Ute Kumpf (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ute Kumpf
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Dipl. rer. pol., Volkswirtin, Gewerkschaftssekretärin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
Wahlkreis
Stuttgart II
Landeslistenplatz
7, Baden-Württemberg
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(...) In meiner Antwort auf Ihre erste E-Mail war nie die Rede davon, dass Millionen Menschen, zu Unrecht Arbeitslosengeld II bezögen. (...) Das Arbeitslosengeld II garantiert jedem Menschen ein Mindestmaß zum Leben: egal aus welchen Gründen er sich in einer Situation der Bedürftigkeit befindet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
NEIN
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
NEIN
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
nicht beteiligt
Fragen an Ute Kumpf
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Frage zum Thema Integration
22.06.2009
Von:

Guten Abend Frau Kumpf.

Ich habe eine Frage zur Integration. Wenn ich nachts durch die Straßen meiner Stadt laufe, fühle ih mich nicht mehr sicher. Es bilden sich viele Gruppen anderer Kulturen und bedrohen wahllos Leute. Es ist Fakt, dass es hauptsächlich Immigranten sind. Ich bin weder rassistisch noch folge ich einer Ideologie, aber ich sehe doch das Straßenbild und die immer höhere Anzahl der Straftaten ausländischer Jugendlicher. Meinen Sie diese zum Teils skrupellosen Täter sind noch integrierbar?
Andere Frage, warum werben Sie für eine Türkische Sprache an deutschen Schulen, denn Integration bedeutet doch, dass sich die Minderheit der Mehrheit anpasst und nicht andersrum. Darin sehe ich keine Sinn für die Zukunft unseres Landes!
Antwort von Ute Kumpf
3Empfehlungen
13.07.2009
Ute Kumpf
Sehr geehrter Herr ,

Stuttgart ist eine internationale Stadt und gilt in Sachen Integration als vorbildlich.

Stuttgart ist laut Statistik eine der sichersten Großstädte. Von Bedrohungssituationen ist mir durch meine Gespräche mit der Polizei und dem Polizeipräsidenten nichts bekannt.

Was wir unseren Kindern, egal welcher Herkunft, bieten müssen, sind Bildung und Ausbildung, dazu gehört auch das Beherrschen der deutschen Sprache. Die Muttersprache ist aber ebenso als ein Potenzial anzusehen, da diese im Berufsleben durchaus positiv eingesetzt werden kann. Viele Unternehmen / Dienstleister, wie z.B. Banken, greifen gerne bei ihrer Personalauswahl darauf zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf
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Frage zum Thema Soziales
07.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kumpf,

als Kassenwart eines Sportvereines hatte ich mit großem Interesse die Ergebnisse des Bürgerschaftlichen Engagements verfolgt und war Ende 2007 sehr froh, dass wir mit der Ehrenamtspauschale endlich die Möglichkeit hatten, ehrenamtliches Engagement finanziell honorieren konnten, ohne bürokratischem Aufwand mit dem Finanzamt und der Minijobzentrale abwickeln zu müssen. Denn Ende 2007 wurde immer davon geschrieben, dass steuerfreie Aufwandsentschädigungen auch in der Sozialversicherung beitragsfrei bleiben würden. Mit dem einzigen "Wehrmutstropfen", dass die ausgezahlten Aufwandsentschädigungen nicht rückwirkend, sondern erst mit Verkundung des Gesetzes für die Sozialversicherung gelten könnten. Ich hatte also meinen Jahresabschluss 2007 so erstellt, dass die ab Oktober 2007 gezahlten Entschädigungen bis zur Grenze von 500 € nicht der Sozialversicherung gemeldet wurden.

Nach der jetzt durchgeführten DRV-Betriebsprüfung moniert man diese Sichtweise mit der Begründung, dass für die Sozialversicherung die Ehrenamtspauschale erst ab 2008 gelten würde, weil die rechtlichen Rahmen dafür vorher nicht gegeben waren. D.h., die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung desselben Sachverhaltes laufen in 2007 nicht konform. Das ist in meinen Augen eher ein zusätzlicgher bürokratischer Aufwand, der durch diese Auslegung hervorgerufen wird. Vor allem, weil der Jahresabschluss 2007 ja zu einem Zeitpunkt erstellt werden musste, wo die Sozialversicherung ihre Sichtweise noch gar nicht veröffentlicht hatte.

