Ursula Mogg (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ursula Mogg
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Studium von Politischer Wissenschaft, Anglistik und Völkerrecht
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Koblenz
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Am 14. April hat die zuständige Bundesministerin den Anbau des Gen-Maises verboten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ursula Mogg
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
08.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mogg,

mit Bedauern habe ich festgestellt, dass sich Ihr Kollege Michael Fuchs MdB im Gegensatz zu Ihnen schon die Zeit genommen hat auf die Frage zur Patientenverfügung zu antworten. Gerne würde ich aber auch Ihre Meinung dazu erfahren.
MfG B.
Antwort von Ursula Mogg
1Empfehlung
09.02.2009
Ursula Mogg
Sehr geehrte Frau ,

Ich habe mich bezüglich der vorliegenden drei Anträge zur Patientenverfügung noch nicht endgültig entschieden. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass der dokumentierte Wille des Einzelnen zu respektieren ist. Wie Sie selbst andeuten, stehen wir in dem Dilemma, dass ein zu leichfertig bekundeter Wunsch im Gegensatz zu dem stehen kann, wie wir in einer konkreten Situation entscheiden. Aus diesem Grunde tut sich der Gesetzgeber bereits seit Jahren schwer, mehrheitlich eine Entscheidung zu treffen.

Eine ausreichende inhaltliche Konsistenz sowie eine aus der Verfügung hervorgehende Kenntnis der Konsequenzen der eigenen Darlegungen halte ich für wichtig. Diese gewährleistet entgegen Ihrer Vermutung auch der Stünker-Antrag dadurch, dass er im Fall einer Uneinigkeit zwischen Betreuer und Arzt die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts vorsieht. Im Übrigen ist wichtig, dass die Basisversorgung, darunter das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Hunger und Durst, auch durch eine Verfügung nicht unterbunden werden kann.

Jedwede Verfügung, die mögliche lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten Fällen unterbindet, sollte ihrem Urheber in ihren Konsequenzen bewußt sein. Viele Menschen beraten sich darüber bereits heute mit ihren Ärzten. Dies ist jedenfalls wünschenswert. Aus meiner Sicht gebietet der Respekt vor mündigen Menschen aber ganz grundsätzlich die Annahme, dass sie existenzielle Verfügungen zum Zweck der Berücksichtigung im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit sehr ernsthaft und sorgfältig treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mogg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.02.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Mogg,

ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung vom 12.02. Darin schreiben Sie das die Bahn eine Entlastungsstrecke für das Mittelrheintal plant. Von wem haben Sie die Zusicherung erhalten das diese Strecke gebaut/erweitert wird? Wie wird die Entlastung dann konkret für das Mittelrheintal aussehen? Sind die Mittel für diese Maßnahme bereits bewilligt?

Sie wissen sehr wohl das durch den Ausbau der Nord-Süd-Verbindungen das Güterverkehrsaufkommen noch um über 60% zunehmen soll.

Nur durch gesetzliche Vorschriften lässt sich der unerträgliche Bahnlärm stoppen. Solange Lärmwerte noch berechnet und gemittelt werden, anschließend noch ein weltfremder Schienlärmbonus abgezogen wird, schafft es die Bahn aus nächtlichen Spitzenlärmpegeln von bis zu 105 dba, einen Lärmpegel von 55 dba zu errechnen. Und damit behauptet man dann, dass es für Lärmmindernde Maßnahmen keine gesetzliche Grundlage gibt. Daher muss dringend eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, ansonsten werden die Bürger im Mittelrheintal (Weltkulturerbe) weiterhin vom Güterverkehrslärm terrorisiert, mit der Folge das der Tourismus (eine Haupteinnahmequelle in der Region) zum erliegen kommt.

