Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Strobl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
17.03.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbronn
Wahlkreis
Heilbronn
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Der Wunsch nach Kindern soll keinesfalls an der Unvereinbarkeit mit dem Beruf scheitern. Gemeinsam mit der steuerlichen Besserstellung von Familien, durch die Anhebung des Grundfreibetrages, haben wir auch das Kindergeld erhöht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

vorab ein Kompliment für Ihre Mitarbeit in diesem Portal - erlebt man nicht oft (und auf Landesebene leider selten...).

Meine Frage richte ich eher an den "Bürger" Strobl, der sich als Abgeordneter für seine Mitbürger einsetzen soll. Heute morgen habe ich freudig die Überschrift in der Presse gelesen, das der massive Druck der Industrie-Lobby gefruchtet hat und die Stromkonzerne (die ja unser Land ordentlich aufgeteilt haben, um sich nicht in die Quere zu kommen) es tatsächlich geschafft haben, ihre Abgaben an den Bundeshaushalt in - für die Konzerne - erträgliche Höhen zu drücken. Nehmen Sie es nicht persönlich - damit ist die aktuelle Regierung für mich nicht mehr wählbar. Es ist für mich unvorstellbar, das erst über Forschungsgelder die Meiler vom Bürger mitfianziert werden, die Entsorgung vom Steuerzahler getragen wird (auch über forschungsgelder) und der Betrieb durch Abschreibungen in unfassbaren Grössen ebenfalls vom Bürger getragen wird. Verdienen aber tun nur die vier grossen Konzerne - und schaffen es, das eine Regierung einknickt.

Meine Frage: Wie erklären Sie mir das als Steuerzahler?
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
26.08.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte" danke ich sehr. Ihr Kompliment freut mich natürlich besonders. Gerne will ich mich bemühen, es auch durch meine heutige Antwort zu rechtfertigen.

Ihre Sorge, die Regierung würde vor der Industrie-Lobby im Strombereich einknicken, ist gottlob unbegründet. Die entsprechenden Behauptungen von Teilen der Presse in ihren Ausgaben vom Montag waren sachlich falsch und atmosphärisch verfehlt. Kanzlerin Merkel hat denn auch sofort unmissverständlich und zurecht klargestellt, dass sie sich von keiner Lobby unter Druck setzen lässt. Dass die Ernsthaftigkeit dieses Statements nicht bezweifelt werden kann, belegen die Schlagzeilen in der Presse vom 24.08.2010. Sie unterscheiden sich komplett von denen des Vortags, auf die Sie sich beziehen. In den keineswegs CDU-euphorischen Blättern "Financial Times Deutschland" und "Handelsblatt" bekommt das Lob für die Standhaftigkeit der Kanzlerin sogar einen beinahe martialischen Zungenschlag und lautet: "Berlin lässt Atomindustrie abblitzen" bzw. "Merkel wettert gegen Atomlobby". Soviel zum vermeintlichen Kotau der Regierung vor den Industrie-Riesen bei uns.

Sie sehen: Die Medien reagieren mit ihren Mutmaßungen bisweilen kurzatmiger und wetterwendischer auf Aussagen (oder Nicht-Aussagen) von Parteien, als man es gemeinhin uns Politikern unterstellt. Hier empfehle ich seitens der Bürgerinnen und Bürger künftig dieselbe kritische Gelassenheit und Skepsis gegen entsprechende Tendenz-Schlagzeilen, mit der sie ansonsten auf Wahlkampfparolen reagieren. Nicht alles, was einem am Kiosk als fettgedruckte Überschrift ins Auge springt, ist deshalb bereits für bare Münze zu nehmen und als identisch mit den tatsächlichen Überlegungen der Parteien anzusehen.

Vielmehr ist eine aus Verantwortungsethik resultierende Bemühung, Machbares und Wünschenswertes in einer für alle Beteiligten optimalen Weise in Einklang zu bringen, unser erklärtes Ziel. Diesem Ziel ist unser Koalitionsvertrag verpflichtet, an dessen Bestimmungen wir auch entschlossen sind festzuhalten. Hierin wird betont: Die Zukunft liegt in erneuerbaren Energien. Wir treiben deren Ausbau deshalb systematisch voran. Bis diese Zukunftsenergie aber den Löwenanteil zum Gesamtstrombedarf verlässlich beisteuern kann, werden realistischer Weise noch Jahre vergehen. (Derzeit sind es erst 16,3 %!) Und bis dahin brauchen wir eben - zur Überbrückung - weiterhin kerntechnische Anlagen. Diese müssen deshalb aber auch z.T. länger laufen, als einst von Rot-Grün in einem Akt ideologischer und willkürlicher Terminierung beschlossen wurde.

