Ulrich Lange (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ulrich Lange
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.06.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Nördlingen
Wahlkreis
Donau-Ries , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,6%
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Davon sind nicht nur die Steuern und eventuelle Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Beiträge für eine private Absicherung sowie die Werbungskosten abzuziehen. Das sich daraus ergebende so genannte bereinigte Einkommen ergibt den Hinzuverdienst, auf den die Anrechnungsregelung anzuwenden ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

wir sind verzweifelt, wir haben ab September 2011 2 Kinder in der Grundschule Wittislingen und nach dem wir schon für das künftige Schuljahr 2011/2012 grob versucht haben zu planen, wer wann Urlaub nehmen muss um unsere Kinder zu betreuen, haben wir mit entsetzen festgestellt, dass wir zusammen gerade mal 50 Urlaubstage haben und unsere beiden Kinder haben mit dem Buß- & Bettag 63 Tage Ferien.
Wie sollen wir mit unserer Einstellung, zu arbeiten, unser Eigenheim zu sanieren, welches wir auch abzahlen müssen, ist ja schließlich auch unsere Altervorsorge, 3 Kinder zu haben, noch gerecht werden?!
Das heißt für uns immer getrennt Urlaub machen?! - Wir haben niemanden, bei denen wir unsere Kinder betreuen lassen können, Tagesmütter sind uns zu teuer, das können wir uns nicht leisten.
Und was machen wir mit unseren Kindern in den restlichen 13 Tagen?

Herr von der Staatl. Schulberatung Schwaben hat mir geschrieben und gemeint nur Landtagsabgeordnete meines Wahlkreises wären in diesem Punkt die richtigen Ansprechpartner. - Wer ist für mich aus Wittislingen der geeignete Landtagsabgeordnete?

Wird sich denn über dieses Thema überhaupt in Ihrer Partei auch mal Gedanken gemacht bzw. etwas wirklich Vernünftiges getan?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die einzige Mutter bin, der es so geht?!

Können Sie mir und meiner Familie weiterhelfen oder sagen wen ich noch ansprechen kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und die Zeit, die sie mir durch das beantworten meines Problems, erübrigen können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen an Sie

Antwort von Ulrich Lange
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17.06.2011
Ulrich Lange
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Anfrage vom 14. Juni 2011 danke ich Ihnen.

Als Familienvater von zwei Kindern bin ich mir der Problematik, die Sie ansprechen, voll und ganz bewusst. Zuständig sind aber weder Ihr Landtagsabgeordneter Georg Winter noch ich als Ihr Bundestagsabgeordneter, sondern die Kommunen.

Der Landkreis Dillingen hat zwei sehr interessante Informationsplattformen für Familien: www.kjr-dillingen.de und www.familie-dillingen.de Der Kreisjugendring bietet für Kinder und Jugendliche auch heuer wieder viele Veranstaltungen, vom Zeltlager bis zur Ferienaktion Spielmobil. Auf dem Familienportal des Landkreises Dillingen werden sonstige Freizeitangebote und zahlreiche Vereine aufgeführt, die nicht nur in den unterschiedlichsten Bereiche Aktivitäten anbieten, sondern auch eine angenehme Vereinsatmosphäre. Ich bin mir sicher, da ist auch etwas für Ihre Kinder dabei.

Zudem können Sie sich direkt bei der Gemeinde Wittislingen über das Kinderferienprogramm informieren, das die Gemeinde auch in diesem Jahr wieder anbieten wird. Auch dort gibt es viele Aktivitäten, ebenfalls ein interessantes Zeltlager, aber auch Besuche beim Imker und gemeinsame Wanderungen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

in den letzten Wochen und Monaten kam immer wieder in den Medien das Thema der PKW-Maut auf.

Gerade unser Ministerpräsident, Herr Horst Seehofer, ging zu diesem Thema in die offensive, was ich persönlich sehr begrüße.

Ich habe es bis heute nicht verstanden, warum wir, hier in Deutschland, nicht schon längst auch eine PKW-Autobahnmaut haben. Wir liegen im Zentrum Europas, viele benutzen Deutschland auch als Transitland um in andere Länder zu kommen und nutzen somit auch die Straßen ab.

Eine Autobahnmaut könnte man für die Instandhaltung der Straßen und den Ausbau des Straßen- und Schienennetzes stecken.

