Ulrike Flach (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ulrike Flach
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
01.01.1951
Berufliche Qualifikation
Diplomübersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Es ist für mich aber auch völlig klar, dass die soziale Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte Säule ergänzt werden muss. Diese soll verpflichtend, individuell und generationengerecht ausgestaltet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
06.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

Stichwort Pauschalbeitrag der gesetzlich Gesundheitsversicherten: (Grundversorgung)

In der Schweiz kann man die Folgen der "Kopfpauschale" betrachten.
Hier steigt der Beitrag und die Zusatzkosten im Gesundheitswesen dramatisch.

In 2010 kommt eine Erhöhung um durchschnittlich 8.7%
Für Erwachsene steigt die Durchschnittsprämie von knapp 323 Franken (214 Euro) pro Monat auf 351 Franken (232 Euro). Für Kinder legt die Prämie von 76 auf 84 (55 Euro) und bei jungen Erwachsenen von 258 auf 293 Franken (194 Euro) zu.

Dazu kommt ein Selbstbehalt von min. 300 SFR/Jahr.
www.bag.admin.ch

Normale Zahnbehandlung ist nicht im Leistungsumfang (Blomben e.c.t.)
www.bag.admin.ch (Sie fragen-wir antworten)

Rund 38 Prozent der Bürger hängen mittlerweile am Tropf des Staates.
Quelle Ärzte-Zeitung.de
www.aerztezeitung.de
www.aerztezeitung.de


Ich möchte Sie als Sprecherin für Gesundheitspolitik der FDP-Bundestagsfraktion bitten,
zu erklären wie das bei uns in Deutschland funktionieren soll was in der Schweiz "gescheitert" ist?

Mit freundlichem Gruß
P.
Antwort von Ulrike Flach
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09.12.2009
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich denke, es ist völlig klar, dass man nicht ein Gesundheitssystem eines anderen Landes 1:1 auf Deutschland übertragen kann. Auch in der Schweiz steigen die Kosten deutlich an. Allerdings zeichnet sich dieses System durch ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und eine soziale Deckelung aus. Der höchste Selbstbehalt pro Jahr liegt bei 700 Franken. Das Schweizer Modell ist zwar wettbewerblicher organisiert, eine reine Umstellung der Finanzierung beseitigt aber noch nicht die Ineffizienzen im Gesundheitssystem. Ich würde allerdings nicht sagen, dass dieses Modell gescheitert ist. Man muss es aber im Zusammenhang mit dem Schweizer Steuersystem, Rentensystem und den anderen sozialen Sicherungssystemen betrachten. Es ist eben ein anderes Modell, und ich plädiere nicht dafür, alles so zu machen wie die Schweizer.

Weil es nicht funktioniert, einfach ein anderes Gesundheitssystem isoliert zu übernehmen, wird Minister Dr. Rösler ja eine Kommission einsetzen, die intensiv beraten und Vorschläge machen soll. Die Politik sollte dieser Kommission die Chance geben, zu arbeiten und nicht durch Vorfestlegungen die Wissenschaftler in ein Korsett zwängen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Gesundheit
15.12.2009
Von:
Max

