Uwe Schummer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Schummer
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Groß- und Außenhandelskaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Viersen
Landeslistenplatz
41, Nordrhein-Westfalen
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(...) Trotzdem halte ich den Weg, gerade aus europäischer Sicht, für richtig, wenn entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte nicht mehr vorgesehen. Das komplexe Steuerrecht soll weiter den Steuerberatern vorbehalten bleiben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.12.2007
Von:
-

Hallo Herr Schummer,

es ist kein Geheimnis, daß sich nicht wenige Ihrer Kollegen im Bundestag ihr nicht gerade geringes Parlaments-Salär durch fette Nebeneinkünfte wie Beraterverträge oder Aufsichtsratsposten bei namhaften Wirtschaftsunternehmen vergolden. Beispielhaft sei nur Ihr Kollege und Parteifreund Friedrich Merz erwähnt.
Sind Sie auch der Meinung, daß diese Neben-(Haupt-?)Einkünfte mit der Unabhängigkeitsklausel des Art. 48 Abs. 3 GG noch vereinbar ist?

Trifft es eigentlich zu, daß Bundestagsabgeordnete grundsätzlich nicht wegen Korruption resp. passiver Bestechung strafrechtlich belangt werden können?

Wenn man zu dieser rechtlichen Bevorzugung auch noch die der steuer- und versorgungsrechtlichen hinzunimmt - glauben Sie, daß mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG Abgeordnete noch zur Kategorie Mensch zählen?
Antwort von Uwe Schummer
4Empfehlungen
06.12.2007
Uwe Schummer
Hallo Herr ,

Menschen das Menschsein abzusprechen ist wenig menschlich und nicht hilfreich für einen produktiven Dialog. Seit diesem Jahr gibt es neue Transparenzregeln für Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Diese sind nur knapp vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gescheitert. Trotzdem haben sie ihre Wirkung nicht verfehlt, beispielsweise die Erkenntnis nach Durchsicht aller Abgeordnetendaten, dass über 90 % unerhebliche Nebeneinkünfte erzielen. Ich selbst halte die Unabhängigkeit des Mandates für so wichtig, dass ich meine Einkommensverhältnisse auf der homepage veröffentliche, so dass jeder Bürger Einsicht in meine wirtschaftliche Unabhängigkeit hat. Mehr Transparenz geht nicht. Schauen Sie doch mal rein, in die homepage und...bleiben Sie menschlich.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.12.2007
Von:
-

Lieber Herr Schummer,

vielen Dank für die prompte Antwort. Leider sind sie allerdings auf meine Frage nach der Strafbarkeit von Korruption resp. passiver Bestechung von Abgeordneten nicht eingegangen.

Mit meiner Frage nach dem Menschsein der Abgeordneten wollte ich übrigens niemanden kränken - es war ja auch mehr eine rhetorische Frage zur Realität der grundgesetzlich verankerten Gleichheit vor dem Gesetz.

Viele Grüße
-
Antwort von Uwe Schummer
3Empfehlungen
15.12.2007
Uwe Schummer
Lieber Herr ,

nix für ungut, aber Korruption ist immer strafbar. Auch bei Abgeordneten. Dies habe ich bei meiner Antwort vorausgesetzt. Das gilt für die Abgeordnetenbestechung, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Nach dem Abgeordnetengesetz ist die Annahme von Geld oder anderen Zuweisungen, die mit die Durchsetzung von Interessen verbunden werden, verboten. Das gilt auch für Zuwendungen, die ohne eine zusätzliche Arbeitsleistung, die außerhalb des Abgeordnetenmandates steht, verbunden sind. Schon die unterlassene Information einer zusätzlichen Geldleistung wird mit einem Ordnungsgeld geahndet, wie das Beispiel des ehemaligen Innenministers Schily zeigt. Problem ist immer die Abgrenzung. Deshalb setze ich mich mit meinem Bürgervertrag seit 2002 für die Offenlegung aller Einkünfte ein, sowie für eine Befangenheitsregel, die Korruption bereits im Vorfeld ausschließt. Meinen Steuerbescheid können Sie auf der homepage www.uwe-schummer.de einsehen.

