Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Thomas Strobl
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) In meiner letzten Antwort habe ich nicht verschwiegen, dass beim Kindergeld unter Rot-Grün Familien mit einem Kind oder zwei Kindern vergleichsweise stärker gefördert worden sind als größere Familien. Doch auch letztere haben immer noch von der deutlichen Kindergelderhöhung für das erste und zweite Kind profitiert. Aus den mir vorliegenden Zahlen lässt sich errechnen, dass das Kindergeld für Familien mit fünf Kindern in den letzten zehn Jahren noch immer entsprechend der Inflationsrate erhöht worden ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Thomas Strobl
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.07.2009
Von:

Hallo Herr Strobl,

nachdem sie meine Frage vom 19.6. in keinster beantwortet haben, wende ich mich heute in einer ungleich dringlicheren Angelegenheit an sie.
Am 11./12.7. findet im Schuetzenhaus Zell/Backnang) ein Tag der offenen Tuer statt. Oeffentlich wird auf Plakaten mit toetungssimulierenden Taetigkeiten geworben und es werden Leute animiert, im Rahmen der Veranstaltung selbst an diesen Taetigkeiten teilzunehmen.
Da sie ja wiederholt erklaeren, ein absoluter Gegner gewaltverherrlichender Freizeitbeschaeftigung zu sein und vor allem nach dem Amoklauf von Winnenden, ich zitiere sinngemaess, ohne Tabus und Denkverbote nach Moeglichkeiten suchen, eine Wiederholung dieses schrecklichen Verbrechens auszuschliessen, fordere ich sie auf, hier sofort und aktiv einzuschreiten!
Kuerzlich wurdem mehrere LAN-Partys abgesagt (z.B. in Karlsruhe), warum, erschliesst sich mir nicht ganz, denn vor, waehrend oder danach ist meines Wissens noch kein Mensch umgekommen bzw war eine solche Veranstaltung Anlass fuer einen Amoklauf. Eine oeffentliche Zurschaustellung und Praktizierung von toetungsaehnlichen Handlungen mit echten (!) Waffen jedoch ist, in meinen Augen, eine unertraegliche Situation und zeugt von absoluter Unverantwortlichkeit der Veranstalter. Immerhin sind Schuetzenvereine ja oft in Zusammenhang gebracht worden mit spaeteren Amoklaeufern.
Seien sie nicht verantwortlungslos und ergreifen sie Initiative! Es geht immerhin um eine Stadt in ihrem Bundesland, in dem Bundesland, in dem kuerzlich erst eine schreckliche Tat im Zusammenhang mit Waffengewalt geschehen ist! Was unternehmen Sie?

In der Hoffnung, von baldigen Aktionen gegen das Schuetzen"fest" zu hoeren, verbleibe ich mit wachsamen Gruessen
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
15.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

obwohl ich vermute, dass es Ihnen in Wahrheit nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung geht und Sie meine Antwort nicht verstehen wollen, mache ich einen erneuten Versuch einer Erklärung. Wie ich schon in meiner Antwort an Herrn auf dessen Frage vom 05.07.2009 gesagt habe, ist der von Ihnen beiden beklagte Widerspruch in der Behandlung von Ego-Shootern und traditionellem Vereinsschießen mit echten Waffen nur ein scheinbarer.

Der große Unterschied im Gefahrenpotential beider "Hobbys", der eine differenzierte Behandlung, wie ich finde, durchaus rechtfertigt, besteht im Bereich seelischer Abhängigkeit. International führende Wissenschaftler wie Prof. Dr. Gerald Hüther von der Universität Göttingen, Dr. Dave Greenfield vom Center for Internet & Technology Addiction in West Hartford/USA sowie Dr. Kim Hyun-Soo von der Neuropsychiatrischen Klinik "Joy of Life", Seoul/Korea sind sich einig, dass Videospiele süchtig machen und zu Aggressionsstau führen können, der auf Entladung drängt (und zwar je gewalthaltiger das Spiel, desto mehr). Diese Sucht aber, die bei Mitgliedern von Schützenvereinen so nicht existent ist (jedenfalls nicht als Folge ihres Hobbys), ist es, die bei labilen Menschen Kurzschlusshandlungen ermöglicht und Amoktaten auslösen kann.

