Ulrike Flach (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ulrike Flach
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
01.01.1951
Berufliche Qualifikation
Diplomübersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Es ist für mich aber auch völlig klar, dass die soziale Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte Säule ergänzt werden muss. Diese soll verpflichtend, individuell und generationengerecht ausgestaltet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
nicht beteiligt
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
nicht beteiligt
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Ulrike Flach
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Frage zum Thema Soziales
24.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

ich verstehe die Welt nicht mehr. Vielleicht können Sie mir dabei helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Ich bin ein einfacher Mensch, der vielleicht nicht viel von Politik versteht, aber dennoch sehr an ihr interessiert ist. Folgend habe ich ein paar einfache, teils persönliche Fragen und hoffe, dass Sie mir diese kurz und möglichst einfach beantworten können.

1. Können Sie verstehen, dass manche Menschen das Gefühl haben, dass die Politik alles dafür tut, damit es Menschen, denen es ohnehin schon gut geht, noch besser geht, während es für Menschen, denen es schlecht geht, keine Stimme zu geben scheint?
2. Halten Sie es im Nachhinein für einen cleveren Schachzug der schwarz-gelben Koalition, den Hoteliers die Mehrwertsteuer zu senken?
3. Glauben Sie, dass, wenn man die vermögende Bevölkerungsschicht durch höhere Steuern belastet, um damit z. B. die Staatsverschuldung zu drücken, diese zwecks gewalttätiger Proteste auf die Strasse gehen wird?
4. Denken Sie, dass die Masse der Bevölkerung, die Jahr für Jahr immer mehr unter dieser Staatsverschuldung leidet, irgendwann zwecks gewalttätiger Proteste auf die Strasse gehen wird?
5. Meinen Sie, dass der ESM irgendeinem Volk in Europa wirklich helfen wird, obwohl die Abkürzung für SadoMaso enthalten ist?
6. Wieso ist der Iran "böse" und Saudi-Arabien nicht?
7. Wieso darf der Iran keine Atombomben haben, wenngleich man uns doch ständig erzählt, dass Atombomben aufgrund ihrer Abschreckung den Frieden sichern?
8. Wieso haben Sie bisher für jeden militärischen Auslandseinsatz mit JA gestimmt?
9. Wieso haben Sie bei der Frage "Einführung bundesweiter Volksentscheide" mit NEIN gestimmt?
10. Was werden Sie nach ihrer Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete machen? Haben Sie schon Pläne?

Ich würde mich sehr geehrt fühlen und mich sehr freuen, wenn Sie sich etwas von ihrer Zeit nehmen könnten, um mir zumindest einige der zehn Fragen kurz zu beantworten.

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
28.02.2012
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ein sehr weites Spektrum abdecken. Ich werde sie versuchen, gemeinsam unter einen Hut zu bringen und zu beantworten.

Es gehört zu den Eigenschaften der repräsentativen Demokratie, dass politische Entscheidungen im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung getroffen werden. Allen Menschen kann es dabei natürlich nie Recht gemacht werden. Die FDP will deshalb auch verstärkt Formen der direkten Demokratie ermöglichen. Im Rahmen des Koalitionsvertrages haben wir uns zum Beispiel auf die Verbesserung des Petitionswesens verständigt. Koalitionsregierungen arbeiten auf Grundlage von Kompromissen, die mit dem jeweiligen Koalitionspartner ausgehandelt werden müssen. Natürlich bin ich persönlich nicht mit jeder Entscheidung zufrieden, sehe jedoch in der Betrachtung des "Großen und Ganzen", dass wir eine gute Politik für Deutschland und seine Bürger machen. In Zeiten der größten wirtschaftlichen Krise seit Ende des 2. Weltkrieges steht Deutschland im europäischen Vergleich blendend da.