Warum wird eine PKW-Autobahnmaut nicht sofort eingeführt? (Nur Autobahn)

Warum übernimmt man nicht einfach das Mautsystem von Österreich, welches lange erprobt ist und sofort eingeführt werden kann?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Lange
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30.06.2011
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 17. Juni 2011 danke ich Ihnen.

Die Diskussion um neue Finanzierungswege für die Verkehrsinfrastruktur halten wir für wichtig und richtig, da neben dem Erhalt unserer Straßen auch immer wieder Neubaumaßnahmen notwendig sind. Nur so können wir eine gleichgewichtige und gesunde Entwicklung in allen Teilen unseres Landes auch in Zukunft erreichen.

Wie Sie verstehen viele unserer Bürgerinnen und Bürger nicht, dass sie in unseren Nachbarländern mit Maut-Gebühren zur Kasse gebeten werden, gleichzeitig aber hervorragend ausgebaute Straßen in Deutschland gebührenfrei für die hier fahren-den Ausländer zur Verfügung stehen.

Die CSU hat vorgeschlagen, eine PKW-Maut einzuführen. Damit soll dazu angeregt werden, verschiedene Modelle und Varianten für eine Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu diskutieren und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu suchen und zu finden.

Die Diskussion um neue Finanzierungsmöglichkeiten ist ganz entscheidend, denn die Verkehrsinfrastruktur ist Lebensader einer jeden Volkswirtschaft. Neben dem Erhalt unserer Straßen sind immer wieder auch Neubaumaßnahmen wichtig, um eine gleichgewichtige und gesunde Entwicklung in allen Teilen unseres Landes auch in Zukunft zu erreichen. Dennoch sprechen sich die meisten Parteien derzeit noch gegen eine PKW-Maut aus.

Wir wollen auch Verkehrsteilnehmer aus unseren Nachbarländern an den Kosten für das deutsche Straßennetz beteiligen. Unser Autobahnnetz gilt weltweit als vorbildlich und sichert die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Damit dies auch künftig so bleibt, brauchen wir eine stabile und nachhaltig wirksame Infrastruktur und Finanzierung, die die Kosten der Straßennutzung gerecht verteilt.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
15.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

wir, eine studentische Arbeitsgruppe des Lehrstuhls Verwaltungswissenschaft der Universität Potsdam sind auch DAAD-Teilnehmer an einem Internationalen Masterstudiengang mit einer Russischen Universität der Völkerfreundschaft und führen im Rahmen eines Seminars "Design empirischer Fallstudien in Politik- und Verwaltungsforschung". Grundlagen der Politikfeldforschung am Beispiel ausgewählter Politikbereiche (Prof. Hucke) eine Studie zum Thema "Einfluss der Politik auf das energiepolitische Ziel der Energie(quellen)sicherheit" durch. Dabei interessieren uns besonders Fragestellungen hinsichtlich der Kooperation bzw. Zusammenarbeit Deutschlands und seiner Partner im Bereich der Erdgaslieferungen sowie der Sicherstellung der Energieversorgung. Zum Erreichen unseres Untersuchungsziels, möchten wir Sie bitten sich an unserem Projekt teilzunehmen. Dafür möchten wir Sie bitten die follgende Fragen zu beantworten:

1. Wie und mit welchen Ressourcen kann man die zukünftige Energielücke Deutschlands schließen?
2. Welche Rolle kann Erdgas spielen um diese Energielücke zu schließen?
3. Welche Vorteile und Nachteile der Schließung der Energielücken mit Hilfe des Erdgases müssen vor allem berücksichtigt werden?
4. Welche Vorteile und Nachteile der Schließung der Energielücken durch die Verstärkung der Energiepartnerschaft mit Russland müssen berücksichtigt werden?
5. Welche Optionen zur Schließung der Energielücken sind für Deutschland angesichts ihrer Ökonomie und Ökologie zu bevorzugen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Galdun, Alexander Gusev und
Antwort von Ulrich Lange
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11.08.2011
Ulrich Lange
Sehr geehrte Herren,

für Ihre Anfrage zur Energiewende danke ich Ihnen.

Der Bundestag hat die Gesetze zum beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien beschlossen. Auch der Bundesrat hat im Wesentlichen zugestimmt.

