Ulla Schmidt (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Ulla Schmidt
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Gesundheit
Wohnort
-
Wahlkreis
Aachen
Ergebnis
29,9%
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) In Deutschland sind die Kliniker und auch die Pathologen sensibilisiert und achten auf das Auftreten von Krankheitsanzeichen, bei denen es sich um vCJK handeln könnte. Angesichts dieser erhöhten Aufmerksamkeit sind die Fachleute zuversichtlich, dass ein etwaiger vCJK-Fall der erforderlichen Untersuchung zugeführt und identifiziert würde. In diesem Fall würde das zuständige Nationale Referenzzentrum in Göttingen bzw. (...)
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Frage zum Thema Gesundheit
13.08.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Schmidt.

Ihr Artikel vom 13.08.2009 in der Welt - Online.

Schweinegrippe
Schmidt und Kassen beenden Impfkosten-Streit

13. August 2009, 12:16 Uhr

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich mit den Krankenkassen über die Finanzierung der Schweinegrippe-Impfung geeinigt. Die Schutzimpfung für 50 Prozent der Bevölkerung werde von den Kassen bezahlt, sagte Schmidt in Berlin. Die Kassenbeiträge sollen nicht steigen.
Bundesregierung und Kassen haben sich auf die Kostenverteilung für die geplante Impfkampagne gegen die Schweinegrippe verständigt. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte am Donnerstag nach einem Spitzentreffen mit den Kassen in Berlin, diese trügen die Kosten für die Maßnahme bis zur Impfung von maximal der Hälfte der Bevölkerung.
Umfrage
Sollte es Bedarf für zusätzliche Impfungen geben, trügen Bund und Länder ab dieser Marke die Kosten. Notfalls müsse ein Teil der Impfkosten aus Steuermitteln bereitgestellt werden, um Zusatzbelastungen für die Bürger zu vermeiden. Schmidt bezifferte die Kosten für die Impfung von 50 Prozent der Bevölkerung auf etwa eine Milliarde Euro.

Sie sagen,notfalls müsse ein Teil der Impfkosten aus Steuermitteln bereitgestellt werden, um Zusatzbelastungen für die Bürger zu vermeiden.

Fr.Schmidt, ich habe dazu mal eine Frage:
Woher kommen denn die Steuermittel ? die fallen nicht vom Himmel,oder ? also wird doch der Steuerzahler wieder zusätzlich zur Kasse gebeten ?

Über eine qualifizierte Antwort von Ihnen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulla Schmidt
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21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

eine geteilte Finanzierung von Gesundheitsausgaben ist nichts neues. So werden zwar die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung vorrangig über Krankenkassenbeiträge der Gesetzlich Versicherten getragen; daneben werden aber zur Abgeltung sogenannter versicherungsfremder Leistungen den Krankenkassen seit einigen Jahren Bundeszuschüsse aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt.

Bei der sog. "Schweinegrippe" handelt es sich um eine weltweite Epidemie (Pandemie), für die die Weltgesundheitsorganisation am 11. Juni 2009 die Warnphase 6 ausgerufen hat. Derzeit zeigen die Erkrankungen an der Neuen Influenza A(H1/N1) einen eher milden Verlauf. Aufgrund der Erfahrungen mit vorangegangenen Pandemien kann eine Verschärfung der Lage jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deshalb müssen wir uns zum Schutz unserer Bürgerinnen und bürger so vorbereiten, dass wir für alle Situationen gut gerüstet sind. Es handelt sich folglich um eine außergewöhnliche Situation, die auch außergewöhnliche Maßnahmen erfordert - auch im Hinblick auf die Beantwortung der Finanzierungsfragen, um die Gesetzlichen Krankenkassen finanziell nicht zu überfordern.

Mit den Kassen habe ich eine Einigung erreicht: Die Kassen bezahlen zunächst alle Impfungen ihrer Versicherten. Wir haben zugesagt, aus Steuermitteln die Kosten zu erstatten, wenn sich mehr als 50 Prozent der gesetzlich Versicherten impfen lassen. Sollten dies der Fall sein, wird der Staat (Bund und Länder) die darüber hinausgehenden Kosten anteilig refinanzieren. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mehrbelastung durch die vorgesehenen Impfungen für die gesetzliche Krankenversicherung und damit für die Beitragszahler finanziell verkraftbar ist. Aus diesem Grund wird es also keine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge der Versicherten geben. Insgesamt ging und geht es darum, die Belastung der Sozialkassen zu begrenzen. Dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eventuell entstehende Mehrkosten mittragen, gehört für mich zum Selbstverständnis der solidarischen Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
14.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich arbeite in einem Handwerksbetrieb. Öffentliche Aufträge erhalten wir generell nur nach Beteiligung an einer Ausschreibung mit entsprechenden niedrigstem Preisangebot.
Ist die Herstellung des Impfstoffes gegen die Schweinegrippe von der Bundesregierung ausgeschrieben worden ? Wenn nein, warum werden in der BRD unterschiedliche Regelungen fabriziert?


