Ulla Schmidt (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin für Gesundheit
Wahlkreis
Aachen
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Seit 2004 haben wir im § 305b des SGB V festgelegt, dass die Krankenkassen in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und in gebotener Ausführlichkeit über die Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft ablegen müssen. Dazu gehören ausdrücklich die von Ihnen genannten Verwaltungsausgaben.


Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
23.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Gesetzliche Grundlage:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich
begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.


Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten der Gesetzlichen Krankenkassen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulla Schmidt
2Empfehlungen
19.06.2009
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen ein Thema an, das mir sehr sehr wichtig ist. Gerade weil wir wollen, dass die Versorgung Schwerstkranker endlich flächendeckend in Deutschland verbessert wird, haben wir den Krankenkassen mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 den gesetzlichen Auftrag zugewiesen, eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) sicherzustellen. Eine adäquate Schmerztherapie ist dabei Teil der Gesamtleistung.

Der Anspruch der Versicherten auf diese neue Leistung besteht auf Grundlage des §37b SGB V seit 1. April 2007. Demnach haben Palliativpatienten mit einem besonderen Versorgungsbedarf einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Das Nähere zum Leistungsanspruch und zur Leistungsausgestaltung bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien, die am 12. März 2008 in Kraft getreten sind. Die Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringer sind von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt und im Juli 2008 veröffentlicht worden.

Damit sind alle rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen für Verträge der Krankenkassen zur Erbringung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung bereits seit längerer Zeit gegeben.

Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für Vertragsabschlüsse zu SAPV seit Mitte 2008 vorliegen, gibt es bisher leider kaum entsprechende Vertragsabschlüsse. Erst seit kurzer Zeit kommt endlich Bewegung in die Vertragslandschaft – nachdem mein Ministerium und die Gesundheitspolitiker aller Parteien auf die Krankenkassen erheblichen Handlungsdruck ausgeübt haben.

Da es auch aus meiner Sicht völlig inakzeptabel ist, dass die Umsetzung dermaßen verzögert wird, stehe ich mit den Verantwortlichen seit Monaten im Kontakt und dränge auf eine rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Auch der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, der Krankenkassen und Leistungserbringerverbände im Januar 2009 zu einer Anhörung über die Umsetzung der SAPV geladen hatte, wirkt entsprechend auf die Verantwortlichen ein.

Aufgrund des politischen Drucks haben die Krankenkassen zugesagt, alle Anstrengungen zu unternehmen, um möglichst zeitnah in der Fläche Verträge zur SAPV abzuschließen. Dabei streben die Krankenkassen einheitliche – möglichst auch kassenartenübergreifende – Lösungen an.

Es ist für mich ein ganz besonderes Anliegen, dass sterbende und schwerstkranke Menschen möglichst wenig erleiden müssen und in Würde sterben können. Deshalb werde ich sehr genau beobachten, dass die Beteiligten ihre Zusagen zügig umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Sicherheit
25.05.2009
Von:

Hallo Frau Schmidt,

Zur Zeit wird ja heftig über eine mögliche Sperrung von Webseiten geredet um Kinderpornographie zu sperren. Wie man dem Netz sehr gut entnehmen kann, ist die hier angedachte Möglichkeit der DNS Sperren imho nicht optimal.

Ein Ausblenden der Seiten für Deutsche Staatsbürger führt meiner Meinung zu keinerlei Besserung für die Kinder. Vor allem können alle aus dem Ausland immer noch ungehindert auf diese Webseiten zugreifen, sodass diese Sperre eigentlich nur eine Farce ist.
Ein Abschalten dieser Server (welche bekanntermaßen zum größten Teil in den USA und in der EU gehostet sind, wäre hier viel effektiver).

Wieso wird nicht stattdessen die Resourcen der Polizei weiter ausgebaut, sodass diese mit den schon bestehenden Gesetzen Kinderpornographie bekämpfen können?
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Streitthema?
In der Hoffnung, dass sie und die SPD wählbar bleiben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Gesundheit
28.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

es ist vorgesehen, daß der Patient selbst entscheiden kann, welche Daten der eKarte er welchem Arzt zur Einsicht freigibt. Ich bin mir ganz sicher, daß früher oder später alle Ärzte ihre Behandlung davon abhängig machen werden, den vollen Zugriff auf alle Daten eines Patienten zu erhalten. Sie werden es entweder damit begründen, daß die Daten zur Vermeidung von Fehlbehandlungen zwingend notwendig wären, oder damit, daß die Philosophie der ganzheitlichen Medizin dies erfordere.

Wir werden sehr bald die Situation haben, daß Ärzte Patienten nicht behandeln, die ihnen nicht ihre ganze Krankeitsgeschichte offenbaren. Die Ärzte werden sich bei der Weigerung, bestimmte Daten preiszugeben, auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis berufen und dem Patienten nahelegen, sich doch bitte einen anderen Arzt zu suchen. Im Gesetz mag dann noch stehen, daß der Patient Herr über seine Daten sei, die Realität wird jedoch eine andere sein.

Meine Frage:

Halten Sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch für gegeben, wenn die Lebenswirklichkeit dem Patienten nur noch die Wahl läßt, entweder alle Daten preiszugeben oder auf eine ärztliche Behandlung zu verzichten?

Ich möchte nicht von Ihnen wissen, ob Sie meine Befürftungen für berechtigt halten, sondern nur, ob Sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch für gegeben halten, sollte sich meine Prognose bewarheiten. Und das wird sie. Bitte verwässern Sie mein Anliegen nicht, indem Sie ausweichend Antworten oder meine Befürchtung als unbegründet abtun. Am besten antworten Sie schlicht mit Ja oder Nein.

