Thomas Strobl (CDU)

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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Strobel,

Wie erklären Sie sich den aktuellen Offenbarungseid der Regierungskoalition in Sachen Scheitern des Rauchverbots auf Bundesebene?
Was haben Sie persönlich dazu beigetragen?
Sind Sie für oder gegen den Schutz von Nichtrauchern?

Mit freundlichem Gruß

(Finanzieller Unterstützer Ihrer Wahlkämpfe)
Antwort von Thomas Strobl
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15.12.2006
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Ärger kann ich gut nachvollziehen, und ich muss Ihnen gestehen, dass auch mir die eingetretene Situation nicht verständlich ist. Ich vermag deshalb auch Ihnen kaum zu erklären, warum auf Bundesebene eine Diskussion um ein Rauchverbot im gastronomischen Bereich geführt wurde, obwohl es schon frühzeitig Hinweise aus dem Innenministerium gegeben hat, dass nach der Föderalismusreform nicht der Bund, sondern die Länder für eine entsprechende gesetzliche Regelung zuständig sind. Fachlich war ich weder zuständig noch befasst. Was den inhaltlichen Kern Ihrer Frage betrifft, so sollte das Ziel eines Rauchverbots meiner Auffassung nach darin bestehen, überall dort für mehr Nichtraucherschutz zu sorgen, wo sich Menschen in ihrem Alltag ohne Wahlmöglichkeit aufhalten müssen. Dementsprechend trete auch ich für ein Rauchverbot in Behörden, Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden ein. Hinsichtlich des gastronomischen Bereiches würde ich mir aber wünschen, dass wir uns dort ein Stück persönliche Freiheit bewahren könnten. Denn wird nicht allenthalben bei uns schon ohnehin über zuviel Bürokratie und Reglementierung geklagt? Sicherlich: Niemand soll sich durch seine rauchende Tischnachbarn in einem Restaurant die Freude verderben lassen müssen. Doch sollte meines Erachtens die Frage lauten: Müssen wir die Forderung nach Rücksichtnahme auf den Anderen in einem Gesetz festschreiben, das dem Einzelnen ein einklagbares Recht und dem Ordnungsamt neue Kompetenzen gewährt? Ich denke, dass wir in diesem Fall die persönliche Verantwortung nicht an einen "fernen" Gesetzgeber oder gar das Ordnungsamt übertragen, sondern bei den Menschen belassen sollten. Ich würde mir wünschen, dass wir uns in Deutschland in dieser Frage ein Stück Liberalität bewahren könnten und nicht auf staatlichen Zwang, sondern auf Anstand, Toleranz und Freiwilligkeit setzen. So hat sich beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband verpflichtet, bis 2008 Nichtraucherplätze in 90 Prozent der Gaststätten einzuführen. Im Jahr 2007 sollen die Fortschritte bei der Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung durch das Bundesministerium für Gesundheit überprüft werden. Dieser Weg scheint mir der richtige zu sein. Gemeinsinn, Rücksichtnahme und Toleranz sind in unserer Gesellschaft in dieser und in anderen Fragen gefordert - nicht der stete Ruf nach dem Gesetzgeber.

Mit
freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

laut taz vom 24.3.06 erreicht die Kirchenaustrittsgebühr in Neudenau einen bundesweiten Rekord: 60 Euro!

Wie die Stadt mir mitteilte, wird dieser Betrag auch gefordert, wenn religionsmündige, mittellose Jugendliche aus der Kirche austreten wollen.

Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung wird verletzt,
wenn durch eine nachrangige Gebührensatzung die Wahrnehmung des Rechts auf Kirchenaustritt unmöglich gemacht wird.

Werden Sie den Landrat des Kreises Heilbronn in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde über die gesetzeswidrige Gebührensatzung der Stadt Neudenau informieren und in Abgeordnetenwatch das Ergebnis mitteilen?

Verantwortungsbewußte Eltern werden auf die Taufe verzichten,wenn ihren Kinder andernfalls später Nachteile entstehen.
Unabhängig davon: Wie wichtig ist für Sie die vom Grundgesetz geforderte rechtsstaatliche Ordnung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Strobl
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04.01.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

