Ulla Schmidt (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Gesundheit
Wahlkreis
Aachen
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Qualitätssicherung in allen Bereichen der Medizin ist der beste Patientenschutz und dient auch der Vermeidung von medizinischen Behandlungsfehlern. Für mich haben Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung sowie die Stärkung der Patientenrechte einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine gestärkte Verpflichtung zur Qualitätssicherung und -management im Gesetz verankert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
01.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wenn es darum geht, Ihre vermurkste Gesundheitsreform in der Öffentlichkeit zu verkaufen, sind Sie redselig wie ein Wasserfall. Wenn es aber darum geht, unangenehme Fragen zu beantworten, sind Sie schweigsam wie ein Grab.

Meine Frage:
Lässt Ihr schlechtes Gewissen es nicht zu, ehrlich und redlich Farbe zu bekennen, oder befürchten Sie, dass die sach- und rechtskundigen Kritiker Ihrer Jahrhundertreform und die verunsicherten Versicherten am Ende Recht behalten werden und Ihr Lebenswerk ad absurdum führen?
Ihr Schweigen macht Sie noch unglaubwürdiger als Sie es ohnehin schon sind!
Für eine ehrliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Standard-Antwort von Ulla Schmidt
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29.11.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr Jacobsen,

Ihre Meinungsäußerung wurde zur Kenntnis genommen.

Auch bei zeitlichen Verzögerungen, insbesondere wenn sich Bürgerinnen und Bürger nicht direkt an mein Büro oder Ministerium wenden, kann ich Ihnen versichern, dass die Fragen, Meinungen und Hinweise, die über www.abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet werden, von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeitern gelesen werden. Die Anliegen erreichen mich also in jedem Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
02.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,
ist es nicht so, daß wir so wie bisher nict mehr weitermachen können?
Deshalb ein einfacher Vorschlag.
Sie haben sicher das Personal um die Idee durchrechnen zu lassen.
Das übersteigt meine Möglichkeiten.

Warum soll ich eigentlich da zahlen, wo andere achtlos mit ihrer Gesundheit umgehen? Wie kann ich mich versichern (ohne Geld wie Heu zu haben), damit ich spezielle Behandlungen bekomme? Wie können die Lohn-Nebenkosten gesenkt werden?

Einsicht: So, wie unser Gesundheitsversicherungswesen momentan läuft, geht es nicht mehr lange gut.

1. Bis auf eine Grundabsicherung sollte jeder das versichern, was er auch versichern will. Alles andere muß dann selbst bezahlt werden.
2. In allen käuflichen Artikeln ist ein Prozentanteil für die Krankenkassen (Gesundheitsfont) Zigaretten, Alkohol z.B. hätten einen hohen Prozentsatz, Raffinade Zucker, fettiges einen mittelhohen Prozentsatz und Grundlebensmittel wie Brot, Mehl, Eier etc. gar keinen.
So würde gleich da bezahlt, "wo es passiert." (Auch bei Sportartikeln und Luxusgütern könnte man diese Abstufung machen)
3. Die Krankenkassenbeiträge werden nicht vom Lohn abgezogen, sondern direkt mit dem Betrieb verhandelt. Dabei wird geprüft:
wie Gesundheitsfreundlich sind
  • die Arbeitszeiten und -pausen
  • die Arbeitstätigkeit
  • die Räumlichkeiten und Pausenräume
was wird für die Umwelt getan, für die Familie, für das Arbeitsklima.
So kann jeder Betrieb seine Lohnnebenkosten selbst senken und es lohnt sich für Umwelt, Familie und Mensch zu investieren.

Vielen Dank für ihr Engagement
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulla Schmidt
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05.02.2008
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Frau ,


vielen Dank für Ihren Beitrag, ich freue mich über Ihr Interesse an Gesundheitspolitik und Ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems.