Herzliche Grüße und ein gesegnetes Weihnachstsfest wünscht
Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

seit geraumer Zeit bemühe ich mich um Wettbewerber bzw. Mitanbieter für Nachtspeicherstrom. Dazu habe ich kürzlich auch das BMWI.bund mit einbezogen.
Von dort wurde mir lapidar sinngemäß mitgeteilt, dass mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1998 es in der "unternehmerischen Freiheit" der betreffenden Unternehmen liege, hiervon Gebrauch zu machen und den Kunden zu ermöglichen, Nachtspeicherstrom durch Wettbewerber zu beziehen.
Nachspeicherstrom wird nach meiner Kenntnis bislang im "Wettberwerb" der großen Stromversorger nicht, zumindest nicht ausserhalb des "früheren (eigenen) Versorgungsbereiches" angeboten.
Fragt sich der Kunde in einer freien Marktwirtschaft, in der der Wettbewerb allseits hochgelobt und angestrebt wird, wo bleibt hier der Wettbewerb?
Oder sollte er gar nicht gewollt sein?
Das wäre allerdings nicht sehr verwunderlich, bei den bisherigen "sub-Wettbewerben", die nahezu allesamt in irgeneiner Weise mit den Haupterzeugern/bisherigen Versorgern verbunden sind.
Nun meinen Frage:
Was steht künftig zu erwarten?
Wird es hier in absehbarer Zeit einen wirklichen Wettbewerb geben oder ist zunächst das mahlen der EU-Mühlen abzuwarten, die erst kürzlich durch das Verhalten der großen Energieversorger in Gang gekommen sind?
Antwort von Uwe Schummer
1Empfehlung
12.12.2007
Uwe Schummer
Sehr geehrter ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Wettbewerb beim Nachtspeicherstrom. Wie Sie zurecht beklagen, teilen sich vier große Unternehmen den Markt. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für mehr Wettbewerb ein. Nur mehr Anbieter am Markt, werden zu sinkenden Energiepreisen führen und nur so lässt sich der Missbrauch von Marktmacht verhindern. Die Erfahrung zeigt, dass Konkurrenz den Markt belebt und die Preise fallen lässt. Das beste Beispiel hierfür ist der Festnetz- und Mobilfunkbereich.

Doch bis der Markt ausreichend gewachsen ist, brauchen wir eine Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Deshalb zielt die neue Regelung, die im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, auf eine Beweislastumkehr im Sinne des Verbrauchers. Somit sind ab Januar 2008 Preiserhöhungen nur noch möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Kosten der Energieunternehmen wirklich gestiegen sind.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Preismissbrauchs wird die bestehende Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden im Energiesektor verschärft. Solange, bis eine ausreichende Anzahl an Wettbewerbern am Markt vorhanden ist. Angebot und Nachfrage werden dann hoffentlich die überhöhten Energiepreise absenken. Wenn nicht, dann muss die Politik entsprechend der EU-Forderungen nachsteuern.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich eine besinnliche Adventszeit und gesegnete Weihnachten.

Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Senioren
09.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

nach der unverschämten Mwst.-Erhöhung und den z.T. sehr satten Preisanstiegen seit Sommer 07 für die Produkte des täglichen Bedarfs, möchte ich hier mal zu dem Thema:
"Rentnereinkünfte" die Frage stellen: was wird aus den Rentnern? Die träumen nur von solch kompfortabelen Mehreinkünften, die sich die Politiker verordnet haben und können
sehen, wo sie bleiben. Wir waren nur diejenigen, die maßgeblich diese Republik mit aufgebaut haben, und sehen jetzt zu.!?
Antwort von Uwe Schummer
2Empfehlungen
13.03.2008
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

seit 1957 steigen die Renten mit den Arbeitnehmereinkünften. Diese stagnierten jedoch durch die langanhaltende massive Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren. Die Arbeitslosigkeit ist im 2-Jahresvergleich um 1,2 Mio. gesunken. Wir haben mit 40 Mio. Erwerbstätigen heute den höchsten Beschäftigungsstand seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Nun folgen auch die Löhne. So sind die Lohnabschlüsse doppelt- bis dreifach so hoch wie in 2006, was sich systematischerweise dann auch auf die Berechnung der Rentenerhöhung positiv auswirkt. Ich selbst habe mit der CDA-Niederrhein eine Aktion gestartet um bei Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln und Kinderprodukte den MWSt.-Satz von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bisher wurden über 60.000 Karten gedruckt und weitergeschickt. Die Union hat sich in ihrer "Hamburger Erklärung" für eine Überprüfung des MWSt.-Kataloges ausgesprochen. Entscheidend ist jedoch, dass der Arbeitsmarkt weiter in Gang kommt, dann steigen auch die aktuellen Renten wieder. Mit meinem Bürgervertrag habe ich festgelegt, dass ich alle meine Einkünfte offen lege und dass ich neben meinem Mandat auch keiner Nebenbeschäftigung nachgehe. Bei einer 60-Stunden-Woche in Berlin und im Kreis Viersen wäre dies auch kaum möglich. Meine Steuererklärung können Sie auf meiner homepage www.uwe-schummer.de einsehen.

