Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Strobl
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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(...) Ob der Tod der Spitzenkandidatin einer Partei – wie der der von Ihnen erwähnten Frau Benazir Bhutto – einen solchen wichtigen Grund darstellt, obliegt der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,
in der "Heilbronner Stimme" wurden Sie und und andere Abgeordnete zu Ihrem Simmverhalten, die Diätenerhöhung betreffend, befragt. Unter anderem wird die Erhöhung dabei mit der geplanten Absenkung der Alterseinkünfte der Parlamentarier begründet. Meine Frage: Wurden eigentlich die bereits durchgeführten Absenkungen bei Pensionären irgendwann einmal auch auf die Abgeordnetenpensionen angewandt oder wird die Diätenerhöhung jetzt mit Absenkungen bei den Alterseinkünften begründet, die andere Berufsgruppen schon lange hinter sich haben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Strobl
8Empfehlungen
12.11.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Die Anpassung der Diäten wird nicht mit der gleichzeitigen Absenkung der Altersentschädigung begründet. Nach dem Grundgesetz (Art. 48 Abs. 3) haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine "angemessene" Entschädigung. Diese soll die Unabhängigkeit der parlamentarischen Arbeit sichern. Die Höhe der Entschädigung – so hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Diätenurteil aus dem Jahr 1975 ausgeführt – muss vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Amtes, der mit ihm verbundenen Verantwortung und auch Belastung sowie der Gewährleistung der unabhängigen Ausübung des Mandates festgesetzt werden.

Der Frage der "Angemessenheit" der Diäten sind im Laufe der letzten Jahrzehnte eine ganz Reihe von Gremien und Kommissionen nachgegangen, die auch aus Nichtparlamentariern bestanden. Sie sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Bezüge eines Bundestagsabgeordneten, dessen Wahlkreis durchschnittlich rund 250.000, in meinem Fall knapp 300.000 Einwohner, umfasst, an den Bezügen von Bürgermeistern kleinerer Kommunen orientieren können. Als vergleichbar wurde auch die Besoldung von Richterbeisitzern auf der Bundesebene angesehen.

Gleichwohl wurden diese Vorgaben bis heute nicht erreicht. Schon 1977 – im Jahr des Abgeordnetengesetzes – betrugen die Diäten nur rund 90 Prozent dieses Referenzwertes. In den folgenden Jahren rutschten die Bezüge dann auf 76 Prozent des Einkommens eines Bürgermeisters ab und näherten sich erst nach 1994 unter dem letzten Kabinett Kohl und unter den Kabinetten Schröder dem angestrebten Niveau. Vor dem Hintergrund der damaligen Beschlüsse kann ich deshalb im Übrigen nicht die harsche Kritik nachvollziehen, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen derzeit an dem Vorschlag der großen Koalition üben, der doch im Kern nichts anderes anstrebt als in den vergangenen Jahren schon angestrebt worden ist: die Angleichung der Diäten an die Einkommen von Bürgermeistern kleinerer Kommunen. Die letzte Anpassung der Abgeordnetenbezüge erfolgte im Übrigen zum Januar 2003 und betrug 1,9 Prozent. Auch nach diesem Schritt lagen die Diäten noch unter dem Referenzwert.

Derzeit erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages nun ein monatliches Gehalt namens Diät von 7.009 Euro, das – wie alle anderen Einkommen auch – versteuert werden muss. Darüber hinaus erhalten wir keine Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt). Sicherlich: 7.009 Euro sind – absolut betrachtet – sehr viel Geld. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages verdienen damit mehr als viele ihrer Wähler. Dem stehen eine sehr große Verantwortung und eine sehr große Arbeitsbelastung gegenüber. Es ist eine Arbeit, die letztlich die ganze Person vereinnahmt.

