Sehr geehrter Herr

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dass die Opfer des Amoklaufes sich Gedanken machen, wie solche Dramen künftig vermieden werden könnten, ist nur allzu verständlich, auch, dass sie Forderungen erheben.
Natürlich ist nicht jede Forderung geeignet - das ist dann jeweils in der politischen Diskussion zu bewerten.
Ich denke da beispielsweise an den Vorstoß der Regierungsfraktionen, Paintball verbieten zu wollen. Ich will nicht verheimlichen, dass ich diese Art der Freizeitbeschäftigung reichlich merkwürdig finde, aber bevor man etwas verbietet, muss man schon mehr vorweisen können als nur ein Unbehagen. Ein Paintball-Verbot lehne ich deswegen ab, das wäre reine Symbolpolitik. Mittlerweile sind die Pläne ja wieder vom Tisch.
Anders dagegen beim Waffenrecht.
Meine Fraktionskollegin Petra Pau hat dazu im Bundestag ausgeführt:
"Nun wäre es fahrlässig, den Focus allein auf das Waffenrecht zu rücken. Es wäre aber auch fahrlässig, das Waffenrecht auszublenden."
Damit will ich sagen: Natürlich ist es mit einer Verschärfung des Waffenrechtes nicht getan. Man muss sich Gedanken machen über Prävention, und damit meine ich nicht Taschenkontrollen an den Schultoren, sondern sozialarbeiterische Begleitung bzw. "Früherkennung" von Problemfällen, Verminderung des sozialen Drucks auf Schülerinnen und Schüler, Investitionen in der Jugendarbeit usw.
Andererseits will DIE LINKE aber auch nicht darüber hinwegsehen, dass der Vater des Amokläufers von Winnenden seine Waffe nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechend aufbewahrt hat. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, im Regelfall ein Aufbewahrungsverbot für Schusswaffen in Privathaushalten und die Aufbewahrung in gesicherten Behältnissen beispielsweise in den Schützenvereinen. Das würde dafür Sorge tragen, dass die Waffen nicht in die falschen Hände kommen.
Um direkt auf Ihre Fragen einzugehen:
Ich fasse Ihre Punkte 1 und 2 zusammen: Den praktischen Wert der Regierungspläne beurteile ich sehr skeptisch. Es wird wohl dabei bleiben, dass vielleicht alle paar Jahre mal jemand nachsehen kommt. Was das nützen soll, ist mir schleierhaft.
Jedoch: Sollten unangemeldete Kontrollen tatsächlich intensiviert werden, würde dies unweigerlich in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen. Ich würde es ganz klar ablehnen, wenn alle paar Tage ein Kontrolleur vor der Tür stünde, um nachzusehen, ob die Waffen tatsächlich sicher verschlossen im Schrank stehen und nicht etwa eine unterm Bett liegt. Und ich wollte das auch nicht, weil es schlichtweg unzumutbar wäre. Auch wenn die Waffenbesitzer die Kontrolleure nicht in die Wohnung lassen müssen - welche reale Alternative hätten sie denn, wollen sie nicht ihren Waffenschein riskieren?
Deswegen sind diese Pläne aus meiner Sicht unrealistisch und aus grundrechtlichen Erwägungen heraus fragwürdig. Sie zeigen allerdings den unter der Großen Koalition insgesamt vorherrschenden Trend, elementare Grundrechte einzuschränken.
3. Die veröffentliche Meinung ist fast nie identisch mit der "tatsächlichen" öffentlichen Meinung. Das ist ja schon daran zu merken, dass in der Regel eine kleine Schicht professioneller "Meinungsmacher" in der Presse zitiert wird. Die Eigentumsverhältnisse bei den großen Medien erleichtern es nicht unbedingt, die Positionen der breiten Masse einzubinden.
Andererseits kann ich Ihnen versichern, dass gerade Sportschützen und Jäger gut organisiert sind und zumindest gegenüber Bundestagsabgeordneten unübersehbar von ihrem Recht der Meinungsäußerung Gebrauch machen. Das ist völlig legitim, und ich würde mich freuen, wenn sich auch die Gruppe der (legal) Waffenbesitzenden an der Diskussion beteiligt, welche Lehren aus dem Amoklauf von Winnenden zu ziehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Jelpke, MdB