Der Umstieg in die Erneuerbaren Energien ist eine Aufgabe, die nur als großes Gemeinschaftswerk gelingen kann. Es geht jeden an, alle werden dabei gebraucht. Wir werden die Nutzung der Kernkraft bis zum Jahr 2022 beenden. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterstützen wir zielgenau die Entwicklung Erneuerbarer Energien zur Marktfähigkeit. Dabei berücksichtigen wir die energieintensiven Betriebe mit einer Ausgleichsregelung, um Arbeitsplätze zu sichern. Zukünftig werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert, wenn diese zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen. Zudem beschleunigen wir den Netzausbau.

Das Erneuerbare Energie Gesetz

Ziele des EEG: Entwicklung Erneuerbarer Energien zur Marktfähigkeit zielgenau unterstützen, Begrenzung der EEG-Umlage auf eine Größenordnung von 3,5 Cent/kWh Ausbauziel für Erneuerbare Energien: Mindestens 35% bis spätestens 2020 Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Betriebe (Stromkosten betragen mind. 15% der Bruttowertschöpfung): Absenkung des Schwellenwerts für den Gesamtverbrauch, kein verpflichtendes Energiemanagementsystem.

1. Photovoltaik
• Fortführung des "atmenden Deckels" (Absenkungen der Förderung in Abhängigkeit von den Wachstumskorridoren beim Photovoltaik)
• Maßvolle Absenkung der überhöhten Vergütungen
• Maßvolle Beschleunigung künftiger Vergütungsdegressionen
• Es bleibt beim weitgehenden Ausschluss der Förderung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen und damit beim Grundsatz "runter vom Acker, rauf aufs Dach"

Die Vergütungen betragen im Einzelnen:
• 21,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist.
• 22,07 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage mit dem Zweck der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt worden ist
Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt die Vergütung
• bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt 28,74 Cent pro Kilowattstunde,
• bis einschließlich einer installierten Leistung von 500 Kilowatt 25,87 Cent pro Kilowattstunde und
• ab einer installierten Leistung von über 500 Kilowatt 22,99 Cent pro Kilowattstunde.


Bewertung
Photovoltaikanlagen sind im Vergleich zu der Förderung von Windanlagen teurer. Sie haben den Vorteil, dass Sie auf Dächer montiert werden können und damit keine negativen Auswirkungen auf Natur und Gesellschaft haben. Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind abzulehnen, da sie zu einer Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft führen und die Förderung im Vergleich zu Wind teurer ist.

2. Biomasse
• Wesentliche Vereinfachung der Vergütungsstruktur durch vier leistungsbezogenen Anlagenkategorien und zwei Einsatzstoffvergütungsklassen
• Entkoppelung von NawaRo- und Güllebonus, aufgrund der preislich signifikanten Unterscheide der einzelnen Einsatzstoffe dabei Bestandsschutz
• Die vorgeschriebene Wärmenutzung bei Biogasanlagen bleibt bei 60 %. Die 60 %-Vorgabe gilt nicht für Anlagen, die Biomethan einspeisen, Gülleanlagen (Hofanlagen bis 75 KW) oder Anlagen, die direkt vermarkten.
• Stärkung der Reststoffverwertung
• Begrenzung des Einsatzes von Mais auf 60% massebezogen.
• Keine Besserstellung von Großanlagen gegenüber bäuerlichen Anlagen: Deutliche Degression der Vergütung bei großen Anlagen, Begrenzung der Zusatzvergütung in der Rohstoffklasse I (Mais, Rüben, Getreide …) auf Anlagen bis höchstens 5 MW
• Verpflichtende Nutzung der Marktprämie für Anlagen über 750 kW ab 2014

Bewertung:
Biogasanlagen haben den Vorteil, dass sie überall erstellt werden können, also auch bei uns im Süden, wo der Strom gebraucht wird. Zudem können die Anlagen dann eingesetzt werden, wenn Strom fehlt (grundlast- und spitzenlastfähig). Der Nachteil ist, die zunehmende Flächenkonkurrenz bei den Landwirten, die zu Existenzproblemen bei einigen Landwirten zugunsten der Energiebauern führen kann. Auch Monokulturen sind teilweise eine Gefahr für die Region.