Um diesen Wohlstand zu erhalten, müssen wir unter anderem auch in der Europa- und Außenpolitik unsere Interessen vertreten. In diesem Sinne halte ich zum Beispiel den ESM für ein wirkungsvolles Instrument, den europäischen Wirtschaftsraum vor dem Kollaps zu bewahren und damit auch die deutsche Wirtschaft zu schützen.
Ebenso verhält es sich in der Beziehung Europas/Deutschlands zum Iran. Menschenrechtsverletzungen, antiisraelische Drohgebärden und atomare Vernichtungsfantasien bedrohen dabei nicht nur unsere Partner sondern auch unsere eigene Sicherheit. Ich bin froh, dass sich die EU auf harte Sanktionen, wie dem Erdölimportstopp, geeinigt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulrike Flach
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Frage zum Thema Kultur
06.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keine Klarheit in meine Verwirrung bringen konnten. Ganz im Gegenteil: Es sind Antworten wie Ihre, die in mir starke Zweifel auslösen.
Sie schreiben, dass sich die FDP verstärkt für direkte Demokratie einsetzt, Sie stimmten aber gegen Volksentscheide. Sie schreiben, dass Deutschland im EU-Vergleich "blendend" da steht; jeder der sich die Staatsverschuldung gemessen am BIP im EU-Vergleich vor Augen führt, kann sich über Ihre Einschätzung nur wundern. Sie schreiben, dass politische Entscheidungen im Sinne der Mehrheit erfolgen. Meine ersten 5 Fragen bezogen sich ja genau auf dieses Thema, die Sie geschickt mit Ihrem Politsprech unkonkret beantworteten. Viele Menschen neben mir in meinem Umfeld glauben den Worten "im Sinne der Mehrheit" längst nicht mehr.
Besonders bestürzt bin ich allerdings über Ihre Worte zum Thema Iran. Hier betreiben Sie nach meiner Einschätzung undifferenziertes Säbelrasseln. Sie werfen dem Iran Menschenrechtsverletzungen vor. Wo ist der Unterschied zur Familien-Diktatur in Saudi-Arabien, denen man Waffen verkauft? Wieso lassen Sie die israelischen Menschenrechtsverletzungen unbeachtet (Gaza, Westjordanland)? Ist Ihre Meinung nicht ein wenig einseitig? Neben antiisraelischen Drohgebärden gibt es auch antiiranische Drohgebärden. Ich kann nicht verstehen, dass Sie sich über Sanktionen freuen. Der Iran setzt auf Diplomatie. In den letzten 50, 60 Jahren wurde der Iran vom Westen immer nur betrogen und ausgeplündert. Wieso sollte das jetzt anders sein? Übrigens: Die Wortschöpfung "atomare Vernichtungsfantasien" (haben Sie sich das ausgedacht?) soll mich jetzt glauben machen, dass der Iran von einer Selbstmordsekte regiert wird, oder was?
Sehr geehrte Frau Flach, wieso sollte ich Ihnen auch nur ein Wort glauben, wenn Sie die Bevölkerung mit Halbwahrheiten auf einen Krieg einstimmen wollen?

Mit freundlichen Grüssen,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

sollten sich die Abgeordneten des Bundestages nicht augenblicklich für eine Flugverbotszone über Gaza und Israel einsetzen?

Das Töten von unschuldigen Zivilisten auf beiden Seiten ist doch so nicht hinnehmbar, oder? Die NATO könnte doch durch ihre Präzens im Mittelmehr sicherlich schnell und robust eingreifen und Flugabwehrstellungen, Kommunikationseinheiten und Flugplätze dem Boden gleich machen - selbstverständlich auf beiden Seiten!

Gern erwarte ich Ihre Meinung und Haltung!

Freundliche Grüße aus der Nachbarschaft


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Frage zum Thema Soziales
15.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

es gibt im Bereich des Sozialen viele Themen, in denen die Politik nicht das tut, was die große Mehrheit der Bevölkerung will. Weder in den sieben Jahren der rot-grünen Koalition noch unter der Großen Koalition ist hier fast nichts passiert. Es sind immer die gleichen Fragen:

1. Warum gibt es privilegierte Gruppen (Beamte, Reiche, Unternehmer), die sich günstig privat versichern dürfen, während dies anderen verwehrt wird? Ein Beispiel: Ein Bekannter von mir zahlt monatlich nur 170 Euro für die Privatversicherung, mein Arbeitnehmeranteil liegt bei über 300 Euro. Ich zahle also fast das doppelte bei schlechterer Leistung und schlechterer Behandlung.

2. Warum bekommen Beamte netto mehr als ihre nicht verbeamteten Kollegen? Der Beamte hat doch ohnehin schon Privilegien (Unkündbarkeit, Privatversicherung, Beihilfe, hohe Pension, keine Rentenversicherungskosten, Karriereaussichten usw.). Warum wird nicht wenigstens darauf geachtet, dass beide letztlich netto das gleiche haben. Stattdessen haben Beamte bei gleicher Tätigkeit oft 400 bis 700 Euro mehr netto pro Monat. In Lehrerkollegien usw. sorgt dies für permanent böses Blut, weil das halbe Kollegium trotz der selben Tätigkeit viel mehr Geld bekommt.

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Frage zum Thema Soziales
08.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

Sie haben am 04.04.09 eine schriftliche Frage (3/385) von Herrn MdB Harald Weinberg beantwortet. Es geht um § 240 Absatz 5 SGB V, den der GKV-Spitzenverband wie folgt umgesetzt hat:
1. NICHT MEHR anerkannt werden im Haushalt lebende LEIBLICHE Kinder des Mitglieds oder des Ehepartners sowie alle STIEFKINDER und ENKEL,
2. WEITERHIN anerkannt werden im Haushalt lebende GEMEINSAME Kinder,
3. ZUSÄTZLICH anerkannt werden außerhalb lebende gemeinsame UNTERHALTSBERECHTIGTE Kinder.
4. Bei SELBSTSTÄNDIGEN gewährt der GKV-Spitzenverband weiterhin auch Freibeträge für NICHT GEMEINSAME Kinder.