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Frage zum Thema Gesundheit
20.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Aus GB kamen am 19.8.09 News wie solche:

Coroners block tests to monitor vCJD spread

Z.B: TIMESONLINE:

Zitat:

Professor John Collinge, a leading expert on variant Creutzfeldt-Jakob Disease (vCJD), warned that systematic testing was vital to find out whether many people were "silently infected” with the potentially fatal condition.

So far 164 people are confirmed to have died of the disease but scientists say that there is no accurate indication of how many people may be carrying it.

Zitat Ende
aus: www.timesonline.co.uk

Ein befreundete Familie wohnte jahrelang während der kritischten BSE-Phase in GB. Ich bin besorgt darüber, aber nicht nur deshalb, denn ich kenne auch die Zahlen, welche Fr. Pasch (Frage vom 10.8.09 an Sie) hier veröffentlicht hat.

Zitat:

lt. einer Studie von Forschern des "Institut national de la santé et de la recherche médicale" (INSERM) gab es zwischen 1980 und 2000 alleine in Frankreich ca. 301.200 BSE-infizierte Rinder, von denen ca. 47.000 in die menschliche Nahrungskette gelangt sein sollen

Zitat Ende

Ich gehe davon aus, dass für D ähnliche Verhältnisse vorlagen.

?:

Gibt es Hinweise, dass auch hier in D vCJK-Fälle unerkannt bzw nach momentanen Stand nicht exakt diagnostizierbar vorhanden sind?

In der Bayerischen BSE-Risikoanalyse (Quelle: home.hetnet.nl/~2mad.cow/2004/may04/risikobayern.pdf ) meint man ab S. 154 ab 1.10.3.3 wg. der Verbesserung der Autopsiezahlen:

"Außerdem wird überlegt, die Medien anzusprechen. Hierbei wird an Fachmedien, hochwertige Wissenschaftsmagazine oder wissenschaftliche TV Sendungen gedacht, um in diesem Rahmen seriöse Information zu diesem sensiblen Thema an eine breite Öffentlichkeit zu bringen. Alle Aktionen zur Verbesserung der Autopsiezahlen von Seiten der Neuropathologie werden ohne die Unterstützung durch die Legislative und Exekutive von ephemerer Bedeutung sein.

Wie beweist man die vCJK-Freiheit?

MfG

H.
Antwort von Ulla Schmidt
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22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. In Deutschland sind die Kliniker und auch die Pathologen sensibilisiert und achten auf das Auftreten von Krankheitsanzeichen, bei denen es sich um vCJK handeln könnte. Angesichts dieser erhöhten Aufmerksamkeit sind die Fachleute zuversichtlich, dass ein etwaiger vCJK-Fall der erforderlichen Untersuchung zugeführt und identifiziert würde. In diesem Fall würde das zuständige Nationale Referenzzentrum in Göttingen bzw. München benachrichtigt, das dann Rücksprache mit den Klinikern oder den Patienten hält. Es werden dann auch entsprechende Labortests bzw. Untersuchungen durch die Pathologie durchgeführt. Man kann naturgemäß eine vCJK-Freiheit nicht beweisen. Bei klinischem Verdacht oder nach einem Todesfall sind effiziente Systeme im Nationalen Referenzzentrum etabliert, die einen vCJK-Ausschluss oder eine Bestätigung ermöglichen. Es gibt also keine Probleme mit der Diagnostik. Man kann somit sicherstellen, dass etwaige Fälle, die natürlich auch in Deutschland auftreten können, frühzeitig erkannt werden. Bisher hatte sich aber noch nie ein derartiger Verdacht bestätigt.


Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
20.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich habe mir von meinem behandelnden Zahnarzt eine Heil- und Kostenplan erstellen lassen und es kam heraus, dass ich über 350 € selbst zu tragen hätte - das zur Vorgeschichte.

