Ulrich Stockmann (SPD)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ulrich Stockmann
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Ing. für Regionalplanung und Städtebau, Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Bundeslistenplatz
21, über Liste eingezogen
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(...) Meiner Meinung nach ist es falsch Biokraftstoffe, die insbesondere von Vertretern vieler Umweltschutzorganisationen lange gelobt wurden, von vornherein abzulehnen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.02.2009
Von:

Hallo Herr Stockmann,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die derzeitige Schraubenkupplung zum Verbinden von Eisenbahnfahrzeugen technisch veraltet und führt zu einem ineffizienten Betrieb im Einzelwagenverkehr und darüber hinaus auch zu Sicherheitsproblemen.

Trotz erheblicher Vorteile einer modernen automatischen Mittelpufferkupplung, scheiterte deren Einführung Ende der 70er aber daran, dass der zeitgleiche Umbau sämtlicher europäischer Eisenbahnwagons nicht finanzierbar war.

Nun gibt es aber eine neue Entwicklung, die die gleichen Vorteile bietet, aber eine schrittweise Umstellung ermöglicht: Die "Transpact C-AKv Kupplung" ( de.wikipedia.org ).

Diese Kupplung ist zu allen europäischen Kupplungen kompatibel, bietet aber folgende Vorteile:
Wesentlich höhere Zug- und Druckräfte möglich
? Ermöglicht längere rationellere Güterzüge

Mechanische Stabilisierung in Gleisbögen
? Geringer Verschleiß von Gleisen und Rädern
? Höhere Entgleisungsicherheit

Automatisches Kuppeln
? Rationelles rangieren
? Elektrische Verbindung von Güterwagen ohne betrieblichen Mehraufwand
  • --> Ermöglicht die Einführung der EP-Bremse (beliebig schwere Züge bei gleichem Bremsweg)
  • --> Automatische Bremsprobe möglich (Reduzierter Personalaufwand)
  • --> Ermöglicht die Steuerleitungen für verteilte Traktion (Lokomotiven verteilt über den gesamten Zug)
  • --> Ermöglicht die einfache Umsetzung einer Zugvollständigkeitskontrolle bei Güterzügen (für ETCS Level 3)

Derzeit ist mir nur ein deutsches Forschungsprojekt bekannt, dass sich mit der Transpact C-AKv Kupplung beschäftigt ( www.railways.tu-berlin.de ). Deshalb meine Fragen:

1.) Beschäftigen sich auch europäische Institutionen mit dieser neuen Kupplungstechnologie?
2.) Gibt es Pläne/Projekte die "Transpact C-AKv Kupplung" europaweit zu erproben?
3.) Welche Schritte sind erforderlich, damit diese Kupplungstechnolgie in die entsprechenden TSIs aufgenommen wird?

MfG

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stockmann,

mich würde interessieren, wie Sie bei der heutigen Abstimmung zum Internet abgestimmt haben und Ihre Meinung dazu wissen.
Meiner Meinung nach würde durch diese Einschränkungen ein finanzieller Markt der Internetbetreiber entstehen und durch einen Preiskampf vielen Internetnutzern der Zugang aus finanziellen Gründen verwehrt werden. Und einige können sich wieder auf Kosten anderer finanziell bereichern.

60 Jahre alt
Antwort von Ulrich Stockmann
1Empfehlung
04.06.2009
Ulrich Stockmann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das so genannte "Telekom-Paket" bezieht sich auf vier Berichte, die eine Reform des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bewirken. Es enthält zahlreiche neue Maßnahmen für den Telekommunikations- und Internetsektor, die in der Europäischen Union einen angepassten Rechtsrahmen schaffen werden.

Um das Paket noch in dieser Legislatur zu verabschieden, hatte das Europäische Parlament im Rahmen der zweiten Lesung 2009 mit Rat und Kommission im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens einen Kompromiss verhandelt. Die Abstimmung fand am 6. Mai 2009 statt, allerdings konnte das Paket nicht angenommen werden, weil die Mehrheit von uns Abgeordneten dem Kompromiss zum Thema Internetsperren (siehe unten) nicht zustimmen wollte.

