Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulla Jelpke
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Friseurin, Kontoristin, Buchhändlerin, Diplom-Soziologin, Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Journalistin
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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(...) So konnte bisher ein fragiler status quo aufrechterhalten werden.
Die georgische Regierung hat all diese Bemühungen zum Scheitern gebracht, als sie ihre Armee in Südossetien einmarschieren ließ. Sie hat dabei nicht nur unschuldige Zivilistinnen und Zivilisten getötet, sondern auch eine militärische Reaktion Russlands provoziert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.01.2009
Von:

Einen schönen guten Tag,

Da mal wieder das Thema NPD Verbot durch die Presse geht hätte ich eine Frage.

Warum soll versucht werden die NPD über den Artikel 21. Abs.2 zu verbieten?

Wäre der Artikel 139 GG. Die zur ”Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Besser dazu geeignet?

Vor allem Wenn man dazu das Potsdamer Abkommen: Artikel 3 (III). Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle
nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen. Verwenden würde?

So braucht man nicht mal ein Verbot, so müsste diese "Partei" wie auch andere Strukturen "DVU", "Freie Kameradschaften" sofort aufgelöst werden.

Mit solidarischen Grüßen
Antwort von Ulla Jelpke
11Empfehlungen
12.01.2009
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

Artikel 139 Grundgesetz (GG) führt unmissverständlich aus, dass alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Vorschriften weiterhin gültig sind. Dieser Artikel wurde 1949 auf Druck der Alliierten als grundsätzliche Lehre aus den Erfahrungen mit dem Hitler-Faschismus ins GG aufgenommen. Zu den durch Artikel 139GG geschützten Vorschriften zählt insbesondere das Verbot jeglicher Nazi-Organisationen und -Propaganda. Nach einer antifaschistischen Lesart des Grundgesetzes, die ich bevorzuge, müsste die NPD tatsächlich laut Artikel 139 GG aufgelöst werden. Durch einen jahrzehntelangen Kampf reaktionärer Juristen - zu nennen sind insbesondere der 1993 verstorbene Jura-Professor, Grundgesetz-Kommentator und Nationalzeitungsautor Theodor Maunz und sein Schüler, der spätere Bundespräsident Roman Herzog - gegen den Art. 139 GG befürwortet die herrschende juristische Lehre heute eine enge Auslegung des Artikels, die besagt, dass Art. 139 GG mit Abschluss der Entnazifizierung in funktionaler wie auch in allgemeiner Hinsicht obsolet geworden sei.

Auch wenn ich diese Umdeutung des Art. 139 GG für einen gefährlichen Trugschluss halte, sehe ich mehr Chancen für ein NPD-Verbot über den juristisch allgemein akzeptierten Artikel 21 Abs. 2. Letztendlich ist die Frage eines NPD-Verbots aber abhängig vom politischen Kräfteverhältnis in der Bundesrepublik. Da sind wir alle gefordert.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Internationales
15.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

wegen Ihrer Antwort vom 25.11.2008 habe ich ein paar Fragen an Sie: Erkennen Sie das Existenzrecht Israels an? Wenn Sie es kritisieren, dass Israel sich als jüdischen Staat sieht, warum kritisieren Sie nicht den Iran, in dem im Gegensatz zum Staat Israel religiöses Recht = staatliches Recht ist? Unter welchen Umständen befürworten Sie eine Zweistaatenlösung?
Antwort von Ulla Jelpke
31Empfehlungen
19.01.2009
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

ich bin weder in der Position, das Existenzrecht eines Staates anzuerkennen, noch es zu bestreiten. Das ist nicht die Aufgabe einer Abgeordneten sondern von Regierungen.

Ich lehne den zionistischen Staat aufgrund seiner Apartheids-Strukturen gegenüber den über eine Million arabischen Israelis sowie den Bewohnern der besetzten Gebiete, seiner Siedlerpolitik, seiner Besatzungspolitik und seiner kriegerischen Überfälle gegen Nachbarstaaten ab. Dies bedeutet keineswegs, dass ich das Recht der jüdischen bzw. hebräisch-sprechenden Bevölkerung Israels bestreite, dort zu leben. Ich habe auch das südafrikanische Apartheidsregime bekämpft, ohne damit der weißen Bevölkerung Südafrikas das Lebensrecht in Südafrika zu bestreiten. Wogegen ich mich wende, sind Privilegien für eine ethnisch oder religiös definierte Bevölkerungsgruppe zu Lasten anderer.

Wenn heute die Mehrheit der Palästinenser eine Zwei-Staaten-Lösung akzeptiert und Israel durch den Abbau der Siedlungen und Checkpoints auf der Westbank, den Abriss der Trennmauer, der Anerkennung der Grenzen von 1967 inklusive Ostjerusalems als Hauptstadt eine souveränen palästinensischen Staates und einem Ende der israelischen Blockade Gazas und der Westbank die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Zweistaatenlösung schafft, würde ich dies als einen Schritt vorwärts begrüßen.