Aufgrund dieser hohen Summe habe ich mich entschlossen, Preisvergleiche bei anderen Zahnärzten einzuholen - dies erweißt sich als ziemlich schwierig. Laut Sächs. Landeszahnärztekammer ist die Patientenakte nicht mein persönlicher Besitz, obwohl ich diese durch Kassenbeträge bezahlt habe, inkl. Röntgenbilder. Es besteht zwar die Möglichkeit diese durch den derzeit behandelnden Zahnarzt anfordern zulassen, aber eine Kontrollmöglichkeit meinerseits ist nicht möglich. Warum sind meine Aufzeichnungen über meine Zähne nicht mein Eigentum, obwohl diese Arbeit durch meine Kassenbeiträge bereits bezahlt worden sind? Wie soll eine Zahnärztin im europäischen Ausland mich ordentlich behandeln, wenn Sie meine Vorgeschichte nicht kennt - nach dem Motto sie kann sie ja anfordern?

Aufgrund der Tatsache, dass die Krankenkassen durch solche Praktiken, doppelt und dreifach zahnärztliche Leistungen zahlen muss, wundert es mich nicht, dass das Geld am Ende nicht reicht. Der Besitz eines Röntgenpasses hilft mir nicht wirklich, wenn der Arzt von einem anderen Arzt für seine, von mir bezahlten Arbeit(Aktenanlage), ein Entgelt für die Herausgabe der Patientenaktie + Röntgenbilder verlangt. Wenn ich mir eine Kopie meiner Patientenakte einfordere kostet dies mich ebenfalls wieder Geld.

Bitte nennen Sie mir Frau Ministerin die Paragraphen im SGB, in welcher der Besitz der Patientenakte + Röntgenbilder geregelt ist. Um wirklich ein transparentes Gesundheitssystem zu ermöglichen, sollte der Patient auch die Möglichkeit haben mehrer Angebote einholen zu können - im In - u. Ausland. Wenn der neue Zahnarzt einen wurzelbehandelten Zahn erst wieder aufbohren muß, damit er Gewißheit hat, dann wird die Zahnsubstanz immer geringer und meine Mehrbelastung steigt dementsprechend.

MfG
Antwort von Ulla Schmidt
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22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Selbstverständlich haben Sie als Patient das Recht, die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen einzusehen. Auf eigene Kosten können Sie auch Kopien oder Ausdrucke von den Unterlagen fertigen. Ihr Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie EKG-Untersuchungen, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (Angaben über verordneten Arzneimittel, OP-Berichte, Arztbriefe etc.). Ihr Zahnarzt muss Ihnen also die Einsichtnahme in Ihre Patientenakte gewähren. Sollte er dies weiterhin verweigern, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.


Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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Frage zum Thema Gesundheit
24.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wir sind eine Familien bestehend aus 1 Mann (100 % berufstätig), 1 Frau (91 % berufs-tätig), 1 Kind (Studentin mit Bafög-Anspruch) sowie noch 1 Kind (über 18, Schüler, besucht ein Gymnasium) und pflichtversichert. Sämtliche Personen sind Brillenträger; die Jüngeren tragen Einstärken-Gläser; die Älteren Gleitsichtgläser. Dies bedeutet für uns, dass sämtliche Brillengläser und -gestelle von uns bezahlt werden müssen.

Werden Sie, sollten Sie als SPD-Gesundheitsministerin, in den neuen Bundestag einziehen, die Krankenkassen wieder dazu verpflichten, Zuschüsse zu den Brillengestellen und -gläsern zu leisten? Oder bleibt es dabei, dass keine Leistungen der Krankenkassen hierzu zu erwarten sind, obwohl es ja in der Regel niemand selbst verschuldet hat, wenn seine Augen sich verschlechtern.

Gleichzeitig möchte ich wissen, ob es in Ihrer evtl. zukünftigen Amtszeit auch einen Ausschluss der Krankenkassenleistungen bei Herz- und Kreislauferkrankungen für fettleibige Menschen geben wird, da diese Personen durch ihre Ernährung selbst Einfluss auf ihre Krankheit haben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulla Schmidt
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22.09.2009
Sehr geehrte Frau Anders,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Erwachsene Versicherte haben nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung einen Anspruch auf Sehhilfen /Brillen. Anspruch besteht außerdem auf therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen und Augenerkrankungen. Soweit ein Anspruch besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die erforderlichen Sehhilfen in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, maximal bis zur Höhe der jeweils geltenden Festbeträge. Diese Regelung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt und war ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen, um einen Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden.

Ich halte nichts davon, in der GKV das Verschuldensprinzip einzuführen. Stattdessen setze ich vor allem im Bereich der Herz-Kreislauferkrankungen auf Aufklärung und Prävention. Auch in der nächsten Legislaturperiode wird sich die SPD für ein Präventionsgesetz stark machen, das bislang zweimal von der Union in Bundestag und Bundesrat blockiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt
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