Ulrike Flach (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ulrike Flach
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
01.01.1951
Berufliche Qualifikation
Diplomübersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei im Krankenversicherungswesen sind seit Jahrzehnten in einem gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen geregelt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
05.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

vielen Dank für Ihre schnelle und umfasende Antwort. Doch leider besteht immer noch eine Unstimmigkeit in Ihrer Antwort und mit der von mir erlebten Praxis. Das Medikament was ich benötige und auch immer vom Arzt verschrieben bekommen habe, wurde nie durch ein alternativ Präparat ersetzt.Ich musste nur meine Zuzahlung leisten und habe das benötigte Medikamt erhalten. Da es sich seit Anfang dieses Jahres geändert hat und die Mehrkosten in einer Größenordnung von 40% des Medikamtentengesamtpreises ausmachen kann sich das nicht um eine Verbesserung oder Wahlfreiheit handeln.Ich habe natürlich auch andere Parlamentarier angeschrieben und bin bei den Grünen auf einen Bechluss gestoßen der genau diese ungerchtigkeiten anspricht. Es handelt sich um die 32.Ordenliche Bundesdelegiertenkonferenz
in Freiburg vom 19-21.11.2010. Ich zitiere nur einen Abschnitt " Nach monatellangem Hauen und Stechen zwischen CSU und FDP bschloss Schwarz -Gelb die Erhöhung der Kassenbeiträge bei gleichzeitiger Deckelung für Arbeitgeber sowie die Einführung einer Kopfpauschale unter dem Namen Zusatzbeitrag, die beliebig weit nach oben steigen kann.Damit legten Union und FDP fest, wer in Zukunft die Zeche der wachsenden Kosten im Gesundheitswesen zahlen wird, alleine die gesetzlich Versicherten. Ich möchte nun von Ihnen wissen ob es von Seiten der FDP hier eine Kursänderung gibt oder ob sich ein Teil Ihrer Wähler dann doch besser bei den Grünen aufgehoben fühlen. Ich würde es sehr bedauern in Zukunft mein Wahlverhalten zu ändern.


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
09.05.2011
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die von Ihnen zitierte Beschlusslage der Grünen kann mit ihrem Problem nichts zu tun haben. Die Zusatzbeiträge beziehen sich auf die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht auf die Arzneimittel. Die Bundesregierung von Union und FDP hat die Zusatzbeiträge nicht eingeführt, sie stammen aus der Zeit von Ulla Schmidt. Wir haben allerdings die Zusatzbeiträge dahingehend weiterentwickelt, dass sie nicht mehr auf 1 % des Bruttoeinkommens beschränkt sind. Und wir haben als Ausgleich für Geringverdiener einen Sozialausgleich eingeführt. Es ist auch keine Kopfpauschale, weil Kinder und nicht-arbeitende Ehepartner weiterhin versicherungsfrei bleiben. Aber wie gesagt, das hat mit der Zuzahlung bei Medikamenten nichts zu tun.
Ich schlage Ihnen vor, ich wende mich einmal direkt ans Bundesgesundheitsministerium. Dazu müßte ich dann genau das Medikament und die Krankheit wissen. Da dies vertrauliche Informationen sind, bitte ich Sie, mir diese Informationen unter ulrike.flach@bundestag.de zuzusenden und mir auch Ihre private E-Mail-Adresse zuzusenden. Ich frage dann nach, aber das kann einige Wochen dauern.

Viele Grüße

Ulrike Flach
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Frage zum Thema Finanzen
14.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

mit Schrecken lese ich, dass die Bundesregierung wieder das Geld der deutschen Steuerzahler verwenden will, um Griechenland zu "retten" oder, die Wahrheit gesagt, das europäische Bankensystem zu retten und die Boni der Banker zu erhalten.

Die deutsche Regierung verstösst damit gegen den Vertrag von Lissabon (no-bailout-Klausel) und gegen die Interessen des deutschen Volkes. Es ist eine unheilige Allianz zwischen Banken und Regierungen entstanden, deren Motto zu sein scheint: "Ich (Regierung) rette dein System und ihr (Banken) leiht mir weiterhin Geld":

Der Einzige in Ihrer Partei, der diesen Betrug erkannt und angesprochen hat, ist Frank Schäffler.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie ihn in seiner Forderung unterstützen werden, dass die nutzlosen Rettungsschirme und die Transferunion beendet werden und die Gläubiger der Staatsanleihen der PIIGS-Staaten endlich ihre Verluste selber tragen müssen?