Deshalb sehen Wissenschaftler eine höhere Gefahr von (virtuellen) "Killerspielen" ausgehen als vom "Blattschießen" mit echten Waffen (besonders wenn die Waffen sicher verwahrt und vor Missbrauch durch Dritte gesichert sind). Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass es schließlich nicht die Waffe ist, die tötet, sondern der Mensch am Abzug, genauer dessen Mentalität. Und "Killermentalitäten" erwarten die zitierten Wissenschaftler eher von suchtmachenden PC-Games als vom biederen Präzisionsschießen im Trachtenanzug in Schützenvereinen. Inwieweit die zitierten Wissenschaftler Recht haben, sollen die von mir geforderten weiteren Untersuchungen zeigen.

Ob man allerdings einen Generalverdacht gegen Ego-Shooter aussprechen kann, dass bereits LAN-Partys für Erwachsene abgesagt werden, ist nicht mein Thema. Ich habe aber auch zu keinem Zeitpunkt Forderungen erhoben, die in diese Richtung gehen. Dass Sie hier einen Zusammenhang herstellen, ist ebenso falsch wie die dumme Unterstellung, ich würde erklären, "ein absoluter Gegner gewaltverherrlichender Freizeitbeschäftigung zu sein". Ich fordere Sie auf, derartige Unwahrheiten zu unterlassen!

Im Übrigen haben wir unlängst den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des Waffenrechts im Deutschen Bundestag verabschiedet, der die Schützenvereine stärker als bisher in die Pflicht nimmt und unter anderem vorsieht, lizenzierte Waffen von Vereinsschützen noch sicherer zu verwahren. Diese von den Schützenvereinen nur ungern gesehene Erschwernis ihrer Waffenhandhabung war auch eine Konsequenz aus Winnenden und beweist, dass wir keineswegs einseitig in unserer Gesetzespraxis sind, wie Sie das andeuten. Wir berücksichtigen sehr wohl auch das Risiko echter Schusswaffen angemessen und ausgewogen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Tourismus
10.07.2009
Von:

Seht geehrter Herr Strobl.

Wollte mal nachfragen, wie Sie sich für die Gastronomie einsetzen. Wir spüren auch die Krise und teilweise sehr heftig.Haben Sie schon weiteren Schritte zur Umsetzung der 7 %, wie inzwischen in Frankreich....... eingeleitet.


Wie stehen Sie dazu???
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
15.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Tourismus.

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass ich mich schon wiederholt für eine Unterstützung der gastronomischen Branche ausgesprochen habe, die unter Wettbewerbsnachteilen in Europa ungerechtfertigt zu leiden hat. Nun gibt es aber einige Umstände, die einer sofortigen Umsetzung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % für das Hotel- und Gaststättengewerbe entgegenstehen. Zum einen verweigert Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) einer solchen Entlastung derzeit strikt die Zustimmung, so dass es vor den Bundestagswahlen keine politische Mehrheit für ein solches Vorhaben mehr gibt. Zum anderen lese ich mit Erstaunen verbandsinterne Bedenken gegen eine einseitige Hilfe für die Gastronomie. So sagte etwa unlängst Martin Wansleben, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT): "Vergünstigungen in einzelnen Branchen [verfestigen] eine zu hohe Steuerlast insgesamt und eine falsche, weil komplizierte und betrugsanfällige Steuerstruktur" (8.7.2009). Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), stimmt dem zu und ergänzt: "Zusätzliche Ausnahmebestimmungen für die Mehrwertsteuer würden den Wettbewerb weiter schwächen, sinnvoller wären niedrigere aber einheitliche Steuersätze. Zudem müssen Dienstleistungen unterschiedslos besteuert werden, unabhängig von welchem Unternehmen sie erbracht werden" (8.7.2009). Insofern scheint mir bei den Wirtschaftsvertretern noch einiges an internem Klärungsbedarf zu bestehen.

