Ulla Schmidt (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Gesundheit
Wahlkreis
Aachen
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die Honorarreform für niedergelassene Ärzte als Element der Gesundheitsreform auf einem guten Wege und wird Ärztinnen und Ärzten künftig mehr Gelder zur Verfügung stellen. Diese sowie andere Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität einer Niederlassung speziell in schwach versorgten Regionen finden Sie unter www.die-gesundheitsreform.de. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
07.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

bitte teilen Sie mir mit, ab wann Sie in einem angemessenen Zeitraum Fragen beantworten.
Ihnen wurden 75 Fragen laut Statistik gestellt . Davon haben Sie bisher 22 Fragen beantwortet. Also mal eben knapp 30%.
Auch wenn Ihre Zeit knapp ist, sollten Sie diese Rubrik etwas ernster nehmen. Die Fragen drücken Ängste, Nöte und Sorgen aus und erwarten eine Antwort. Ich gehe davon aus, dass nicht Sie selbst antworten, sondern Ihr Büro. Machen Sie mal etwas Druck.

Mit freundlichem Gruß
Peter Wenzke

PS. Es ist auffällig , dass fast alle sogenannten Spitzenpolitiker der SPD die Fragen nicht oder nicht in einem angemessenem Zeitraum beantworten oder beantworten lassen.
Antwort von Ulla Schmidt
1Empfehlung
27.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr Wenzke,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es im Gesundheitsministerium wahrlich keinen Aufgaben- bzw. Beschäftigungsmangel. Zumal Themen wie die extrem umfängliche Gesundheitsreform, deren Umsetzung, die anstehende Pflegereform oder auch das Präventionsgesetz sehr komplex sind und in die Lebenswirklichkeit von Millionen Beschäftigten, Patienten und Versicherten eingreifen, müssen sie mit einer entsprechenden Sorgfalt erarbeitet werden.

Trotz zeitlicher Verzögerungen, insbesondere wenn sich Bürgerinnen und Bürger nicht direkt an mein Büro oder Ministerium wenden, kann ich Ihnen versichern, dass die Fragen, Meinungen und Hinweise, die über Abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet werden, von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeitern gelesen werden. Die Anliegen erreichen mich also in jedem Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
14.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,
Neulich gab ich dem Wunsche meiner Ex-Freundin, die ich nach wie vor sehr liebe (wie sollte es auch anders sein), nach, und machte ihr ein Kind.
Da, als sie spürte, hat wohl geklappt, ging ihr dann doch die Muffe, und zwar eins zu tausend.
Pille danach, Blutung, alles wieder klar.
Statt daß ich sie nun mal richtig zur Sau machte, mich sonne Mühe gegeben, schaute ich in meinem seinerzeitigen Lieblingsbuch nach, ´Basic and Clinical Endocronologie´, Lange Medical Books, erworben eigentlich, um den Diabetes Typ II meiner Mutter zu verstehen. Ich war nämlich mal Sanitäter, 4.SanBat I.
Und was darf ich da lesen?
Die Pille, also orale Kontrazeptiva, erhöhen das Herzinfarktrisiko.
Da gibt es keine Ausrede, das ist state of the art, sei es nun die erste Generation der oralen Kontrazeptiva, wo man es dann irgendwann bemerkte und ein wenig an der Struktur der Moleküle herumfeilte, was zur Adipositas bei den betroffenen Frauen führte, worauf eine dritte Generation entwickelt wurde, von der nun noch nicht bekannt ist, ob die Gabe zu Herzinfarkt führt.
Was aber deutlich zu beobachten ist, und auch in den enschlägigen Publikationen der (!) Krankenkassen dokumentiert, die Herzinfarktrate der Frauen liegt mittlerweile über der der Männer, ein etwas ungesunder Zustand, da Frauen aufgrund ihrer Physis (für die Schwangerschaft vorbereitet) normalerweise ein erheblich geringeres Infarktrisiko tragen.
Infarkte treten ja nicht nur im Herzen auf, jedenfalls wenn sie, wie bei den betroffenen Frauen, auf Thromben zurückzuführen sind, sondern auch im Gehirn, das wird landläufig Schlaganfall genannt, der Medicus sagt Insult, apoplectischer.
Sehr geehrte Frau Ministerin, was gedenken Sie im Sinne des Erhaltes der Volksgesundheit gegen diesen Mißstand zu tun?
Antwort von Ulla Schmidt
1Empfehlung
27.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Herr ,

mit Fragen zur Nebenwirkungen von Medikamenten - in Ihrem Fall Kontrazeptiva - bitte ich Sie sich direkt an die zuständigen Leistungserbringer, d.h. Ärzte bzw. Apotheker zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
16.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wie erklären Sie es den Beitragzahlern, das von den 82 Mio Euro Spenden an die Bundesregierung über 49 Mio an das BMGes geflossen sind (Es stand in mehreren Zeitungen u.a. im Hamburger Abendblatt vom 8.7.07)? Von den Versicherten kamen diese Spenden bestimmt nicht! Wer zahlte diese Beträge? Steht dahinter die Pharmaindustrie?