Für eine dauerhafte Lösung entscheidend ist in meinen Augen die Herstellung völliger rechtlicher Gleichstellung aller heute in Israel/Palästina lebender Menschen mit gleichem Zugang zur Infrastruktur und lebensnotwendigen Ressourcen wie Wasser. Dabei gilt es auch das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge zu wahren. Ob nach der Herstellung dieser rechtliche Gleichheit die Zukunft der Bewohner Israels und Palästinas in einem gemeinsamen Staat oder in zwei Staaten liegt, muss der Entscheidung der Betroffenen überlassen bleiben.

Selbstverständlich kritisiere ich die islamische Republik im Iran als eine theokratische Diktatur. Daher unterstütze ich aktiv diejenigen Kräfte im Iran, die wie die Arbeiterbewegung, die Frauen- und Studierendenbewegung für eine Demokratisierung des Iran eintreten. Äußere Einmischung etwa durch einen Krieg oder Wirtschaftssanktionen zur Herbeiführung eines Regimewechsels lehne ich allerdings strikt ab.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

"wahrscheinlich gibt es keinen Gott - also hör auf, Dir Sorgen zu machen und genieße das Leben". Dieser Spruch prangt seit Beginn des Jahres auf Hunderten britischer Busse.
Auch die Spanische Union der Atheisten verkündet dies auf Bussen in Barcelona.
In Genua werden Busse ab Februar verkünden: "Die schlechte Nachricht ist, daß es Gott nicht gibt. Die gute Nachricht ist, daß wir ihn nicht brauchen".

In England reichte eine christliche Gruppe Beschwerde beim Werberat ein: Für die Nicht-Existenz Gottes gebe es keine Beweise.

Auszug aus Lübecker Nachrichten vom 25.1.09.

Muß man davon ausgehen, daß in Deutschland solche Buskampagnen verhindert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulla Jelpke
5Empfehlungen
02.02.2009
Ulla Jelpke
Sehr geehrte Frau ,

auf Proteste religiöser Gruppierungen würde eine solche Kampagne höchstwahrscheinlich auch in Deutschland stoßen. Und es gibt die Erfahrung, dass sowohl staatliche wie auch private Verkehrsbetriebe Werbung bei umstrittenen Themen in der Regel ablehnen. Diese Erfahrung musste gerade erst wieder die Tageszeitung junge Welt in Berlin machen, als ihr im Gegensatz zu den Vorjahren verweigert wurde, in U-Bahnhöfen Anzeigen für die alljährliche Rosa-Luxemburg-Konferenz zu schalten.

Mit so einer Form der Zensur müsste die religionskritische Kampagne wohl auch rechnen.

Um eine Verunglimpfung oder Beleidigung gläubiger Menschen handelt es sich bei dieser Kampagne aber definitiv nicht. Und dies wäre meiner Meinung nach der einzige legitime Grund, solche Slogans abzulehnen.

Sollte so eine Kampagne auch in Deutschland geplant sein und auf den zu erwartenden Widerstand stoßen, werde ich mich gerne öffentlich dafür stark machen, dass auch hier entsprechende Sprüche auf öffentlichen Verkehrsmitteln die Menschen zum Nachdenken anregen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Sicherheit
04.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

jedes Jahr wieder lassen Sie sich von der Bundesregierung eine Übersicht der öffentlich stattfindenden Gelöbnisse der Bundeswehr erstellen.
Dazu nutzen Sie das Instrument der "Kleinen Anfrage".

Können Sie mir eine einfache Frage bitte ehrlich beantworten: Wozu dient das?

In diesem Zusammenhang frage ich Sie auch, wie Sie die Leistung der Soldaten der Bundeswehr, insbesondere in den Auslandseinsätzen im Kosovo und in Afghanistan, bewerten. Schätzen Sie es, dass diese Männer und Frauen ihre Gesundheit und ihr Leben für deutsche Interessen und die Durchsetzung der Menschenrechte aufs Spiel setzen?