3. Wind
• Erleichterung des Repowering, des Austauschs alter Windräder gegen leistungsstärkere neue Windkraftanlagen
• Anfänglich höhere, insgesamt aber nicht umfangreichere Vergütung für Offshore-Windstrom;
• Maßvolle Degression bei Onshore-Windstrom (1,5% jährlich
• Verlängerung des Systemdienstleistungsbonus bis 31.12.2014
• Keine Öffnung für Anlagen in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten

Im Einzelnen sind für Strom von Onshore Windanlage folgende Vergütungen vorgesehen:

• Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung).
• Die Vergütung beträgt in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrages unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz.
• Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 50 Kilowatt gelten im Sinne des Absatzes 2 als Anlagen mit einem Referenzertrag von 60 Prozent.

Bewertung: Windanlagen sind ist sehr effizient, sodass Windenergie mit wesentlich weniger Förderung auskommt als Photovoltaik. Der Nachteil ist aber, dass der Wind nur an bestimmten Stellen so regelmäßig weht, dass die Installation von Windkraftanlagen, wenn möglich Windparks, lohnend ist. Als gesellschaftliches Problem kommt dann noch die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung hinzu, weil Windparks das Landschaftsbild massiv verändern und Windanlagen einen ausreichenden Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben sollten, um unnötigen Widerstand zu vermeiden. Ein Mindestabstand von 1.500 m und mindestens einen Abstand von der zehnfache Höhe der Anlagen zur nächsten Wohnbebauung scheint mir angemessen.

4. Wasser
• Vereinfachung der Vergütungsstruktur
• Degression von 1% jährlich sowohl für Neuanlagen wie für modernisierte Bestandsanlagen
• Modernisierte Speicher und Speicherkraftwerke mit ausschließlich natürlichen Zuflüssen sind künftig ebenfalls förderfähig

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Soziales
02.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

laut Meldungen verschiedener Medien werden die Hartz-IV-Bezüge ab 1.1.2012 um 2,7% erhöht. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung aufgrund der Preis- und Nettolohnentwicklung. Kann ich als Beamter des Bundes davon ausgehen, dass ich auch eine Erhöhung meiner Bezüge um 2,7% erhalten werde? Schließlich möchte ich auch einmal wieder einen Ausgleich für die Preisentwicklung und einen Anschluß an die Nettolohnentwicklung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Lange
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08.11.2011
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage bzgl. der Erhöhung der Bezüge von SGB II-Empfängern danke ich Ihnen.

Eine Erhöhung der SGB II-Bezüge steht in keinem Zusammenhang mit den Bezügen der Beamten. Die Erhöhung der Beamtenbezüge ist eine rein tarifrechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Hierbei wird sicherlich auch die Preis- und Nettolohnentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt und ein entsprechender Beschluss der Tarifparteien gefasst. Eine Kopplung der Beamtengehälter an die Inflationsrate ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, nicht gerechtfertigt und weder von Arbeitgebern noch von Arbeitnehmern gewünscht.


Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
12.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

wie derzeit in den Medien zu lesen ist, sandte das Luftfahrtunternehmen Air Berlin den Abgeordneten des Bundestags unaufgefordert Karten zu, die ermöglichten, Sonderkonditionen wie "mehr Beinfreiheit, 40 Prozent Bonus auf alle gesammelten Meilen sowie eine bevorzugte Abfertigung" (Online-Artikel des Handelsblatts vom 11.10.11) Auch Lufthansa bot Parlamentariern an, eine "Senator Card" in Anspruch zu nehmen (Zeit-Online-Artikel von vom 11.10.11). Ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie die Vorteile, die diese Karten boten, genutzt haben und wie Sie bei der geplanten Senkung der Luftverkehrsabgabe entscheiden werden.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
B.
Antwort von Ulrich Lange
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09.11.2011
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zu angebotenen Sonderkonditionen, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeboten wurden, danke ich Ihnen.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich die von Ihnen beschriebenen Sonderkonditionen von der Air Berlin nicht nutze. Die "Senator Card" der Lufthansa ist für Vielflieger von Bedeutung und ermöglicht die problemlosere Umbuchung bei dienstlichen Flügen.

Wie bei Einführung des Gesetzes vorgesehen, plant die Bundesregierung im Rahmen der Neuberechnung der Steuersätze nach § 11 Absatz 2 Luftverkehrssteuergesetz das Gesamtaufkommen der Luftverkehrsteuer um die Höhe der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel für den Luftverkehr abzusenken. Derzeit laufen die Expertengespräche, deren Ergebnisse ich nicht vorausgreifen will.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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