Wir werden trotzdem die Atom-Konzerne finanziell in die Pflicht nehmen. Sie kommen nicht darum herum, ihren Beitrag zur energietechnischen Umgestaltung unseres Landes zu leisten. Aufgrund der 2,3 Milliarden Euro jährlich veranschlagten Zahlungen im Rahmen einer Brennelementesteuer müssen die Kraftwerksbetreiber auch für Maßnahmen bezahlen, die für die Sanierung der Endlagerstätten Asse und Gorleben nötig sind. Die Details werden im Moment verhandelt und von der Regierung demnächst der Öffentlichkeit vorgestellt.

Dazu kommt, dass die Energieversorgungsunternehmen mindestens die Hälfte der durch die nötige und staatlich ermöglichte Laufzeitverlängerung erzielten Zusatzgewinne für die Erneuerbaren Energien und deren Erforschung und Entwicklung zur Verfügung stellen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen Mut gemacht und Anlass gegeben zu haben, ihre Ansicht von der momentanen "Unwählbarkeit" der Regierung noch einmal zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Internationales
08.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

die Regierung, der Sie angehören bemängelt immer, dass der hoch gehrte Präsident des Iran, Präsident Ahmadinedschad das "Existenzrecht Israels nicht anerkennt".

Ich habe dazu Fragen:

1. Ist es verboten, das Existenzrecht Israels in der heutigen Form nicht anzuerkennen? Ich rede hier nicht von einem Verbot in Deutschland - dass man so etwas in Deutschland kaum sagen darf ohne politisch verfolgt zu werden, weiß ich. Ahmadinedschad ist aber Iraner, daher stelle ich die Frage, ob es international denn verboten ist, das Existenzrecht Israels in seiner heutigen Form zu leugnen?

2. Wussten Sie, dass es weltweit orthodoxe Juden gibt, die zur Auflösung des Staates Israel auffordern, weil sie die dortige Regierung der Zionisten "als Gefahr für das eigentliche Judentum betrachten"? Quelle: Webseite der "Jews United against Zionism": www.nkusa.org

Ich zitiere Rabbi Yisroel Dovid Weiss:

"Mögen wir alle für würdig erachtet werden, den Tag zu erleben, an dem Israel nicht mehr sein wird, den Tag der Erlösung der Palästinenser von ihren Leiden, den Tag an dem die verirrten Juden (Zionisten) zu ihren Brüdern und zum wahren Dienst an Gott zurückkehren werden. Den Tag, an dem alle Völker den Einen Gott erkennen und wir alle Ihm gemeinsam in FRIEDEN zu Diensten sein werden. AMEN”

3. Somit sagt Herr Ahmadinedschad ja nichts anderes, als auch diese Juden fordern. Ist es denn nicht legitim, sich mit orthodoxen, gläubigen Juden zu verbrüdern und ihnen zur Seite zu stehen?!

4. Haben Sie sich jemals unverfälschte, ungeschnittene und korrekt übersetzte!!! Reden von Präsident Ahmadinedschad angehört? (Ich habe es, und ich halte ihn seither für einen friedlichen Menschen, der lediglich auf das jahrzehntelange Leid der Palästinenser aufmerksam macht. Er hat übrigens keine Panzer im Ausland stehen, im Vergleich zu den Deutschen.)
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
20.09.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zum Thema "Internationales" danke ich sehr. In der Sache muss ich Ihnen jedoch entschieden widersprechen.

Natürlich ist es "verboten", das Existenzrecht Israels zu bestreiten! Und zwar in dem Sinne, dass die UNO jedem völkerrechtlich anerkannten Nationalstaat seine Existenz garantiert, um eine internationale Rechts- und Friedensordnung aufrechtzuerhalten. Diese "Existenzgarantie" ist daher auch nichts Israel-Spezifisches, und es verwundert mich ein wenig, dass sich Israel immer wieder für Dinge rechtfertigen muss, die jedem anderen Land als selbstverständlich zugebilligt werden. So genoss etwa selbst das kleine islamische Land Kuwait 1990 diesen "Bestandsschutz" seiner rechtlichen Unabhängigkeit. Dies hatte für seine Einwohner damals die wohltuende Folge, dass bestehende Annexionsabsichten des irakischen Diktators Saddam Hussein von der UNO entschieden missbilligt und im Rahmen einer militärischen Gegenaktion, die wir heute als ersten Golfkrieg bezeichnen, zuschanden gemacht wurden. Und um nichts anderes geht es, wenn vom Existenzrecht eines Landes (also auch Israels) die Rede ist: um die Bewahrung vor mutwilligen Destabilisierungen oder gar Eroberungsversuchen von außen.