Mit freundlichen Grüße
Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

ich würde Sie gerne mal fragen, wieso Sie der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben?

Sind Sie nicht der Meinung das diese Speicherung uns zurückwirft in DDR Zustände?

Ich persöhnlich sehe dies als Verstoß gegen die Privatssphäre an und gegen das Briefgeheimnis (speziell E-Mails!). Weiterhin macht eine solche Speicherung ein unangenehmes Gefühl breit. Das Speichern meiner Telefonate, verschickten SMS und E-Mails usw. usf. gibt mir den Eindruck das ich nichts Privates mehr besprechen kann ohne die Person vor mir zu haben....

Auch frage ich mich, was als nächstes kommt? Zuerst eine Vorratsspeicherung, danach eine Dauerspeicherung und als nächstes sind GPS Empfänger im Auto pflicht um die Verkehrsverstöße zu überwachen? Steuern Sie und Ihre Partei da nicht ziemlich stark auf einen Staat zu der volksmündig als Überwachungsstaat bezeichnet wird?

Abgesehen davon, kann ich keine klaren Ziele dieser Speicherung erkennen. Kriminelle Menschen werden auch weiterhin trotz Überwachung und Kontrolle durch das Speichern der Daten ihren Ideen nachgehen. Es werden neue Fachbegriffe erfunden und alles etwas normaler Formuliert. Aber eine solche Hürde kann doch nicht auf einem ganzen Volk ausgetragen werden?? Finden Sie nicht das man damit das gesammte Volk als Potentielle Verbrecher darstellt???

Ich selbst bin noch Jung und politisch noch nicht sehr informiert, jedoch sinkt mein Vertrauen in eine Partei welche mir meine Privatsphäre raubt erheblich.

Abschließend möchte ich Sie gerne fragen, ob Sie bereits von den Gegenklagen diverser Projekte gehört haben und was Sie davon halten? Denn im großen und ganzen ist das Volk mit der Entscheidung FÜR eine Speicherung der Daten unzufrieden und möchte dagegen angehen, und es können ja nicht nur ausschließlich Kriminelle daran beteiligt sein.....

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen und eine Veröffentlichung dieser Frage würde ich begrüßen.

mfg.
Antwort von Uwe Schummer
5Empfehlungen
25.04.2008
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

das organisierte Verbrechen will keinen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, wie wir ihn in Deutschland haben und auch zukünftig haben werden. Die DDR war kein Rechtsstaat und hatte keine Gewaltenteilung, wie die unabhängige Justiz. Es gab eine politische Justiz. Die Privatsphäre ist ein zentrales Rechtsgut; dies soll auch so bleiben. Schon immer haben die Kommunikationsunternehmen die Leitdaten für ihre Rechnungslegung gespeichert. Der Zeitraum dieser Speicherung wird lediglich verlängert, so dass bei einem begründeten Verdacht zur Abwehr einer kriminellen Handlung, Schutzbehörden darauf zurückgreifen können, es muss eine richterliche Genehmigung vorliegen. Jede Payback-Karte, die sehr persönliche Daten bei wirtschaftlichem Interesse dauerhaft speichert, ist ein größerer Eingriff in die Privatsphäre als die rechtlich eng kontrollierte und nur zur Abwehr krimineller Aktivitäten nutzbare neue Regelung. In der DDR wurden alle persönlichen Daten staatlich gespeichert. Wir sollten uns davor hüten, durch schnelle Vergleiche eine Gleichsetzung von Demokratie und Diktatur zu erreichen. Von daher danke ich Ihnen für die differenzierte und sachliche Fragestellung.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB
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