Zuvorderst ist zu betonen, dass unser Gesundheitssystem zu den besten der Welt gehört. Das zeigen international vergleichende Studien immer wieder – z.B. die des amerikanischen Commonwealth Funds. Deutschland zeichnet sich, auch im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarstaaten, durch eine hohe Dichte von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten oder auch von Apotheken aus. Wartelisten gibt es praktisch nicht. Und dieses hohe Versorgungsniveau steht in Deutschland nahezu allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Und im Gegensatz zu anderen, selbst ökonomisch ähnlich leistungsfähigen Ländern gibt es keine Leistungsausschlüsse aus Finanz- oder gar Altersgründen.

Dies alles sind Belege dafür, dass wir im Kern ein wirklich gutes System haben. Dennoch muss es laufend angepasst werden. Dabei setze ich eher auf schrittweise und zielgenau an Detailproblemen ansetzende Optimierungen, statt auf radikale Umstellungen.

Hinsichtlich der systematischen Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems befürworte ich nach wie vor eine umfassende Bürgerversicherung. Dann könnte jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Alter frei zwischen Krankenkassen oder privaten Versicherungsverträgen wählen und alle Versicherungen müssten nach denselben Spielregeln Versicherte aufnehmen und Leistungen gewähren.

Vielen Dank für Ihre grundsätzliche Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
20.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

das Gesundheitstelefon ist für den "Normal"-Bürger zu teuer!
Bei diesen Preisen sollten doch zumindest korrekte Telefonnummer angegeben werden können oder? Ich erhielt jedenfalls eine nicht gültige Tel. der Kassenärztliches Bundesvereinigung vom Bürgertelefon - 0180 5996602 für 0,14 Euro pro Minute - auch die Wartezeiten schlagen zu buche.

Darf der Bürger sich nun ohne zusätzlich Praxisgebühr in gleicher Fachrichtung eines Zweitmeinung einholen oder nicht? Die Aussagen werden in Ihrem Haus kontrovers diskutiert. Wenn ich alles bezahlen muss, ist Ihre Aussage "Der Patient kann eine ärztliche Zweitmung einholen." unwahr. Für Geld benötige ich nicht die Zustimmung des Gesetzgebers oder sonst einer Institution oder?
Die von Ihnen auf dem Weg gebrachten Reformen haben nur Unsicherheiten zu folge keiner kennt sich mehr aus. Wie wollen Sie das ändern? Selbst in Ihrem Hause bekommt man keine fundierte Auskunft - was tun Sie persönlich dagegen?
Ich bitte von einer Retorischen Antwort Abstand zu nehmen. Fakten, Daten, Gesetze mit den ich etwas anfangen kann sind hilfreicher.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ulla Schmidt
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19.12.2007
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Frau

vielen Dank für Ihre Fragen. Auf ausdrücklichen Wunsch der zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde das bis 2005 kostenlose Bürgertelefon des (damaligen) BMGS zu einem kostenpflichtigen Service umgestellt. Erbeten wurde von den Haushaltsausschussmitgliedern, dass zumindest die Gebühren für ein Ortsgespräch erhoben werden. Seit 2006 fallen für Anrufer entsprechende Verbindungskosten an. Ob im Einzelfall bei zigtausenden von Anrufen ein Zahlendreher – wie von Ihnen geschildert - übermittelt wird, kann ich natürlich nicht ausschließen. Ich weiß jedoch, dass die Kolleginnen und Kollegen am Bürgertelefon tagtäglich eine ausgezeichnete Arbeit machen.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Praxisgebühr: Der Hausarzt kann Sie an alle Fachärzte zuzahlungsfrei überweisen, also zum Beispiel auch zum Gynäkologen oder zum Augenarzt. Grundsätzlich kann jeder Facharzt zur Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überweisen. Überweisungen zu Ärzten desselben medizinischen Fachgebiets sind allerdings nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wenn Sie also bei einem anderen Facharzt eine zweite Meinung einholen möchten, müssen Sie in der Regel auch ein zweites Mal die Praxisgebühr zahlen, da zwei verschiedene Vertragsärzte konsultiert werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Im Zuge der Gesundheitsreform muss seit dem 1. April 2007 für die Verordnung von kostenintensiven beziehungsweise speziellen Arzneimitteln die Zweitmeinung eines fachlich besonders ausgewiesenen Arztes erfolgen. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf gentechnisch entwickelte und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und andere hochwirksame, neue Arzneimitteltherapien und Verfahren, die zum Beispiel zur Behandlung von Autoimmun- oder Tumorerkrankungen eingesetzt werden. In diesen Fällen bekommen Sie für die Einholung der Zweitmeinung von Ihrem behandelnden Arzt eine Überweisung. Eine erneute Praxisgebühr wird nicht fällig.