in Baden-Württemberg können nach Beschluss des Landtages Gemeinden und Landkreise für bestimmte öffentliche Leistungen Gebühren erheben. Die Festsetzung der Höhe der Gebühr, die bei der Amtshandlung eines Standesbeamten im Rahmen eines Kirchenaustrittsverfahrens entrichtet werden muss, fällt damit in die Zuständigkeit des Gemeinderates bzw. des Rates der Stadt. In dem von Ihnen angesprochenen Fall wird daher die Entscheidung nicht in Berlin, sondern in Neudenau getroffen. Gerne möchte ich Ihnen aber den Sachverhalt schildern, wie er sich nach meiner Auffassung darstellt.
Um die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit zu gewährleisten, hat nach dem Gesetz jeder das Recht, aus einer Religionsgemeinschaft mit - wie es im Gesetz heißt - "bürgerlicher Wirkung" auszutreten. Ein Austritt mit "bürgerlicher Wirkung" bedeutet aber, dass der Austritt nicht für die Kirche, sondern allein für den Staat bindend ist. Der Standesbeamte wird deshalb auch nicht im Auftrag der Kirche, sondern im Auftrag des Staates tätig, was oft verwechselt wird. Folglich ist es auch nicht die Kirche, die eine Art "Austrittsgebühr" erhebt, sondern die Gebühr entsteht letztlich aus den Kosten einer Amtshandlung (Aufnahme, Niederschrift, Mitteilung usw.), die freilich nicht nur im Falle des Kirchenaustritts, sondern in vielen Fällen mit einer Verwaltungsgebühr verknüpft ist. Ich glaube nicht, dass die Erhebung einer solchen Gebühr das von Ihnen angesprochene Grundrecht der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses nach Artikel 4 unseres Grundgesetzes einschränkt. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung Neudenau ist bislang der Fall auch noch nicht vorgekommen, dass wegen Zahlungsunfähigkeit eine Bearbeitung nicht erfolgen konnte.
Gerade weil für mich die Bindung des Staates an Gesetz und Verfassung und die Gewaltenteilung von höchstem Wert sind, kann ich als Mitglied des Deutschen Bundestages auch nicht eine von einem Gemeinderat beschlossene Gebührensatzung als "gesetzeswidrig" erklären. Die rechtsstaatliche Verfasstheit der Bundesrepublik gibt Ihnen aber selbstverständlich die Möglichkeit, die Ausgestaltung der Gebührensätze durch die Gemeinde Neudenau gerichtlich prüfen zu lassen. Natürlich können Sie sich in dieser Frage zunächst auch an den Landrat des Landkreises Heilbronn, Herrn Detlef Piepenburg, wenden. Sie erreichen Ihn unter:  poststelle@landratsamt-heilbronn.de .

Mit freundlichem Gruß
Thomas Strobl
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Frage zum Thema Internationales
29.01.2007
Von:
Jan

guten tag,

immer wieder ist von seiten der cdu der begriff "privilegierte partnerschaft" zu hören, wenn es um den eu-beitritt der türkei geht.
alle meine recherchen haben meinen wissensdurst unbefriedigt gelassen. ich kann nirgends finden, was eine "privilegierte partnerschaft" ist.
können sie bitte hier meine unwissenheit schmälern ? können sie mir bitte sagen, wie die eu eine solche vorsieht ? und wo im eu-statut das so geregelt ist ?
wieso hat die cdu nicht das rückgrat, eine voll-mitgliedschaft der türkei deutlcih und unmissverständlich abzulehnen ? so wie das von der cdu vor der letzten bundestagswahl deutlich zu hören war ?
ich danke für eine aussagekräftige antwort.
Antwort von Thomas Strobl
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05.02.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

in der Frage einer EU-Mitgliedschaft der Türkei haben meiner Auffassung nach CDU und CSU und auch ich persönlich es nicht an Eindeutigkeit fehlen lassen. Wir haben diese stets ablehnt und unsere Parteivorsitzende Dr. Angela Merkel hat diese Position auch unter unbequemen Umständen – ich denke beispielsweise an den Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan im Mai oder an den Antrittsbesuch der Bundeskanzlerin im Oktober 2006 – uneingeschränkt vertreten. Ich persönlich habe in einem Beitrag für die Heilbronner Stimme, der dort zum Jahreswechsel erschienen ist, ausdrücklich festgestellt, dass ich einem Beitritt der Türkei zur EU im Deutschen Bundestag nicht zustimmen könnte. Ich blicke mit großen Bedenken auf die finanziellen Kosten einer solchen Erweiterung und auf den Wanderungsprozess, der einsetzen kann, wenn die Türkei in den Genuss der vollen Freizügigkeit gelangt. Er würde auch die Integration der in Deutschland lebenden Türken erschweren. Maßgeblich ist für mich aber in dieser Frage, dass sich die Türkei der politischen Kultur des Westens nicht uneingeschränkt geöffnet hat. Die großen, unser Denken prägenden historischen Entwicklungen, an deren Ende Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat für uns grundlegend geworden sind, hat die Türkei nicht vollzogen. Darüber hinaus wäre meines Erachtens ein EU-Beitritt der Türkei auch das Ende eines Europas, das mehr ist als eine Freihandelszone und das sich auf ein europäisches "Wir-Gefühl", das heißt: ein Bewusstsein von Zusammengehörigkeit und Solidarität stützen kann.