Auch Ihr Verweis auf jüdische Minderheiten, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen, ist kein Argument gegen das Existenzrecht der Staatsschöpfung David Ben Gurions und seiner Mitstreiter von 1947. Minderheiten mit obskuren Ansichten gibt es in jedem Land. Damit muss eine Demokratie leben, sie braucht solchem Obskurantismus aber nicht zu folgen oder ihn auch nur als ernstzunehmenden Maßstab zu betrachten. Auch bei uns gibt es Sektierer, die 20 Jahre nach der Deutschen Einheit laut Zeitungsberichten wieder die Mauer aufbauen wollen. Hieraus aber die Berechtigung abzuleiten, dem wiedervereinigten Deutschland dürfe man das Existenzrecht absprechen, da doch offenkundig Teile des eigenen Volkes die Wiedervereinigung gar nicht haben wollen, wäre nachgerade absurd und ist es natürlich auch im Falle Israels.

Ebenfalls anderer Meinung als Sie bin ich bei der Bewertung Herrn Ahmadinedschads. Seine anti-jüdischen Auslassungen etwa auf der UNO-Konferenz 2009, die von Frankreich und anderen europäischen Staaten mit einem empörten Auszug aus der Vollversammlung quittiert wurden, belegen unschwer sein von Hass geprägtes Denken. Von der Friedfertigkeit, die Sie ihm zubilligen, kann ich da wenig erkennen. Auch dass er wiederholt den Holocaust geleugnet hat, spricht nicht gerade für eine von Nächstenliebe geprägte Grundeinstellung, sondern eher von einem hartnäckigen Vorurteil gegen das jüdische Volk, dem er zuzutrauen scheint, aus notorischer Schlechtigkeit die Millionen Toten von Auschwitz, Treblinka, Majdanek, Sobibor und anderen Nazi-Vernichtungslagern nur erfunden zu haben, um den Palästinensern das Land wegnehmen zu können! Eine solch haarsträubende Logik und Vergewaltigung historischer Fakten lehne ich ab.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Soziales
20.09.2010
Von:

Herr Strobel
wie stehen sie zur angeblichen Erhöhung von H.4 Erhöhung 70% preise und 30% Löhne.Es lohnt sich kaum mehr zu Arbeiten.
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
28.09.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

gerne gebe ich Ihnen Auskunft zu Ihrer Frage bezüglich der Hartz-IV-Thematik.

Ich teile Ihre Bedenken, dass ein zu geringer Abstand zwischen den Höchstbeträgen des Arbeitslosengeldes 2 und der Einkommen von Niedriglohnbeziehern demotivierend auf Letztere wirkt und bei diesen das Gefühl entsteht, es lohne sich nicht mehr zu arbeiten. Es ist deshalb seit langem unser Bestreben als Union, diesem Trend Einhalt zu gebieten. Wer arbeitet, sollte deutlich mehr haben als die Empfänger von Sozialleistungen.

Die augenblicklich vorgeschlagenen Erhöhungen der Regelsätze im ALG-2-Bereich sind dazu übrigens kein Widerspruch. Erstens folgen sie einer Vorgabe des Verfassungsgerichts, sind also zunächst einmal eine Entscheidung der Justiz, nicht der Politik. Die Politik setzt nur um, was die Gerichte von ihr verlangen. Zweitens trägt der Gesetzentwurf Ministerin von der Leyens und des Bundeskabinetts in mehrfacher Weise Ihren Bedenken Rechnung, indem beispielsweise die vom Verfassungsgericht verlangten ALG-2-Erhöhungen nicht notwendigerweise als Geldleistung erfolgen müssen, sondern auch den Charakter von Sachleistungen haben können. Dadurch wird verhindert, dass die von Ihnen befürchtete Einebnung der rein geldlichen Unterschiede zu den niedrigen Einkommensgruppen in dem von Ihnen befürchteten Umfang stattfindet.

