren...
Wie ist ihre Meinung zu diesem Chipzwang?
Würde das Tätowieren nicht zur Idendifikation genügen? Immerhin sind hierbei Betrugsfälle seltener und schneller nachweisbar, wohingegen ein Chip manipuliert oder entfernt und einem "Fremdhund" eingesetzt werden kann, ohne danach Beweise zu finden.
Zudem werden durch diese Pflicht viele Hunde in Heimen landen, da Kosten nicht gezahlt werden können. Soll auf diese Weise zB Harz IV Empfängern die Hundehaltung unterbunden werden?
Zudem werden auf diesem Wege die weiteren Ausgaben zur Hundehaltung nochmals erhöht und dennoch sind Hunde "nur eine Sache" ohne Rechte...
Sollten nicht eher Haltungsbedingungen überdacht werden, anstatt eine unnötige Verpflichtung einzuführen?
Es gibt nach meiner Ansicht deutlich bessere Wege den Schutz vor Hundeattacken zu gewährleisten, als eine kostenpflichtige Zwangschippung.

Über ihre Meinung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß
M.
Antwort von Volkmar Vogel
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2012
Volkmar Vogel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Februar 2012.

Die Zwangschippung von Hunden ist ein Thüringer Landesgesetz und unterliegt daher nur bedingt unserer Kontrolle. Gerne antworte ich aber dennoch auf Ihre Frage.

Der Zwang, seine Hunde zu chippen, wurde zum 1. September 2011 eingeführt. Die Begründung hierfür liegt in einer leichteren Zuordnungsmöglichkeit von Hunden zum Halter. Diesen Vorteil hat man in drei Fällen: bei entlaufenen Tieren, bei ausgesetzten Tieren und bei Hundeattacken. Damit haben wir die Vorteile dieses Verfahrens nicht nur bei großen Hunden bzw. Kampfhunden, sondern auch beim vielleicht entlaufenen kleinen Dackel.
Chips gelten – entgegen ihrer Aussage – allgemein als nicht manipulierbar.
Tödliche Vorfälle beim Chippen sind mir im Rahmen meiner Recherche zwar als Einzelfälle begegnet, scheinen aber keine signifikante Häufung zu haben. Verstehen Sie mich aber nicht falsch: es ist immer traurig, wenn der geliebte Vierbeiner stirbt. Dies liegt dann aber an einer nicht sachgemäß ausgeführten Chippung und nicht am Chip an sich. Behandlungsfehler passieren leider auch den besten Ärzten – mir ist bewusst: dies ist nur ein schwacher Trost.

Letztlich begrüße ich die Einführung von klaren Regeln, die für jedermann Gültigkeit haben.

Mit freundlichen Grüßen,


Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages
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