Sehr geehrter Frau Flach

jetzt ist es so weit das die GKV’s einen Zusatzbeitrag erheben wollen.
Wieso gibt es bis heute in der BRD keine Kostenkontrolle, so dass die Pharmaindustrie nicht mehr jeden Preis erheben können, oder hat die Politik vor den Pharmakonzernen die Hosen gestrichen voll, dass Sie sich nicht daran wagen.
Wieso ist Deutschland immer noch das einzige Land in Europa das auf Medikamente den vollen MwSt erhebt?
Kann es sein das die jetzige Politik nur gewisse Klientele bedienen z.B. Hotels.
Der VDK hat vor ca . zwei Jahren über 2 Millionen Unterschriften zur MwSt-Senkung der Bundeskanzlerin übergeben. Wieso ist dieses Thema noch nicht im Bundestag behandelt worden.
Frau Flach ich hätte noch eine Frage.
Laut Nachrichten entsteht bei den GKV´s ein Loch von 7,5 Millirden Euro, wieso wird dieser Fehlbetrag nicht durch Steuermittel ausgeglichen.
Kann es sein das für Banken, für Opel und für´s Ausland genug Milliarden vorhanden sind, aber für das uns Bürger in der BRD nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Ulrike Flach
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16.12.2009
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Zusatzbeiträge, die einige gesetzliche Krankenkassen möglicherweise im nächsten Jahr erheben, basieren auf dem Gesundheitssystem, das Ulla Schmidt zu verantworten hat. Die Kassen haben die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Zusatzbeiträge von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 8 € im Monat, zu erheben. Schuld daran ist die falsche Konstruktion des Gesundheitsfonds durch die frühere Ministerin. Der Fonds hat, wie Sie richtig schreiben, zu wenig Geld. Minister Dr. Rösler hat - in einer haushalterisch extrem schwierigen Situation - durchgesetzt, dass der Fonds einen einmaligen Zuschuss von 3,9 Milliarden € erhält. Und das zusätzlich zu den bereits aus Steuermitteln dafür vorgesehenen 11,7 Milliarden €. Die Forderung, noch mehr Steuermittel in den Fonds zu geben oder die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu senken, hört sich populär an. Es bedeutet aber auch weniger Steuereinnahmen und eine höhere Neuverschuldung.
Der Weg, den wir gehen wollen, ist der einer umfassenden Reform, die nicht nur Löcher in den Kassen stopft, sondern Strukturen zukunftsfest macht. Das gilt sowohl für die Steuerreform, die Ausnahmen und Schlupflöcher abbaut und dafür die Bürger entlastet, als auch für ein Gesundheitssystem mit mehr Wahlfreiheit bei Tarifen und Leistungen und einer einkommensunabhängigen Prämie mit automatischem Sozialausgleich für Geringverdiener. Eine solche Reform kann nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden, sondern dafür wird es eine Sachverständigenkommission geben, die Minister Rösler im nächsten Jahr einsetzen wird. Patentrezepte gibt es nicht, aber eine Reform muss aus einem Guss kommen und nicht nur da Geld ausreichen, wo Kosten aus dem Ruder laufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Gesundheit
17.12.2009
Von:
Max

Sehr geehrte Frau Flach,

zuerst bedanke ich mich für Ihre schnelle Antwort.
Wie Sie schreiben will der Gesundheitsminister die einkommensunabhängigen Prämie.
Ist dies dann so, dass ein Rentner mit 1000.-Euro genauso viel bezahlt wie ein Arbeitnehmer mit 2500 Euro. Ist es so, dass ein Rentner mit 1000 Euro und 250 Euro Betriebsrente die Betriebsrente nicht mehr erhält weil diese Rente auch den Krankenkassenbeiträgen unterworfen ist.
Ist es so, dass die Rentner, die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben und in das Krankensystem einbezahlt haben zu Bittsteller degradiert werden und auf´s Sozialamt gehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer
Antwort von Ulrike Flach
1Empfehlung
18.12.2009
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr Meyerhofer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich bedeutet das Konzept einer einkommensunabhängigen Prämie, dass der Beitrag eben nicht vom Einkommen abhängt. Das bedeutet, die Prämie ist für alle Versicherten gleich. Allerdings gibt es hierzu verschiedenste Modelle. Ziel der von Bundesminister Dr. Rösler einzusetzenden Kommission ist doch gerade, ein Modell zu entwickeln, dass einen unbürokratischen Sozialausgleich gewährleistet. Das gilt gerade für Rentner. Es ist nicht Ziel der FDP als Partei des Bürokratieabbaus, neue Antragspflichten zu erzeugen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
Ergänzung vom 21.12.2009
Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich bedeutet das Konzept einer einkommensunabhängigen Prämie, dass der Beitrag eben nicht vom Einkommen abhängt. Das bedeutet, die Prämie ist für alle Versicherte gleich. Allerdings gibt es hierzu verschiedenste Modelle. Ziel der von Bundesminister Dr. Rösler einzusetzenden Kommission ist doch gerade, ein Modell zu entwickeln, dass einen unbürokratischen Sozialausgleich gewährleistet. Das gilt gerade für Rentner. Es ist nicht Ziel der FDP als Partei des Bürokratieabbaus, neue Antragspflichten zu erzeugen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Umwelt
18.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