Desweiteren bieten manche Krankenkassen, z.B. vor Operationen einen speziellen Zweitmeinungsservice an. Dieser ist dann selbstverständlich auch zuzahlungsfrei. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob sie entsprechende Leistungen anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
21.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt!

Ich verstehe nicht, wieso auch Sozialhilfeempfänger (ALG II, SGB XII) Praxisgebühren bezahlen müssen. Als Dipl.-Sozialpädagoge habe ich es viel mit Krankenkassen etc. zu tun und alle Kassen sagen mir immer, dass der Verwaltungsakt höher ist, als die zur Zeit gut 41 Euro, die jener Personenkreis dazu zahlen muss.
Das Resultat ist, dass immer weniger Leute zum Arzt gehen un folglich immer kränker werden.
Und ernsthafte Krankheiten kosten dann wirklich viel Geld.
ich vermute fast, dass da noch ein anderer Hintergrund besteht!

Bitte klären Sie mich doch einmal auf.

Vielen Dank

Antwort von Ulla Schmidt
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12.03.2008
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie fast alle Länder der Welt kommt auch das deutsche Gesundheitssystem nicht umhin, Patientinnen und Patienten mittels begrenzter Zuzahlungen an Behandlungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Erwachsene Zuzahlungen für verschiedene Leistungen zahlen. Seit 2004 ist bei Arztkontakten pro Quartal ohne Überweisung einmalig die von Ihnen genannte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten. Zugleich soll jedoch niemand durch Zuzahlungen finanziell überlastet werden. Daher müssen gesetzliche Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze, die die Leistungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigt, geleistet werden. Dies heiß konkret, dass die von Ihnen genannte Personengruppe, so der Betreffende chronisch krank ist, 1% ihres Einkommens, also rund 40 Euro jährlich zuzahlen muss und entsprechend gut Verdienende mehrere hundert Euro. Und: bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten (ALG II), ist als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung des Haushaltsvorstandes maßgeblich.

Ein gewisser Verwaltungsaufwand bei Zuzahlungen und der Feststellung von entsprechenden Belastungsgrenzen ist unvermeidlich; je nach Management und Organisation innerhalb einer Krankenkasse bzw. bei einem Leistungserbringer aber sehr überschaubar.

Die These, dass Zuzahlungen allgemein und die Praxisgebühr speziell zur Verschleppung von Erkrankungen führen, wird immer wieder vorgebracht, entbehrt jedoch einer empirischen Basis.
Entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten bieten viele Krankenkassen Zuzahlungsermäßigungen oder auch Befreiungen an, wenn Versicherte sich in Behandlungsprogramme einschreiben, Hausarzttarife wählen oder auf bestimmte, gleichwertige Arzneimittel zurückgreifen. Insofern hat der Einzelne durch sein Verhalten auch Einfluss auf eine Erfordernis von Zuzahlungen, auch der Praxisgebühr.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
13.04.2007
Von:
-