Ich möchte Sie recht herzlich bitten, sehr geehrter Herr , mich nicht falsch zu verstehen. Ich will mich weder über meine Arbeitsbelastung noch über mein Gehalt beklagen. Doch bitte erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen, dass entgegen der gängigen Annahme die Diäten in den letzten Jahrzehnten gegenüber anderen Einkommen nicht überproportional gestiegen, sondern hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben sind. Seit dem Inkrafttreten des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1977 liegt im langjährigen Mittel die durchschnittliche prozentuale Steigerung der Diäten unter der der Beamtenbezüge, der Tarifverdienste im öffentlichen Dienst, der Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft und auch - dies möchte ich insbesondere mit Blick auf Ihre Frage hinzufügen - der Renten. Allerdings ist dieser Umstand weder in den Medien noch im öffentlichen Bewusstsein gegenwärtig.

Angesichts dieser Entwicklung ist meines Erachtens eine Anhebung der Entschädigung möglich und vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung auch vertretbar, – der letzte Tarifabschluss in der Metallindustrie brachte beispielsweise eine Lohnsteigerung von 4,1 Prozent. Wenn nun – nach dem Vorschlag der großen Koalition – die Diäten zum 1. Januar 2008 um 330 Euro und zum 1. Januar 2009 noch einmal um 329 Euro angehoben werden, was einer Steigerung von rund 4,5 Prozent pro Jahr entspräche, so wird man meines Erachtens nicht von einer übermäßigen Erhöhung sprechen können.

Wir erreichen damit letztlich nur den schon 1977 angestrebten Referenzwert und eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch dann erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Nur darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Diätenerhöhung an eine Absenkung der Altersversorgung mit der Folge gekoppelt wird, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3 Prozent zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Vor 1995 betrug sie im Übrigen noch 4 Prozent. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40 Prozent der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Möglicherweise lassen diese Argumente die in Aussicht genommene Anpassung der Diäten in einem anderen Licht erscheinen.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl
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Frage zum Thema Soziales
12.11.2007
Von:

Hallo

mit welchem Recht werden Diäten erhöht??
In den letzten Jahren gab es nur Preissteigerungen. Die Menschen die von Hartz IV leben müssen, kommen oft nicht mal an den Betrag von knapp 700€., und Sie erhöhen sich ihre Diäten ohne Skrupel. Ich schlage vor Sie tun erstmal etwas gegen die Armut und Unmut derer, die mit weniger auskommen müssen. Also für die Hartz IV Empfänger! Es kann nämlich nicht sein, dass es Preissteigerungen von über 20% seid Einführung von Hartz IV gibt und diese Menschen weiterhin mit 347€ auskommen müssen. Naja, Sie haben es ja wenigstens geschafft den Betrag um 2€ dieses Jahr zu erhöhen.
Von diesem Geld muss (soll) man sich gesund ernähren, Stromkosten zahlen (die auch ständig steigen) Kleidung kaufen, Reparaturen an Elektrogeräten (Waschm. etc.) , schuliche Mittel kaufen und und und........ was muten Sie eigentlich diesen Menschen zu? Das geht über die Menschenrechte... dies greift die Würde des Menschen an. Ist das aus Ihrer Sicht menschlich?? Haben Sie den Menschen gegenüber noch ein Gewissen??
Antwort von Thomas Strobl
3Empfehlungen
15.11.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre E-Mail möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. In Sachen "Diätenerhöhung" darf ich auf meine vier vorhergehenden Antworten in diesem Forum verweisen. Ich möchte ferner bemerken, dass es ist nicht richtig, dass die meisten Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Arbeitslosengeld-II bestreiten, mit dem von Ihnen angegebenen Betrag auskommen müssen. Der im öffentlichen Bewusstsein verankerte Glaube, dass das ALG-II lediglich aus dem Regelsatz von 352 Euro monatlich bestünde, ist ein Irrglaube. Zu diesem Regelsatz treten eine Reihe weiterer Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung) hinzu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ermittelt, dass auf diese Weise eine Bedarfsgemeinschaft monatlich im Durchschnitt 818 Euro erhält. Dass dieser Betrag auch wesentlich höher ausfallen kann, zeigt ein Beispiel der Arge Köln. So erhielt dort im Jahr 2006 ein Ehepaar mit zwei Kindern (ursprünglicher Alleinverdiener aus dem Arbeitslosengeld I kommend) als Regelleistung insgesamt 1036 Euro. Hinzu treten ein befristeter Zuschlag von 440 Euro, plus Kosten der Unterkunft und Heizung von 650 Euro, plus Kranken- und Pflegeversicherung von 132,15 Euro, plus Rentenversicherung von 156 Euro. Zieht man das Kindergeld von 308 Euro ab, so führen diese Leistungen zu einem Haushaltsnettoeinkommen ohne Arbeit von 2126 Euro.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, sehr geehrte Frau . Ich behaupte nicht, dass man von ALG-II komfortabel leben könnte. Das ist aber auch nicht der Sinn dieser Zuwendung. ALG-II ist kein "Einkommen", sondern eine Unterstützung, die Menschen während ihrer Arbeitssuche nicht ins Bodenlose fallen lassen soll. ALG-II ist eine existenzsichernde Unterstützung, die von der Gemeinschaft, den Steuerzahlern, erarbeitet werden muss. Der an die Politik gerichtete Vorwurf, sie würde den Regelsatz auf ein menschenunwürdiges Maß festsetzen, ist nicht gerecht. Ich verkenne durchaus nicht die mitunter schwierige Lage von Arbeitslosen. Die Große Koalition tut alles, was möglich und mit Blick auf den Bundeshaushalt verantwortbar ist, um die Lage dieser Menschen erträglich zu machen. Dazu gehört auch, dass die Regelleistung des ALG-II jährlich gemäß der Entwicklung bei den gesetzlichen Renten angehoben wird - zuletzt zum 1. Juli 2007. Außerdem wird der Regelsatz alle fünf Jahre gemäß der allgemeinen Preisentwicklung angehoben.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Strobl
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strobel,
bin selbst CDU Mitglied und seit Jahren Vorsitzender in unserem Ortsverband. Ich stimme den Diskutanten in wesentlichen Teilen insofern zu, dass unsere Vertreter finanziell unabhängig sein müssen und somit auch m.E. an ein Spitzengehalt der freien Wirtschaft angepaßt sein sollen. Dieses kann und sollte umgehend von einer Findungskommision festgelegt und nicht in Eigenfindung mit fadenscheinigen Argumenten auch noch selbst beschlossen werden. Dieses dann mit steigenden Lebenshaltungskosten bzw. eine länger zurückliegende Anpassung zu begründen ist nicht hinnehmbar. Was sollen denn nur die Vielzahl unserer Rentner denken (auch Wähler) die als Handwerker und 40 Jahre Tätigkeit i.M 1200€ netto erhalten , diese im letzten Jahr mit Mühe uind Not 0,6 % und voraussichtlich in 2008 1,2% Rentenerhöhung bekommen. Trifft da der gestiegene Lebenshaltungsindex nicht zu ? Das das mit der Rentenformel zusammenhängt muß nicht gesondert erklärt werden. Wenn diese für die Rentenempfänger nicht mehr passt sollte diese auch in Ihrer Verantwortung verändert werden. Hilfreich und glaubwürdig wäre es, bis zur neutralen Neufestlegung Ihrer Gehälter ,sich an diese Formel zu halten, oder?
Über eine Antwort sowie Argumente zur Begründung an unserer Mitglieder zu der geplanten Abgeordnetenerhöhung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland.
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
15.11.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass das Parlament über seine Ausstattung, und damit auch über die Höhe der Diäten, selbst entscheiden muss. Indem die Diäten durch ein Gesetz und nicht durch eine Kommission festgesetzt werden, soll - so das Bundesverfassungsgericht - für alle Bürgerinnen und Bürger ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren entstehen. Ich weiß, sehr geehrter Herr , dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedauern. Denn erst der Zwang, über die Höhe des eigenen Gehaltes selbst entscheiden zu müssen, trägt uns den Vorwurf der "Selbstbedienung" ein. Eine direkte Koppelung an die Gehälter der Bürgermeister kleinerer Städte oder der Richterbeisitzer würde deshalb von vielen begrüßt, nicht zuletzt da die gegenwärtige Situation dazu geführt hat, dass in den letzten 30 Jahren alle anderen Einkommen und auch die Renten deutlich stärker gestiegen sind als die Diäten. In diesem Forum hatte mich im Übrigen in Zusammenhang mit der Frage der Diäten auch Herr Prosotowitz auf die Entwicklung der Renten angesprochen. Ich möchte Sie deshalb ergänzend auf die Antworten hinweisen, die ich ihm am 6. und 11. September gegeben habe.