Mit freundlichen Grüssen
Dipl.-Ing.
Antwort von Ulrike Flach
1Empfehlung
22.06.2011
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Fragen zum Thema Griechenland bzw. Europäische Rettungsschirme. Die Europäische Union befindet sich aktuell in einer der schwierigsten Phasen ihrer Geschichte. Verschärft durch die Finanzkrise offenbarten sich tiefe strukturelle Probleme bei einigen Mitgliedstaaten, die sich zu Schuldenkrisen in den betroffenen Ländern auswuchsen. Gesamteuropäische Brisanz bekommt diese Entwicklung dadurch, dass diese Länder Teil des gemeinsamen Europäischen Währungsraumes sind.

Alle Euroländer haben lange Zeit von der gemeinsamen Währung und dem eng verflochtenen gemeinsamen Binnenmarkt profitiert. In dieser Krise zeigt sich jedoch auch, dass einzelne Länder den gesamten Währungsraum mit in die Krise ziehen können. Zur Vermeidung dieses Effektes wurden ursprünglich die Maastricht Kriterien entwickelt. Die Staatsverschuldung soll 60% des BIP nicht übersteigen und das jährliche Defizit nicht höher als 3% des BIP sein. Diese Regeln wurden u.a. von den Vorgängerregierungen der derzeitigen christlich-liberalen Bundesregierung im Laufe der Jahre jedoch immer weiter aufgeweicht. Darüber hinaus hat Griechenland über einen gewissen Zeitraum auch falsche Zahlen geliefert, welche die strukturellen Probleme verschleiert haben. Klar wird hierbei, dass der eigentliche Schutzmechanismus nicht funktioniert hat.

Es geht deshalb immer um zwei Punkte. Erstens muss gewährleistet sein, dass solch eine Krise in Zukunft nicht mehr eintreten kann. Dafür wurde der Stabilitätspakt bereits im März 2011 in seinen Anforderungen und Sanktionen verschärft. Darüber hinaus muss jedoch auch die akute Krise der betroffenen Staaten gelöst werden. Und es steht außer Frage, dass eine ungeordnete Staatspleite z.B. Griechenlands die gesamte Eurogruppe in eine neue Krise stürzen würde.

Das erste Interesse Deutschlands bei den bisher getroffenen Hilfsmaßnahmen lag immer darin, Schaden vom deutschen Steuerzahler abzuwenden. Denn was bedeutet es, wenn Sie schreiben, dass die "Gläubiger der Staatsanleihen der PIIGS-Staaten endlich ihre Verluste selber tragen müssen"? Es bedeutet, dass europaweit Banken, Versicherungen und Rentenfonds massive Verluste hinnehmen müssten. Das bedeutet wiederum, dass die Kunden dieser Institutionen ebenfalls um Ihre Einlagen bangen müssten und in einem zweiten Effekt die gesamte Wirtschaft mit in die Krise gezogen wird. Die eigentlichen Gläubiger sind die Bankkunden, Versicherungsnehmer und Rentenempfänger. Es geht im Endeffekt also nicht um die Rettung von "Banker-Boni" sondern um den Schutz Ihres Ersparten.

Die Gläubigerbeteiligung bleibt jedoch trotzdem ein wichtiger Bestandteil und eine Forderung der FDP. Sie wird im künftigen Rettungsmechanismus (ESM) als disziplinierendes Element auch eingeführt. In der aktuellen Griechenland-Krisenhilfe käme eine erzwungene Gläubigerbeteiligung jedoch einer Staatspleite gleich, deren Auswirkungen ich oben beschrieben habe. Diese Gefahr gilt es, aktuell einzudämmen.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, in einer gesamteuropäischen Hilfsmaßnahme den betroffenen Ländern beizustehen. Diese Hilfen müssen jedoch so gestaltet sein, dass sie befristet und an Bedingungen geknüpft sind. Griechenland, Portugal und Irland haben sich zu massiven Sparmaßnahmen bereit erklärt bzw. bereits umgesetzt. Es handelt sich also nicht um eine Vollkaskoversicherung für Staaten. Deutschland verstößt daher auch nicht gegen die no-bailout-Klausel. Bei den gewährten Liquiditätshilfen handelt es sich um rückzahlbare und verzinste Kredite. Kein Land der Welt hat bisher griechische Schulden übernommen.