Seit dem 18.Lebensjahr lerne ich viele Nachteile des deutschen Gesundheitswesens kennen. Bei meinem ersten Arztbesuch zahlte ich nicht nur die 10 Euro Praxisgebühr und eine Gebühr für das Ausstellen einer Schulbescheinigung für einen Fehltag, sondern mit Vollendung des 18.Lebensjahres darf man auch seine Medikamente selber bezahlen. Somit summierte sich mein erster Arztbesuch auf circa 20 Euro.
Zur Erinnerung: Bis zum 18.Lebensjahr ist man jeglichen Kosten befreit.
Da meine Schulzeit allerdings noch nicht vollendet ist, und ich deshalb über kein eigenes Einkommen verfüge, habe ich eine Petition an den Deutschen Bundestag verfasst. Das Ergebnis möchte ich nun kurz darlegen.
Es besteht kein Unterschied, ob ein Jugendlicher über eigenes Einkommen verfügt oder nicht. Somit auch nicht, ob er einem Beruf oder einer Ausbildung nachgeht.
Die entstehenden Kosten sind in jedem Fall ab dem 18.Lebensjahr selbst zu tragen.
Eine kurze Anmerkung dazu. Ich finde es einen Unterschied, ob ein Jugendlicher, der das 18. Lebensjahr erreicht, eigenes Einkommen hat oder nicht. Es werden hier Schüler, die sich entscheiden, die Schule länger als andere zu besuchen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt also verbessern wollen und somit dem Allgemeinwohl und dem Staat, auch auf längerer Hinsicht dient, besonders benachteiligt. Schade!
Was sagen Sie dazu?
Antwort von Ulla Schmidt
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12.03.2008
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie fast alle Länder der Welt kommt auch das deutsche Gesundheitssystem nicht umhin, Patientinnen und Patienten mittels begrenzter Zuzahlungen an Behandlungskosten zu beteiligen. Im Übrigen schon sehr, sehr lange. Schon vor der ersten bedeutenden Gesundheitsreform 1977, die insbesondere Zuzahlungserweiterungen auf Arznei-, Verbands- und Heilmittel beinhaltete, mussten beispielsweise für Arzneimittelrezepte Zuzahlungen geleistet werden.

Vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht nur sehr umfassende Leistungen anbieten, sondern diese im Falle einer Erkrankung auch völlig unbegrenzt finanzieren, ist die bestehende, sozial begrenzte finanzielle Eigenbeteiligung vertretbar und geboten. Geboten auch deshalb, weil die Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge gewährleistet wird, die die allermeisten Versicherten und deren Arbeitgeber verpflichtend leisten.

Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Erwachsene Zuzahlungen für verschiedene Leistungen zahlen. Zugleich soll jedoch niemand durch Zuzahlungen finanziell überlastet werden. Daher müssen gesetzliche Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze, die die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. - wie in Ihrem Fall - der Familie berücksichtigt, geleistet werden.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen. Sobald ein familienversicherter Familienangehöriger (Ehegatte, volljähriges Kind) schwerwiegend chronisch krank ist, gilt für alle Familienmitglieder die maximale Belastungsgrenze von einem Prozent.

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze ist das jährliche Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen zusammenzurechnen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 Euro) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.410 Euro).

Unser soziales Krankenversicherungssystem zeichnet sich auch an weiteren Stellen durch dezidiert familienpolitische Leistungen aus:

So sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist.

Speziell die beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung) ist ein Herzstück der sozialen Krankenversicherung. Beitragsfrei mitversichert sind der Ehegatte oder der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner und die Kinder eines Mitglieds. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder. Wenn Kinder nicht erwerbstätig sind, endet für sie die Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres. Sie endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für den entsprechenden Zeitraum.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In diesen Fällen erstatten die Kassen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Rezept.

Zuletzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten viele Krankenkassen Zuzahlungsermäßigungen oder auch Befreiungen anbieten, wenn Versicherte sich in Behandlungsprogramme einschreiben, Hausarzttarife wählen oder auf bestimmte, gleichwertige Arzneimittel zurückgreifen. Insofern hat der Einzelne durch sein Verhalten auch Einfluss auf zu leistende Zuzahlungen. Ich empfehle Ihnen daher, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden und zu erfragen, welche Möglichkeiten sie anbietet.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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