Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Strobl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
17.03.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbronn
Wahlkreis
Heilbronn
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Wenn es nach mir geht, werden wir die Anreize dafür, lieber von eigener Hände Arbeit als von staatlicher Hilfe zu leben, sogar noch weiter intensivieren. (...)
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Frage zum Thema Finanzen
12.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

für die Finanzierung des Haushalt 2012 werden über 30 Millarden Euro Neuverschuldung benötigt.

Warum werden hierzu nicht die 55 Millarden des Buchungsfehlers bei den Fall Hypo Real Estate verwendet? Rein rechnerisch müßte damit sogar ein Überschuß von > 20 Millarden vorhanden sein. Was ist mit diesem Betrag (55 Mrd € ) geschehen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im voraus.

Freundliche Grüße,

Ihr Wähler aus Heilbronn
Antwort von Thomas Strobl
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22.12.2011
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Thema Finanzen.

Wie Sie bereits richtig anmerken, handelt es sich bei den 55,5 Milliarden Euro in der Bilanz der Hypo Real Estate um einen Buchungsfehler. Die Aufdeckung des Fehlers ist leider nicht zu verstehen als unerwartete Mehreinnahme, die nach Gutdünken des Finanzministers verwendet werden könnte, um die Neuverschuldung zu reduzieren. Lediglich die Schulden der Bank wurden in der Bilanz zu hoch angegeben. Die Korrektur des Fehlers senkt somit zwar erfreulicherweise die Summe der Passiva, stellt aber keineswegs zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Kultur
12.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

Nach den Amoklauf in Winnenden wurde viel über das Thema "Killerspiele" gesprochen.
Hierzu haben Sie ein ausführliches Statement abgegeben.

Haben Sie Ihren Standpunkt seither verändert? Wenn ja, inwiefern?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
22.12.2011
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zum Thema "Kultur" danke ich sehr.

Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über meine Haltung zum Thema "Killerspiele". Tenor meiner damaligen Äußerungen, auf die Sie sich beziehen und die seinerzeit bisweilen (absichtlich?) im Sinne einer vermeintlich wenig jugendfreundlichen "Verbotseuphorie" missverstanden wurden, war die sachlich-nüchterne Auseinandersetzung mit der Frage, was den schrecklichen Amoklauf von Winnenden verursacht hat und welche Maßnahmen von der Politik getroffen werden können, um künftig solche Katastrophen-Ereignisse zu verhindern.

Dabei hatte ich mich, Stimmen aus der Wissenschaft aufgreifend, auch (aber keineswegs nur) mit der Überlegung beschäftigt, ob und inwieweit die sog. "Killerspiele" (von Nutzern lieber als "Ego-Shooter" bezeichnet) Einfluss auf die Bluttaten des Winnendener Amokläufers gehabt haben könnten, der nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden solche Spiele in hoher Zahl in seinem PC-Arsenal hatte.

Meine Grundhaltung war dabei stets ergebnisoffen gewesen. Sie war mehr die des neugierig Fragenden als des dogmatisch Fordernden und zielte keineswegs - wie mir bisweilen in verkürzten Pressedarstellungen zugeschrieben wurde - von vornherein und alternativlos auf ein Killerspielverbot. Mir ging es nur darum, ein solches Verbot auch nicht völlig auszuschließen für den Fall, dass diese prohibitive Maßnahme wissenschaftlich nachweisbar zur Reduktion von Amok-Risiken führen könnte. Denn sich einer solchen Chance zur Gefahrenprävention aus bloßer Rücksicht auf die unter Jugendlichen fraglos ausgeprägte Beliebtheit dieser Gattung elektronischer Freizeitbeschäftigung zu begeben, erschien mir wenig zielführend und mit dem legitimen Anspruch der Menschen (alter wie junger gleichermaßen) auf körperliche Unversehrtheit prinzipiell unvereinbar.