Im Übrigen schließe ich mich voll und ganz der Erklärung unseres Regierungsprogramms an, eine generelle Überprüfung der Mehrwertsteuer und ihrer Regelungen sofort nach den Bundestagswahlen in Angriff zu nehmen und einer Gesamtschau zu unterziehen, was hilfreich und machbar ist. Dass bei einer solchen General-Reform "an Haupt und Gliedern" die berechtigten Belange der Gastronomiebranche gebührend berücksichtigt werden, dafür werde ich mich wie angekündigt einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
13.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort ( www.abgeordnetenwatch.de ). Trotzdem sind mir einige Punkte unklar geblieben:

  • Sie sprechen davon, mit der Einführung von Internetsperren Internetnutzer vor dem zufälligen Anwählen von kinderpornographischen Internetseiten schützen zu wollen. Wäre es dann nicht nur logisch, diesen "Schutzmechanismus" auch auf andere illegale Inhalte auszudehnen? Denn auch hier macht sich der Nutzer durch sein Tun strafbar.

  • Selbstverständlich haben Sie Recht, dass nur das BVerfG "Verfassungswidrigkeit" formal feststellen kann. Dennoch halte ich hier das Prinzip der Gewaltenteilung für verletzt: das BKA erstellt die "Sperrlisten" ohne verbindlichen Rahmen durch die Legislative. Das BKA lässt die geführten Seiten ohne richterliche Kontrolle sperren. Wo ist hier die rechtstaatliche Transparenz vorgesehen? In quartalsmäßigen Stichproben durch einen Ausschuss?

  • Zur Wirksamkeit von Internetsperren: Leider konnten Sie keine Quelle explizit benennen. Statt dessen verweisen Sie darauf, dass ihre Wirksamkeit nach zwei Jahren geprüft werden soll. Dazu interessiert mich: sind die Kriterien dazu festgelegt? Was passiert, wenn die Sperren keinen Effekt erzielen? Werden sie abgeschafft - oder doch verschärft/ausgeweitet? Diese Win-win-Situation ist leider ein grundsätzliches Dilemma der Sicherheitspolitik.

  • Zuletzt lese ich mit Verwunderung, dass Sie dem Papier der Bundesregierung zustimmen. Mein Eindruck daraus ist, dass der Bundesregierung zu den wesentlichen Punkten keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Eindruck ausräumen könnten.

Vielen Dank.

Viele Grüße
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
31.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre erneute Anfrage zum Thema "Internetsperren" danke ich Ihnen sehr. Gerne versuche ich auch dieses Mal, Ihnen detailliert Auskunft zu geben.

Ihre Einschätzung, dass es nur logisch wäre, Internetsperren auf andere illegale Inhalte auszudehnen, geht von einem Irrtum bezüglich der Strafrechtslage aus, den ich aufklären muss. Es besteht ein großer juristischer Unterschied zwischen Kinderpornographie und anderen kriminellen Handlungen, die über das Internet laufen. So ist nur im ersteren Bereich nach der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs bereits das bloße Aufsuchen entsprechender Websites strafbar (vgl. BGH 1 StR 430/06 – Beschluss vom 10.10.2006). Auf anderen Gebieten – denken Sie etwa an illegale Tauschbörsen – verstößt man erst durch aktive Downloads gegen das Gesetz, weil dies eindeutigen Vorsatz erkennen lässt. Eine gleichsam "zufällige" Inkriminierung ist hier also nicht zu befürchten. Deswegen erstreckt sich die Forderung nach Stopp-Schildern auch nicht auf diesen Bereich.

