Ulrike Flach (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Ulrike Flach
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom Übersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
3,3%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Familie
11.08.2005
Von:

Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
16.08.2005
Sehr geehrter Herr Schuren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Auch im Bereich Familie ist es für die FDP ein zentrales Ziel. behinderten Menschen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie gebietet es, dass die besonderen Belange von Familien mit behinderten Mitgliedern, seien es ein oder beide Elternteile oder ein Kind, berücksichtigt werden. Ob und welcher Form dazu neue rechtliche Regelungen notwendig sind, wird die FDP prüfen. Schon jetzt sieht die Familienpolitik der Liberalen aber Neuerungen vor, die gerade auch behinderten Eltern hilfreich sein sollen: Familien sollen nach dem Konzept der FDP finanziell entlastet werden durch eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kinder und Erwachsene auf jeweils 7.700 Euro pr Jahr. Das Kindergeld soll auf 200 Euroa angehoben werden. Außerdem soll im Zuge einer umfassenden Gesundheitsreform die Versicherungsprämie für Kinder über das Steuersystem finanziert werden. Wir wollen das Betreuungsrecht für Kinder ab Ende des Mutterschutzes ausbauen, die Tagespflege gleichrangig fördern, mittelfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 2. Geburtstag einführen und langfristig den Kindergarten aber dem 3. Lebensjahr halbtags kostenlos anbieten. Hilfreich für behinderte Eltern dürfte auch unsere Forderung sein, die Aufwendungen für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt wie Pflegekräfte, Haushaltshilfen und Kinderfrauen bis zur Höhe von 12.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Bürgerrechte
15.08.2005
Von:
Uwe

Die bisherige Bundesregierung brachte ein Antidiskriminierungsgesetz ein, das - über die EU-Vorgabe hinausgehend - auch Menschen mit Behinderungen einschloss. Der Bundesrat lehnte allerdings dieses Gesetz ab.

Unterstützen Sie die "Wiederauflage" dieses Gesetzes in der neuen Legislaturperiode?

Falls nicht, welches wären dann Ihre Gründe hierzu?

Mit freundlichem Gruß

Uwe

Mülheim an der Ruhr

www.behindertenberatung.heineker.de
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
16.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP setzt sich seit langem für rechtliche Verbesserungen der Situation von Minderheiten ein. Die rot-grüne Bundesregierung hat aber mit dem Antidiskriminierungsgesetz ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. Die FDP wird in einer neuen Bundesregierung die EU-Vorgaben umsetzen, denn dazu sind wir rechtlich verpflichtet, aber nicht über diese hinausgehen.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
16.08.2005
Von:
- Uwe

Sehr geehrte Frau Flach,

in Ihrer Antwort auf meine Frage bzgl. eines Antidiskriminierungsgesetz unter Einschluß von Menschen mit Behinderungen (übrigens die größte und meist vernachlässigte Minderheit Deutschlands [!]) bezeichnen Sie dies als "bürokratisches Monstrum".

Daher muss ich annehmen, dass Sie sich nicht hinreichend inhaltlich mit dieser Materie befasst und - erfolgreiche - Vergleiche aus dem Ausland herangezogen haben. In den USA ist es beispielsweise keineswegs zu keiner Prozesslawine gekommen, wie es hier unter anderem als Gegenargumentation verwendet wird.

Wenn behinderte Menschen, wie Sie planen, in einem Antidiskriminierungsgesetz "außen vor" bleiben, nehmen Sie also mit hin, dass z.B. dieser Personenkreis nicht in Gaststätten bedient wird.

Dieses habe ich - als Spastiker mit auffälliger Bewegungsunruhe und Gangunsicherheit - am eigenen Beispiel kürzlich in Berlin selbst erleben müssen. Auf kobinet-nachrichten.org ist dieser Vorfall veröffentlicht.

Unter www.netzwerk-artikel-3.de sind weitere Fälle von Diskriminierungen behinderter Menschen dokumentiert, die Sie einmal für sich, jede für sich, vergegenwärtigen und verinnerlichen sollten ... - würden SIE sich diese Vorfälle über sich ergehen lassen ???

Denken Sie mal ruhig darüber nach, ob Sie nun noch mit gutem Gewissen behinderten Menschen weiterhin elementare Bürgerrechte vorenthalten wollen ... !
Antwort von Ulrike Flach
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18.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gibt mir die Gelegenheit, unsere Position klarzustellen. Ich habe gesagt, die FDP will die Vorgaben der EU umsetzen. Die Diskriminierung von Minderheiten ist durch unser Grundgesetz, durch Gesetze und Verordnungen ohnehin verboten. Hier hat sich auch die Rechtsprechung in den letzten Jahren erfreulich verändert.Wir nehmen also keineswegs hin, dass Menschen mit Behinderungen ist Gaststätten nicht bedient werden. Wir wollen Barrieren abbauen, seien es physische Barrieren wie Treppen und hohe Bordsteine oder mentale Barrieren wie Vorurteile gegenüber Menschen mit anderer Hautfarbe, körperlichen oder geistigen Behinderungen. Dass es Fälle gibt, in denen Menschen mit Behinderungen in Restaurants nicht bedient werden, will ich nicht bestreiten. Jeder dieser Fälle ist einer zuviel. Wir haben aber in Deutschland keine durch Gesetz legitimierte Diskriminierung von Behinderten. Die Frage, um die es beim Antidiskriminierungsgesetz ging, war doch eine andere. Soll es in Deutschland über die europäischen Vorgaben hinaus weitere Regulierungen geben? Die rot-grüne Bundesregierung hat in vielen Bereichen EU-Vorgaben immer wieder in der nationalen Umsetzung verschärft. Wir meinen, dass dies auch im Rahmen einer europäischen Harmonisierung nicht sinnvoll ist, sondern EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt werden sollten. Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Bundesregierung stellte außerdem einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, beispielsweise in Fragen des Mietrechts. Wir haben sie abgelehnt, weil sie weit über die europäischen Vorgaben hinaus ging. Das Ziel, Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes - und zwar rechtlich wie faktisch - Leben zu ermöglichen, ist von den Liberalen immer geteilt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Arbeit
18.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