Es ist schon sonderbar, dass auch die Deutsche Bank und die Werbe- und Vertriebsgesellschaft deutscher Apotheker u.a. Teilnehmer eines Austauschprogrammes des Gesundheitsministeriums waren. Da braucht man sich nicht wundern, wenn bestimmte Leistungen der Krankenkassen teilweise nur noch privat bezahlt werden können und zusätzlich die Beiträge der Krankenkassen für Mitgliederständig steigen. Während z.B. Pharmaindustrie und Apothekerverbände großteils durch die Gesundheitsreform finanziell verschont worden sind.

Geld regiert die Welt!!!

Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, woher die Gelder für das
BMGes kamen, d.h. Namen der Spender und wie hoch waren die Spenden der einzelnen Wohltäter. Was wurde mit den 49 Mio Euro gemacht?

Mit freundlichen Grüssen



PS. Es ist schon sehr auffallend, dass gerade Spitzenpolitiker der SPD die Fragen nicht oder nicht in einem angemessenem Zeitspanne beantworten oder beantworten lassen. Links reden und rechte Politik machen, scheint seit Jahren das Programm der SPD zu sein.
Antwort von Ulla Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
29.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Informationen zu den Spendeneinnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit sind im 2. Zweijahresbericht über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung veröffentlicht. Den Bericht können Sie z.B. auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums, unter www.bmi.bund.de einsehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat in den beiden Jahren 2005 und 2006 zusammen insgesamt Leistungen in Höhe 49,7 Mio. € erhalten.

Dem Bericht (insbesondere S. 49-53) können Sie entnehmen, dass die Sponsoringmittel in erster Linie für Maßnahmen zur Gesundheitsprävention verwandt wurden: Neben der AIDS Präventionskampagne wurden mit den Spenden auch die Kampagne 3000 Schritte extra sowie Nikotin-Präventionsmaßnahmen für Jugendliche unterstützt. Vielfach handelte es sich dabei um Sachspenden, wie zum Beispiel um die Bereitstellung von Plakatfreiflächen und Sendezeiten für TV-Spots, Infomaterial usw.

Zur These, dass wir den Bereich der Arzneimittel "vernachlässigen" würden: das Gegenteil ist richtig. Nirgends haben wir in den vergangenen Jahren so viele Gesetze und Initiativen auf den Weg gebracht, um einer ausufernden Ausgabenentwicklung entgegenzuwirken, wie im Arzneimittelbereich. Das Beitragssatzsicherungsgesetz (1.1.2003), das GMG (Gesundheitsreform 2003), das AVWG (1.4.2006) und nicht zuletzt das GKV-WSG (Gesundheitsreform 2006) enthalten zahllose einschlägige Regelungen.

Über die einzelnen Gesetze und Maßnahmen sowie über den großen Erfolg gerade unserer Arzneimittelpolitik können Sie sich unter www.die-gesundheitsreform.de bzw. www.bmg.bund.de näher informieren.

Trotz Verzögerungen, insbesondere wenn sich Bürgerinnen und Bürger nicht direkt an mein Büro oder Ministerium wenden, kann ich Ihnen versichern, dass die Fragen, Meinungen und Hinweise, die über www.abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet werden, von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeitern gelesen werden. Die Anliegen erreichen mich also in jedem Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
27.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

die gesetzliche KV entwickelt sich immer mehr zu einer reinen Basisversorgung, es ist sinnvoll und fast schon zwingend erforderlich, privat vorzusorgen und eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Nun ist es aber nicht für jeden möglich, die durch Leistungskürzungen entstandenen Lücken durch private Zusatzversicherungen zu schliessen.
Ein 60-jähriger Diabetiker braucht den Aufnahmeantrag der Versicherung im Grunde gar nicht ausfüllen - er wird bei den Versicherungen von vornerein als potenzielles "hilfe-da-müssen-wir-ja-was-zahlen-Risiko" gescored und nicht versichert.