Meine Frage: Ist sich die Politik bewusst, dass in der Frage der Gültigkeit der Ehrenamtspauschale hier eine Konstruktion geschaffen wurde, um die Sozialkassen noch 1 Jahr länger mit den Geldern der Sportvereine zu füllen, und das auch noch nachträglich mit hohem Verwaltungsaufwand? Oder wäre es evtl sinnvoll, die Frage der Zulässigkeit vor den Sozialgerichten entscheiden zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ute Kumpf
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13.07.2009
Ute Kumpf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne eingehen will.

Ich verstehe Ihren Ärger. Bei den Beratungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist die sogenannte Ehrenamtspauschale am Ende der Beratungen im Ausschuss für Finanzen mit aufgenommen worden. Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen konnten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geklärt und gesetzlich geregelt werden. Dies musste in einem Folgegesetz geregelt werden, leider nicht mehr rückwirkend. Ich habe Ihr Anliegen und Problem an das Finanz- bzw. Arbeitsministerium mit der Bitte um Klärung im Intersse der Vereine weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf.
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Frage zum Thema Soziales
10.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kumpf,

Seit 2 Jahren ist Herr Peter Hartz verurteilt und vorbestraft wegen Untreue und verbotener Begünstigung eines Betriebsrats.
Meine Fragen:
  • Aus welchem Grund ist "Hartz IV" noch immer nach einem strafrechtlich verurteilten Peter Hartz benannt?
  • Wäre in Bezug auf die schon schwierigen sozialen und menschlichen Umstände der sogenannten Hartz IV-Empfänger nicht etwas mehr Fingerspitzengefühl angebracht als die Identifikation mit einem strafrechtlichen Verurteilten?

Mit wundernden Grüßen,
Antwort von Ute Kumpf
1Empfehlung
17.07.2009
Ute Kumpf
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 12.07.2009, in der Sie auf die Problematik des Begriffs "Hartz IV" aufmerksam machen, danke ich Ihnen.

Wie Sie wissen, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode kein Gesetz mit Namen "Hartz" verabschiedet, sondern einzelne "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Diese gingen inhaltlich auf die Empfehlungen der unter dem damaligen Bundeskanzler Schröder eingesetzten und von Peter Hartz geleiteten, gleichnamigen Kommission zurück.

Die heutige umgangssprachliche Bezeichung wurde durch die Medienberichterstattung zementiert. Ich finde sie so wenig glücklich wie Sie, bitte Sie aber, sich mit Ihrer Kritik an die Medien zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf
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Frage zum Thema Finanzen
28.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kumpf,

wie in der STZ zu lesen, denkt unser Finanzminister nicht daran VOR der Wahl Maßnahmen bekannt zu geben wie er den negativen Auswirkungen der Finanzkrise nach der Wahl entgegnen will.(?)

Mich als Wähler würde schon interessieren was die SPD vor hat.
Konkret Sie in meinem Wahlkreis.

Bitte informieren Sie mich/uns was in Sachen:

Finanzprodukte-TÜV, Verstaatlichung der Rating-Agenturen, Schließung der Offshore Center, Börsenumsatzsteuer, eine internationale, wirksame Börsen- und Bankenaufsicht, Einschränkung der Aktienoptionen bei Vorstandsmitgliedern, u.s.w.
geplant ist.
Vielleicht haben Sie auch schon eine Meinung zu Steuererhöhungen bzw Kürzungen von Sozialleistungen.

Einen schönen Sommer wünscht

Antwort von Ute Kumpf
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30.07.2009
Ute Kumpf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich über Abgeordnetenwach zum Thema "Finanzen".

Peer Steinbrück wird in den kommenden Wochen sicherlich genügend Raum erhalten, seine und die Positionen der SPD in den Medien deutlich zu machen. Auch beim Einbringen des Haushalts am 8. September gibt es dazu Gelegenheit.

