Ulla Schmidt (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Gesundheit
Wahlkreis
Aachen
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dem Bericht (insbesondere S. 49-53) können Sie entnehmen, dass die Sponsoringmittel in erster Linie für Maßnahmen zur Gesundheitsprävention verwandt wurden: Neben der AIDS Präventionskampagne wurden mit den Spenden auch die Kampagne 3000 Schritte extra sowie Nikotin-Präventionsmaßnahmen für Jugendliche unterstützt. Vielfach handelte es sich dabei um Sachspenden, wie zum Beispiel um die Bereitstellung von Plakatfreiflächen und Sendezeiten für TV-Spots, Infomaterial usw. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
06.06.2007
Von:

Betr.: Kostenerstattung nach EU-Recht => Inländer-Diskreminierung

" Nun zur konkreten Frage: Selbstverständlich wird im Falle der Kostenerstattung den Leistungserbringern im europäischen Ausland von den Krankenkassen nicht mehr Geld erstattet, als die Behandlung im Inland gekostet hätte. Und auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen müssen noch zum Abzug kommen. Insofern sind die Befürchtungen einer Inländerdiskriminierung unbegründet. "

Diese Ihre Aussage zur Kostenerstattung ist leider irreführend und falsch !

Selbstverständlich bekommt der Arzt im europäischen Ausland im Rahmen der "Kostenerstattung" für seine Leistungen an GKV-Versicherten Deutschen mehr Geld als der inländische Arzt ! Wenn die Krankenkasse weniger bezahlt, muß der Patient den Restbetrag selbst erstatten !!

Nun eine Zusatzfrage:

Warum kann ein "pflichtversicherter GKV-Patient" nicht etwas "zuzahlen" (z.B. für höhere Qualität einer Augenlinse als im Festbetrag festgeschrieben), ohne seine ganze "GKV-Fürsorge" zu verlieren und als "Privatpatient" dann ALLES selbst finanzieren zu müssen ??

Sein "Recht", Kostenerstattung für ein ganzes Jahr zu wählen (wobei dann höchstens 50 % des Regelsatzes der GOÄ "erstattet" werden) ist doch nur ein "Feigenblatt-Witz" als Zugeständnis an EU-Recht !!

Gruß von
Antwort von Ulla Schmidt
1Empfehlung
28.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

mit der letzten Gesundheitsreform sind die Möglichkeiten zur Nutzung von Kostenerstattung deutlich erweitert worden. Jeder Versicherte sollte sich vor der Wahl eines entsprechenden Tarifes bei seiner Krankenkasse jedoch genau über die Folgen informieren. Für die meisten Versicherten bleibt nach Abwägung der Vor- und Nachteile sicherlich die so genannte Sachleistung erste Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
08.06.2007
Von:

Gehe ich recht in der Annahme, daß Sie mit Ihrer Antwort vom 6.6. an den Kollegen Hilka zu einer sozialgerichtlichen Klärung raten und Ihnen dessen persönliche Situation, wie auch die seiner Kolleginnen und Kollegen, so sehr am Herzen liegt, daß Sie in der Konsequenz in einem solchen Verfahren auch als Zeugin zur Verfügung stehen?

B.
Standard-Antwort von Ulla Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
28.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Meinungsäußerung wurde zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Familie
08.06.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Schmidt,
mit großem Bedauern habe ich erfahren müssen, daß die Koalition die angekündigte Reform des Unterhalts-Rechtes (geplant für den 1.7.2007) aufgrund des BVG-Urteiles gestoppt hat. Für mich ist es unverständlich, daß ein Projekt, über das bereits derartig lange verhandelt wurde, jetzt wieder auf Eis gelegt wird. Gibt es mittlerweile einen Fahrplan, wie diese Reform noch gerettet werden kann? Oder hat die Regierung dieses Projekt bereits "abgeschrieben"?
Antwort von Ulla Schmidt
6Empfehlungen
26.10.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr -,

der am 5. April 2006 beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts wurde gemäß dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens dem Bundesrat zugesandt, in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Im Rechtsausschuss fand eine öffentliche Anhörung statt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Mai 2007 seinen Beschluss vom 28. Februar 2007 bekannt gegeben, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach dem geltenden Recht mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Aktenzeichen 1 BvL 9/04). Das hat zur Konsequenz, dass die Unterhaltsansprüche aller Eltern gleich zu behandeln sind, soweit sie im Interesse des Kindes gewährt werden, was ich für richtig halte. Nur so wird die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern erreicht, die in Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist.

Da diese Gerichtsentscheidung bei der Änderung des Unterhaltsrechts im Gesetz berücksichtigt werden muss, wurde die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen. Die Regierung hat das Projekt damit aber keineswegs abgeschrieben. Der Gesetzentwurf ist nach wie vor Gegenstand der Beratungen des Bundestags.