Eine wahre Entlastung bringt nur eine Neubaustrecke, speziell für den Güterverkehr. Bis diese kommt (vor 2025 sicherlich nicht) müssen für die Bürger im Mittelrheintal Zwischenlösungen geschaffen werden. Alle Ortsdurchfahrten müssen sofort mit Lärmmindernder Technik ausgerüstet werden und die gegenüberliegenden Bahnstrecken komplett eingehaust werden. Dies ist erforderlich da der Rhein und die Berghänge den Schall der anderen Rheinseite ungehindert reflektiert. Dieser Effekt bleibt bei den Lärmberechnung der DB übrigens unberücksichtigt.

Als Pilotprojekte bieten sich die Orte Boppard und Oberwesel an.

Ich würde mich freuen wenn Sie sich dafür einsetzen würden.

Mit freundlichen Grüßen

-

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 3 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
05.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ursula Mogg,
Auf der Internetseite von Campact erfuhr ich, dass am 14./.15 April
der Gen-Mais MON810 der Fa.Monsanto in Deutschland angebaut werden soll.
www.bayern-stoppt-genmais.de
Durch Internetrecherche (Kritik der Methoden der Fa.Monsanto) bin ich hellhörig geworden. Farmer aus Amerika und Indien berichten, dass sie durch den Einsatz des Gen-MaisMON810 mit der Zeit immer mehr Pestizide einsetzen mussten, natürlich vom gleichen Produzenten, was eine deutliche Zunahme der Umweltbelastung mit sich brachte.
Die Studie, erreichbar durch den oben genannten Link, (Zitat) gibt einen Überblick über die Ergebnisse neuer wissenschaftlicher Publikationen, die deutlich machen, dass die Risiken des Anbaus von MON810 für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bisher nicht ausreichend untersucht wurden. So liegen neue, konkrete Hinweise auf eine Gefährdung von Bienen, von nützlichen Insekten und der Ökologie von Gewässern vor. Auch zur Gefährdung der Gesundheit liegen neue Studien vor, die zeigen, dass der gentechnisch veränderte Mais dazu beitragen kann, Immunkrankheiten auszulösen.
Zudem wird in der Studie anschaulich gemacht, dass die bisher praktizierten Ansätze zur Risikobewertung von MON810 zu kurz greifen: Sie setzen sich nicht in angemessener Weise mit der Sicherheit des Insektengifts auseinander, das in den Gentechnik-Pflanzen produziert wird. Die wissenschaftliche Unsicherheit über die Wirkungsweise des produzierten Gifts wird differenziert dargestellt.
Dass ein Verbot des Anbaus von MON810 nicht nur in der Sache, sondern auch rechtlich geboten ist, wird in der Studie anhand dem deutschen und europäischen Gentechnikrecht sowie der Rechtsprechung belegt.
Wie ist Ihre Einstellung gegenüber der Einfuhr des GenMais810 in Deutschland?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ursula Mogg
bisher keineEmpfehlungen
21.04.2009
Ursula Mogg
Sehr geehrte Frau ,

da Ihre Information unzutreffend war, wie Sie sicherlich inzwischen der Presse entnommen haben, ist Ihre Frage obsolet. Am 14. April hat die zuständige Bundesministerin den Anbau des Gen-Maises verboten. Erlauben Sie mir bitte überdies den Hinweis, dass ich für Anfragen insbesondere aus meinem Wahlkreis vorrangig und zuverlässig über meine Internetpräsenz www.ursula-mogg.de erreichbar bin.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Mogg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
26.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mogg,

Die gegenwärtige Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten, die z.Zt. intensiv in Presse und Internet geführt wird, führt letzendlich zu 3 grundsätzlichen Fragen, die beantwortet werden müssen.

1.) Ist die Sperrung der Seiten ( Sperrung auf Basis einer vom BKA erstellten geheimen und von keiner Instanz überprüfbaren Liste ) "zielführend", d.h. wird der Zugriff auf diese Seiten zuverlässig unterbunden ?

2.) Ist durch die Einführung der Maßnahme nach Pkt.1 ausreichend Sorge getragen, die fraglichen Beiträge definitiv aus dem Netz zu verbannen, d.h. abzuschalten ?