Ein weiterer Unterschied zwischen Kinderpornographie und anderen Web-Delikten ist die durchaus substantiell verschiedene Imageschädigung derer, die jeweils in Verdacht geraten. Wer sich z.B. illegal "normale" Mediendateien aus dem Netz besorgt und wegen Urheberrechtsverletzung verfolgt wird (was durchaus heftig ist, da etwa bei Kinofilmen illegales Downloading mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann), der ist dennoch - bei aller Härte des Strafmaßes - im Verurteilungsfalle nicht annähernd so stigmatisiert wie ein User, gegen den wegen Pädophilie-Verdachts ermittelt wird. (Bekanntlich mögen selbst Schwerstverbrecher keine Kinderschänder und lassen sie das im Knast auch spüren). Auch deshalb ist alles zu unternehmen, Menschen nicht unschuldig in den Verdacht kommen zu lassen, Kinderpornographen zu sein. Der beste Weg dazu aber sind die genannten Stopp-Schilder, deren Einführung ich deshalb nach wie vor für richtig, zweckdienlich und angemessen halte.

Was Ihre Frage nach den "Sperrlisten" angeht, kann ich Sie ebenfalls beruhigen. Den Betreibern von Webseiten, die auf solche Sperrlisten geraten, steht jederzeit der Rechtsweg offen. Fühlen sie sich unfair behandelt, können sie juristische Mittel einlegen und das Vorgehen des BKA gerichtlich überprüfen lassen. Insofern ist die "Gewaltenteilung" keineswegs aufgehoben. Sollte der Richter zu dem Ergebnis kommen, dass Seiten tatsächlich fälschlicherweise "gesperrt" wurden, sind überdies explizit Entschädigungen im Rahmen der Staatshaftung fällig. Doch ist ein solcher Fall "fälschlicher" Sperrung extrem unwahrscheinlich, da das BKA von vornherein nur Seiten auf den Index setzt, auf denen bereits einschlägiges Material gefunden wurde, von "Unschuld" im strikten Wortsinne also wohl kaum gesprochen werden kann.

Zur Wirksamkeit der Sperren: Hier will ich noch einmal einräumen, dass eine hundertprozentige Garantie dafür nicht existiert. Deshalb hat das Gesetz ausdrücklich ja auch "Versuchscharakter" mit der Pflicht einer Erfolgskontrolle nach spätestens zwei Jahren. Sollte die Wirkungslosigkeit nach sorgfältiger Evaluierung offenkundig sein, wird das Gesetz nachgebessert, verändert oder kassiert. Hier empfehle ich, einfach abzuwarten.

Die Kriterien, nach denen der Erfolg gemessen wird, ergeben sich übrigens zwingend aus der Aufgabenstellung: Haben kinderpornographische Delikte zu- oder abgenommen, konnten unschuldige Web-User erfolgreich vor dem zufälligen Besuch einschlägiger Seiten bewahrt werden und dadurch von dem Verdacht pädophiler Neigungen frei bleiben, wie beurteilen unabhängige Experten den Erfolg? Das alles, und noch mehr, ist bei der Bilanz zu prüfen und belegt, dass hinter dem Gesetz verantwortungsvolle Politik steckt.

Was Ihren letzten Punkt angeht, will ich gerne versuchen, den von Ihnen beklagten Eindruck auszuräumen, die Bundesregierung habe zu den wesentlichen Punkten keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Am 27. Mai 2009 hatte die FDP-Fraktion eine "kleine" Anfrage zum Thema an die Bundesregierung gestellt (Drs. 16/13245), die aus vierzig Detail-Fragen bestand! Hierauf ist die Bundesregierung schriftlich mit einer zwanzigseitigen Antwort, also sehr ausführlich, eingegangen. Vielfach nannte sie explizite Quellen, die für ein stabiles Erkenntnisfundament sprechen. So heißt es etwa zu Frage 9 "Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie…?", dass der Regierung ein ganzes Bündel ausländischer Untersuchungen vorliegt. Explizit genannt werden der Jahresbericht der Internet Watch Foundation aus dem Jahr 2008, der im Auftrag der G8 erstellte Bericht der britischen National High Tech Crime Unit sowie die fortlaufend seit 1998 geführten Studien des US-amerikanischen "National Center for Missing and Exploited Children". Ähnlich konkrete Angaben zu ausländischen Quellen finden sich in den Antworten zu den Fragen 18, 38 und allen anderen, die sich gezielt nach den Erkenntnissen der Bundesregierung erkundigen. Ihren Eindruck "unzureichenden Faktenwissens" auf Seiten unserer Exekutive kann ich daher nicht nachvollziehen und nur damit erklären, dass regierungsamtlich wiederholt eingeräumt wurde, es lägen keine deutschen Erkenntnisse vor. Dies kann aber auch nicht der Fall sein, da ja der Feldversuch solche Erkenntnisse erst erbringen soll. Sie vorher zu erwarten, hieße Ziel vor Start setzen und ist schlechterdings irreal. Außerdem sind solche "nationalen" Erkenntnisse zunächst auch keineswegs erforderlich zur Handlungsrechtfertigung im Inland, denn: Internet-Kriminalität ist längst global.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

