Ulrich Lange (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ulrich Lange
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.06.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Nördlingen
Wahlkreis
Donau-Ries , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,6%
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Wie Sie verstehen viele unserer Bürgerinnen und Bürger nicht, dass sie in unseren Nachbarländern mit Maut-Gebühren zur Kasse gebeten werden, gleichzeitig aber hervorragend ausgebaute Straßen in Deutschland gebührenfrei für die hier fahren-den Ausländer zur Verfügung stehen. Die CSU hat vorgeschlagen, eine PKW-Maut einzuführen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort am 8.11.11.

Sie haben behauptet, dass DE sich bei der Berechnung der Einkommensstatistik EVS an die internationale Norm COICOP hält /1/.

Dazu konnte ich leider nichts finden. Wikipedia belehrt uns aber, dass Eurostat sich an COICOP hält. Deren Statistik, die hier interessiert, nennt sich EU-SILC. Die Beschreibung der Variablen dieser Datenbank /2/ enthält auch die Variable "HY130G/HY130N: REGULAR INTER-HOUSEHOLD CASH TRANSFER PAID".

Somit ist es internationaler Brauch, dass GEZAHLTER Unterhalt, vom Einkommen abgezogen wird. In DE wird dieser als Konsum des Unterhaltspflichtigen betrachtet /1/.

Für Sie scheint es nicht nachvollziehbar zu sein, dass bei einer korrekten Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens eine gesellschaftliche Lüge aus der Welt geschaffen wird: Die Lüge des Gender-Pay-Gap!

Fakt: Erwerbstätige Frauen haben ein um 5% höheres Einkommen /1/, bei 23% niedrigerem Lohn.

Damit ist erwiesen, dass Frauen genug Geld haben und deswegen nicht für höhere Löhne kämpfen müssen!

Würde die Politik diese DISKRIMINIERUNG des Mannes erkennen, würden die ganzen Gleichstellungs- besser gesagt Frauenbeauftragten (für deren Wahl laut §16 BGleiG das aktive und passive Wahlrecht der Männer aufgehoben wurde) keinen Sinn mehr machen.

Die damit eingesparten Mitteln könnten wir dann viel besser für den Euro-Schirm nutzen, statt für Kindergärten.

Sie sehen also, dass eine galante Definition - also das, was Sie in Ihrer Antwort in /1/ gelten lassen wollen - in der Statistik, auch gewaltige negative wirtschaftliche Folgen haben kann: Die Gleichstellungsbeauftragten kosten uns mindestens 1 Mrd/j. Allein die Aktion "Rote Taschen" /3/ wird laut Auskunft des bmfsfj mit ca. 60000 EUR/j "gefördert".

Würden Sie Sich nun dafür einsetzen, dass sich die deutsche EVS an internationale Normen anschliesst?

MfG

MB

/1/ tinyurl.com
/2/ tinyurl.com
/3/ tinyurl.com
Antwort von Ulrich Lange
3Empfehlungen
16.01.2012
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr s,

für Ihr weiteres Schreiben zur Berechnung der Einkommensstatistik danke ich Ihnen.

Die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwendete Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA 98) ist eine nationale Klassifikation, die sich lediglich an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP) anlehnt. Es kann also in einzelnen Positionen auch Unterschiede geben.

Es ist richtig, dass in der Erhebung EU-SILC anders als in der EVS regelmäßige finanzielle Unterstützungsleistungen für nicht im Haushalt lebende Personen für die Berechnung der verfügbaren Haushaltseinkommen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Das hängt mit der EU-weiten Harmonisierung dieser Erhebung und den unterschiedlichen Befragungsinhalten zusammen.

Wie schon dargelegt, ist dies letztlich aber nur eine Frage der Klassifizierung, die keinen Anspruch darauf erhebt, den für alle denkbaren Fragestellungen und Vergleiche alleine sachgerechten Einkommensbegriff zu definieren. Was das Ganze mit Diskriminierung oder dem an den Bruttostundenlöhnen gemessenen Verdienstunterschied von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) zu tun hat, bleibt unklar.