Wer der Ansicht ist, dass die Erweiterung der Grenzen Europas bis an den Euphrat automatisch in mehr Integration umschlagen wird, täuscht sich meiner Auffassung nach. Allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung würde dem kleinasiatischen Großstaat nämlich eine Führungsrolle in der EU zufallen. Seine Bevölkerung wächst und wächst - bis zum Jahr 2025 auf 90, bis 2050 auf mehr als 100 Millionen. Im Falle eines Beitritts bedeutet dies, dass die Türkei die größte Gruppe im EU-Parlament stellt und ihr im Ministerrat größtes Gewicht zukommt. Es ist naiv zu glauben, dass eine solche Präsenz nicht dazu benutzt werden wird, um die Interessen des nationalstolzen Landes in allen Bereichen durchzusetzen. Das Argument der Befürworter eines Beitritts lautet zumeist, dass es nur derart möglich sei, den Modernisierungsprozess der Türkei zu stabilisieren; das Land sich anderenfalls gar in bitterer Enttäuschung von Europa abwenden werde. Ich vermag nicht zu erkennen, warum eine demokratische Modernisierung nicht auch mittels einer "Privilegierten Partnerschaft" erreicht werden kann.

Die "Privilegierte Partnerschaft" ist dabei keine im Gemeinschaftsrecht verankerte und damit gleichsam rechtlich institutionalisierte Einrichtung, insofern kann ich nicht auf ein EU-Statut verweisen. Sie ist vielmehr ein Oberbegriff für eine Reihe von Maßnahmen, mit der die Union den wichtigen Handels- und Nato-Partner Türkei unterhalb der Schwelle der Mitgliedschaft aber oberhalb der Stufe der Assoziationsabkommen, die die EU beispielsweise auch mit Ländern wie Israel oder Ägypten geschlossen hat, dauerhaft an Europa binden möchte. Auch hier haben CDU und CSU die Maßnahmen, die sie im Blick haben, im Einzelnen klar benannt. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von der Erweiterung der bereits heute bestehenden Zollunion zu einer alle Gütergruppen umfassenden Freihandelszone, die mittelfristig auch auf Kapitalgüter ausgedehnt werden könnte, über eine Aufstockung der EU-Hilfsprogramme insbesondere im Bereich der Agrar- und Umweltpolitik bis hin zu einer verstärkten Kooperation in der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Damit würde kein Wolkenkuckucksheim gebaut, sondern den Menschen in der Türkei hier und heute geholfen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Übrigen auch auf der Homepage der CDU Deutschland unter www.cdu.de, wenn Sie diese Internetseite mit dem Begriff "Privilegierte Partnerschaft" durchsuchen.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2007
Von:

1.) Zu Ihrer Pressemitteilung vom 2.2.07 stellen wir Bürger fest, dass nicht das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Abgeordneten Bernd Scheelen wegen Untreue in einem besonders schweren Fall einen groben Fehlgriff darstellt, sondern die ständige und extrem großzügige "Selbstbedienung" der Abgeordneten zu Lasten und zum Schaden der Bürger, die strafrechtlichen Vergehen von Abgeordneten und ihre Arroganz, die sich für uns Bürger auch in Ihrer vorgenannten Pressemitteilung äußert.
2.) Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 06 zwei öffentliche Petitionen zur
a) Bekämpfung der Korruption,
b) Demokratisierung des Petitionswesens beim Bundestag
nicht angenommen.
Die beiden Petitionen können unter kuechenkabinett.org nachgelesen werden.
3.) Jährlicher Schaden in Deutschland aufgrund von Korruption: 50 Milliarden Euro.
4.) Der Bundestag hat das UN-Abkommen zur Bekämpfung von Korruption im Gegensatz zu Frankreich und ca. 40 weiteren Staaten bisher nicht ratifziert.

5.) Im Juli 06 hat der Unterzeichner alle Fraktionen des Bundestages und den Geschäftsordnungsausschuß, dem Sie vorsitzen, mehrfach angeschrieben und entsprechende Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Deutschland gefordert (unter kuechenkabinett.org nachzulesen). Praktisch hat bis heute niemand darauf reagiert.

