Uwe Schummer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Schummer
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Groß- und Außenhandelskaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Viersen
Landeslistenplatz
41, Nordrhein-Westfalen
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Bei einer umsatzabhängigen Rente würden die Alterszahlungen von 19 Millionen Menschen von der jeweiligen Konjunktur abhängig werden. Bei der jetzigen weltweiten Wirtschaftskrise wäre das ein Fiasko. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

Bei der Installation eines Feinstaubfilters, verbraucht ein Fahrzeug, wenn es die gleiche Leistung bringen soll mehr Kraftstoff, das heißt, es werden wiederum mehr natürliche Ressourcen benötigt, da beißt sich die Maus in den Schwanz und wurde nicht bis zu Ende gedacht.
Warum machen wir nicht einfach verkehrsfreie Sonntage, so wie es Italien schon tat. Bei der Bevormundung die der deutsche Bürger ausgesetzt ist, wird er damit auch kein Problem haben. In den 60iger Jahren hat es doch auch funktioniert !!??
Antwort von Uwe Schummer
3Empfehlungen
20.05.2007
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

der geringe Leistungsverlust durch Rußfilter steht in keinem Verhältnis zum Lebensgewinn für alle Verkehrsteilnehmer. Autofreie Sonntage sind Unsinn, Mobilität ist wichtig und sie soll auch weiterhin möglich sein. Dafür wollen wir technisch sinnvolle Antworten fördern. Der Katalysator wurde in den 80er Jahren mit den gleichen Argumenten bekämpft, wie heute der Rußfilter, heute ist er Standard. Sinnvoll wäre allerdings die KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer zu übertragen. Wenige effiziente Steuern sind ein Wert an sich. Außerdem führt dies dazu, dass die technischen Möglichkeiten für energieeffiziente Autos endlich im größeren Stil genutzt werden.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Arbeit
19.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

die CDA weist in ihren Stellungnahmen zu Recht immer wieder auf den notwendigen Schutz der deutschen Branchen und Unternehmen vor Lohndumping und Lohnverzerrung hin.

Was spricht eigentlich dagegen, dass vor diesem Hintergrund die Zeitarbeitbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und der bereits vor einem Jahr vorliegende Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen per Verordnung wie bei den Gebäudereinigern endlich für allgemeinverbindlich erklärt wird? Besonders mit der bevorstehenden Öffnung des osteuropäischen Marktes werden hier massive Probleme für das Lohnniveau der hiesigen Zeitarbeitsanbieter auftreten. Daher muß es m.E. zumindest für eine Übergangszeit Schutzmechanismen im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zum Erhalt der erreichten Standards bei der Arbeitnehmerüberlassung geben.

Was meinen Sie?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Uwe Schummer
4Empfehlungen
25.05.2007
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

nichts spricht dagegen. Bei den Reinigungsunternehmen ist eine tariflich und gesetzlich fixierte Mindestlohnregelung bereits verabschiedet. Die Branchenverbände bei denen durch Lohndumping soziwle Verwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen auftreten, sollen dies mitteilen. Die Tarifpartner treffen ihre Vereinbarungen und der Gesetzgeber stellt subsidiär die allgemeine Verbindlichkeit her. Diese Linie ist besser als eine allgemeiner staatlicher Mindestlohn, der die Tarifpartner entrechtet, statt sie zu stärken.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

wie Sie wissen, möchte man uns Unternehmern die längst überfüssige Zwangsmitgliedschaft zur IHK weiterhin gerne als etwas "Super-Positives" verklickern ! Insbesondere leider auch seitens vieler CDU-Bundestagsmitglieder !
Da ich niemals glauben kann, daß alle MdB´s der CDU davon wirklich selber überzeugt sind, was uns da vorgegauckelt wird, hätte ich nun gerne einmal von Ihnen erfahren, wie Sie denn diese Angelenheit sehen.

