Torsten Staffeldt (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Torsten Staffeldt
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
07.02.1963
Berufliche Qualifikation
Diplom-Maschinenbauingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen I
Ergebnis
7,4%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Da ich diese selber gegründet und viel Zeit und Energie in den Aufbau gesteckt habe, wollte ich diese als Abgeordneter nicht aufgeben. Ich verstehe mich an erster Stelle immer noch als Unternehmer, der Politik betreibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
03.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staffeldt,


ich habe neulich gelesen, dass ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro brutto im Monat verdient. Dazu kommen Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und diverse Nebeneinkünfte.


Ziemlich viel Geld, wie ich finde, obwohl man immer wieder liest, dass es nur ein Bruchteil von dem ist, was Sie in der freien Wirtschaft verdienen könnten.


Um mir ein besseres Bild darüber zu machen, ob Ihr Verdienst auch gerechtfertigt ist, möchte ich einmal freundlich nachfragen, was Sie dafür tun. Vielleicht ganz anschaulich indem Sie mir sagen, wie hoch Ihr Stundenlohn in etwa ist.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Torsten Staffeldt
2Empfehlungen
10.02.2011
Torsten Staffeldt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen hiermit anschaulich und ausführlich beantworten möchte. Als Bundestagsabgeordneter verbringe ich etwa 22 Wochen im Jahr in Berlin. In diesen sogenannten Sitzungswochen besteht Anwesenheitspflicht. Die Tage in Berlin werden von Arbeits- und Plenarsitzungen, Besprechungen, Büroarbeit und Informationsgesprächen bestimmt. Ich komme dabei auf eine Wochenarbeitszeit von etwa 60 Stunden, wobei manche Arbeitstage vielfach länger als 12 Stunden dauern. Donnerstags wird diese Zahl regelmäßig überschritten, da das Plenum bis tief in die Nacht hinein tagt, oft bis gegen Mitternacht.

Für meine Arbeit in Bremen kann ich die gleiche Stundenanzahl ansetzen. Bürgergespräche, Büroarbeit, Firmenbesuche und die Vorbereitung der nächsten Sitzungswoche füllen auch hier die Tage aus. Manchmal müssen auch am Wochenende Termine wahrgenommen werden.

Ich komme daher auf eine Arbeitszeit von etwa 240 Stunden im Monat. Dafür erhalte ich eine Aufwandsentschädigung (kein Gehalt) in Höhe von 7.668 EUR brutto. Mein Stundenlohn beträgt rund 32 Euro. Die Verantwortung, die man als Abgeordneter hat, und der damit verbundene Arbeitsaufwand stehen meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zu der gezahlten Aufwandsentschädigung.

Zuzüglich zu der Aufwandsentschädigung bekomme ich eine Pauschale, die u.a. für die Ausstattung meines Wahlkreisbüros in Bremen, Reisekosten und den Unterhalt meiner Wohnung in Berlin verwendet wird. Weitere "Nebeneinkünfte" beziehe ich nicht, wenn man davon absieht, dass ich nebenbei immer noch meine eigene Firma als selbständiger Unternehmer führe.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen,

mit freundlichen Grüßen

Torsten Staffeldt
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Frage zum Thema Internationales
25.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staffeldt,