Die Politik nutzt ihren Gestaltungsspielraum also verantwortungsbewusst aus und geht die juristischen Vorgaben mit Augenmaß und Pragmatismus an, sodass die Niedriglohnbezieher, um die Sie sich zurecht sorgen, gerade nicht übervorteilt werden. So sieht der Gesetzentwurf der Arbeitsministerin ausdrücklich auch stärkere Sanktionen für ALG-2-Empfänger vor, die zumutbare Arbeiten ablehnen. Dadurch wird verhindert, dass es diese über kurz oder lang als "bequem" ansehen könnten, Transferbezieher zu bleiben, statt auf dem Arbeitsmarkt nach einer Vollzeitstelle zu suchen. Niemand soll sich auf Basis dieser Maßnahmenkombination, zu der noch weitere Maßnahmen kommen werden, dauerhaft als ALG-2-Empfänger einrichten. Es soll erstrebenswert sein, eine Vollzeitstelle zu finden. Und das ist auch gut so.

Wenn es nach mir geht, werden wir die Anreize dafür, lieber von eigener Hände Arbeit als von staatlicher Hilfe zu leben, sogar noch weiter intensivieren. Und Sie dürfen sicher sein, dass ich mich im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit dafür stark machen werde, entsprechende Lösungen zu finden. Arbeit muss sich lohnen und immer über dem Niveau dessen liegen, was man als vorübergehende soziale Abfederung für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit ausbezahlt bekommt. Denn: Sozial ist, was Arbeit schafft, und zwar Arbeit, die sich wirklich lohnt!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Internationales
24.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema Iran.

Ich möchte kurz nachhaken, Sie schreiben:
"Natürlich ist es "verboten", das Existenzrecht ... zu bestreiten! Und zwar in dem Sinne, dass die UNO jedem völkerrechtlich anerkannten Nationalstaat seine Existenz garantiert, um eine internationale Rechts- und Friedensordnung aufrechtzuerhalten. "

Frage dazu:
Im Jahr 2003 wurde der Irak völkerrechtswidrig (also ohne UN-Mandat) von den USA angegriffen, die Regierung gestürzt und das Land besetzt.
Wenn die UNO jedem völkerrechtlich anerkannten Nationalstaat seine Existenz garantiert, was hat die UNO unternommen, um damals das Existenzrecht des Irak zu schützen?
Nach unterschiedlichen Quellen sind durch die Folgen dieses illegalen Krieges der USA und Großbritanniens bis zu 1,3 Mio Menschen umgekommen, 4 Mio Iraker gelten heute als Vertriebene (Quelle www.uno-fluechtlingshilfe.de - www.focus.de )

Frage:
Warum hat die UNO bzw. die Staatengemeinschaft nichts unternommen, um diesen Krieg zu verhindern, bzw. warum wurden die Nationen, die diesen vökerrechtswiderigen Krieg begingen, nicht dafür bestraft?


Zum Thema Präsident Ahmadinejad schreiben Sie:
"Seine anti-jüdischen Auslassungen etwa auf der UNO-Konferenz 2009, die von Frankreich und anderen europäischen Staaten mit einem empörten Auszug aus der Vollversammlung quittiert wurden, belegen unschwer sein von Hass geprägtes Denken."

Frage:
Welche anti-jüdischen Auslassungen sagte er denn??? Können Sie diese Aussage der "anti-jüdischen Auslassungen auf der UNO-Konferenz 2009" belegen?
Woher wollen wir eigentlich wissen, dass er "Hassreden" spricht, wenn unsere Parlamentarier seinen Reden gar nicht zuhören, sondern den Saal verlassen???

Sie hatten meine 4. Frage nicht beantwortet,

4. Haben Sie sich jemals unverfälschte!, ungeschnittene! und korrekt übersetzte! Reden von Präsident Ahmadinedschad angehört ?
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
28.09.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auch auf Ihre Ergänzungsfrage vom 24.09.2010.