Glauben etwa auch Sie noch, daß die IHKn "Die Selbstverwaltung der Wirtschaft" sind, wie man uns vielfach weißmachen möchte ?

Können Sie es gutheißen, daß man uns diese Zwangskammern als "demokratisch legitimiert" verklickern möchte, obwohl womöglich z. B. bald kein einziger Unternehmer mehr an Wahlen zu einer IHK-Vollversammlung teilnimmt ?

Sicherlich haben Sie mitbekommen, daß die Wahlbeteiligungen zu IHK-Vollversammlungen bundesweit fast nirgends mehr über 10 % liegen.
In München waren es z. B. nur noch 6,27 % - und letztens in Berlin nur noch knappe 4,5 % Wahlbeteiligung.

Werden Sie kurzfistig in der Lage sein, die Abschaffung der längst überflüssigen IHK-Zwangsmitgliedschaft (von Politikern leider vielfach = verniedlichend = "Pflichtmitgliedschaft" genannt) im Bundestag auf die Tagesordnung zu bringen ?


Mit besten Grüßen

/ Meerbusch
Antwort von Uwe Schummer
3Empfehlungen
23.08.2007
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

mit den Kammern habe ich bisher weitgehend gute Erfahrungen gemacht. Gerade bei Existengründungen und in Ausbildungsfragen sind sie eine wichtige Stütze der Wirtschaft. Was mich stutzig macht, sind Ihre Zahlen zur Wahlbeteiligung. Dies wäre in der Tat ein Problem der demokratischen Legitimation, wenn die Wahlbeteiligung im einstelligen Bereich liegen würde. Ich bin für eine stärkere Demokratisierung, wenn nötig, jedoch gegen die Abschaffung der Kammern.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Arbeit
11.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schummer,

leider blieb meine Anfrage per eMail vom 06.10.2007 durch sie unbeantwortet. Daher noch mal auf diesem Wege:

Angeregt durch ein Gespräch mit Jochen Herbst (CDU Kempen) möchte ich Sie um eine Stellungnahme bitten.

Ich bin IHK-geprüfter Bilanzbuchhalter und war bis Ende August als Leiter des Rechnungswesens bei einem kleinen Konzern beschäftigt. Da der gesamte Geschäftsbetrieb eingestellt wurde, bin ich nun arbeitslos. Ich beabsichtige mich selbständig zu machen, doch ist das Unterfangen sehr schwierig.

Nach dem meine Hoffnung in der letzten Zeit ganz auf der 8.Änderung zum StBerG lag, gibt es leider zur Zeit eine sehr negative Entwicklung:

Nachdem zunächst der Freistaat Bayern einen eigenen Gesetzesentwurf zur 8. Änderung des StBerG in den Bundesrat einbringen wollte, wurde dieser Vorstoß kurzfristig zurück gezogen. Hintergrund ist, dass das Bundeskabinett nun in seiner Sitzung am 19.09.2007 durch die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung das parlamentarische Verfahren in Gang gesetzt hat. Leider haben sich die Gegner einer Befugniserweiterung für die Geprüften Bilanzbuchhalter durchsetzen können. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf enthält nunmehr keinerlei Änderungen des § 6 StBerG mehr.

Somit darf ich die Tätigkeiten, die ich als angestellter Bilanzbuchhalter verrichten durfte als selbständiger nicht mehr in Gänze durchführen. Selbst eine sinnvolle Teiltätigkeit ist auf Grund der Befugnisbeschränkungen nicht mehr möglich. Drastisch formuliert: "Bis Ende August konnte ich alles - jetzt bin per Steuerberatungsgesetz zu dumm dazu!" Sie werden mir zustimmen müssen, dass eine solche gesetzliche Regelung nicht nachvollziehbar ist.

Schaut man ins europäische Ausland, so wird man noch mehr staunen. Hier gibt es solche rigiden Beschränkungen gar nicht.

Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Uwe Schummer
5Empfehlungen
16.11.2007
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

ursprünglich sollte die Änderung des Steuerberatungsgesetzes eine Liberalisierung und Befugniserweiterung enthalten. Es gab hiergegen massive Proteste. Trotzdem halte ich den Weg, gerade aus europäischer Sicht, für richtig, wenn entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte nicht mehr vorgesehen. Das komplexe Steuerrecht soll weiter den Steuerberatern vorbehalten bleiben. Das Gesetz ist jedoch erst in das Parlament eingebracht worden. Die konkreten Beratungen beginnen erst. Mit einer Verabschiedung ist im Februar zu rechnen. Ihre Argumente werde ich in die Diskussion einbringen. Meine Kollegen von der AG Finanzen habe ich hierüber informiert.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB
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Frage zum Thema Rente mit 67
19.11.2007
Von:

Hallo H. Schummer,

gilt die Rente mit 67 nur für eine bestimmte Berufsgruppe, nur für die fleissige Bürger, die 45 oder 50 Jahre in das Sozialsystem eingezahlt haben ???
Nicht für Beamte oder Angestellte der Landesregierung ???
Es wäre nett wenn Sie mir eine qualifizierte Antwort darüber geben könnten.
Danke,
Mfg

Beamte drängen in Frühpension mit 50
NRZ, 17.11.2007,
Düsseldorf. Ein goldener Handschlag lockt tausende Interessenten in den Landesbehörden: Mit 55 in Altersteilzeit bei 83% Nettogehalt. Finanzminister Linssen (siehe Foto) will auf diesem Wege überflüssige Stellen zügiger abbauen.
Mehrere tausend Beamte und Angestellte nutzen das Angebot der Landesregierung und wollen sich mit "goldenem Handschlag" in Frühpension verabschieden. Das Programm für schnelleren Personalabbau mit Abfindungen, vorgezogenem Ruhestand und Altersteilzeit lockt in Ministerien mehr Interessenten als erwartet. Unter anderem können Beamte mit 50 Jahren in Frührente gehen. "Es gibt mehr Anträge als Anreizmöglichkeiten", hieß es auf NRZ-Anfrage.

Ein Antrag wird nur genehmigt, wenn damit eine überflüssige Stelle gestrichen wird. Allein im Finanzministerium gibt es 950 "kw"-Stellen ("künftig wegfallend").
Finanzminister Helmut Linssen (CDU) will bis 2010 über 10 000 der 289 000 Stellen im Landesdienst abbauen. Angebot nicht Linssen rechnet damit, dass trotz der finanziellen Anreize das Land unter dem Strich Personalkosten spart.

Beamte, die mit 50 in Pension gehen oder den Staatsdienst quittieren, erhalten 10,8 % weniger als ihr bis dahin "erdienter Anspruch". Angestellte bekommen als Abfindung pro geleistetem Dienstjahr 75 % eines Monatsgehalts - maximal 50 000 Euro. Wer mit 55 in Altersteilzeit geht, kann mit 83 % seines Nettolohns "halb" arbeiten oder bis 60 auf voller Stelle bleiben und dann in den Vorruhestand gehen. Möglich ist auch unbezahlte Beurlaubung mit Rückkehr-Garantie
Antwort von Uwe Schummer
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22.11.2007
Uwe Schummer
Sehr geehrter Herr ,

über den Personalabbau durch Frühverrentung in NRW habe ich, wie Sie, erst durch die Presse erfahren. Berlin hat auf diese Landesentscheidung keinen Einfluss. Gut finde ich dieses Signal nicht. Ob ein Spareffekt eintritt, kann ich nicht abschätzen. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich Ihre Anfrage an den zuständigen Landtagsabgeordneten weiter leiten. Sie können Ihr Einverständis gerne über meine homepage www.uwe-schummer.de und den Link "Kontakt" mir persönlich mitteilen.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB
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