eine Frage zum Nichtraucherschutz.

Mit Befremden musste ich feststellen, dass in Mülheim ein Restaurant (Mediterran) sich zum Raucherclub erklärt hat. Als ich die Speisegaststätte betreten wollte, wurde ich durch ein Schild informiert: Bei Betreten des Restaurants werden Sie Mitglied unseres Raucherclubs.

Halten Sie diese Aufweichung (falls überhaupt durch die Gesetze in NRW gedeckt) des Nicht-raucherschutzgesetzes für hinnehmbar nach dem Motto : Sie müssen da ja nicht essen..

Danke für Ihre Stellungnahme

Mit freundlichem Gruße
Antwort von Ulrike Flach
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23.12.2009
Ulrike Flach
Sehr geehrte Frau Nerede,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die FDP hat sich seit Jahren für eine flexible und lebenspraktische Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes eingesetzt. Starre Vorschriften gängeln die Menschen und beschränken die Wahlfreiheit in der Gastronomie. Ich bin kein Experte zum Landesrecht in dieser Frage, halte den Weg über einen Raucherclub aber nicht für unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
Ergänzung vom 07.01.2010
Sehr geehrte Frau Nerede,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Der Nichtraucherschutz ist nach Landesrecht geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt für Raucherclubs folgendes: Raucherclubs sind zulässig, wenn es sich um Einrichtungen handelt, die eine Mitgliederstruktur haben. Das bedeutet, dem Betriebsinhaber muss der Mitgliederstand bekannt oder leicht abrufbar sein. Es muss eine dauerhafte Mitgliedschaft geben, also nicht durch einen einmaligen Erwerb einer Eintrittskarte. Es muss regelmäßige Einlasskontrollen geben. Nur denjenigen darf Zutritt gewährt werden, die sich als Mitglied ausweisen oder vom Mitglied als Gast mitgenommen werden. Für die Gründung eines Raucherclubs kommt grundsätzlich auch die Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins in Betracht. Ob diese Kriterien bei dem von Ihnen erwähnten Club bzw. dem Restaurant vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Weitere Informationen zu Spezialfällen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW unter www.mags.nrw.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Soziales
18.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

im Zusammenhang mit dem Bürgergeld der FDP ist davon die Rede, dass die Auszahlung die Arbeitsbereitschaft des Empfängers voraussetzt.

Die Arbeitsbereitschaft bei Angestellten und Arbeitssuchenden ist sicherlich relativ leicht festzustellen.

Für mich stellt sich die Frage, wie die Arbeitsbereitschaft bei Selbständigen und Freiberuflern (mit geringem Einkommen) geprüft werden soll.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
04.01.2010
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin keine Expertin für das Bürgergeld und habe mich deshalb bei meinen Kollegen aus der Sozialpolitik informiert. Entscheidend beim Nachweis der Arbeitsbereitschaft wäre, ob der Antragsteller für das Bürgergeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ein Selbständiger bzw. Freiberufler, der ein so geringes Einkommen hat, dass er das Bürgergeld in Anspruch nehmen will, könnte z.B. durch die Bewerbungen, die er geschrieben hat, seine Arbeitsbereitschaft nachweisen. Das Bürgergeld soll möglichst unbürokratisch ausgezahlt werden. Die Arbeitsbereitschaft des Bewerbers lässt sich sicher auch aus dem Vorgespräch des zuständigen Betreuers klären.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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