Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
12.12.1960
Berufliche Qualifikation
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln II
Ergebnis
15,6%
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
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Für den notwendigen Bildungsaufbruch und für mehr Bildungsgerechtigkeit müssen jährlich rund 23 Mrd. (...) Um die Hochschulen endlich stärker sozial zu öffnen, brauchen wir in den nächsten Jahren 500.000 zusätzliche Studienplätze und eine Verbesserung der staatlichen Studienfinanzierung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
05.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ich beziehe mich auf die Anfrage von Herrn Bellmann, die Sie bisher leider noch nicht beantwortet haben. Dort wird zitiert

"Es gibt in Deutschland zahlreiche Angebote aus der religiös-fundamentalen Ecke, die vorgeben, Homosexuelle von ihrer Orientierung heilen zu können", sagte Beck. In diesen Kreisen werde oftmals Druck auf Jugendliche ausgeübt, sich solchen Programmen zu stellen. Wenigstens Kinder und Jugendliche müssten davor geschützt werden, betonte Beck."

Sie haben bei der Debatte um das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und religiöse Selbstbestimmung die Position derer eingenommen, die die Oktroyierung religiöser Zugehörigkeit als Bestandteil des Sorgerechts von Eltern ansehen.

Mich irritiert nun Ihre Haltung, die in dem oben genannten Zitat zum Ausdruck gebracht wird: Erzieherischer Druck auf Kinder aufgrund deren homosexueller Neigung findet demnach Ihren Widerspruch, während ein Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen aus religiösen Motiven der Eltern für Sie legitim ist?

Könnten Sie vielleicht erklären, wie Sie eine solche willkürliche Rechtsauffassung begründen wollen?

Um mögliche Irrtümer vorweg auszuschließen: Ich lehne sowohl eine Beschneidung bei entscheidungsunfähigen Kindern als auch Zwangsmaßnahmen der Eltern hinsichtlich der sexuellen Neigung von Kindern kategorisch ab, weil ein Sorgerecht keinesfalls so weit in die Grundrechte des Kindes eingreifen darf.

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.04.2013
Von:

Hallo Herr Beck,

darf ich noch mal an meine Frage vom 11.01.2013 bzw. an eine ausstehende Antwort erinnern?

"Haben die grünen die Wehrpflicht jemals öffentlich als einen Verfassungsbruch thematisiert, als einen Verstoß gegen die Gleichberechtigung und als eine Menschenrechtsverletzung? Haben die grünen die Verantwortlichen zur Rede gestellt und als Gesetzesbrecher angeklagt?
Oder haben die grünen geschwiegen, weil sie sich für Männer nicht einsetzen, auch nicht, wenn es um schwere Menschenrechtsverletzung geht?" Falls die grünen schwiegen, gab es dafür eine Belohnung?

Sicher verstehen Sie, daß ich einer Antwort mit Spannung entgegensehe

Freundliche Grüsse

N.

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Frage zum Thema Soziales
27.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

am 25.04.2013 berichtete der SPIEGEL, sowie diverse andere Medien, über die rechtmäßige Kündigung eines Mitarbeites der Caritas nach seinem Kirchenaustritt.

Fälle dieser Art finden sich in regelmäßigen Abständen in den Medien wieder und werfen bei mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit im Sinne unseres Grundgesetzes,
sowie der Trennung von Kirche und Staat auf.

Die mit dem Kirchenaustritt verbundene Kündigung führt in meinen Augen zu einer klaren Benachteiligung des Mitarbeiters aufgrund seiner religiösen Überzeugung.
In meiner - laienhaften - Sichtweise stellt dies einen Verstoß gegen den Art. 3 (3) unseres Grundgesetzes dar, welcher eine Benachteiligung aufgrund von religiösen Überzeugungen
und / oder politischen Anschauungen untersagt.

Unabhängig von der juristischen Bewertung, halte ich dieses Verhalten darüber hinaus für moralisch äußerst befremdend.

Ich begrüße die generelle Trennung von Kirche und Staat und das damit einhergehende Selbstbestimmungsrecht der Kirche.
Angesichts einer maßgeblichen Förderung kirchlicher Einrichtungen durch öffentliche Mittel, die teils bis zu 90% beträgt, ist eine solche Trennung hier jedoch in Deutschland nicht gegeben.

Meiner Aufassung nach ist eine Ausübung des Kirchenrechts in maßgeblich öffentlich finanzierten Einrichtungen nicht zu tollieren. Dies umfasst u.a. Kündigungen aufgrund der
Konfessionszugehörigkeit, oder auch die Zugehörigkeit zu einer bst. Konfession als Einstellungskriterium.

Wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema?

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Volker Beck
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29.04.2013
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Herr Beck hat sich vor kurzen in einem Zeit-Artikel sehr ausführlich zum kirchlichen Arbeitsrecht und seiner Anwendung in der Praxis geäußert. Einen Blog-Beitrag mit dem gesamten Text finden Sie unter folgendem Link: beckstage.volkerbeck.de

Mit freundlichen Grüßen

Team Beck
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2013
Von:

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:"Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann".
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: bit.ly
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?

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Frage zum Thema Gesundheit
06.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

selbstverständlich ist die Diskriminierung Homosexueller oder die Idee der Zwangstherapie zu verurteilen. Einiges in Ihrem Vorgehen ist mir jedoch unverständlich.

1)Sie argumentieren mit der Schädlichkeit der in einigen reparativen Angeboten angewendeten Methoden (BT-Drs 16/8022). Woraus schließen Sie, dass nicht diese für evtl. problematische Folgen verantwortlich sind?

2)Berichte Betroffener in Deutschland widersprechen den Aussagen aus den von Ihnen zitierten Studien (haupts. aus den USA) teils deutlich. Auf welche empirische Grundlage zur aktuellen Situation in Deutschland können Sie sich berufen? Welche liegt der von Ihnen angeführten BT-Drs 16/8022 zugrunde?

3)Es gibt Menschen, die unter ihren homosexuellen Gefühlen leiden, etwa weil sie verheiratet sind oder sich bereits für ein homosexuelles Leben entschieden hatten, aber damit nicht glücklich wurden.
Haben diese Ihrer Meinung nach das Recht, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu leben, ohne dafür verurteilt zu werden? Wollen Sie diesen Menschen per se internalisierte Homophobie unterstellen?

4)Sie sind gegen eine ergebnisoffene Beratung, die die Möglichkeit einer Veränderung gleichgeschlechtlicher Neigungen einschließt. Lehnen Sie ergebnisoffene Angebote generell ab? Bzw. welche Alternative sehen Sie, auch unter dem Gesichtspunkt, dass affirmative Therapien für Jugendliche vom wissenschaftl. Dienst des Bundestages ebenfalls kritisch gesehen werden (WD 3–3000–301/12 S.45)?

5)Angebote bspw. von Wüstenstrom beruhen vor allem auf der Ansicht, dass Homosexualität an sich keine Krankheit ist, homosexuelles Empfinden oder Handeln aber Ausdruck psychischer Konflikte oder Störungen sein kann (vgl. wuestenstrom.de) - anders gesagt: dass gleichgeschlechtliche Kontakte nicht automatisch gleichgesetzt werden können mit einer sexuellen Orientierung. Was spricht Ihrer Meinung nach gegen diese Auffassung, und auf welche aussagekräftigen Quellen berufen Sie sich dabei?

MfG,

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