6.) Es ist noch nie ein Abgeordneter gemäß § 108 e StGB wegen Bestechung verurteilt worden. Dieser Zustand mit der völlig unzureichenden Gesetzesfassung des § 108 e StGB soll nach dem Willen der deutschen Abgeordneten entgegen den UN-Forderungen weiter bestehen bleiben.

7.) Wie zerrüttet das Verhältnis der Deutschen zur Politik geworden ist, können Sie z.B. in der am 27.12.06 veröffentlichten Forsa Umfrage nachlesen: danach glauben 82 % der Deutschen, dass die Politiker auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht nehmen.

Sehen Sie immer noch keinen dringenden Handlungsbedarf für die Abgeordneten und nur "grobe Fehlgriffe" der Staatsanwaltschaft.
Antwort von Thomas Strobl
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12.02.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

im Falle des Abgeordneten Bernd Scheelen geht es entgegen Ihrer Annahme nicht darum, einen Akt der "Selbstbedienung" oder gar Korruption zu decken, sondern darum, dass der von der Staatsanwaltschaft Köln vorgetragene Sachverhalt den für die Prüfung der Immunität zuständigen Ausschuss nicht vom Vorliegen eines ausreichenden Tatverdachts hat überzeugen können. In diesem Fall ist es die aus Artikel 46 des Grundgesetzes abgeleitete Aufgabe des Ausschusses, den Abgeordneten vor unberechtigter Strafverfolgung und vor Behinderung seiner Mandatsausübung zu schützen. Dementsprechend wurde die Entscheidung sowohl im Ausschuss als auch im Plenum des Deutschen Bundestages von allen Fraktionen getragen und einstimmig getroffen.

Hinsichtlich der von Ihnen im vorigen Jahr beim Bundestag eingereichten Petitionen zur Korruptionsbekämpfung sowie zum Petitionsrecht hat Ihnen der Petitionsausschuss seine Gründe für die Nichtannahme als "öffentliche Petitionen" ausführlich dargelegt. Er hat Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass nicht öffentliche Petitionen, und das heißt ausschließlich: Petitionen, die nicht vom Deutschen Bundestag in das Internet eingestellt werden, ebenso sorgfältig bearbeitet werden wie öffentliche, sodass Ihnen aus der Ablehnung als "öffentlicher Petition" kein Nachteil entstanden ist. Im Übrigen haben Sie die Schreiben des Petitionsausschusses inzwischen in Ihrer Eingabe bei "abgeordnetenwatch" veröffentlicht, sodass ich auf die näheren Einzelheiten hier nicht noch einmal eingehen muss. Die von Ihnen dann im Juli 2006 unter anderem auch an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gerichteten Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung sind von dem nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für Eingaben zuständigen Petitionsausschuss in den oben genannten Verfahren bereits behandelt worden. Ich habe jedoch zusätzlich die Obleute des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung von Ihrem Anliegen unterrichtet.

Das von Ihnen angesprochene UN-Übereinkommen gegen Korruption ist Grundlage für kommende Gesetze in diesem Bereich. Dabei wird es darum gehen, das deutsche Recht diesen Vorgaben anzupassen und bei der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung einige Besonderheiten, wie z. B. die Schwierigkeiten bei der exakten Umgrenzung des Pflichtenkreises von Abgeordneten, genau zu prüfen. Wir werden diese Prüfung mit aller Sorgfalt vornehmen.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
08.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strobel,

in Sachen Energieproblematik schrieb ich an die Bundeskanzlerin. Eine Antwort habe ich nicht erwartet, zumindest aber eine Eingangsbestätigung meines Briefes. Aber auch da: Fehlanzeige.
Haben es die "Großkopfeten in diesem Lande nicht mehr nötig, wenigstens den Eingang eines Briefes zu bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
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08.02.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

ganz herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Dass Ihr Brief bislang noch keine Antwort erfahren hat, ist sicherlich nicht einer Geringschätzung oder gar Missachtung Ihrer Person geschuldet. Sehr, sehr viele Menschen in unserem Land wenden sich mit Ihren Gedanken und Ideen, Hoffnungen, Ängsten und persönlichen Anliegen direkt an die Bundeskanzlerin und deshalb mag sich manche Antwort verzögern. Aus Ihrer Anfrage geht leider nicht hervor, wann Sie sich an Frau Dr. Merkel gewandt haben. Wenn Sie mir aber Ihr Schreiben in Kopie senden möchten, werde ich mich gerne in Ihrer Angelegenheit an das Kanzleramt wenden und mich nach dem Verbleib Ihrer Eingabe erkundigen. Meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage unter: www.thomas-strobl.de

Mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Strobl
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Ihre Frage an Thomas Strobl
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