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Thomas Strobl
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Frage zum Thema Finanzen
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl, ich bin Justizvollzugsbeamter im mittl. Dienst. Warum hat Ihre Partei im Landtag einer Erhöhung der Bezüge der Beamten abgelehnt obwohl wir seit 2004 keine Anpassung und nur Verschlechterung erfahren haben? Eine Anfrage an Hr. Rüttgers blieb unbeantwortet obwohl er ja in den Medien propagiert das endlich bei der arbeitenden Bevölkerung wieder etwas ankommen muss, ihre Partei aber
Einkommensverbesserung ablehnt. Kommen Sie nicht mit dem Argument es würde keinen finanziellen Spielraum geben! Die Kassenlage ist gut und Ihre Diäten sind ja auch gestiegen und sollen schon wieder geprüft werden? Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
MfG
Antwort von Thomas Strobl
2Empfehlungen
12.11.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail möchte ich Ihnen herzlich danken.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Heilbronn nicht für die CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen sprechen oder Auskunft geben kann. Ich möchte Sie deshalb ganz herzlich bitten, Ihre Frage an die zuständige Kollegin respektive den zuständigen Kollegen aus dem nordrhein-westfälischen Landtag oder aber Ihren Bundestagsabgeordneten zu richten.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

na also! Da sage einer, die grosse Koalition hätte Differenzen! In der üblichen Einigkeit wurde die Erhöhung beschlossen. Klar - ein Abgeordneter muss ja zumindest soviel verdienen wie ein Richter. Wie könnte man sich auch an die Steigerung des Rentenniveaus oder Hartz IV hängen - fs käme ja nichts bei raus. Schön auch, dass Sie immer das Gericht vorschieben! Warum können die Damen und Herren Abgeordnete nicht selbsständig beschliessen, an was sich die Bezüge ausrichten, oder das es eine neutrale Kommission gibt? Es ist doch gar nicht mehr bekannt, dass Sie auch von MEINEN Steuern bezahlt werden. Es werden immer die tollen Losungen ausgegeben vom Aufschwung usw. ich frage mich ernsthaft, in welchem Wolken ein Abgeordneter schwebt. Mit Sicherheit hat der noch nicht von Hartz IV gelebt. Ich bin sehr enttäuscht von den Leuten, die so das Vertrauen der Wähler enttäuschen und auch nicht den Hauch von Gewissen zu haben scheinen...
Frage also abschliessend: Wie wollen Sie einem Wähler erklären, warum er "Sie" überhaupt noch wählen soll (in diesem Fall stehen Sie stellvertretend für Ihre Kollegen)? Wie wollen Sie Bürger zur Wahl animieren? Wie erklären Sie Rentnern die Erhöhung bei deren realen Einkommensverlusten? Warum wird die Diätenerhöhung nicht an das Rentenniveau gekoppelt? Und wenn die Nebeneinkünfte so gering sind - wo kann ich sie als Zahl nachlesen?
Antwort von Thomas Strobl
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21.11.2007
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre neuerliche Zuschrift danke ich Ihnen recht herzlich.

Ich darf auf meine bisherigen Antworten und auf die Einträge der letzten Tage bei Abgeordnetenwatch verweisen. Dort habe ich meine Position bereits umfassend dargestellt. Ergänzen möchte ich noch, dass die Abgeordnetenbezüge in der Tat aus Ihren (und auch aus meinen) Steuern finanziert werden. Umgerechnet kosten die Diäten der Mitglieder des Deutschen Bundestages jeden Einwohner unseres Landes rund 70 Cent pro Jahr. Nach ihrer Erhöhung wohlgemerkt!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl
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