Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Strobl
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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(...) Wir sind eine wehrhafte Demokratie, die aus der Vergangenheit gelernt hat. In den siebziger Jahren hieß es dazu mal anerkennend "Bonn ist nicht Weimar". Damit sollte die Stärke und Stabilität der Bundesrepublik betont und unser Staat abgegrenzt werden von der ersten deutschen Republik von 1919-33, die schwach war und von totalitären Kräften zerrieben wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.Juni 2009 auf meine Frage vom 19. Juni 2009.
Ihre Stellungnahme vom 10. Juni habe ich gelesen, aber sie enthält keine Antwort auf meine Frage.

Daher bitte ich Sie herzlich, mir eine persönliche Antwort auf meine konkrete Frage zukommen zu lassen und keine Massenantwort, die sie an mich und diverse andere Fragesteller versandt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
09.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

recht vielen Dank für Ihre erneute Frage. Ich hatte Sie zuletzt auf meine Antwort vom 10. Juni verwiesen, weil Ihr vorheriger Beitrag, wie die Fragen einiger anderer Bürger auch, von einer falschen Annahme ausging, der Annahme nämlich, ich sei für eine Netzsperre im Internet im Bereich gewalthaltiger Videospiele. Da dies nicht der Fall ist, wie aus meiner Antwort vom 10. Juni deutlich hervorgeht, macht es, wie ich finde, keinen Sinn, auf dieser Basis aufbauende Detail-Fragen zu beantworten. Sie sind hypothetisch und damit letztlich irrelevant. Auf Ihr Anliegen bezogen, heißt das konkret: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob im Falle einer Erweiterung des Zugangserschwerungsgesetzes alle Spiegelserver sowie die Downloadseiten der entsprechenden Linux-Distributionen ebenfalls gesperrt werden, da ich aktuelle Pläne zu einer solchen Erweiterung nicht kenne.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strobel,

ich bin der Meinung, nur Qualifikation und Bildung kann unser Land aus der Krise führen. Wie stehen sie dazu?

Bedenken Sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Europawahl, die CDU verlor gerade bei Menschen mit höherer Schulbildung an Stimmen. Diese Menschen sind doch gerade jetzt wichtig, und der Staat sollte alles dafür tun, Leistungsträger und Wissensträger zu fördern.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

danke sehr für Ihre Frage zum Thema "Bildung und Forschung". Sie sprechen einen wichtigen Punkt an und ich kann mich bei der Antwort kurz fassen: Sie haben völlig Recht.

Qualifikation und Bildung sind tatsächlich enorm wichtige Voraussetzungen für den Wohlstand einer Gesellschaft. In einem an natürlichen Rohstoffen armen Land wie Deutschland sind diese Ressourcen, die man auch Humankapital nennt, geradezu unverzichtbar. Insofern gehört es zu den vornehmsten Bestrebungen meiner Partei, Leistungs- und Wissensträger staatlich zu fördern, die Mehrung von Humankapital nach Kräften zu unterstützen. Unser gesamtes Regierungsprogramm ist darauf ausgerichtet, dass sich Leistung wieder lohnen muss. Denn nichts motiviert Menschen mit Begabungen und vielfältigen Talenten so sehr, wie die Gewissheit, dass das von Ihnen Geleistete fair und ehrlich honoriert wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Thomas Strobl,

Ich bedanke mich zunächst einmal Sehr Herzlich bei ihnen für ihre ehrliche und ihre Freundliche Antwort.

Doch mich beunruhigt eine ganz andere Situation davon wurde bis jetzt nicht nicht gesprochen. und ich finde dieses Thema auch wichtig.