Unser großer deutscher Philosoph Immanuel Kant, der als geistiger Vater der UNO gilt, schrieb schon 1795 in seiner Abhandlung "Zum ewigen Frieden", jeder Krieg sei darin schlecht, dass er mehr böse Menschen hervorbringe, als er aus der Welt schaffe. Nach diesem von tiefer und aufrichtiger Humanität durchdrungenen Grundsatz, der sich in der UNO-Charta an vielen Stellen wiederfindet und ein großartiges Erbe darstellt, das dieser herausragende Denker der Welt hinterlassen hat, ist auch der Irak-Krieg zutiefst zu bedauern. Und die von Ihnen erwähnten Opferzahlen dieses Krieges (über deren genaue Größe die Experten sich freilich heute noch streiten) gehen jedem mitfühlenden Menschen, also auch mir, sehr zu Herzen.

Dennoch ist keineswegs ausgemacht, ob Immanuel Kant diesen Krieg abgelehnt hätte. Aufgrund seiner Rationalität und Erfahrung war der Königsberger Gelehrte nämlich durchaus bei aller grundsätzlichen Friedensgesinnung von der Unausweichlichkeit gelegentlichen militärischen Konfliktaustrags in bestimmten, klar definierten Fällen überzeugt. Einer davon war Selbstverteidigung, und zwar nicht nur im Sinne akuter Gefahrenabwehr, sondern bereits präventiv. So unterstützte Kant z.B. die Kriegserklärung seines eigenen Landes Preußen an die Österreicher 1778, nachdem diese zuvor Bayern bedroht (aber noch nicht aktiv mit Krieg überzogen) hatten. Und eine ähnliche Motivation, nämlich die, einen Präventivschlag zu führen, noch ehe die Aggression des Gegners sich in grenzverletzenden Handlungen niederschlägt, machten die USA und ihre Verbündeten 2003 ebenfalls geltend, diesbezüglich durchaus mit Kant´schen Moral- und Logikkategorien konform gehend. Ihres Erachtens lag klar auf der Hand, dass der als Völkerrechtsbrecher mehrfach in Erscheinung getretene Saddam Hussein, dessen Land 2001 als einziges UNO-Mitglied die Terroranschläge vom 11. September nicht verurteilt hatte (womit er sie de facto guthieß), Pläne zur Bedrohung des Westens ventilierte und Ende 2002 kurz vor deren Verwirklichung stand. An der Absicht selbst gab es nie einen Zweifel in der Völkergemeinschaft, die vom verbrecherischen Charakter Saddam Husseins sattsam genug unterrichtet war, seit er seine eigene Bevölkerung mit Giftgas bekämpft und 1980 einen mehrjährigen, brutalen Krieg gegen den von Ihnen geschätzten Iran vom Zaun gebrochen hatte. Und so forderte die UNO in ihrer einstimmig gefassten Resolution 1441 vom 8. November 2002 die irakische Regierung unisono zur Demontage der Fabrikationsstätten für biologische und chemische Waffen auf und entsandte Inspektoren ins Land, um die Demontage zu beaufsichtigen.

Den USA ging diese Aufforderung indes nicht weit genug. Sie schätzten das Potential irakischer Massenvernichtungswaffen viel größer ein und entschieden sich mit einer Reihe von Verbündeten zu einem Präventivschlag. Für diesen Feldzug gab es dann zwar kein UNO-Mandat, weil Frankreich und Russland einen solchen Gewalteinsatz ohne weitere Nachforschungen ablehnten, es erfolgte aber auch keine Verurteilung des Krieges wie beim Einmarsch des Irak in Kuwait 1990 (UNO Resolution 660), denn selbstredend bestritten auch die Veto-Mächte im Sicherheitsrat den USA nicht, aus wohlverstandener Sorge um internationale (und eigene) Sicherheitsinteressen heraus zu handeln. Die von Ihnen vorgenommene Bewertung des Irak-Krieges als völkerrechtswidriger Handlung entspricht daher auch nicht der juristischen Logik und buchstabengetreuen Auslegung der UNO-Satzung und macht daher auch Ihre Frage nach der möglichen Bestrafung der USA irrelevant. Wo keine Verurteilung, da auch keine Bestrafung.

Verzeihen Sie bitte die Überlänge dieser Antwort, doch angesichts der hochgradig komplexen Thematik, wie sie die internationale Diplomatie nun einmal darstellt, wollte ich nicht Gefahr laufen, aus reiner Rücksicht auf bessere Lesbarkeit meiner Ausführungen die Zusammenhänge allzu verkürzt darzustellen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Immerhin will ich nun auf Ihre verbleibenden zwei Fragen knapper eingehen.