Ihre
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Gesundheit
24.05.2011
Von:

Ich beziehe mich auf meine Frage zur Abschaffung der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Gesundheitswesen durch die Änderung des § 69 SGB V im Zuge des AMNOG. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und FDP wurde vereinbart, die Anwendbarkeit des Kartellrechts nach GWB für das gesamte Gesundheitswesen wieder einzuführen. Die Neuregelung des § 69 SGB V mit Wirkung ab 01.01.2011 stellt damit nicht nur einen Bruch des Koalitionsvertrages, sondern insbesondere auch eine Täuschung Ihrer Wähler dar, da die Einführung der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Gesundheitswesen auch ein Bestandteil Ihres Wahlprogrammes zur letzten Bundestagswahl darstellt. Nach den Wahlniederlagen hat nun Ihr neuer Parteivorsitzender Phillip Rössler versprochen, "zu liefern". Bedeutet das, dass die FDP nun die Einführung der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Gesundheitswesen in einem zweiten Anlauf mit Verweis auf den Koalitionsvertrag durchsetzen wird?
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
24.05.2011
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Thema Kartellrecht. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass in der Entwurfsfassung des § 69 Abs. 2 SGB V alle Verträge im Leistungserbringerrecht der GKV vom Anwendungsbereich des Kartellrechts umfasst waren. An dieser Regelung hatte es sowohl von Kassenseite wie auch von Seiten der Leistungserbringer Kritik gegeben, die sich daran orientierte, dass Verträge regelhaft und damit kollektivvertraglich abgeschlossen werden. Würde man das Kartellrecht anwenden, könnten diese kollektivvertraglichen Versorgungsstrukturen zerschlagen werden.

Die Regierungskoalition hat sich deshalb entschlossen, alle Verträge, die Krankenkassen oder ihre Verbände mit Leistungserbringern oder deren Verbänden abschließen müssen, vom Kartellrecht auszunehmen. Das ist kein Bruch des Koalitionsvertrages, sondern sachlich einleuchtend. Wenn ein Vertrag aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtend abgeschlossen werden muss, kann man nicht kartellrechtliche Sanktionen erlassen, wenn alle Kassen dann das Gesetz anwenden und solche Verträge abschließen. Das Kartellrecht sieht u.a. auch als Sanktionsmöglichkeit das Verbot von Vertragsabschlüssen vor. Es wäre völlig unpassend, einerseits einen verpflichtenden Abschluss eines Vertrages vorzuschreiben, andererseits ein Verbot eines Vertragsabschlusses zu erwägen.
Das AMNOG ist vor nicht einmal einem halben Jahr in Kraft getreten. Ich halte es für richtig, das Gesetz jetzt erst einmal anzuwenden und nicht die Regelungen schon wieder in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Flach!

Ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Fragen, welche ich hiermit auch an Sie richte:

1. Warum haben Bundesbürger einen "Personalausweis"?

2. Warum fehlt im Personalausweis die Angabe der Staatsangehörigkeit?

Ich glaube die deutsche Sprache ist sehr exakt. Daher muss es einen Grund geben, warum wir Bürger als "Personal" deklariert werden. In allen anderen Ländern steht bei Staatsangehörigkeit das jeweilige Land. Also bei Österreich steht auch Österreich und nicht östereichisch.

Warum also ist auf unseren "Personalausweise" nicht zu erkennen, welchem Staat wir angehören.

Für eine Antwort, die diese Fragen einleuchtend zu erklären vermag, wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
30.05.2011
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Als Gesundheitspolitikerin habe ich mit Fragen des Personalausweisrechts wenig zu tun und habe mich deshalb bei meinen Kollegen informiert. Im § 1 des Gesetzes über Personalausweise heißt es, der "Personalausweis ist auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen". Es hat also mit "Personal" nichts zu tun, sondern mit "Personalien". Viele andere Staaten haben gar keinen Personalausweis, sondern nur einen Pass.

Der § 1, Abs. 2 des Gesetzes sagt, dass der Ausweis als Angabe über die Person die "Staatsangehörigkeit" enthält. Die Angabe fehlt also keineswegs. Ich glaube, man sollte da nichts hineininterpretieren, was nicht gemeint ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Internationales
23.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

ich habe eine Frage zum Thema Personalpolitik der EU (auch wenn dies nicht ihr Fachgebiet ist).
Laut gestrigen Berichten wurde ihre Parteifreundin Frau Silvana Koch-Mehrin Vollmitglied im Forschungsausschuss des Europaparlaments.

Angesichts der Tatsache, dass ihr erst kürzlich der Doktotitel entzogen wurde und Herr Jorgo Chatzimarkakis (dessen Doktorarbeit derzeit von der Universität Bonn wegen des Verdachts des Plagiats untersucht wird; ebenfalls FDP) vom Vollmitglied zum stellvertretenden Ausschussmitglied wird, erscheint diese Personalentscheidung geradezu grotesk.

1. Welche Qualifikation hat Frau Koch-Mehrin für diese Position?
2. Wie steht die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag zu dieser Entscheidung?

Mit freundlichen Grüßen


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