ich weiß dass Sie sich in der Vergangenheit schon mehrmals zum Thema "Killerspiele" geäussert haben, jedoch habe ich trotzdem noch eine weitere Frage.

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich nicht daran glaube, dass die Frage nach der Ursache für Amokläufe an Schulen eine mit einer einfachen Erklärung zu beantworten ist und ich niemandem eine Schuld zuweisen möchte.

Jedoch verwundert es mich doch sehr die Unsachlichkeit, mit der die Debatte im allgemeinen geführt wird und wie offensichtlich mit zweierlei Maß an die Sache herangegangen wird.

Ist es nicht völlig unsachgemäß, dass z.B. eine Lan Party, zu der die Veranstalter grundsätzlich nur über 18-jährige zugelassen haben, auf öffentlichen Druck hin abgesagt werden muss, während am selben Wochenende in der selben Ortschaft ein Schützentunier stattfindet, auf dem auch 14-jährige mit kleinkalibrigen Waffen schießen dürfen ? Quelle: www.computerbase.de

Ein anderes Beispiel ist die Sendung "Hart aber fair", welche bereits am Mittag des Amoklaufs von Winnenden tagesaktuell u.a. den bekannten Spielegegner Pfeiffer in die Sendung geladen hatte, welche mit "Was machen Computer & Internet aus unseren Kindern" untertitelt wurde. Wohlgemerkt, zu einem Zeitpunkt, zu dem weder klar war wieviele Opfer es gab, ob der Täter lebte und ob er je Spiele konsumiert hat. Eine Untersuchung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal angelaufen!

Mir ist klar, dass Sie keinen Einfluss auf die hier gebrachten (und zahlreichen andere) Beispiele haben, jedoch würde mich interessieren, ob sie die Art, mit der diese Diskussion im allgemeinen geführt wird, befürworten. Wie sollen Jugendliche und junge Erwachsene bei so unsachlichen Diskussionen nicht in Politikverdrossenheit geraten, wo sie doch sehen, wie wenig objektiv Politik und Medien reagieren und wie augenscheinlich auf ihrem Rücken auf Stimmenfang gegangen wird ?
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
31.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte".

Erlauben Sie mir, mich kurz zu fassen, da der von Ihnen angesprochene Fragenkomplex in den letzten Wochen schon ausführlich von mir behandelt wurde.

Sie haben meine volle Unterstützung, wenn Sie sich eine Versachlichung der Debatte zum Thema "Killerspiele" wünschen. Das ist auch mein Anliegen. Und Sie dürfen sicher sein, dass ich von meiner Seite aus nie anders als nüchtern argumentativ meine Position vertreten werde. Wenn andere dies anders handhaben, bedauere ich das sehr.