Es ist genauso unmöglich, einen "ansonsten kerngesunden" vierjährigen zusätzlich privat abzusichern, bei dem unmittelbar nach der Geburt eine Nierendysplasie festgestellt wurde.
Nicht einmal, wenn Sie höhere Beiträge in Kauf nehmen bzw. damit einverstanden sind, dass alles, was mit der Niere zusammenhängen könnte, aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen wird.
Im Klartext können Sie dann das "Risiko", später einmal eine kostspielige Zahnspange zu benötigen, nicht mit einer privaten Zusatzversicherung abfangen.

Nicht jeder hat die Möglichkeit, die Leistungskürzungen in der gesetzlichen KV durch private Zusatzversicherungen abzufangen. Schlicht aus dem Umstand heraus, dass bestimmte Personengruppen für die privaten Versicherung ein zu hohes "Risiko" darstellen.

Mich interessiert, ob dieses Problem bekannt bzw. berücksichtigt ist.
Meiner Ansicht nach ist dieser Aspekt sehr wichtig, da es sehr viele Menschen gibt, die durch das Raster der privaten Versicherungen fallen und daher gar keine Möglichkeit haben sich zusätzlich zu versichern - nicht für alle Fälle reicht es aus, stattdessen einfach nur "Geld auf die hohe Kante" zu legen - eine Zusatzversicherung ist das sinnvollste, zumal ja die Leistungen immer mehr eingeschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Betül Silanar
Antwort von Ulla Schmidt
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09.10.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Frau Silanar,

vorab eine grundsätzliche Anmerkung: internationale Vergleiche – wie zum Beispiel die des renommierten Commonwealth Funds – zeigen immer wieder, dass das deutsche Gesundheitssystem einen sehr guten und sehr schnellen Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen bietet. Dabei ist der Umfang der allen Bürgerinnen und Bürgern gewährten Leistungen nahezu einmalig groß. Der Grundsatz in Deutschland ist, dass jeder gesetzlich Versicherte alle notwendigen Leistungen erhält. Allerdings – und dies ist ebenso unumgänglich – muss die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung beachtet werden, schließlich geht es um die Verwendung von Pflichtbeiträgen. Den umfassenden Versorgungsanspruch im Krankheits- und Notfall haben im übrigen in Deutschland alle Menschen. Privat und Unversicherte erhalten diesen Leistungsanspruch allerdings erst dann durch Steuermittel – z.B. über das Sozialamt - finanziert, wenn keine privaten Vermögen mehr vorhanden sind.

Entgegen Ihrer Grundthese - und auch wenn dies in manchen Medien immer wieder falsch dargestellt wird - haben wir mit der Gesundheitsreform die von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährten Leistungen zielgenau und auch deutlich ausgeweitet: Sinnvolle Impfungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter/Vater-Kind-Kuren, Hospizförderung, ambulante Reha-Leistungserbringung, palliativmedizinische Leistungen, Entlassmanagement im Krankenhaus, Öffnung spezialisierter Krankenhausabteilungen für die ambulante Behandlung und und und. All dies muss die gesetzliche Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform zusätzlich bieten.

Für Details und um sich einen Überblick über die einzelnen Leistungsverbesserungen zu verschaffen, empfehle ich Ihnen unsere Homepage www.die-gesundheitsreform.de .

Zu den von Ihnen angesprochenen privaten Zusatzversicherungen. Bereits mit der Gesundheitsreform 2003, dem GKV-Modernisierungsgesetz haben wir die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Seither bieten viele gesetzliche Kassen über private Partnerunternehmen Zusatzversicherungen an. Einige Kassen haben dabei Vertragsgestaltungen, die auf die von Ihnen angesprochenen Leistungsausschlüsse bzw. Gesundheitsprüfungen ausdrücklich verzichten und allen Versicherten der Krankenkasse ohne Ansehen der Person entsprechende Leistungen bieten. Fragen Sie hierzu bitte Ihre Kasse oder wenden sich an einen Verbraucherverband – dieser kann Ihnen ggf. eine andere Krankenkasse mit entsprechendem Partnerunternehmen empfehlen.

Die mit der aktuellen Gesundheitsreform, dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführten Wahltarife bei gesetzlichen Krankenkassen implizieren und ermöglichen keine Leistungsausschlüsse, sondern erweitern die individuellen Wahlmöglichkeiten insbesondere hinsichtlich der Versorgung (z.B. Hausarzttarif oder Diseasemanagement-Programm) und stärken die Eigenverantwortung der Versicherten (z.B. Kostenerstattung oder Selbstbehalttarife). Und hier sind Gesundheitsprüfungen oder ähnliches grundsätzlich ausgeschlossen.