mit großem Interesse habe ich Ihre fachkompetente Äußerung in der NWZ vom 25.2.2011 zum Thema Piratenangriffe vor Ost-Afrika gelesen. Meine Frage ist, warum kann die Bundespolizei-See, die für die innere Sicherheit und somit den Schutz von Schiffen unter deutscher Flagge auf hoher See und im Ausland zuständig ist, diese Aufgabe nicht wahrnehmen?
Die Bundespolizei kann die Piratenabwehr auf Schiffen unter deutscher Flagge, und nur dafür sollten wir Steuergelder aufwenden, personell und mit ihren Einsatzmitteln erfüllen.
Nachdem der Bundesgrenzschutz (BGS) sein Aufgabengebiet erst 1987 in die Nordsee ausgedehnt hat (für welche Aufgaben?) und seine Tätigkeit der Grenzsicherung seit 1990 in der Ostsee einstellen konnte, steht Personal bei der jetzigen Bundespolizei-See ausreichend zur Verfügung. 1989 hat die Bundespolizei sechs neue Boote in Fregattengröße (Länge 65,4 m, Breite 9,2 m, Seitenhöhe 6,3 m, Tiefgang 3,6 m, Höchstgeschwindigkeit 21 Knoten, Baujahr1989) gebaut, die für den Pirateneinsatz gut geeignet sind.
Alternativ könnte die Bundespolizei-See von ihren Aufgaben (grenzpolizeiliche) durch die Länderwasserschutzpolizeien in Nord- und Ostsee entlastet werden, wie dieses bereits erfolgreich in Hamburg und Bremen seit Jahren geschieht.
Sollten auch die großen Boote der Bundespolizei nicht ausreichend sein, könnte eine Kooperation mit der Marine erfolgen, sodass Marinefahrzeuge mit Bundespolizisten bemannt werden.
Für eine bürgerorientierte Aufgabenerfüllung im Rahmen der inneren Sicherheit ist eine Trennung von äußerer und innerer Sicherheit zwingend erforderlich und auch verfassungsrechtlich geboten (Unterschiede Militär und Polizei in Zielen, Motivation, Aus- und Fortbildung, Ausrüstung, Führungsstruktur, berufliches Selbstverständnis). Es darf keine Militarisierung der Gesellschaft durch die Hintertür erfolgen und nicht die Freiheit für die Sicherheit geopfert wird.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
17.03.2011
Von:

Was sind Ihre bisherigen Erfahrungen im Bereich Hochwasserschutz und Deichbau und Katastrophenabwehr ?

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Frage zum Thema Finanzen
05.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staffeld,
Sie antworteten Herrn Franke bezüglich Ihrer Arbeitszeit, Sie hätten eine Wochenarbeitszeit von etwa 120 Stunden.
Ein paar Sätze später erklären Sie, Ihre Arbeitszeit wäre etwa 240 Stunden im Monat. Das wären aber 60 Wochenstunden! Also was denn nun?

Sie sagen: "Die Verantwortung, die man als Abgeordneter hat, und der damit verbundene Arbeitsaufwand stehen Ihrer Meinung nach in keinem Verhältnis zu der gezahlten Aufwandsentschädigung. Welche Verantwortung meinen Sie. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Abgeordneter für Fehlentscheidungen persönlich zur Rechenschaft gezogen wurde.

Weiter sagen Sie, Sie führen Ihre eigene Firma als selbständiger Unternehmer.
Egal , ob Sie nun 120 oder 60 Wochenstunden als Abgeordneter arbeiten, wie finden Sie denn dann noch Zeit Ihre eigene Firma zu führen?
Ihre Rechnung erschließt sich mir überhaupt nicht?
Antwort von Torsten Staffeldt
bisher keineEmpfehlungen
13.05.2011
Torsten Staffeldt
Sehr geehrter Herr ,

ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie auf die 120 Arbeitswochenstunden kommen. In meiner Antwort an Herrn Franke habe ich eine Arbeitszeit von rund 60 Stunden die Woche angegeben. Bei etwa vier Wochen pro Monat komme ich somit auf eine Gesamtzahl von 240 Stunden im Monat.

Sie können sich sicher vorstellen, dass ich bei einem solchen Arbeitspensum weniger Zeit habe, mich um meine Firma zu kümmern. Da ich diese selber gegründet und viel Zeit und Energie in den Aufbau gesteckt habe, wollte ich diese als Abgeordneter nicht aufgeben. Ich verstehe mich an erster Stelle immer noch als Unternehmer, der Politik betreibt.
Vor allem wenn ich in Bremen bin und am Wochenende arbeite ich in meiner Firma. Natürlich ist das nur in dem Maße möglich, wie mir mein Mandat und meine Verpflichtungen und Termine das gestatten. Ich arbeite "gezwungenermaßen" weniger für meine Firma, als noch vor der Bundestagswahl.