in einem ZDF-Bericht ( www.zdf.de ) wird unter der Überschrift "Missbrauch ist möglich - Gesetzeslücke und fehlende Kontrolle bei ALG II" berichtet, dass es "gravierende Gesetzeslücken" und "fehlende Kontrollen bei Hartz IV" gibt. EU-Bürger können gleichzeitig Sozialleistungen in Deutschland und in ihrem Herkunftsland beziehen.

Welche Position nehmen Sie und die FDP hierzu ein und wie würden Sie ähnliches vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Im konkreten Fall könnte ein einfacher Datenabgleich zwischen den Behörden in Deutschland und Frankreich das Problem lösen. Nach Meinung der FDP ist nicht nur diese Gesetzeslücke dringend zu schließen, sondern auch die zunehmende Zahl der Mißbräuche bei den sog. "Bedarfsgemeinschaften".Hier hat sich gezeigt, dass die Bundesregierung die Zahl der angeblich Berechtigten viel zu gering geschätzt hat. Faktisch gibt es aber auch große Mißbräuche dadurch, dass Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nun versuchen, diese Gemeinschaft als nicht existent darzustellen, um zweimal Leistungen zu erhalten. Es zeigt sich, dass die Kontrollen nach wie vor zu gering sind. Aus Sicht der FDP ist aber nicht nur der Einzelfall schnellstmöglich zu überprüfen, sondern das gesamte System der Auszahlung sozialer Leistungen muss auf den Prüfstand. Aus unserer Sicht wäre es weitaus besser gewesen, wenn die Kommunen die Auszahlung der ALG II Zahlungen übernommen hätten. Die Zahl der möglichen sog. "optierenden Kommunen" ist viel zu gering. In den Kommunen sind die Sozialämter nah an den Menschen und wissen auch, wer wirklich bedürftig ist und wer sich Leistungen erschleichen will. Das Geld muss wirklich zu denen, die es brauchen.

Der Bericht im ZDF ist eben nur ein Symbol für eine falsche Konzeption. Die FDP hat vorgeschlagen, die Bundesagentur für Arbeit aufzulösen, da sie sich nachhaltig als unfähig erwiesen hat, die Vermittlung von Arbeit zu verbessern. Die Auszahlung der Leistungen sollten die Kommunen übernehmen, die Vermittlung von Arbeit sollte an eine schlanke Arbeitsvermittlung übertragen werden. Der bürokratische Wasserkopf der Bundesanstalt muss abgebaut werden, damit wieder Kräfte für die eigentliche Aufgabe frei werden, nämlich die Vermittlung.

Allerdings ist klar, dass ohne massives Umsteuern bei der Steuer-, Sozial-,. und Arbeitsmarktpolitik keine Arbeitsplätze entstehen werden. Wir brauchen mehr Wachstum und Freiräume für die Unternehmen, damit auch wieder eingestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach
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Frage zum Thema Föderalismus
29.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,
ich habe mir fest vorgenommen, keinen Kandidaten mehr zu wählen, der nicht sämtliche Einkünfte angibt (amerikanisches System). Abschreckendes Beispiel Ihrer Partei: der überversorgte Wolf im Landtag in Düsseldorf. An der Europawahl habe ich wegen der unverschämten Diäten nicht mehr teilgenommen. Für eine umgehende Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.

Gruss
Antwort von Ulrike Flach
1Empfehlung
31.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die Frage der Veröffentlichung von Einkünften der Abgeordneten ist ja in diesem Jahr diskutiert und erst im Juni neu geregelt worden. Die Veröffentlichungspflicht wurde verschärft. Ich halte es für richtig, diese Neuregelung jetzt erst einmal wirken zu lassen, bevor man eine vor wenigen Monaten eingeführte Neuerung bereits wieder verändert.

Der Hinweis auf Dr. Wolf ist allerdings gerade kein gutes Beispiel, denn die Bezüge von Herrn Dr. Wolf waren und sind absolut transparent und öffentlich bekannt, weil es sich um Versorgungsansprüche aus öffentlichen Ämtern handelt.

Die FDP ist im übrigen seit Jahren dafür, die Kranken- und Rentenversorgung von Abgeordneten den Abgeordneten komplett selbst zu überlassen, anstatt umständliche und undurchschaubare Beihilfe- und Versorgungsregelungen zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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