Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Volker Beck
Geburtstag
12.12.1960
Berufliche Qualifikation
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln II
Ergebnis
15,6%
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
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(...) Kritisch sehen wir nicht die Verteilung des Koran selbst, da religiöse Quellentexte erst durch bestimmte interessegeleitete Auslegung zur Legitimation von Gewalt oder der Missachtung von Grund- und Menschenrechten missbraucht werden können. Äußerst besorgt sind wir aufgrund der Initiatoren dieser Aktion, die sich selbst als Salafisten bezeichnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.06.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

auf abgeordnetenwatch habe ich gelesen, dass Sie im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sind, deswegen wende ich mich an Sie.
Seit etwa einem Jahr verfolge ich den "Fall des Gustl Mollath" in den Medien. Bei Gustl Mollath handelt es sich um den Mann, der Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank - und in die seine Frau verwickelt war - zur Anzeige gebracht hat. Doch statt seiner Anzeige nachzugehen, wurde er von einem Richter in Bayern in die geschlossene Psychatrie eingewiesen. Sein umfangreiches Material zu den Schwarzgeldgeschäften wurde weder von der Steuerfahndung noch von dem Gericht verfolgt.
Nun sitzt der Mann seit mehreren Jahren in der Psychatrie, wobei es gegen ihn ausgelegt wird, dass er eine Behandlung ablehnt. Allerdings hat ein Gutachter bei ihm keine psychische Auffälligkeit festgestellt, deswegen ist seine Weigerung für mich nachvollziehbar.
In seinem Fall gibt es so viele Ungereimtheiten, dass nun selbst die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahren beantragt hat. Trotzdem bleibt der Mann weiter unter Verschluss.
Deshalb lauten meine Fragen: Wie ist es mit den Menschrechten vereinbar, dass Personen, die unsaubere Geschäfte der Finanzwirtschaft aufdecken, in der geschlossenen Psychatrie landen?
Ist Ihnen der Fall Mollath schon bekannt und wird er unter den Abgeordneten Ihrer Fraktion diskutiert?

Antwort von Volker Beck
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2013
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

der Fall von Herrn Gustl Mollath ist uns hier in der Bundestagsfraktion gut bekannt. Wenn ein Mensch zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wird - und die möglicherweise noch aufgrund eines unfairen Verfahrens - dann verstößt dies gegen die Menschenrechte. Insbesondere gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 EMRK) und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK).

Die Justiz und der Strafvollzug liegen in der Hand der Länder. Im Falle von Herrn Gustl Mollath ist also der Freistaat Bayern alleine zuständig. Als Bundespolitiker ist es für Herrn Beck daher verfassungsrechtlich unmöglich, auf diesen Fall Einfluss zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.06.2013
Von:
-

Sehr geehrter Herr Beck,

die Landesregierung NRW plant die Ergebnisse der Tarifverhandlungen nicht für alle Beamten zu übernehmen.
Als Erstes fühle ich mich ungerecht behandelt.
Als Zweites wird mein Arbeitseinsatz herabgewürdigt.
Desweiteren fühle ich mich von der derzeitigen Landesregierung belogen, denn es wurden weitere Sonderopfer der Beamten ausgeschlossen.
Als Viertes empfinde ich mich als Befehlsempfänger. Entgegen jeglichen Regeln des Miteinanders, wird mit meinen Vertretern nicht einmal kommuniziert, sondern "von oben" beschlossen.
Fünftens frage ich mich, wie die Fürsorge des Landes und meine Zukunft aussehen, wenn für diese Entscheidung Geldmangel als Begründung herangezogen wird, obwohl dies die Jahre mit dem höchsten Steueraufkommen sind.
Und insgesamt habe ich von meiner Dienstherrin, Frau Löhrmann, keine Gegenrede zu den Beschlüssen von Frau Kraft und Herrn Borjans vernommen.
Wie nehmen Sie als gewählter Bundestagsabgeordneter hierzu Stellung?

Mit freundlichen Grüßen
F.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.06.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

es mag Ihre Strategie sein (wie auch Herrn Trittins, siehe www.abgeordnetenwatch.de Bürgenanfragen nicht verstehen zu wollen und daher Antworten zu geben, die mit der Frage wenig zu tun haben.

Ich beziehe mich erneut auf meine Frage www.abgeordnetenwatch.de (und auf die darin referenzierten anderen Fragen) und möchte Sie ein weiteres Mal bitten, zu erklären, warum die Transparenzinitiative der Grünen nicht mit dem von mir geschilderten Missstand (Keine Kontrolle der Angabe; Verschlampung von Daten; Kaum Durchsetzung von Strafen bei Nichtbefolgung) bei der Überprüfung von Nebentätigkeiten umgehen möchte.

Bitte verweisen Sie mich nicht erneut an die Bundestagsverwaltung und auch nicht an die von der Bundestagsverwaltung herausgegebenen Handbücher. Dort ist nämlich genau der Missstand angesiedelt, von dem ich mir wünschen würde, dass Ihre Partei sich ihm annimmt.

Aufgrund Ihrer bisherigen Antworten komme ich zu dem Schluss, dass die Bundestagsverwaltung (an die ich mich übrigens in der Sache mit unzufriedenstellendem Ergebnis - Herr Frank Raue von der Bundestagsverwaltung hörte einfach auf, unsere email-Konversation fortzusetzen - gewandt hatte) von den Grünen als heilige Kuh betrachtet wird.

Sie schrieben "Grundsätzlich wird also davon ausgegangen, dass sich Abgeordnete an Recht und Gesetz halten." Gehen Sie davon auch aus?

Vielen Dank für Ihre Antworten.


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