Auf Ihre Fragen nach meinem Verantwortungsgefühl möchte ich wie folgt antworten: Das Parlament hat einige schwierige Entscheidungen, z.B. zum Euro-Rettungsschirm oder zu Bundeswehreinsätzen, treffen müssen. Auch in Zukunft werden noch weitreichende Entscheidungen fallen, insbesondere im Hinblick auf die Katastrophe in Japan und die daraus zu ziehenden Konsequenzen für Deutschland. Ich mache mir diese Entscheidungen nicht leicht und bin mir sicher, dass dies den meisten Abgeordneten so geht. Nach sorgfältiger Abwägung

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Staffeldt
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Frage zum Thema Finanzen
11.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staffeldt,

eingedenk der Tatsache, dass über 1/3 der Personalkosten Bremens für Versorgungsbezüge (verkürzt: Pensionen und Beihilfen) ausgegeben werden und die Tendenz in den Jahren bis 2025 dramatisch ansteigt, möchte ich von den Parteien wissen, wie sie zu der deckungsgleichen Übernahme der Änderungen in der gesetzlichen Rente für Beamte steht. Dazu gehören z.B. die Anerkennung von Ausbildungszeiten, ein demografischer Faktor, die Änderung der Bemessungsgrundlage für Pensionen (heute das erzielte Gehalt drei Jahre vor der Pensionierung).
Obschon im Bund ein geringer Teil der Einschnitte der "Rente mit 67" übernommen wurde, ist es doch weiterhin so, dass z.B. Tariferhöhungen für aktive Beamte gleichzeitig auch eine (nur minimal reduzierte) Erhöhung der PENSIONEN mit sich bringt, die die Steigerung der Renten in den letzten Jahren immer überschritten hat.
Ich bitte NICHT die "Rente mit 67" zu diskutieren, sondern nur die unterschiedlichen Regelungen für Beamte zu begründen.
Wie ist die Position Ihrer Partei ?

Ihre Antwort erhoffe ich hier.
Vielen Dank!
Antwort von Torsten Staffeldt
bisher keineEmpfehlungen
11.10.2011
Torsten Staffeldt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Beamtenversorgung. Die FDP-Bundestagsfraktion hält an den selbstständigen Alterssicherungssystemen – der gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen Seite und der Beamtenversorgung auf der anderen Seite – fest. Sie haben sich bewährt und führen meiner Meinung nach nicht zu einer Besserstellung des beamteten Personals. Bei einem Vergleich dieser beiden Gruppen muss das Lebenseinkommen betrachtet werden. Hier ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede.
Bei Beamten sind die Bruttogehälter während der aktiven Dienstzeit im Hinblick auf die spätere Versorgung niedriger bemessen als bei vergleichbaren Beschäftigten. Pensionäre haben, anders als Rentner, keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten, wie sie bei gesetzlich Versicherten üblich sind. Hinzu kommt, dass die Beamtenversorgung noch bis 2040 deutlich höher versteuert wird als Renten.
Die Beamtenpensionen sind von Sparmaßnahmen nicht verschont geblieben, die im Hinblick auf die demographische Entwicklung zur Stabilisierung der Alterssicherungssysteme erforderlich geworden sind. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft die Bezahlung, betrachtet auf das Lebenseinkommen, von Beamten und Angestellten vergleichbar bleibt.
In der Vergangenheit sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auch auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Das gilt beispielsweise für die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder den Nachhaltigkeitsfaktor, der die künftigen Veränderungen im Verhältnis von Versorgungsempfängern zu Beitragszahlern widerspiegelt.
Es war im Übrigen die FDP, die sich in der Vergangenheit für eine Kapitaldeckung der Beamtenversorgung eingesetzt hat. Auf unseren Druck hin sind Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen eingeführt worden. So verzichten Beamte bei jeder Besoldungserhöhung auf 0,2 Prozent, damit die Dienstherren Versorgungsrücklagen bilden können. Bei neu eingestellten Beamten sind Rücklagen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bilden, sodass die späteren Versorgungsausgaben in voller Höhe kapitalgedeckt sein werden.
Ich bin der Meinung, dass die Beschäftigungs- und Bezahlungsbedingungen auch im öffentlichen Dienst weiter attraktiv sein müssen. Nur so ist der Staat in der Lage, qualifiziertes Personal für eine Tätigkeit im öffentlichen Bereich zu gewinnen und zu halten. Der Staat muss bei Erfüllung seiner Aufgaben mit der Wirtschaft mithalten können. Er muss ihr auf Augenhöhe begegnen können. Hiervon profitieren Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, denn ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor. Grundsätzlich sollen Beamte nur bei der Bewältigung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt werden. Dies erfordert jedoch eine unabhängige und adäquate Versorgung der Bürger im Staatsdienst.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort die Position der FDP näher bringen konnte.


Mit freundlichen Grüßen

Torsten Staffeldt
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