3.) Sehen Sie in der Durchführung der Maßnahme nach Pkt.1 zumindest theoretisch die Möglichkeit, den Zugriff auch auf andere Inhalte im Netz, z.B. politisch oder wirtschaftlich nicht opportune Meinungen zu erschweren und so die Voraussetzungen für eine effektive Zensur in unserem Land zu schaffen ?

In diesem Zusammenhang interessiert mich als Ihrem potentiellen Wähler Ihre Einstellung zu den drei o.g. Fragen, insbesondere aber, ob Sie dem geplanten Gesetz, das nach meiner Kenntnis dem bereits auf der Maßnahme nach Pkt.1 beruhenden Vertrag zwischen BKA und mehreren Internetprovidern eine gesetzliche Grundlage geben soll, in dieser Form zustimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen



PS:
Selbstverständlich greife ich Ihre Antwort auf meinen Beitrag vom 12.Januar 09 auf und sende Ihnen diese Fragestellung auch via Ihrer persönlichen Internetseite zu; dort werde ich mich, wie von Ihnen gewünscht auch vorstellen.
Da sich meine hier aufgeworfene Frage auch an die anderen Kandidaten des Wahlkreises 201 richtet, habe ich der Vollständigkeit halber, diese Anfrage auch hier eingestellt.
Antwort von Ursula Mogg
2Empfehlungen
06.05.2009
Ursula Mogg
Sehr geehrter Herr ,
für Ihre Mailzuschrift zum Kinderschutz im Internet danke ich Ihnen.

Ich habe die konträren Einschätzungen über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt verfolgt. Insofern habe für Ihre Befürchtungen, dass zum einen die Sperrung wenig bringt, und dass zum zweiten ein Einfallstor für Zensur im Internet entsteht, Verständnis.

Gleichzeitig muss ich Sie um Verständnis bitten, dass ich selbst keine Computer- bzw. Internetspezialistin bin und daher aus eigener Anschauung ein fachkundiges Urteil darüber nicht abgeben kann. Ich stütze mich in meinem Urteil, wie das in der Politik üblich ist, auf die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen. Dem Argument, dass vergleichbare Sperrungen in anderen Ländern Erfolge gezeigt haben, kann ich mich letztlich nicht verschließen. Mir persönlich erscheint der Schaden, der durch einen Verzicht auf die Sperrungen möglicherweise angerichtet würde, weit größer als die möglichen langfristigen Nachteile der Sperrung. Letztere kann man korrigieren. Den Missbrauch eines Kindes aber nicht.

Während des parlamentarischen Verfahrens, das mit der Ersten Lesung am morgigen Mittwoch beginnt, wird der vorliegenden Entwurf noch einmal gründlich geprüft. Dabei werden die gegensätzlichen Argumente auf den Tisch kommen. Auch für dieses Verfahren gilt die Erfahrung, dass kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie er ihm zugeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Mogg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Integration
05.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mogg,
ich habe das Buch "SOS Abendland" von Dr. Udo Ulfkotte gelesen
und bin bestürzt, wie weit die Islamisierung in Europa schon fortgeschritten ist. Auch Deutschland ist davon betroffen!
Die Kernaussagen dieses Buches beinhalten:
  • kein Integrationswille seitens der Muslime
  • baldige Einführung der Scharia
  • verstärkte Kriminalität, primär der muslimischen Jugend
  • Inländerfeindlichkeit
  • Ehrenmorde
  • Vergewaltigung (Hinweis: Frauen ohne Kopftuch)
  • weitere detaillierte Angaben in diesem Buch
Bitte beantworten Sie mir die Frage, stimmen alle Angaben in diesem Buch- es gibt im Anhang des Buches auch viele Pressehinweise- denn gravierend wären doch schon 80% dieser Recherche von Dr. Udo Ulfkotte!
Und was unternimmt die Politik gegen eine verstärkte Einwanderung der Muslime sowie der Integration?
Ein besorgter Koblenzer Bürger verbleibt mit freundlichen Grüßen

PS: Auch im Internet gibt es entsprechende Hinweise zu diesem Buch!

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 5 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ursula Mogg
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.