Was nun den wissenschaftlichen Sachstand in der Frage "Wie gefährlich sind Killerspiele wirklich?" angeht, gibt es aktuelle Informationen, die ich Ihnen gerne übermitteln möchte. Dieser Tage fand die erste öffentliche Tagung des Winnenden-Ausschusses im Landtag von Baden-Württemberg statt. Hier kam man zu interessanten Zwischen-Ergebnissen bei der Ursachenforschung. So bestätigten etwa die konsultierten Experten, darunter die renommierte Kriminologin Britta Bannenberg aus Gießen und Sabrina Hoops vom Deutschen Jugendinstitut München, erneut die seit längerem befürchtete Rolle gewalthaltiger PC-Spiele als Suchtmacher und damit als Risiko für die Persönlichkeitsstruktur der Spieler. Nach Meinung der Expertinnen bilden "Killergames" eine durchaus integrale Etappe auf dem Weg vom "bloß" labilen Jugendlichen zum "realen" Amoktäter (vgl. "Berliner Morgenpost" vom 23.07.2009, S.4). Ihnen kommt charakterdeformierendes Potential zu. Das heißt zwar nicht, dass aus Killerspielaktivtäten zwingend reale Gewalthandlungen erwachsen. Die meisten seelisch "gefestigten" Spieler sind gottlob immun gegen ein Überspringen des "Killer"-Verhaltens vom virtuellen ins reale Leben. Dennoch genügt bereits der "übliche" Bodensatz an labilen Jugendlichen, um von Ego Shootern als in deren Fall gefährlichen "psychischen Brandbeschleunigern" sprechen zu können. Diesen Zusammenhang ernst zu nehmen und ergebnisoffen nach Auswegen zu suchen – dazu sind wir alle aufgerufen, auf dass es nicht irgendwann heißt: Winnenden ist überall – und ihr habt nicht reagiert!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
05.08.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Strobl,

wie sehen Sie die von der SPD geforderte Bürgerversicherung?
Ist die CDU ebenfalls für eine grundlegende Änderung der Sozialgesetzgebung, wie von der SPD propagiert oder steht sie ihr ablehnend gegenüber?


Mit freundlichen Grüßen


W-D.
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
18.08.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Soziales". Gerne nehme ich dazu Stellung.

Die Union plant nicht wie die SPD, eine sogenannte Bürgerversicherung einzuführen. Unserer Auffassung nach löst eine solche Versicherung keines der demographischen und strukturellen Probleme des Krankenversicherungssystems und beschränkt sich auf eine Ausweitung des Kreises der Versicherten und der Bemessungsgrundlagen. Das aber ist zu kurz gesprungen und kann nicht funktionieren.

Wir brauchen stattdessen mehr Transparenz und Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, damit die Qualität weiter steigt und die Mittel effizienter eingesetzt werden.

Was den Alternativvorschlag der FDP angeht, alle Krankenversicherungen zu privatisieren, geht dies ebenfalls zu weit, und zwar ins andere Extrem. Wir lehnen beide Radikalvorschläge, sowohl eine Staatsmedizin als auch eine reine Kassenmedizin, als zu einseitig ab. Wir sind stattdessen für die im Prinzip bewährte Kompromiss-Variante einer ausgewogenen Mischung der Krankenversicherungen. Neben den beizubehaltenden Gesetzlichen Krankenversicherungsträgern muss es unseres Erachtens auch Platz für private Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung geben. Wir wollen keine Monopole, keine Ideologie, sondern Wettbewerb. Dieses duale Versicherungssystem wurde nicht zufällig vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und erweist sich als die tragfähigste Ausgangsbasis für die Aufgabe, medizinische Versorgung solidarisch und effizient auch in Zukunft in hohem Maße und in bester Qualität zu sichern (Stichworte: Finanzierbarkeit, Generationengerechtigkeit etc.). Die Union will dabei, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von den bewährten beiden Versicherungssäulen (GKV und PKV) beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen stärker als bisher genutzt und erweitert werden.

Grundsätzlich gilt, dass im Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik die Versorgung der Patienten und die Versicherten stehen. Gerade im Umgang mit Kranken, Älteren und Schwachen zeigt die Gesellschaft ihr soziales Gesicht und ihr Wertefundament. Das Gesundheitswesen hat nach Jahren von z.T. einschneidenden Reformen eine Phase der Konsolidierung verdient. Planbarkeit, Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Dialogbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein müssen die Beratungen und Entscheidungen der kommenden Jahre prägen.

Ich hoffe, Ihre Frage konnte von mir beantwortet werden, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Thomas Strobl
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.