Sie erkundigen sich nach den anti-jüdischen Hasstiraden Herrn Ahmadinedschads und fragen, worin diese bestanden haben. Dies will ich Ihnen gerne mitteilen. Acht Minuten nach Beginn seiner halbstündigen Rede auf der UNO-Konferenz gegen Rassismus am 20. April 2009 in Genf leugnete der iranische Präsident - wie schon mehrfach zuvor - den Holocaust. Er sprach mit Blick auf den Zweiten Weltkrieg ausdrücklich vom "angeblichen" Leid des jüdischen Volkes, das seines Erachtens so also gar nicht bestanden hat und reine Propagandaerfindung zur "Knechtung" des palästinensischen Volkes ist.

Ich habe Ihnen schon in meiner letzten Antwort mitgeteilt, dass Holocaust-Leugner für mich keine ernstzunehmenden Gesprächspartner sind. Wer Fakten bestreitet, begibt sich des Rechts, als Diskutant auf Augenhöhe gewürdigt zu werden, weil es einfach sinnlos wäre, mit ihm zu debattieren.

Neben dieser faktenleugnenden Verbalentgleisung Ahmadinedschads, die übrigens dem Auszug der westlichen Parlamentarier unmittelbar vorausging und nicht, wie Sie insinuieren, ihm nachfolgte, gab es weitere Auslassungen anti-jüdischer Art. Sie wurden im Nachhinein selbst von jenen Konferenzteilnehmern als unerträglich eingestuft, die sich aus Höflichkeit verpflichtet gefühlt hatten, die Rede des iranischen Präsidenten bis zum Ende anzuhören (darunter etwa die Botschafter Großbritanniens und des Vatikans oder UN-Generalsekretär Ban). Diese Auslassungen über angebliche "zionistische Verschwörungen" der westlichen Welt oder über das Judentum als vermeintliche "Quelle allen Rassismus´" können Sie sich selbst anhören. Sie sind bequem zugänglich in dem von islamischen Sendern zur Verfügung gestellten Video der Ahmadinedschad-Rede, das eine englischsprachige, präzise Simultanübersetzung beinhaltet (die von Iran-Freunden vorgenommen wurde, vgl. www.youtube.com ). Damit dürfte auch Ihre Frage nach Quellen und Zugang zu "ungeschnittenen, unverfälschten" Reden des iranischen Präsidenten beantwortet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Umwelt
01.10.2010
Von:

Ihre Aussage in der Taz am 1.10.2010
Und an die Adresse all derjenigen, die jetzt um die gefällten Bäume trauern: Bei der Realisierung von Stuttgart 21 werden über 5.000 neue Bäume im neuen Stadtviertel gepflanzt. Eine Öko-Bilanz, die sich sehen lassen kann.

Laut Berichten sollen 300 Bäume im Stuttgarter Schlosspark gefällt werden und später von der Bahn 298 Bäume neu gepflanzt werden.
Sie sprechen von 5000 Bäumen.
Zahlen sie die übrigen 4702 Bäume aus ihrer Tasche?

MfG
Antwort von Thomas Strobl
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18.10.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

als wertkonservativer Politiker und Literaturfreund bin ich mit Theodor Fontanes berühmtem Gedicht des Herrn von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland vertraut, der sich eine Birne mit ins Grab legen ließ, auf dass dereinst ein Birnbaum über seiner letzten Ruhestätte wachse. Und genau so kam es denn auch, was Fontane mit den bewegenden Worten kommentierte: "So spendet Segen noch immer die Hand des von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland."

In ähnlich gartentechnischer Vorausschau - und damit komme ich in aller Ernsthaftigkeit auf Ihre Anfrage zu sprechen - lassen sich auch die von mir erwähnten 5000 Bäume in Stuttgart anpflanzen. Auf dem Schlossparkareal, wo 282 Bäume gefällt werden, sorgt die Deutsche Bahn als Bauherr für die Nachpflanzung von 293 bis zu 12 Meter hohen neuen Bäumen. Die Deutsche Bahn ist es auch, die in Kooperation mit der Stadt Stuttgart auf den übrigen frei werdenden Flächen (deren Gesamtgröße übrigens 30 Hektar beträgt) ca. 5000 weitere Bäume anpflanzt. Damit vergrößert sich Stuttgarts "Grüne Lunge" in der Innenstadt beträchtlich, weshalb ich auch dabei bleibe festzustellen: S 21 beinhaltet eine super Öko-Bilanz und ist für die kommenden Generationen ein außerordentliches Plus.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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