Bundesjustizministerin Zypries hat deshalb dem Koalitionspartner einen Kompromissvorschlag unterbreitet, wie der Entscheidung Rechnung getragen werden kann. Danach sollen Elternteile, die Kinder betreuen, unabhängig von ihrem Familienstand für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt für die Betreuung erhalten. Darüber hinaus muss es entgegen früherer Forderungen des Koalitionspartners dabei bleiben, dass die Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher wie nichtehelicher Kinder gleichrangig behandelt werden, wie dies der Regierungsentwurf von Bundesjustizministerin Zypries schon bisher vorgesehen hat.

Wenn es die Umstände der Kinderbetreuung oder das Wohl des Kindes erfordern, kann sich sowohl für Nichtverheiratete als auch für Geschiedene der Anspruch verlängern. Geschiedene können zudem unter dem Aspekt des Schutzes ihres Vertrauens ausnahmsweise länger finanziell unterstützt werden. Damit soll im Einzelfall die konkrete Rollenverteilung und die konkrete Ausgestaltung der Kinderbetreuung in der Ehe berücksichtigt werden.

Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz bald verabschiedet werden wird und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

am 7. Juni antworteten sie auf eine Anfrage von Herrn Werner zum Thema Wahlcomputer.

Gleich zu Beginn Ihrer Antwort stellten Sie fest, "dass es bisher in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wahlcomputern keine Berichte über Wahlunregelmäßigkeiten oder Wahlmanipulationen gibt".

Schon seit Monaten kann sich jeder auf der Internetseite des CCC ( www.ccc.de ) über die Schwächen der Wahlcomputer informieren. Im Oktober letzten Jahres kam der CCC zum Beispiel zu folgendem Ergebnis:

"Wahlen mit Wahlcomputern sind vom Bürger nicht mehr öffentlich überprüfbar, da alle Vorgänge im Inneren eines undurchschaubaren Computersystems ablaufen. Eine Neuauszählung von Stimmen würde dabei nur das manipulierte Auswertungsprogramm noch einmal ausführen. Fälschungen sind so, im Gegensatz zur traditionellen Papierwahl, nicht mehr erkennbar." ( www.ccc.de )
Anfang dieses Monats veröffentlichte der CCC einen Bericht für das Bundesverfassungsgericht. Unter Punkt 11 kommt der CCC unter anderem zu folgendem Ergebnis:
"Die Untersuchung hat gezeigt, daß:

• die Software der Wahlcomputer problemlos manipulierbar ist,
• Manipulationen an der Hardware einfach möglich sind
...
• eine Manipulation der Wahlcomputer zur Bundestagswahl 2005 nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. "
( www.ccc.de ).

Frau Schmidt, was macht sie so sicher, dass es in Deutschland noch keine Wahlmanipulation beim Einsatz von Wahlcomputern gab, wo doch gerade die schwere Erkennbarkeit einer solchen Manipulation als einer der großen Nachteile von Wahlcomputern gesehen wird?

Gespannt auf eine Antwort wartend

Antwort von Ulla Schmidt
5Empfehlungen
10.07.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, da sie mir die Möglichkeit gibt, nochmals grundsätzlicher auf die Diskussion um Wahlcomputer einzugehen.

Bei dieser Diskussion wird von den Kritikerinnen und Kritikern von Wahlcomputern suggeriert, dass eine vermeintlich manipulationssichere Wahlmethode, die Stimmabgabe mit Hilfe von Stimmzetteln und Wahlurne, durch eine unsichere, die mit Hilfe von Wahlcomputern, ersetzt würde. Diese unterschwellige Behauptung ist falsch. Eine absolute Sicherheit gegenüber Manipulationen gibt es weder bei Wahlcomputern noch bei herkömmlichen Wahlmethoden. Von daher läuft ihre Frage, was mich glauben macht, dass es in Deutschland noch keine Wahlmanipulationen beim Einsatz von Wahlcomputern gab, ins Leere. Sie müsste genauso in Hinblick auf Wahlen mit Stimmzettel und Urne gestellt werden.

Festzustellen, ob und in welchem Umfang es in der Vergangenheit bei Wahlen Wahlmanipulationen gab, ist Aufgabe der jeweiligen Wahlprüfungsausschüsse. Dabei geht es ausschließlich darum, tatsächliche Manipulationen oder Wahlfehler und ihre Auswirkungen auf das Wahlergebnis zu beurteilen, und nicht um die abstrakte Möglichkeit von Manipulationen. Die generelle Befürchtung, es könne zu Manipulationen gekommen sein, genügt nicht für die Feststellung eines Wahlfehlers. Konkrete Manipulationen an Wahlcomputern bei einer Wahl in Deutschland wurden bisher nicht festgestellt, und werden meines Wissens auch von niemandem behauptet. Daher meine Feststellung zu Beginn der Antwort an Herrn Werner vom 07. Juni 2007.