Die Auslegung des GKV-Spitzenverbandes hat zu einer Erhöhung der GKV-Beiträge für meine Frau vom Mindestbetrag auf den Höchstbetrag geführt.

Sie schreiben in Ihrer Anwort, dass Patchworkfamilien deshalb nicht um Kinderfreibeträge entlastet werden sollen, weil seitens des Stiefelternteils keine Unterhaltsverpflichtung bestehe und eine Entlastung in Form der Beitragsfreiheit des familienversicherten Kindes bereits gegeben sei.

Frau Flach, ich habe drei Kinder aus meiner Vorehe, die - wie ich - per Gesetz privat versichert sind. Für meine (zweite) Frau kommt nur eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht, da sie keine Einkünfte mehr erzielt und keine PKV sie auf Grund ihrer Erkrankung jetzt mehr aufnimmt. Für die Beiträge meiner Frau werden MEINE Einkünfte zu 50% eingesetzt und es werden keine Kinderfreibeträge für MEINE Kinder anerkannt, obwohl ich ihnen gegenüber sehr wohl unterhaltsverpflichtet bin, und die ich auch nicht beitragsfrei familienversichern kann!

In der gesamten Dokumentation zur Gesetzesänderung ist weder Ihre Begründung enthalten, noch geht aus § 240 Absatz 5 SGB V hervor, dass die jahrzehntelange gefestigte Rechtsauffassung des BSG nunmehr aufgehoben ist und nur noch für Selbstständige Gültigkeit hat.

Ich spare mir die Formulierung konkreter Fragen. Vorstehende Aussagen bieten genug Möglichkeiten zur Stellungnahme.

mfG
L.
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
25.05.2012
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.05.2012 zur Thematik: "§ 240 Absatz 5 SGB V".

> Bei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind.
>
> Dabei sind auch die Einnahmen des privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung dieser Einnahmen trägt dem Umstand Rechnung, dass das Einkommen des den Lebensunterhalt überwiegend bestreitenden bzw. des höher verdienenden Ehegatten oder Lebenspartners einen maßgebenden und entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe oder Partnerschaft darstellt. Das sog. Ehegatteneinkommen wird im Übrigen unabhängig davon berücksichtigt, ob es sich um Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung oder um Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit handelt.
>
> Die aus den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners abgeleitete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nicht ohne Berücksichtigung der Belastungen des Familieneinkommens für den Aufwand des Unterhalts von gemeinsamen Kindern zu bestimmen.
>
> Dieser Aufwand entsteht, wenn Kinder von der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen sind, weil der privat versicherte Ehegatte oder Lebenspartner ein höheres Einkommen hat als das Mitglied und sein Einkommen zudem bestimmte Grenzbeträge übersteigt. In diesen Fällen müssten sich die Kinder selbst freiwillig versichern, was mit entsprechenden Beitragszahlungen verbunden wäre. Als Absetzungsbetrag wird daher pro Kind ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 875,- Euro) angesetzt. Dieser Wert entspricht der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, also dem Betrag, der für Kinder ohne eigene Einkünfte im Rahmen einer eigenen gesetzlichen Krankenversicherung bei der Beitragsbemessung in Ansatz zu bringen ist.
>
> Für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder, die in der Familienversicherung des Mitglieds mitversichert sind oder sein können, kommt ein Absetzungsbetrag pro Kind in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 525,- Euro) in Betracht. Dieser Wert ist als Absetzungsbetrag geringer, da mit der Beitragsfreiheit von familienversicherten Kindern bereits ei-ne Entlastung besteht.
>
> Die Argumentation, dass durch die vorgenannte Regelung für sog. Zweit- und Patchworkfamilien eine Mehrbelastung entsteht, geht meines Erachtens fehl. Die vorgenannte Regelung entlastet das zur Beitragsbemessung heranzuziehende Familieneinkommen um einen pauschalierten Unterhaltsaufwand für die Krankenversicherung der gemeinsamen Kinder ("sonstige" Unterhaltsverpflichtungen bleiben - wie bei der Beitragseinstufung aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung - außen vor, d.h. sie können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden). Die von der Regelung nicht erfassten Personen erfahren vor diesem Hintergrund keine Entlastung, aber auch keine Belastung. Die Regelung stellt sich insoweit als "belastungsneutral" dar.
>
> Auch bestünde für Ihre Kinder ggf. die Möglichkeit der Familienversicherung über Ihre erste Ehefrau, sofern diese selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
>
> Abschließend ist anzumerken, dass die vorgenannten Regelungen für freiwillig versicherte Selbständige und sonstige freiwillige Mitglieder gleichermaßen gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach
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