Es geht um die Trittbrettfahrer die aus Spaß einen Amoklauf ankündigen, mittlerweile muss ich mit erschrecken feststellen das es immer mehr Jungendliche gibt die im Netz damit rumprahlen oder sogar auf Bänken an Schulen sowas ankündigen!! erst heute erfuhr ich im Radio:

Amokdrohung? Solinger Humboldt-Gymnasium in Aufregung Farbschmierereien sorgen am Humboldt-Gymnasium in Solingen im Moment für Aufregung. Es geht um eine vermeintliche Amokdrohung, die Telefone der Schule stehen seit Freitag nicht mehr still. Laut Schulleitung haben vor einer Woche unbekannte Jugendliche Hakenkreuze und die Drohung auf eine Bank geschrieben.

Haben sie da ein patentrezept gegen solche Leute vorzugehen? sollte es nicht ein neues gesetz verarbschiedet werden das Bürger die sowas auch nur zum spaß sagen die volle härte des Gesetzes abbekommen?

Mich beunruhigt es ziemlich das solche Drohung zur Mehrheit werden und viele sehen das nur als Spaß an weil sie es cool finden. Wie soll ich mich als Bürger verhalten wenn ich sowas im Internet lese?

gleich der Polizei sowas zu melden oder drüber hinweg sehen, den die meisten sagen immer da Passiert doch eh nicht und ich halte diese Einstellung für sehr fatal und bessorgniss eregend, sollten Schüler nicht in Schule darauf sensibilisiert werden solche aussagen sehr ernst zu nehmen?

Fakt ist das jedesmal wenn sich eine schreckliche tat ereignet sich tausende von diesen Trittbrettfahrer sich tummeln, da werden schulen einfach evakuiert weil einer sowas angekündigt hat... welche Möglichkeiten sollte es nach ihrer Wahl geben gegen sowas vorzugehen.?

Es kann und darft nicht sein das Schüler Angst haben in die Schule zu gehen, durch solche Fehlalarme!

Mit freundlichen Grüßen

lessner
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
09.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage zum Thema "Inneres und Justiz" berührt ein sehr sensibles Thema, das sich durch hohe Komplexität auszeichnet und infolgedessen nicht einfach zu behandeln ist. Gleichwohl will ich versuchen, Ihnen eine Antwort zu geben.

Es ist leider richtig, dass sich nicht nur die Zahl von Amoktaten in den letzten Jahren gehäuft hat. Auch Trittbrettfahreraktionen haben zugenommen. Diese Tendenz ist ebenso bedauerlich wie erschreckend und die Suche nach Abhilfe gehört zu den wichtigen aktuellen Aufgaben der Politik, aber auch der gesamten Gesellschaft.

Wenn Sie mich konkret nach einem Patentrezept fragen, wie man Trittbrettfahreraktionen verhindert, muss ich gestehen, dass ich ein solches nicht habe. Vermutlich kann es auch keines geben, ehe nicht restlos geklärt ist, welche sozialpsychologischen Motive hinter solchen Irrsinnstaten stecken. Einstweilen muss sich das Strafrecht mit seiner konzeptionellen Abschreckungswirkung der Trittbrettfahrer annehmen - im Sinne einer konkreten Sofortmaßnahme. Dabei ist wichtig, dass schnell und unmittelbar gehandelt wird – die Strafe muss auf dem Fuße folgen!

Dies ist sowohl aus spezial- wie aus generalpräventiven Gründen entscheidend: Gerade bei jugendlichen Straftätern ist eine unverzügliche Bestrafung angebracht, damit diese ihre nachhaltige Wirkung entfalten kann. Generalpräventiv ist die schnelle Bestrafung wichtig, um weitere potentielle Trittbrettfahrer abzuschrecken.

Dieser Tage erst verhängte beispielsweise ein Gericht in Baden-Württemberg eine Haftstrafe für einen Jugendlichen, der zwei Tage vor Winnenden an seiner Schule einen Amoklauf angekündigt hat – aus Jux, wie er später kleinlaut einräumte. Mir scheint die Strafe im konkreten Fall angemessen. Sie ist hart genug, um dem Delinquenten sein unverantwortliches Verhalten als groben Fehler deutlich zu machen und ihn für die Zukunft von einer Wiederholung abzuhalten. Gleichzeitig ist die – zur Bewährung ausgesetzte – Strafe nicht unerbittlich, sodass eine wünschenswerte Resozialisierung des Verurteilten nach Ende der Bewährungszeit als wahrscheinlich angesehen werden kann. Inwieweit das Strafmaß allerdings ausreicht, um bei potentiellen anderen Trittbrettfahrern die Lust auf Nachahmung einzudämmen, wird erst die Zukunft erweisen.