Aus meiner Sicht ist dieses Thema mit meiner Antwort ausreichend thematisiert.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Soziales
01.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,
als Betroffener habe ich am vergangenen Donnerstag die Debatte "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge..." aufgrund der Anträge der Opposition im Bundestags-TV verfolgt. Ich war nach dem Abschluss der Debatte und dem Beschluss sehr betroffen und konnte mir nicht vorstellen, dass diese Debatte soeben im Deutschen Bundestag stattgefunden hatte ! Hier trafen seitens der Oppositionsparteien Sachkenntnis und erkennbare Einarbeitung in die langjährig bekannten Details auf vollständige Konfusion der Regierungsparteien aufeinander ! Auf Vorschläge der Opposition, Alternativen zu den Anträgen abzustimmen, ist die Regierungskoalition nicht eingegangen, es war ersichtlich, dass Sie und ihre Mitstreiter an einer Lösung nicht interessiert sind und selbst keine Vorstellungen zu einer gerechten Lösung ausgearbeitet hatten. Es war beschämend, Ihren Ausführungen und denen der Herren Dr. Kolb und Weiß zuhören zu müssen. Ihre Verweise auf die Untätigkeit der Oppositionsparteien bei deren Verantwortung in einer vorherigen Regierung waren peinlich, diese haben da ebenfalls versagt, aber deshalb jetzt nichts zu tun, ist seitens der jetzt in der Verantwortung stehenden Koalition erbärmlich. Die Regierungskoalition hätte vortragen müssen, welche Lösung sie der von der Opposition vorgeschlagenen vorzieht - nicht nur ablehnen ! Ich denke, das Sie von Anfang an wussten, das Sie nur Unausgegorenes vortragen würden ! Auch wenn zu später Stunde nur noch wenige Abgeordnete anwesend waren, sollte sich die Regierungskoalition für diesen Abend schämen.
FRAGE: wann können Sie mir den gegenwärtigen Stand der Bemühungen der Regierungskoalition mitteilen, die zu einer zeitnahen und alternativlosen Rücknahme der ungerechtfertigten und verfassungswidrigen rückwirkenden Umwandlung von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu DDR-Bürgern in Bezug auf die FRG/RÜG-Anwendung für die Rentenberechnung führen. Mit freundlichem Gruss,
Antwort von Ulrich Lange
11Empfehlungen
29.02.2012
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben zur Problematik der Rentenberechnung danke ich Ihnen.

Die Problemstellung der Renten der DDR-Altübersiedler und –Flüchtlinge ist ein sehr sensibler politischer Bereich. Sie eignet sich eigentlich nicht für polemisierende Sozialdebatten. Aber dennoch hat die SPD jetzt dieses Thema gefunden und will parteipolitisch Profit daraus schlagen. Wie sonst kann man verstehen, dass die SPD in den 11 Jahren, während sie an der Regierung beteiligt war, keinerlei Anstalten gemacht hat, die bestehenden Regelungen zu ändern. Aber jetzt, in der Opposition, jetzt, wo sie keine Verantwortung mehr trägt, jetzt wollen die Abgeordneten der SPD plötzlich Änderungen erreichen.

Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch im Westen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Alle Bürger der ehemaligen DDR sind mit der deutschen Einheit Bundesbürger geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit verbleibt den DDR-Aussiedlern eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort an vom 29.02.2012. Sie sagen dort u.a.:
"Alle Bürger der ehemaligen DDR sind mit der deutschen Einheit Bundesbürger geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden."

Das ist Ihre juristische Argumentation, um den Rentenraub an den DDR-Flüchtlingen zu begründen. Die Flüchtlinge müssen also am 3.10.1990 Staatsangehörige der Bundesrepublik geworden sein, damit "sie systematisch" behandelt werden konnten.
Können Sie das einem Menschen erklären, der 1979 durch die Ostsee nach Lübeck geschwommen ist und sich am nächsten Tag seinen deutschen Personalausweis geholt hat, seitdem also deutscher Staatsbürger ist? Wie bekommt ein Bundesbürger dann zehn Jahre später erneut die deutsche Staatsangehörigkeit? Gibt es dann die doppelte deutsche Staatsbürgerschaft, wurde die erste kurzerhand entzogen, um im gleichen Augenblick eine neue zu vergeben? Aber auch hier ist das Grundgesetz zu beachten, Artikel 16 (also Grundrecht = Menschenrecht!) bestimmt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf. Und für den allerschlimmsten Fall, dass das Grundgesetz verletzt wurde und die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, warum erfährt der Flüchtling nichts davon, weder von den Manipulationen an seiner Staatsbürgerschaft noch per Bescheid von den nach Ihrer Meinung darauf zurückzuführenden verheerenden Manipulationen an seinen Rentenanwartschaften? Kennen Sie die Regelungen des Staatsvertrags vom 18.5.1990 zur Integration der Übersiedler?

Wissen Sie, dass es zu diesem Thema seit 6 Jahren eine Petition beim Bundestag gibt, bei der die Anfragen vieler hundert Petenten zusammengefasst sind und die offensichtlich nicht beantwortet werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrich Lange
2Empfehlungen
27.04.2012
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben bezüglich des Rentenüberleitungsgesetzes danke ich Ihnen.

Ich möchte an mein Antwortschreiben an Herrn Linde anknüpfen und noch einmal die wesentlichsten Fakten hervorheben. Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch in anderen Bereichen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Mit der deutschen Einheit ist eine Unterscheidung danach, ob Bürger der ehemaligen DDR vor oder nach dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, hinfällig geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit erreichen die DDR-Aussiedler eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.