Aufmerksam verfolgte ich daher die wissenschaftlichen Diskussionen und bildete mir eine Meinung auf der Basis von Fakten, nicht Mutmaßungen, Wunschvorstellungen oder Vorurteilen. Ich kann deshalb, Stand heute, feststellen: Ein positiver Beweis für die Verursacherrolle bei Amoktaten konnte für die Killerspiele bisher nicht erbracht werden. Damit aber stellt sich die Verbotsfrage selbstverständlich nicht, die unter diesen Voraussetzungen auch keinerlei Sinn machte.

Diese Aussage ist übrigens keine Änderung meiner Position, sondern nur deren konsequente Anwendung: Denn ich war, bin und bleibe der Auffassung, dass sich der Staat Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nur dann erlauben sollte, wenn die Notwendigkeit dazu über jeden vernünftigen Zweifel hinaus besteht und nachweislich zur Abwehr von Gefahren notwendig ist.

In der Hoffnung, Ihnen meine Position verdeutlicht zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
12.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Strobl,
als umweltpolitisch engagierter Diplom-Agraringenieur und Vater von 3 Kindern beunruhigt mich die zunehmende Verwendung von Glyphosat in Deutschland und weltweit.
Deswegen interessiert mich Ihre Meinung dazu und wie Sie am 15. Dezember bei der u.g. Abstimmung abstimmen werden. (Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 3 – Drucksache 17/7982). (Ich kann leider nur Auszüge hier weiter unten zitieren)
MFG
C.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine umfassende und umgehende Neubewertung der Toxizität und Risiken von Glyphosat unter Einbeziehung und kritischer Evaluation aller vorliegen- den Studien durch entsprechende Anweisung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorzunehmen und damit der Verantwortung Deutschlands in seiner Rolle als EU-Berichterstatter für Glyphosat gerecht zu werden. Dafür müssen neben toxikologischen Erkenntnissen auch Studien zu Glyphosat mit den Schwerpunkten Embryologie, Onkologie, Agrarökologie, Gewässer- und Bodenökologie ausgewertet und angemessen in der Beurteilung berücksichtigt werden. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel dürfen zukünftig nur noch erfolgen, wenn durch ent- sprechende (Multi-)Nachweismethoden für Pestizidrückstände, Abbauprodukte und ggf. Beistoffe überwacht werden können;
2. sich gemäß dem Vorsorgeprinzip auf EU-Ebene für eine Aufhebung der Wirkstoffzulassung von Glyphosat bis zum Abschluss der Neubewertung einzusetzen (Streichung aus Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG);
3. das BVL anzuweisen, die Zulassung für Pflanzenschutzmittel, die noch POE-Tallowamine enthalten, auszusetzen;
4. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine Zulassungsverlängerung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat ausschließlich auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgt. Um dies sicherzustellen, muss die Bundesregierung von der EU-Kommission die rechtzeitige Vorlage (bis spätestens April 2012) der konkreten Vorgaben aus der Verordnung
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
22.12.2011
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema "Land- und Forstwirtschaft."

Gesundheit ist ein hohes Gut. Es ist deshalb die klare Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch meine ganz persönliche, dass alles getan werden muss, um in der Lebensmittelproduktion die unbewusste oder gar absichtliche Beimengung von Giftstoffen, die wissenschaftlich eindeutig als solche belegt sind, zu unterbinden. Landwirtschaftsministerin Aigner teilt diese Ansicht und hat in der Vergangenheit schon wiederholt bewiesen, dass sie verantwortungsbewusst mit der Frage umgeht, wie die Aspekte von Effizienz und Umweltverträglichkeit beim Anbau von Agrarprodukten in Einklang gebracht werden können.