Daß ich ein strikter Gegner zentralisierter Gesundheitsdaten bin, brauche ich Ihnen nicht zu sagen, es gibt noch andere gute Gründe, die dagegen sprechen, jedoch leider ignoriert werden. In meinem sozialen Umfeld kenne ich keinen einzigen Menschen, der die eKarte gutheißt. Vielleicht verraten Sie mir vielleicht noch, warum die Politik sich nicht um den Willen des Volkes schert?

mfg
Antwort von Ulla Schmidt
1Empfehlung
19.06.2009
Ulla Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Befürchtungen sind verständlich, aber ich bleibe dabei, für mich unbegründet. Sie unterstellen dem Arzt, dass er sich – sobald die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommt – anders als bisher verhält. Will ein Arzt optimal behandeln, braucht er auch heute schon die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Patienten/der Patientin und damit alle behandlungsrelevanten Informationen. Deshalb:

Ja, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich erhalten, denn auf Ihre sensiblen Gesundheitsdaten dürfen und können nur Sie und jene Personen zugreifen, die Sie hierzu ausdrücklich autorisieren.

Für mich ist Datensicherheit ein sehr hohes Gut. Auch deswegen war von Anfang an der Datenschutzbeauftragte an den Planungen zur elektronischen Gesundheitskarte beteiligt.

Apropos "Wille des Volkes": Alle bisherigen Umfragen zur elektronischen Gesundheitskarte zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Vorteile für die Verbesserung der medizinischen Versorgung sieht und die Einführung der Karte begrüßt (70 Prozent lt. Forsa-Umfrage Frühjahr 2008). In den Testregionen liegt die Zustimmung sogar bei rund 87 Prozent (Februar 2009).

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
29.05.2009
Von:
Max

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wieso gibt es in Deutschland keine unabhängige Forschung zur Verwendung von Arzneimittel? Wieso ist dies in Deutschland eine Sache der Pharmaindustrie?

"Fünf Prozent der Summe, die die Pharmaindustrie in Italien für ihr Marketing ausgibt, muss sie jedes Jahr an den Fonds überweisen, damit unabhängige Forschung finanzieren werden kann.
Italien macht also vor, wie man die Industrie wirklich in die Pflicht nehmen könnte. Anders in Deutschland: In Ihrem Hause setzt man auf das Prinzip Hoffnung.
Es kann nicht sein das in Deutschland Krebsmedikamente für ein Jahr (Kosten von über 42.000 Euro) verursachen.
Vielen Patienten könnten schwere Nebenwirkungen mancher Therapien erspart bleiben, wenn die Dosierung oder die Dauer der Behandlung verringert würden. Das legen jedenfalls Studien aus dem Ausland nahe. (ARD Kontraste)
Doch warum gibt es solche Studien nicht bei uns?

Ist es nicht so, das Sie gegen die Pharmalobby nichts unternehmen, weil Sie eine Marionette dieser sind.?
Kann es auch sein das Sie nach der Bundestagswahl zur Pharmaindustrie wechseln und Sie deshalb nichts unternehmen?


Mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Ulla Schmidt
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22.07.2009
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

klinische Prüfungen werden in Deutschland zu ca. 80% von pharmazeutischen Unternehmen und zu ca. 20 % von nicht-industriellen Sponsoren (z. B. in Universitätsklinken) betrieben. Pharmazeutische Unternehmen verfolgen dabei in der Regel das Ziel, mit geeigneten Ergebnissen klinischer Studien Arzneimittelzulassungen zu erhalten, um so wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Dagegen beanspruchen
nicht-industrielle Sponsoren für sich, Ziele unabhängig von kommerziellen Interessen zu verfolgen, beispielsweise bei der Optimierung bestehender Therapieschemata oder dem Vergleich von (neuen) Arzneimitteltherapien, die bislang nicht gegeneinander untersucht wurden.

Als freiwilliges Instrument wäre ein Fonds, in den die pharmazeutische Industrie einen Teil ihres Werbeetats zur Finanzierung unabhängiger, nicht-industrieller klinischer Studien einbezahlt, grundsätzlich begrüßenswert. Die Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung hierzu liefe allerdings auf eine nichtsteuerliche Sonderabgabe hinaus. Dies wäre in Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch.

Nicht-industrielle Sponsoren klinischer Prüfungen können jedoch Zuwendungen zur Finanzierung ihrer Projekte beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), aus EU-Mitteln (Forschungsrahmenprogramm) oder bei Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Deutschen Krebshilfe oder anderen Forschungsstiftungen erhalten. Insofern werden in Deutschland bereits seit Jahren von der Industrie unabhängige Forschungsmaßnahmen finanziell gefördert.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.05.2009
Von:
und

Meine Ehefrau und ich haben jeweils über 16 und 12 Jahre für eine Direktlebensversicherung einbezahlt.

Nun muß jeder von uns ca. 5.300,- € an Krankenkassen-Beiträgen nachzahlen. Obwohl dies nicht Vertragsbestandteil unserer Verträge war. Über die Gesetzesänderung sind wir informiert und wissen wie entschieden wurde.

Das ist ein Betrug am Bürger, der feiwillig für sein Alter vorgesorgt hat!

Aber

Wo bleibt denn der Bestandschutz?????
Wir fühlen das so ungemein ungerecht. In unseren Augen ist das wie Diebstahl.
Unser Vertrauen in den Staat und in die Demokratie ist gänzlich verloren.

Es verbleibt mit freundlichem Gruß,
und

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