Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Strobl
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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(...) Tatsächlich gibt es hinsichtlich der Bewegungsenergie von Airsoftwaffen eine gewisse Toleranzgrenze. Sie beträgt 10 %, liegt also bezogen auf den gesetzlich fixierten Richtwert von maximal 0,5 Joule pro Schuss bei den von Ihnen genannten 0,55 Joule. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

im Rahmen der Stasi-Vorwürfen gegen Herrn Gregor Gysi sind Sie als Vorsitzender des Immunitätsausschusses zuletzt mehrfach öffentlich in Erscheinung getreten.
In diesem Zusammenhang würde ich mich über die Beantwortung der folgenden Fragen freuen.

Die Ost-CDU ging am 1. Oktober 1990 die Partei in die West-CDU über. Hierbei muss konstatiert werden, dass auch in der Ost-CDU Stasimitarbeiter in hoher Anzahl vorhanden waren.

"Wie fast alle offiziellen Organisationen war auch die CDU von der Stasi unterwandert. Die letzte Sitzung der freigewählten Volkskammer vom 28. September 1990 endete deshalb ziemlich peinlich für die Blockparteien, die sich zunächst heftig gegen die Bekanntgabe der entsprechenden Untersuchungen wehrten. Ein Grund dürfte die – für manche aus dem Westen sicher überraschende – Verteilung der Stasimitarbeiter gewesen sein: Die CDU führte mit weitem Abstand (35), es folgten die FDP und PDS (11), Grüne (2)."
Quelle: de.wikipedia.org

Warum wird also über die Stasi-Vergangenheit von Mitgliedern der ehemaligen Blockpartei Ost-CDU, und damit der CDU, nicht im gleichen Umfang wie bei der Partei "Die Linke" von Ihnen eine öffentliche Debatte gefordert?

Weiter würde ich sehr gerne von Ihnen erfahren ob Sie glauben, dass die Zeitpunkte der Stasi Debatte, welche durch den NDR genau zwei Wochen vor der Bürgerschaftswahl in Hamburg initiiert wurde und die schon oben genannte öffentliche Diskussion über Herrn Gysi, genau im zeitlichen Umfeld des Bundesparteitages der Partei "Die Linke" Zufall sind?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
4Empfehlungen
21.07.2008
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,
für Ihre Anfrage in Sachen Debatte um die Stasi-Vergangenheit von Gregor Gysi danke ich Ihnen recht herzlich. Auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:

Im Gegensatz zur Linkspartei verschließt sich die CDU weder der öffentlichen Debatte, noch der Überprüfung von Abgeordneten auf eine mögliche Stasitätigkeit: So haben sich seit Beginn dieser Wahlperiode im Deutschen Bundestag insgesamt 141 Abgeordnete freiwillig auf eine Stasitätigkeit überprüfen lassen; darunter befand sich allerdings nur ein einziges Mitglied der Fraktion Die Linke. Und dieses Mitglied war nicht Gregor Gysi!

Ohne die Zustimmung eines Abgeordneten kann eine Überprüfung dann vorgenommen werden, wenn der 1. Ausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit das Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für den Verdacht einer Stasiverstrickung feststellt. Dies war bereits 1998 bei Gregor Gysi der Fall. Gysi versucht, sich medienwirksam als Verfolgter zu gerieren, indem er Mitleid erheischend landauf, landab durch die Talk-Shows tingelt. Insofern darf es ihn dann auch nicht überraschen, dass die Diskussion über seine inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR öffentlich geführt wird.

Die Frage, ob oder warum der NDR die Diskussion im Vorfeld der Hamburger Bürgerschaftswahl initiiert hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. Dass die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit Marianne Birthler ihrer Verpflichtung nachgekommen ist und die Öffentlichkeit über Unterlagen zu unterrichten hat, ist wohl kaum zu kritisieren. Meines Wissens hat Herr Gysi die Herausgabe dieser Akten durch Gerichtsverfahren behindert. Dann hat er seine Klage – zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt – zurückgenommen. Inwieweit er dabei Bundesparteitage der Linkspartei und Wahltermine im Auge hatte, müssen Sie ihn schon selbst fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich frage mich, wo Sie und die anderen (fast alle) Politiker des Bundestages gewesen sind, als die Bundeswehr die Vereidigung/das feierliche Gelöbnis vor dem Reichstag am 20. Juli 2008 begangen hat? Der Tag ist ein Gedenktag im weitesten Sinne, die Streitkräfte sind Parlamentsstreitkräfte, aber die Parlamentarier sind weg ???
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Thomas Strobl
3Empfehlungen
25.07.2008
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage hinsichtlich des feierlichen Gelöbnisses der Bundeswehrrekruten am 20. Juli 2008 in Berlin danke ich Ihnen recht herzlich.