Tatsächlich sehe auch ich Leistungsausschlüsse oder auch Risikozuschläge, wie sie die private Krankenversicherung bislang kennt als problematisch an. Nicht zuletzt deshalb erhalten – ebenfalls ein Element der Gesundheitsreform – ab dem 1.1.2009 alle Personen, die sich privat vollversichern können und wollen, das Recht, in einem Unternehmen ihrer Wahl den sogenannten Basistarif zu wählen. Hier bestehen umfassende Wechselmöglichkeiten, ein umfassender Versicherungsschutz (wie in der gesetzlichen Versicherung), die Bezahlbarkeit ist gesichert (Sozialtarife) und, das in diesem Zusammenhang wichtigste, die Unternehmen dürfen weder Leistungsausschlüsse vornehmen, noch Risikozuschläge verlangen. Aus meiner Sicht ein sehr großer Schritt in Richtung mehr Solidarität. Auch für Details zum Basistarif und zu den Änderungen hinsichtlich der privaten Krankenversicherung verweise ich auf unsere Homepage www.die-gesundheitsreform.de.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
30.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

mein Vater, AOK-Patient, lag nach einer schweren Operation in einem kleinen Krankenhaus in einem 4-Bett-Zimmer und hätte einfach nur Ruhe gebraucht. Dies war aber nicht möglich, da die anderen Patienten alle intensiv pflegebedürftig waren.

Der Grund für die Belegung mit 4 Patienten war schnell festzustellen: es wurden 2 Beamte eingeliefert, die je ein Einzelzimmer erhielten und deshalb mussten die Kassenpatienten "weichen".

Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. Sind Sie immer noch der Meinung, dass es in unserem hoch gelobten Gesundheitssystem keine Zwei-Klassen-Medizin gibt?

2. Halten Sie es für richtig, dass Beamte mittels Steuergeldern (Gehalt/Pension und Beihilfe) eine privilegierte Stellung auf Kosten von Kassenpatienten in Anspruch nehmen können?

3. Ist es in Ordnung, dass Kassenpatienten sieben Prozent plus X (Zuzahlungen) von ihrem Gehalt in das System pumpen, der Herr Ministerialrat aber sehr viel weniger bei höherer Gegenleistung?

Haben Sie schon einmal ausgerechnet, mit wie vielen Steuergeldern (über die Beamten) die Privatkassen unterstützt werden?

Können Sie nachvollziehen, dass Politiker, die ein solches System schaffen und verteidigen, ein massives Glaubwürdigkeitsproblem haben?

Freundliche Grüße
Antwort von Ulla Schmidt
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29.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren eine umfassende medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, das gilt insbesondere auch für die Leistungen in den Krankenhäusern. Kassenpatienten erhalten hier - ebenso wie in der ambulanten Versorgung - alle medizinisch notwendigen Leistungen. Allerdings gewährleistet nur eine effiziente Nutzung der von der Solidargemeinschaft aufgebrachten Mittel auch in der Zukunft eine umfassende medizinische Versorgung. Die Unterbringung in Einzelzimmern ist im seltensten Fall eine medizinische Notwendigkeit, sondern vielmehr eine Zusatzleistung, für die sich gesetzlich Versicherte im Rahmen einer Zusatzversicherung entscheiden können.

Den vielfach vorgebrachten Vorwurf, dass wir in Deutschland systematisch eine "Zwei-Klassen-Medizin" hätten, teile ich nicht. Zu komplex ist unser System, als dass man dies behaupten könnte. Als Beispiel möchte ich darauf hinweisen, dass viele private Versicherungsverträge psychotherapeutische Leistungen schlechter als in der GKV absichern. Nichtsdestotrotz habe ich natürlich Verständnis für den individuellen Ärger, wenn sich gesetzlich Versicherte bei Terminvergaben in manchen Praxen benachteiligt sehen. Dem werde ich weiterhin entgegenwirken und rate im Einzelfall zunächst dazu, sich an seine Krankenkasse zu wenden. Innovative Krankenkassen garantieren ihren Versicherten einen Termin innerhalb von ein paar Tagen bzw. helfen ihnen anderweitig.

Für die Zukunft strebe ich nach wie vor im Rahmen einer umfassenden Bürgerversicherung die volle Integration der PKV in den Gesundheitsfonds an. Dann entsteht ein Wettbewerb der beiden Versicherungssysteme unter gleichen und fairen Rahmenbedingungen zugunsten der Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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