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Ulla Jelpke
11Empfehlungen
09.02.2009
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

öffentlich zelebrierte Gelöbnisse interpretiere ich als eine Form, den öffentlichen Raum zu militarisieren.
Das verwechseln Sie bitte nicht mit einer Missachtung von Soldaten, die ihrem Diensteid treu bleiben wollen.
Ich schätze es außerordentlich, dass Soldaten wie etwa Florian Pfaff oder Jürgen Rose sich weigern, an rechtswidrigen Einsätzen teilzuhaben bzw. diese zu unterstützen.
Aber was die Bundeswehr beispielsweise in Afghanistan macht, hat mit der Abwehr eines feindlichen Angriffes nichts zu tun. Der Krieg in Afghanistan, die deutsche Beihilfe zum Irak-Krieg der "Koalition der Willigen" usw. - das geht am Auftrag des Grundgesetzes komplett vorbei, das ist mit dem Friedensgebot nicht zu vereinbaren. Das Weißbuch der Bundeswehr setzt dem Militär die Aufgabe, ohne geographische Begrenzung jederzeit interventions-, sprich angriffsfähig zu sein. Vor ziemlich genau zehn Jahren hat die Bundeswehr den ersten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg geführt, gegen Jugoslawien, ohne UN-Mandat, begleitet von einer ungeheuren Propaganda, die behauptete, in Jugoslawien gelte es, ein "zweites Auschwitz" zu verhindern, der damalige Verteidigungsminister Scharping (SPD) stellte in der Öffentlichkeit einen sog. "Hufeisenplan" vor, der die genozidale Absicht der jugoslawischen Regierung beweisen sollte.
Später stellte sich heraus, dass das alles bewusste Fehlinformationen waren, von ihrer Qualität kaum unterscheidbar von der Behauptung der USA, der Irak habe Massenvernichtungswaffen. Die Behauptung, Angriffskriege dienten den Menschenrechten, gehört zum Komplex der Kriegslügen.

Die Soldaten der Bundeswehr sind nicht diejenigen, die solche Einsätze beschließen, aber es steht ihnen frei, sich unter Berufung auf die Rechtslage und ihr Gewissen zu verweigern oder gleich den Dienst zu quittieren. Es ist bedauerlich, wenn sie auf die offiziellen Rechtfertigungsklauseln hereinfallen und sich am Töten und Sterben in der Welt beteiligen.

Keinesfalls finde ich es angemessen, wenn sich eine Truppe, die erklärtermaßen weltweit "interventionsfähig" sein will, selbst feiert, wie etwa bei öffentlichen Gelöbnissen.

Die Kleinen Anfragen dienen dazu, eine Übersicht zu erhalten, inwieweit derlei Militärrituale zunehmen. Das bisherige Ergebnis: Die Zahl verharrt auf hohem - viel zu hohem - Niveau.

Außerdem möchte ich Antifa- und Friedensgruppen die Möglichkeit geben, frühzeitig zu erfahren, wenn sich das Militär in ihren jeweiligen Regionen zum öffentlichen Aufmarsch bereitmacht. Denn: Wenn diese Bundeswehr in die Öffentlichkeit geht, dann verdient sie auch öffentlichen Protest!

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Jelpke
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Frage zum Thema Internationales
04.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Jelpke,

gehört es Ihrer Meinung zum legitimen "Widerstand" gegen die "amerikanische Besatzungsmacht" im Irak, wenn man junge Mädchen für Selbstmordattentate rekrutiert, indem man sie vergewaltigt und dann von einer "mütterlichen Freundin" dahingehend beraten läßt, dass sie ihre "Ehre" doch durch einen Selbstmordanschlag wieder herstellen könnten?

Oder stimmt das alles gar nicht und ist nur aus dem Pentagon gesteuerte Propaganda?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Ulla Jelpke
16Empfehlungen
10.02.2009
Ulla Jelpke
Sehr geehrter Herr ,

Sie scheinen sich ja gut über die Lage im Irak auszukennen. Vielleicht können Sie mir dann verraten, wer dieser in ihrer Mail genannte "man" ist, der junge Mädchen vergewaltigt und dann für Selbstmordattentate rekrutiert? Und vielleicht können Sie mir dann auch erklären, ob die vielen Männer, die die Mehrzahl der Selbstmordattentäter stellen, auch auf diese Weise für Attentate gewonnen wurden? Ich frage Sie auch, ob es Ihrer Meinung nach zur legitimen Kriegsführung der USA und ihrer Verbündeten gehört, ganze Familien auszulöschen? Denn eine solche Kriegsführung der Besatzer ist es, die die Menschen mehrheitlich dazu bringt, in den Widerstand einzutreten. Ob der von Ihnen geschilderte Fall vorgekommen ist, kann ich nicht beurteile. Ich weiß nur, dass die mit den USA verbündeten islamischen Parteien im Irakischen Parlament die islamische Scharia in das Familienrecht integriert haben und die Situation der Frauen so weit schlechter ist, als vor der US-Invasion. Wenn heute Vergewaltigung nicht als ein Verbrechen am Leben und der Gesundheit einer Frau gilt, sondern vor allem als "Entehrung" ihres Mannes oder ihrer Verwandten, hat dies auch damit zu tun. Eine solche Feudalmoral ist selbstverständlich zu verurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Jelpke
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