Völlig zu Recht verweisen Sie auf den hohen Stellenwert des feierlichen Gelöbnisses am 20. Juli und die damit verbundene demokratische Symbolik am Jahrestag des Hitler-Attentats. Damit Sie sich hinsichtlich meiner Sichtweise ein klareres Bild machen können, darf ich Sie auf eine Pressemitteilung hinweisen, in der ich mich zu dem vom Berliner Bezirksamt Mitte zunächst verhängten Gelöbnis-Verbot vor dem Reichstag am 8. Juli geäußert habe. Diese Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage der CDU Baden-Württemberg unter www.cdu-bw.de.

Ich persönlich war zur Teilnahme am feierlichen Gelöbnis nicht eingeladen. Vermutlich ist eine Einladung nur den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses, des Bundestagspräsidiums und der Bundesregierung zugegangen. Insofern müssten die Veranstalter prüfen, ob sie nicht alle Mitglieder des Deutschen Bundestages zu Veranstaltungen dieser Art einladen wollen. Ich würde das sehr begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.07.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Strobl,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Steffens i.S. Gysi gelesen( 18.7.08 www.abgeordnetenwatch.de )

Hierzu zwei Nachfragen:
1. entnehme ich Ihren persönlichen Angaben, dass Sie rechtsanwalt sind.Insofern sind Sie zwar zum Richteramt befähigt, jedoch kein Richter, aber Organ der Rechtspflege. Insbesondere sitzen Sie einem nichtunwichtigen Ausschuss vor. Wenn ich mir nun aber Ihre Einlassungen, Gysi selbst betreffend, anschaue,kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass neben einer gewissen Häme jedenfalls keine unbefangene Beantwortung erfolgte, sondern die schon etwas tendenziös war. Dass Sie als Abgeordneter eine sehr direkte Meinung zur Sachlage äußern können, steht außer Frage.Sie wurden jedoch als Ausschussvorsitzender gefragt, der, so denke ich zumindest, in der Bewertung von entsprechenden Vorlagen doch sicher auch neutral und eben unbefangen agieren muss.Irre ich mich hier oder sind Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzender keinem wie auch immer gearteten Neutralitätsgebot, was eine unbefangene Bewertung ermöglicht, unterworfen ?
2: Was Ihre Ausführungen zur CDU angeht: Schließen Sie damit aus, dass es in der CDU ehemalige IM oder sonstige Mitglieder mit ehemaligen Verbindungen zur Stasi bzw.(um bei Gysi zu bleiben) zu höheren und hohen SED-Stellen gibt ?

Mit freundlichen Grüßen
-J.
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
25.07.2008
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch in Sachen Stasi-Vergangenheit von Gregor Gysi.

Sie können sicher sein, dass ich mir meiner Verantwortung als Vorsitzender des 1. Ausschusses überaus bewusst bin und ich bei meiner Tätigkeit nicht nach Gutdünken verfahre, sondern die notwendige Objektivität walten lasse. Dies ist auch im Fall Gregor Gysi so.

Der bei Ihnen entstandene Eindruck, meine Ausführungen seien von einer "gewissen Häme" geprägt, ist falsch.
Jedenfalls ist keine Stasiverstrickung eines CDU-MdB bekannt. Insofern sollten Sie die Dinge nicht durcheinander bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Jahr 2003 unterzeichnet, aber noch immer nicht ratifiziert, trotz zahlreicher Absichtsbekundungen u.a. auf G8-Ebene. Auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats ist seit fast 10 Jahren nicht ratifiziert. Hauptgrund ist die ausbleibende Reform des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB). Wie setzen Sie sich persönlich und Ihre Fraktion für die baldige Reform des o.g. Strafrechtsbestands und die Ratifizierung der beiden genannten Abkommen ein? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland e.V.
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
01.09.2008
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. August zum Thema Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft, welche Haltung die CDU/CSU-Fraktion zum Ratifizierungsprozess einnimmt und was meine persönliche Meinung dazu ist.