Eines kann man aber, glaube ich, jetzt schon sagen. Wir können der Problematik auf Dauer nur Herr werden, wenn wirklich die gesamte Gesellschaft an einem Strang zieht und mithilft, präventive Strategien umzusetzen. Wenn Sie mich deshalb fragen, wie Sie sich persönlich verhalten sollen, wenn Sie Anzeichen einer möglichen Trittbrettfahreraktion (oder gar eines echten Amoklaufs) erkennen, dann ist mein Rat eindeutig: Schweigen Sie nicht, melden Sie Ihre Beobachtungen. Sie müssen unter Umständen gar nicht mal gleich zur Polizei gehen. Aber eine Information an den Klassen- oder Vertrauenslehrer des auffälligen Schülers sollte unbedingt erfolgen. Auch ein Hinweis an die Eltern erscheint mir nicht unangebracht. Dies alles sollte mithelfen, eine geplante Untat zu verhindern, bevor sie Gestalt annimmt.

Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet und Ihre Sorge vor Trittbrettfahrerhandlungen konnte von mir wenigstens etwas verringert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strobel,

Sie haben für das Gesetz zur Einrichtung von Internetsperren gestimmt. Ich habe einige Fragen dazu an Sie:

  • Wie begegnen Sie dem Einwand, dass der vorgelegte Entwurf eine - verfassungswidrige - Aufhebung der Gewaltenteilung vorsieht?

  • Bitte zitieren Sie eine seriöse Quelle, die den Nutzen von Internetsperren wissenschaftlich belegt.

  • Wie beurteilen Sie die Antwort des BMFSFJ auf die kleine Anfrage der FDP zum Thema?

Vielen Dank und Grüße
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
13.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie stellen drei gezielte Fragen, die ich ebenso punktgenau beantworten möchte.
Zunächst aber erlaube ich mir eine Richtigstellung. Sie sprechen einleitend von einem "Gesetz zur Einrichtung von Internetsperren". Ich darf darauf verweisen, dass es ein Gesetz dieses Namens nicht gibt. Sie meinen vermutlich das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", in dem es auch – wenngleich nicht zentral - um die Möglichkeiten einer Sperrung einschlägiger Webseiten geht. Sinn dieser Sperrung ist übrigens Prävention und Schutz – nicht nur von Kindern, sondern auch von erwachsenen Internetbenutzern. Beispielsweise sollen Web-Surfer davor bewahrt werden, sich unnötig dem Risiko einer Strafverfolgung nach § 184 b Strafgesetzbuch auszusetzen, die unter Umständen bereits nach dem "zufälligen" Besuch kinderpornographischer Seiten stattfinden könnte (worauf der Bundesgerichtshof am 10.10.2006 hingewiesen hat – BGH 1 StR 430/06). Nicht also Gängelung mündiger Bürger ist die Absicht, sondern deren Schutz vor unerwarteten juristischen Folgen des eigenen Tuns.

Doch nun zu Ihren konkreten Fragen:

Auf den Einwand, der Gesetzentwurf (inzwischen mit Parlamentsmehrheit beschlossen) sei verfassungswidrig, möchte ich erwidern: Die einzige Instanz, die autoritativ darüber entscheiden kann, was verfassungswidrig ist und was nicht, ist das Bundesverfassungsgericht. Äußerungen von anderer Seite sind reine Mutmaßungen, die zwar zulässig, aber unverbindlich sind. Dazu zählen auch die Ansichten einiger weniger Mitglieder der Opposition, die im Moment eine Organklage beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz angestrengt haben, weil sie bei der Abstimmung ihre Rechte als Parlamentarier verletzt wähnten. Ich bin überzeugt, dass Karlsruhe dieser Klage, deren Substanz ich mit der überwältigenden Mehrheit meiner Kollegen nicht erkennen kann, eine klare Absage erteilen wird.
Was die Frage nach seriösen Quellen für den Nutzen von Internet-Sperren angeht, können solche natürlich nur da existieren, wo bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, also innerhalb Europas in 13 Ländern (darunter Belgien, Finnland, Großbritannien und Italien). Tatsächlich gibt es dort Auswertungen zum Thema Netzsperren, die von der EU gesammelt werden und die einen merklichen Erfolg solcher Filterprogramme belegen. Auf Deutschland bezogen existieren solche Untersuchungen natürlich noch nicht, mangels bisheriger Versuche, Sperrungen bei uns vorzunehmen. Insofern ist das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" auch ein erster Versuch, Erkenntnisse gerade auch in Deutschland zu gewinnen - daher auch die nach zwei Jahren explizit vorgesehene Evaluierung seiner Bestimmungen! Diese Evaluierung wird helfen - ja ermöglicht es überhaupt erst -, eine zuverlässige Gesamtbeurteilung über den Nutzen von Internetsperren im deutschen Hoheitsgebiet vorzunehmen. Deren Ergebnis sollten wir daher nun abwarten.

In Ihrer letzten Frage erkundigen Sie sich nach meiner Meinung zur Antwort des BMFSFJ auf die kleine Anfrage der FDP zum Thema. Auch hier muss ich vorab eine Richtigstellung vornehmen. Die Antwort kam nicht, wie Sie behaupten, aus Frau von der Leyens Ministerium. Sie stammt aus dem Wirtschaftsministerium Freiherr zu Guttenbergs, genauer von dessen Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach. Dies ist auch kein Zufall. Internetkriminalität zählt zu den Außenhandelsverbrechen, deren Bekämpfung zu den Ressortpflichten des Wirtschaftsministeriums gehört. Was nun den Inhalt der Antwort angeht, zu der Sie meine Einschätzung hören wollen, kann ich mich kurz fassen. Ich stimme den Ausführungen Herrn Pfaffenbachs – eines über alle Parteigrenzen hinweg anerkannten Fachmanns, der zwischen 2001 und 2004 wirtschaftspolitischer Berater Bundeskanzler Schröders war - voll zu.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.07.2009
Von:

Schönen guten Tag,

u.a. durch Ihr Engagement zum Thema "Schützenspiele" [1] insbesondere nach dem Amoklauf von Winnenden ist gerade im Ländle eine besondere und teilweise überzogene Sensibilisierung zum Thema "Schützenspiele" anzutreffen.

So wurde eine Gemeinde in BaWü derart unter Druck gesetzt, dass sie eine seit Jahren erfolgreiche und friedliche Veranstaltung ("LAN-Party"), welche ausschließlich von Erwachsenen besucht werden darf (präventiver Jugendschutz), mit derartigen Auflagen bezüglich der bereitgehaltenen Spiele belegt, dass die Veranstalter nur noch ganz absagen konnten. Dabei wurden auch Spiele verboten, welche bereits als 12 Jahren freigegeben sind und in keinster Weise etwas mit "Schützenspielen" gemein haben.

Gleichzeitig werden weiterhin Schützenturniere mit Kindern an realen Waffen durchgeführt (auch in der betreffenden Gemeinde zeitnah ein Turnier mit unter 14-jährigen).
Man bedenke, der Amokschütze hatte nicht nur "Schützenspiele" auf seinem PC, er hatte auch im Schützenverein das Schießen erlernt und dadurch auch Zugang zu realen Waffen gehabt.

Sie möchten virtuelle Waffen (welche noch keine Menschen getötet haben) verbieten, aber die Ausbildung an und die Benutzung von realen Waffen (welche auch in Amokläufen zum Einsatz kamen) wird dagegen nicht eingedämmt, sondern unter dem Banner "Kulturgut" eher weiter protegiert.