Ein weiteres umstrittenes Thema betrifft die Netzneutralität. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Internet-Provider zwar im Rahmen eines Traffic-Managements zwischen verschiedenen Datenübermittlungen wie etwa Voice-over-IP oder Peer-to-Peer-Kommunikation unterscheiden dürfen. Doch sie müssen einen Mindeststandard für die Qualität ihres Dienstes einhalten, der von den Regulierungsbehörden festgelegt werden soll. Damit sollte die Netzneutralität in der Europäischen Union gefördert werden. Der gefundene Kompromiss wurde in der Abstimmung am 6. Mai angenommen, allerdings wird das Thema der Netzneutralität auf der politischen Tagesordnung verbleiben, da europaweit nicht geklärt ist, wie weit die Provider Dienste begrenzen dürfen. Die jetzt gefundene Regelung kann zu europaweit uneinheitlichen Beschränkungen führen, was die Marktentwicklung erheblich behindern kann.

Das "Telekom-Paket" enthält außerdem Regelungen, die Investitionen in neue schnelle Netzwerke unterstützen. Es erlaubt Betreibern, entsprechend ihrem Investitionsrisiko Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig betont es jedoch die Notwendigkeit eines effizienten Wettbewerbs. Dies genügt jedoch noch nicht, um die Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen.

Mit dem "Telekom-Paket" werden auch viele neue Verbraucherrechte eingeführt. Dazu gehören etwa eine Vertragsbegrenzung auf nur ein Jahr, die Mitnahme der eigenen Telefonnummer beim Wechsel des Anbieters innerhalb von 24 Stunden sowie eine verpflichtende Benutzerfreundlichkeit bei Behinderungen.

Nur wenn der Rat in seiner Sitzung am 12. Juni 2009 den vorliegenden Vorschlag mit den Internetsperren annimmt, kann das gesamte Paket verabschiedet werden. Dies ist eher unwahrscheinlich und es ist deshalb davon auszugehen, dass sich das neue Parlament nach den Europawahlen am 7. Juni 2009 wieder mit dem Vorhaben befassen wird.


Sperrung von Internetinhalten

Wir Parlamentarier des Europäischen Parlaments entschieden am 6. Mai 2009 mit großer Mehrheit für einen von mehreren Fraktionen eingereichten Änderungsantrag, der verlangt, dass ein Gericht vor einer Beschränkung oder Sperrung des Internetzugangs entscheiden muss. Außerdem soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit (1950 durch die Mitgliedsstaaten des Europäischen Rats ratifiziert) eingehalten werden. Der ursprüngliche Kompromissvorschlag, der in einem vorgezogenen Vermittlungsverfahren im Rahmen der II. Lesung verhandelt worden war, hatte nicht ausdrücklich einen Gerichtsbeschluss vor einem Eingriff verlangt. Das Europäische Parlament hat sich damit eindeutig gegen die Politik der Internetsperren des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy ausgesprochen.

Es ist wichtig, zu wissen, dass das Thema des Inhaltezugangs ursprünglich nicht im "Telekom-Paket" vorgesehen war und nur über Änderungsanträge eingebracht wurde. Damit wurde es ohne die eigentlich hierfür notwendigen Konsultationen behandelt. Der vom Parlament verabschiedete Artikel enthält immer noch einige juristische unklare Formulierungen. So sorgt etwa der Bezug auf die Grundrechtecharta dafür, dass das Rechtsniveau, das in vielen Mitgliedstaaten höher liegt als in der Charta, unterschritten werden könnte. Außerdem wird die Charta erst mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Wichtig ist aber die Absicht: Keine Internetsperren ohne richterlichen Beschluss! Da dieser Tatbestand nun im Rahmen eines formalen Vermittlungsverfahrens weiter verhandelt werden muss, ist davon auszugehen, dass die endgültige Rechtsformulierung vernünftiger sein wird, als die ursprünglich geplante

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stockmann
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