Was die Frage des Grünen-Antrags zur Neubewertung der Risiken von Glyphosat betrifft, so befindet sich hier die Debatte erst am Anfang und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich eine Angelegenheit für die Agrarexperten des Hauses, zu denen ich nicht gehöre. Aus diesem Grund wurde über den Antrag auch nicht, wie sie annehmen, namentlich abgestimmt, sondern die Reden wurden zunächst nur zu Protokoll gegeben. Das weitere parlamentarische Verfahren hängt dann von den Arbeitsberichten der zuständigen Ausschüsse ab, deren Ergebnisse ich nicht vorwegnehmen kann. Ich bitte Sie diesbezüglich um etwas Geduld.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2012
Von:

Wreter Herr Thomas Strobl

Aus den Medien habe ich entnehmen müssen das die Imunität von zwei Ageordneten der Linkspartei entzogen wurden, es handelt sich dabei um die Frau Lay und Hernn Leutert. Die Begründung, welche zu lesen war, die Zwei Abgeordnete haben an einer Gegendemo im Februar 2011 in Dresden teilgenommen und versucht die Naziaufmärsche zu blockieren.
Die Aufhebung der Imunität ais diesen grund ist für mich nicht nachvollziehbar, weil es das recht aller ist an Demos teilzunehmen und auch andere demos aus wichtigen Gründen zu blockieren, solange es es gewaltlos gehandhabt wird.
Die Devölkerung in Dresden will keine Neinaziaufmärsche generell nicht und schon garnicht um den 13. Februar herum. Solange es diese demos gibt und die Regierung egal ob im Bund oder in Ländern nicht in der lage sind solche Demos zu unterbinden, wird es Blockaden und Gegendemos geben.
Warum hat der Imunitätsauschuß den Mum nicht zu sagen, die Imunität wird aus demokratischen Gründen nicht aufgehoben.
Ich fordere Sie deshalb auf diesen Beschluß rückgängig zu machen

Viel Erfolg
Frank
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
02.03.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte". Es ist nicht Aufgabe des von mir geleiteten Immunitätsausschusses, die Handlungen von Abgeordneten politisch zu bewerten. Aus Gründen seiner Aufgabenstellung im Rahmen klarer gesetzlicher Vorgaben befindet der Erste Ausschuss ausschließlich darüber, ob ein Abgeordneter, gegen den eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu führen gedenkt, seinen Immunitätsstatus verliert oder nicht. Dabei gilt, schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit normalen Bürgern, die keinen Immunitätsschutz besitzen, dass ein Abgeordneter keinesfalls Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, die ihn besser stellen würden als einen Normalbürger bei gleichartigem Verhalten.

Nur nach diesem Rechtsstaats- und Fairness-Prinzip geht der Immunitätsausschuss vor, und deswegen blieb ihm auch im konkreten Fall keine andere Wahl, als mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Parteien (mit Ausnahme der "Linken") das von der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsverfahren gegen Herrn Leutert und Frau Lay zu genehmigen. Denn bei der von ihnen mit durchgeführten Blockade einer genehmigten Demonstration (die als solche ein Verfassungsgrundrecht aller Bürger ist) kann sehr wohl ein Rechtsverstoß vorliegen, unabhängig davon, was man von der Motivation der Demonstrierenden halten mag. Ich brauche hoffentlich nicht zu betonen, dass im Falle der Dresdner Neo-Nazis keine der im Bundestag vertretenen Parteien auch nur den Hauch von Sympathie für deren Gesinnung besitzt. Doch das ist eben nicht der Punkt. Objektiv betrachtet liegt der Fall anders und sprach klar gegen die Blockierer. Deswegen waren CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einig, den Immunitätsstatus aufzuheben. Lediglich die "Linke" sieht dies anders, erweist sich aber damit selbst als das, was sie den anderen Parteien vorwirft: Voreingenommen, parteiisch und unfähig, zentrale Grundprinzipien des Rechtsstaates zu akzeptieren. Dazu zählt nicht zuletzt der bisweilen durchaus unbequeme, aber zutiefst notwendige Grundsatz, dass Meinungs- und Demonstrationsfreiheit auch [ja gerade] für Andersdenkende gelten muss, so verachtenswert deren Gesinnung auch sein mag. Ein Rechtsstaat muss solch abweichende Meinungen aushalten, Verstöße gegen Recht und Gesetz hingegen nicht. Sie sind konsequent zu ahnden, will man den Rechtsstaat nicht untergraben, von dem alle Menschen profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.02.2012
Von:

Guten Tag Herr Strobl,

meine Fragen vom 02.10.11 sind eindeutig formuliert, ein Irrtum liegt nicht vor. Ihre Antwort ist völlig unzureichend. Weshalb muss die Stasiüberprüfung überhaupt verlängert werden? Nur weil die bestehenden Regelungen auslaufen, müssen sie doch nicht verlängert werden? Man mutete den Nazi-Opfern ja bis heute Leute wie Filbinger aus dem Nazi-Apparat zu. Herr Strobl, hat man sich in der CDU von Filbinger distanziert? Das wäre mir neu. Offensichtlich haben Sie die Fragestellung nicht richtig verstanden. Der Kern lautet, warum höhere Leute aus dem ehemaligen Nazi-Apparat, die bis zum Schluß ihre "Pflicht" erfüllt haben, anders behandelt werden und ein Staatsbegräbnis bekommen, als kleine Stasimitläufer? Weshalb kann man den Stasi-Opfern auf einmal nicht mehr zumuten, mit den "Tätern" zusammenzuarbeiten. Es ging doch jahrelang. Den Nazi-Opfern mutet man es doch bis heute zu, da Filbinger und zahllose andere aus dem Nazi-Apparat wieder zu Amt und Würden kamen. Was ist denn bisher überhaupt aufgearbeitet worden, außer dass man zu erklären sucht, was für ein schlimmer Staat die DDR war? Welche Lehren wurden daraus gezogen? Ich sehe keine. Die Überwachung und Bespitzelung des Bürgers unter dem verharmlosenden Vorwand der Terrorbekämpfung erreicht immer größere Ausmaße und gerade die CDU musste nicht erst einmal durch das BVG gestoppt werden! Es ist wenig hilfreich, auf die Stasi und ihre Methoden zu verweisen. Organisation Gehlen. Waren deren Angehörige besser, als Stasi-Leute? War der US-Geheimdienst CIA in politische Morde verwickelt oder nicht? Ist der US-Geheimdienst in Folterungen von Terrorverdächtigen verwickelt oder nicht? (Bericht des EU-Beauftragten Marty) Macht man mit der CIA gemeinsame Sache oder nicht? Welche Rolle spielte der BND beim US-Angriff gegen den Irak? Solange diese Fragen nicht bzw. mit ja beantwortet werden müssen, frage ich mich, warum allein die Stasi so eine üble Organisation sein soll?
O.
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

es ist bedauerlich, aber natürlich Ihr gutes Recht, dass Sie meine Antwort auf Ihren ersten Beitrag unzureichend finden. Dies ändert freilich nichts an meiner Einschätzung, dass man auf Ihre Einwendungen nicht anders eingehen kann. Sie verquicken Unzusammenhängendes miteinander, holen mit Ihrer Kritik an der Verlängerung des Stasi-Unterlagengesetzes zu einem historischen Rundumschlag gegen westliche Geheimdienste und totalitäre Regime aus (allerdings bloß deren braune Spielarten, nicht auch die roten), was m.E. keine Grundlage für eine sachliche und differenzierte Behandlung der Thematik ist. Dass Sie etwa versuchen, die nach dem Standard internationalen Menschenrechts eklatanten Schandtaten der Stasi durch Verweis auf weit schlimmere Gräueltaten der Nazis zu "rechtfertigen", hat doch sehr den unangenehmen Beigeschmack des Aufrechnens von Verbrechen und erinnert, nach einem alten Sprichwort, an das Sortieren von Fäkalien nach Geruch. Dafür bin ich als überzeugter Verfechter einer auf Humanität verpflichteten rechtsstaatlichen Demokratie nicht zu haben und habe deswegen meinen ursprünglichen Äußerungen nichts hinzuzufügen.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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