Wie möchten Sie diesen Widerspruch (Erwachsenen werden virtuelle Waffen verboten, Kinder dagegen weiter an realen Waffen ausgebildet) zum Einen erklären und was gedenken Sie zum Anderen gegen die beginnende Hysterie zum Thema "Schützenspiele" zu tun?

Mit freundlichen Grüßen,


[1] Der Begriff "Schützenspiele" umschreibt das kritisierte Spielgenre (Punkte erzielen durch Schießen mit Waffen) besser als das eher polemische und unpräzise "Killerspiele". Dies hatte u.a. schon dazu geführt, dass auch harmlose MMORPG wie z.B. "World of WarCraft" als "Killerspiel" diffamiert wurde.
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
15.07.2009
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen beklagte übertriebene Sensibilisierung zum Thema "Schützenspiele" vermag ich nicht zu beurteilen und das ist überhaupt nicht mein Thema.

Dass Sie allerdings mein Engagement in der Sache für die Übersensibilisierung (mit-)verantwortlich machen, kann ich nicht nachvollziehen. Viel mehr Aufgeregtheit als meine Antworten dürften wohl eher die vielen "Schützenspielanhänger" selbst produzieren, die trotz klarer Sachlage immer wieder aufs Neue ihre Anfragen stellen, die schlicht unwahre Unterstellungen enthalten, so auch die Ihre, mit der abwegigen Unterstellung, ich wolle virtuelle Waffen verbieten. Mir geht es darum, ergebnisoffen Klarheit darüber zu gewinnen, ob es einen Kausalzusammenhang zwischen sogenannten Killerspielen und einem Attentat mit 17 Toten geben könnte.

Da Sie möglicherweise an einer ernsthaften Antwort interessiert sein könnten, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Was den von Ihnen vermuteten Widerspruch in der Behandlung von Schützenvereinen und Ego-Shootern angeht, liegt ein solcher gar nicht vor. Der große Unterschied im Gefahrenpotential beider "Hobbys", der eine differenzierte Behandlung rechtfertigt, besteht nämlich im Bereich seelischer Abhängigkeit. International führende Wissenschaftler wie Prof. Dr. Gerald Hüther von der Universität Göttingen, Dr. Dave Greenfield vom Center for Internet & Technology Addiction in West Hartford/USA sowie Dr. Kim Hyun-Soo von der Neuropsychiatrischen Klinik "Joy of Life", Seoul/Korea sind sich einig, dass Videospiele süchtig machen und zu Aggressionsstau führen können, der auf Entladung drängt (und zwar je gewalthaltiger das Spiel, desto mehr). Diese Sucht aber, die bei Mitgliedern von Schützenvereinen so nicht existent ist (jedenfalls nicht als Folge ihres Hobbys), ist es, die bei labilen Menschen Kurzschlusshandlungen ermöglicht und Amoktaten auslösen kann.

Deshalb sehen Wissenschaftler eine höhere Gefahr von (virtuellen) "Killerspielen" ausgehen als vom "Blattschießen" mit echten Waffen (besonders wenn die Waffen sicher verwahrt und vor Missbrauch durch Dritte gesichert sind). Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass es schließlich nicht die Waffe ist, die tötet, sondern der Mensch am Abzug, genauer dessen Mentalität. Und "Killermentalitäten" erwarten die zitierten Wissenschaftler eher von suchtmachenden PC-Games als vom biederen Präzisionsschießen im Trachtenanzug in Schützenvereinen.

Ob man deswegen allerdings einen solchen Generalverdacht gegen Ego-Shooter aussprechen kann, dass wie in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits LAN-Partys für Erwachsene abgesagt werden, ist nicht mein Thema. Und ob die genannten Wissenschaftler Recht haben, sollen die von mir verlangten weiteren Untersuchungen ergebnisoffen zeigen.

In der Hoffnung, mit meiner Antwort zu einer Versachlichung der Debatte beigetragen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Thomas Strobl MdB
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