Ausführliche Positionen werden in unserem Regierungsprogramm dargestellt. Darin sprechen wir uns wie Sie selbst aufführen, für einen Finanzprodukte-TÜV aus, für das Austrocknen der Steueroasen, eine Börsenumsatzsteuer und eine internationale Bankenaufsicht. Hinzu kommt die Begrenzung der Managergehälter.

Den ausführlichen Text des SPD Regierungsprogramms finden Sie unter www.spd.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.09.2009
Von:

Hallo Frau Kunz,

ich würde Ihre Aufmerksamkeit gerne auf einen Fall lenken, in dem ein Student angegriffen wurde und in der Notwehr den Angreifer fast erstochen hat. Das Urteil lautete knapp 4 Jahre Gefängnis.
Ich muss gestehen, ich kenne nicht alle Details. Die Grundsituation lässt dort aber meiner Meinung nach nicht viel Raum für Interpretationen:
Der Angreifer hat sich aus freien Stücken zu einem Angriff entschieden und ist an ein Opfer geraten, das sich wehren konnte. Meiner Meinung nach darf es auf gar keinen Fall passieren, dass das Opfer danach eine Haftstrafe absitzen muss - vollkommen unabhängig davon, in welchem Verhältnis Angriff und Notwehr standen.
Wie soll sich das Opfer denn verhalten? Erst einmal ein wenig wehren und dann mal schauen, ob es zur Abwehr der Gefahr reicht? Ich denke, wenn man angegriffen wird (und man mit viel Glück eine Chance hat), kann es nur eine Reaktion geben: Wehren so viel man kann und vor allem ohne Rücksicht auf den Täter - schließlich hat niemand den Täter zum Angriff gezwungen.

Im vorliegenden Fall wurde das Opfer zu Täter gemacht. Solche Urteile führen sicher nicht zu mehr Zivilcourage. Warum sollte man eingreifen, wenn Kinder überfallen werden, wenn man selber befürchten muss, dafür ins Gefängnis zu müssen.

Gibt es hier aus Ihrer Sicht, gesetzlichen Handlungsbedarf, um solche Situationen eindeutig zu klären? Ist da eventuell schon etwas unterwegs?

Sie finden einen Artikel über diesen Fall unter folgendem Link:
www.tz-online.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ute Kumpf
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23.09.2009
Ute Kumpf
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 16. September bedanke ich mich.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass wir mutige und couragierte Bürger brauchen, um Gewalt keinen stillschweigend geduldeten Freiraum in unserer Gesellschaft zu geben. Das gilt für Bürger, die sich für andere unter Einsatz ihres eigenen Lebens einsetzen und dabei Zivilcourage beweisen. Das gilt auch für Bürger, die selbst angegriffen werden. Für das Ziel einer Minimierung von Gewalt in unserer Gesellschaft trete ich überzeugt ein.

Minimierung von Gewalt bezieht sich aber auf jede Form von Gewalt und damit auch auf Gegengewalt. Sicher muss Notwehr erlaubt sein. Ich stimme aber nicht mit Ihnen überein, wenn Sie schreiben, es sei ganz gleich, in welchem Verhältnis Angriff und Notwehr stehen. Der Einsatz von Gewalt muss sicher meiner festen Überzeugung nach immer nach dem Anspruch der Verhältnismäßigkeit richten. Andernfalls droht die Gefahr, dass Gewalt und Gegengewalt in eine endlose Spirale eintreten.

Im Sinne einer friedlichen Konfliktlösung beeindruckt mich daher stärker, dass es zwischen dem angegriffenen Studenten und dem verletzten Angreifer in dem von Ihnen genannten Beispiel zu einer außergerichtlichen Verständigung kam. Die Entschuldigung des Studenten wurde vom verletzten Angreifer angenommen. Eine friedliche Verständigung wie diese ist sicher besser geeignet, die Spirale von Gewalt und Gegengewalt zu durchbrechen.

Dass die Richter des Bundesgerichtshofes das auch so sehen und mit ihrer Revision des Urteils in erster Instanz einem neuen, angemessneren Urteil die Tür öffnen, zeigt meiner Ansicht nach, dass an dieser Stelle kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf
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