Was das von Ihnen angesprochene Öffentlichkeitsprinzip von Wahlen anbetrifft, ist festzustellen, dass dies klar im Bundeswahlgesetz § 10 und § 31 sowie der Bundeswahlordnung § 54 festgelegt ist. Es beinhaltet, dass jeder während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Zutritt zu den Wahlräumen hat, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist, und den – grundsätzlich öffentlichen – Verhandlungen, Beratungen, Abstimmungen und Entscheidungen der Wahlausschüsse und Wahlvorstände beiwohnen kann. Dies ist sowohl bei der Wahl mit Stimmzettel und Urne als auch bei der Wahl mit Wahlcomputern gleichermaßen gewährleistet. Ein darüber hinausgehendes Öffentlichkeitsprinzip ist rechtlich nirgendwo verankert.

Zu dem in dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung definierten Öffentlichkeitsprinzip gehört nicht, dass jede einzelne Wahlhandlung der Einzelkontrolle unterliegt, wie auch generell angemerkt werden muss, dass ein absolutes Öffentlichkeitsprinzip aus verschiedenen Gründen grundsätzlich nicht in voller Reinheit verwirklicht werden kann. Dies gilt sowohl bei der Wahl mit Wahlcomputern als auch bei der Wahl mit Stimmzettel und Urne. So legen das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung fest, dass das Ziel der Wahl, in kurzer Zeit ein handlungsfähiges Parlament zu bilden, durch die Gewährung der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Das Bundeswahlgesetz misst damit dem Ziel, das Wahlergebnis in angemessener Zeit zu ermitteln, eine größere Bedeutung bei als der minutiösen Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Weitere Einschränkungen gibt es bei der Briefwahl, bei der die eigentliche Wahlhandlung in der Privatsphäre und nicht im öffentlichen Raum stattfindet, bei der Kontrolle der Wahlberechtigung einer Wählerin oder eines Wählers, die zwecks Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts jedes Einzelnen allein dem Wahlvorstand obliegt, u.v.a.m.

Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens hinnehmbar, dass beim Einsatz von Wahlcomputern nicht jeder Teilaspekt des Wahlvorgangs für jeden transparent ist, sondern die Korrektheit der Stimmabgabe mit Hilfe von Wahlcomputern durch zahlreiche technische und begleitende organisatorische Maßnahmen, wie ich sie schon in meiner Antwort an Herrn Werner kurz beschrieben habe, gewährleistet werden. Die Manipulationssicherheit ist dadurch bei Wahlen mit Wahlcomputern im Vergleich zu traditionellen Wahlformen gleichermaßen hoch. Ebenso ist das im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung definierte Öffentlichkeitsprinzip gleichermaßen gewährleistet.

Zur weiteren Vertiefung empfehle ich die in der Antwort an Herrn Werner schon genannte Bundestagsdrucksache 16/3600.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
28.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich hätte gerne gewußt, ob Sie etwas zu tun gedenken, um Kinder, die in Raucherhaushalten leben, vor Gesundheitsschäden zu schützen (siehe etwa hier: www.medizinauskunft.de ).
Wenn ab September das Rauchen sich vermutlich mehr in den privaten Bereich verlagert, sind diese noch mehr als sowieso schon gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulla Schmidt
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11.01.2008
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

wie Sie sicher wissen, liegt mir auch persönlich sehr viel am Nichtraucherschutz. Dies zeigt sich nicht nur darin, dass das Gesundheitsministerium das erste rauchfreie Ressort war, sondern auch in unseren gesetzlichen Aktivitäten.

Mit dem Nichtraucherschutzgesetz und den anschließenden landesspezifischen Regelungen konnten wir einen riesigen Fortschritt für den Schutz von Nichtrauchern erzielen. Neben den einzelnen, konkreten Schutzmaßnahmen in öffentlichen Räumen ist dabei der Effekt der breit geführten Debatte rund um die Gesundheitsrisiken durch das Rauchen nicht zu unterschätzen. So ist davon auszugehen, dass auch das Bewusstsein für die Gefahren des Passivrauchens gestiegen sind. Dies wird auch dazu führen, dass sich Eltern hier ihrer Verantwortung gegenüber Kindern bewusster sind und verhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
Ergänzung vom 11.01.2008
Sehr geehrte Frau ,

wie Sie sicher wissen, liegt mir auch persönlich sehr viel am Nichtraucherschutz. Dies zeigt sich nicht nur darin, dass das Gesundheitsministerium das erste rauchfreie Ressort war, sondern auch in unseren gesetzlichen Aktivitäten.

Mit dem Nichtraucherschutzgesetz und den anschließenden landesspezifischen Regelungen konnten wir einen riesigen Fortschritt für den Schutz von Nichtrauchern erzielen. Neben den einzelnen, konkreten Schutzmaßnahmen in öffentlichen Räumen ist dabei der Effekt der breit geführten Debatte rund um die Gesundheitsrisiken durch das Rauchen nicht zu unterschätzen. So ist davon auszugehen, dass auch das Bewusstsein für die Gefahren des Passivrauchens gestiegen sind. Dies wird auch dazu führen, dass sich Eltern hier ihrer Verantwortung gegenüber Kindern bewusster sind und verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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