Lassen Sie mich Ihnen zunächst versichern, dass wir Christdemokraten und auch ich ganz persönlich entschlossen alle nationalen und internationalen Bemühungen unterstützen, Bestechung in jedem Bereich und in jedweder Form zu bekämpfen. Deshalb hat auch die unionsgeführte Bundesregierung bereits im Mai 2007 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der eine Umsetzung besagter UN-Konvention in nationales Recht beinhaltet. Da der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Entwurf hatte (BR-Drs 548/07), liegt er seither dem Bundestag zur Endentscheidung vor. Dass diese bisher noch nicht erfolgt ist, hat mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun, die im Zuge der Antragsüberprüfung aufgekommen sind. Problem ist: Die vorgeschlagene Art der Übernahme der UN-Konvention in nationales Recht bedeutete, gewählte Volksvertreter Beamten und Richtern gleichzustellen, dies ist in Deutschland aufgrund bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Stichwort: freies Mandat) nicht ohne weiteres möglich. Den Gesetzesantrag in der bestehenden Form zu verabschieden, hätte also vermutlich zur Folge, dass er von Karlsruhe kassiert würde. Um dies zu vermeiden, sucht im Moment eine interfraktionelle Arbeitsgruppe nach einer tragfähigen Kompromissformel, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.

Immerhin: Bereits die bestehende Rechtslage in Deutschland, z.B. der von Ihnen angesprochene § 108 e StGB, ahndet Bestechlichkeit konsequent. Wir sind also bis zur allfälligen Ratifizierung der UN-Konvention keinesfalls ein rechtsfreier Raum in diesem Bereich. Vermutlich sind wir nicht zuletzt deswegen auch im Ranking Ihrer Organisation Transparency International auf einem der vordersten Plätze, was die effiziente Bekämpfung von Korruption angeht. Ich darf Ihnen abschließend versichern, die CDU/CSU-Fraktion wird diesen erfolgreichen Weg entschlossen weiter beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,
Frau Birtler hatte ja unlängst erneut einen medienwirksamen Vorstoss gegen Herrn Gysi gestartet, mit seit Jahren bekannten und öffentlichen Unterlagen.
Mir persönlich liegen solche Poltergeister die "Kreuzüge" ausrufen oder die mit nicht neuen Dingen Klaumauk veranstalten nicht so sehr. Auch scheint mir, dass Herr Gauck wesentlich besonnener, unvoreingenommener und weit seröser erscheinend agiert hat.
Als CSU Wählerin interessiert mich vor der Bayernwahl, gibt es nachweislich was konkret neues bezüglich der Linken und Herrn Gysi oder war Frau Birtler nur wieder "vorgeprescht", ohne wesentlich Neues zu präsentieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Strobl
3Empfehlungen
04.09.2008
Thomas Strobl
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Frau Birthler hat als Chefin der Stasi-Unterlagen-Behörde den gesetzlichen Auftrag, der Öffentlichkeit Informationen zugänglich zu machen, die eine Zusammenarbeit von Personen der Zeitgeschichte mit dem einstigen DDR-Geheimdienst belegen bzw. mit höchster Wahrscheinlichkeit als gegeben erscheinen lassen.

Insofern führt Frau Birthler, an deren Integrität nicht der geringste Zweifel besteht, keinen Kreuzzug. Sie kommt nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Da ihre Aussagen indes keine staatsanwaltlichen Anklagen sind, juristisch also ohne unmittelbare Folgen für die "Überführten" bleiben, mag es auf den ersten Blick so aussehen, als ob sie immer wieder dieselben Fakten präsentiert und nur Alt-Bekanntes vermittelt.

Dieser Eindruck täuscht jedoch. Frau Birthler meldet sich nur zu Wort, wenn es neue Informationen gibt, auch wenn diese am längst ermittelten Gesamtbild nichts ändern - dem nämlich, dass Herr Gysi der Stasi Informationen zugetragen haben soll (siehe Ergebnis des Stasi-Überprüfungsverfahrens von 1998, BT-Drucksache 13/10893).

Die jüngste Äußerung Frau Birthlers, auf die Sie sich beziehen, enthält eine solch neue Information. Sie hat etwa ans Tageslicht gebracht, dass Herr Gysi seinen vermutlich prominentesten Mandanten Robert Havemann, einen berühmten Wissenschaftler und Regime-Kritiker der DDR, mehr als bisher bekannt "wissentlich und willentlich" abgeschöpft hat, also vertrauliche Informationen aus Gesprächen, die er mit ihm führte, dem Ministerium für Staatssicherheit hat zukommen lassen. Dies wäre nichts anderes als Mandantenverrat und damit eines der schlimmsten Delikte, das ein Anwalt begehen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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