Ulrike Flach (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Ulrike Flach
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplomübersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mülheim
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg. Ich spiele zwar selbst solche Spiele nicht, habe mich aber wie meine Fraktion mehrfach kritisch zu den Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen. (...)
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
25.09.2009
Von:
von der Bey

Ich bin Vater von 3 Kindern, meine Tochter 19 (Abiturschnitt 1,3) hat bange Wochen hinter sich und konnte nicht sicher sein einen Studienplatz in Medizin zu bekommen. Letztendlich liegt an der von ihr gewählten Uni die Anforderung zur Direktvergabe eines Platzes bei 1,0. Nur durch ein sehr gutes Abschneiden beim Medizinischen Fachtestes ist ihr durch Bonifikation von 0,4 Punkten ein sofortiger Studienbeginn möglich ! Das kann doch wohl nicht wahr sein!!
Laut Zeugnis hat meine Tochter die Berechtigung erworben an Universitäten im Deutschland zu studieren. Aber wann ? Nun gut, sie hat den 4 besten Abschluss ihres Jahrgangs an ihrer Schule gemacht, aber was ist mit Schülen die einen Schnitt schlechter als 1, 5 haben.
Freie Studienwahl ... nein, Freie Fachwahl... nein,Schneller Einstieg in Studium (Beruf)... nein !
Sind Abiturienten mit einem Schnitt besser 2,5 = Leistungsverweigerer ?
Ich dachte wir wollen alle Schüler schneller ins Berufsleben bringen.
Was wird mit meinen Söhnen 17 (G9) und 14 (G8) Abitur !
Können wir davon ausgehen das Ihr Abitur wohl keine Basis für einen direkten Einstieg ins Studium sein wird ?
Ich verdiene sicher nicht schlecht, werde aber jetzt schon nervös wenn ich sehe das 3 * Studiengebühren pro Semester anfallen werden mind. 3000,- € pro Jahr. Danke sehr dafür !
Von der notwendigen finanziellen Unterstützung für meine Kinder abgesehen.
Ich denke mit Grauen an die doppelte Menge Studienbewerber und Ausbildungsplatzbewerber für den ersten G8 Jahrgang zu dem mein Sohn zählt.
Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
28.09.2009
Sehr geehrter Herr von der Bey,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Ich kann nachvollziehen, dass Sie darüber verärgert sind, dass Ihre Tochter trotz eines guten Abiturschnittes auf einen Studienplatz warten muss. Das Problem ist, dass die Zahl der Studienplätze in Deutschland nach wie vor zu gering ist. Wir bräuchten einen Studienanfängerquote von rund 40 % eines Abiturjahrganges. Dafür stehen aber gar nicht genügend Studienplätze zur Verfügung. Die FDP begrüßt daher den Hochschulpakt, der eine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten vorsieht und wir werden die Fortschreibung dieses Paktes auch in einer neuen Bundesregierung aktiv vorantreiben. Der Bund kann bei der Finanzierung helfen, schaffen müssen die Studienplätze aber die Länder.

Im Grunde entspricht es ganz unserer Vorstellung von Hochschulautonomie, dass Ihre Tochter durch den Auswahltest Ihren Studienplatz bekommen hat. Wir wollen ja gerade das Recht der Hochschulen stärken, ihre Studierenden (und ihre Hochschullehrer) selbst auszusuchen.

Ich bin mir bewusst, dass die Zahl der Studienplätze noch zu gering ist. Studienbeiträge sind ein Instrument, um schneller zum Ziel zu kommen. Ich meine, wir sind dort auf dem richtigen Weg, wenn auch noch zu langsam.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
25.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

Als Jugendlicher der Generation Internet und passioniertem "Zocker" würde mich natürlich Interessieren wie sie zu den Themen "Killerspiele" und Datenschutz im Internet stehen. Sind sie für Verbote von den nicht näher definierten "Killerspielen" und für Vorratsdatenspeicherung? Und wie sieht überhaupt ihre Erfahrung zu diesem Thema aus? Nutzen sie das Internet? Spielen sie ab und zu mal ein Videospiel? Vielleicht sogar eins was man als "Killerspiel" bezeichnet?

Würde mich über eine Antwort freuen!


Mfg

Antwort von Ulrike Flach
bisher keineEmpfehlungen
28.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Videospiele" bzw. "Killerspiele".

Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg. Ich spiele zwar selbst solche Spiele nicht, habe mich aber wie meine Fraktion mehrfach kritisch zu den Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.

Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentlich Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist hingegen nicht hilfreich.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach
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