Zu Vorgängen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages äußere ich mich nicht, da ich nicht Ordentliches Mitglied dieses Ausschuss bin.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Soziales
02.03.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Ulrich Lange,

amüsiert habe ich Ihre Antwort von 29.02.2012 zur Frage von Herrn gelesen. Ihre Vorwürfe an die Oppositionsparteien sind berechtigt. Das hat der Sprecher der SPD Herr Ottmar Schreiner auch nicht wegdiskutiert. Aber eines hat er erkannt, dass hier ein Unrecht geschehen ist das beseitigt werden muss.
Auch die CDU/CSU und FDP Fraktionen hatten das erkannt. Nur wollen sie nichts mehr davon wissen.
Auch ich bin davon betroffen und versuche seit Jahren den Zustand, den selbst Abgeordnete auch Ihrer Fraktion nicht mehr verstehen, zu klären. Leider entscheiden Ihre Fraktionskollegen nicht nach ihrem Gewissen sondern unterliegen dem Fraktionszwang.

2004 habe ich eine Petition, zum Thema Rentenminderung, eingereicht. Folgende Antwort habe ich erhalten:
" Sehr geehrter Herr ,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 28.10.2004 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 15/3962), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet".

Die Begründung möchte ich mir ersparen.
Der Abschlusssatz ist jedoch mit Ihrer Antwort an nicht zu vereinbaren.
Denn es heißt:

" Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht sich der Petitionsausschuss nicht in der Lage, Rechtsänderungen im Sinne der Petitionen zu befürworten; er beschließt mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen".

Wann ist, sehr geehrter Herr Ulrich Lange, der Sinneswandel in der doch so christlich geprägten Union erfolgt?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Ulrich Lange
2Empfehlungen
27.04.2012
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr Saßlik,

für Ihr Schreiben bezüglich des Rentenüberleitungsgesetzes danke ich Ihnen.

Ich möchte an mein Antwortschreiben an Herrn Linde anknüpfen und noch einmal die wesentlichsten Fakten hervorheben. Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversi-cherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Renten-überleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch in anderen Bereichen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Mit der deutschen Einheit ist eine Unterscheidung danach, ob Bürger der ehemaligen DDR vor oder nach dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, hinfällig geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit erreichen die DDR-Aussiedler eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.

Zu Vorgängen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages äußere ich mich nicht, da ich nicht Ordentliches Mitglied dieses Ausschuss bin.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr RA Lange,

als Anwalt des Rechts hätten Sie auf Grund der Fragen glasklar erkennen müssen, welchen bösen Rechtsbruch an uns Flüchtlingen, freigekauften Häftlingen und Alt-Übersiedlern (vor Mauerfall) die bisherigen Bundesregierungen begangen haben.

Wie Sie sicher aus Presse, anderen Medien und Bürgersprechstunden vermutlich erfahren, sinkt das Vertrauen des deutschen Volkes -Ihres Wahlvolkes- gegenüber Politikern, Rechtsanwälten und allgemein gegenüber Justiz und "freien Richtern".

Wie bekannt sein müßte -stöbern Sie bitte mal im Internet- sind die Bürger unseres vom Rentenklau betroffenen Personenkreises allesamt in den Notaufnahmelagern Gießen, Marienfelde (Westberlin) als Staatenlose angekommen ! Entlassen aus der Staatsbürgerschaft der DDR mit Urkunde ! Gebührenpflichtig.
Wir wurden nach der Ankunft im "Westen" amtlich eingegliedert, waren also lange schon vor dem nicht vorhersehbaren Mauerfall BUNDESBÜRGER. Keinesfall sog. Beitrittsbürger aus dem DDR-Gebiet im Zuge des Rentenüberüberleitungsgesetzes (RÜG)

Waren bis zum Einigungsvertrag die C-Parteien auf der Seite der Geknechteten aus der "DDR", wandelte sich in den 20 Jahren nach dem 3.10.90 die Gesinnung. Wir waren nicht mehr interessant...
Ein Glück für die CSU, dass Franz-Josef Strauß diese Ungerechtigkeiten gegenüber den DDR- Widerständlern durch deutsche Beamte und Behörden nicht mehr erfahren konnte.
Oder hat er sich im Grab umgedeht ?
Was Sie nicht wissen, ich wohne schon Jahre im Wahlkreis von Alexander Dobrindt. Beweisen kann ich, dass schon seit 2006/2007 die wichtigsten Persönlichkeiten Bayerns von mir informiert wurden, fragen Sie dort nach (Antworten kamen wenige):
Dr. Waigel, Dr. Stoiber, Georg Schmid, A.Dobrindt, RA Haderthauer, Edmunt Lintner u.a.

Hat sich etwas geändert ? Wir leben mit Mindestrenten in großer Armut, die bisherigen DDR-Bürger als Beitrittsbürger erhalten höhere Renten als wir !
Und natürlich die systemtreuen SED-und Stasi-Altkader. RECHTSSTAAT !
Antwort von Ulrich Lange
2Empfehlungen
27.04.2012
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben bezüglich des Rentenüberleitungsgesetzes danke ich Ihnen.

Ich möchte an mein Antwortschreiben an Herrn Linde anknüpfen und noch einmal die wesentlichsten Fakten hervorheben. Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversi-cherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Renten-überleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch in anderen Bereichen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Mit der deutschen Einheit ist eine Unterscheidung danach, ob Bürger der ehemaligen DDR vor oder nach dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, hinfällig geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit erreichen die DDR-Aussiedler eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.


Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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