Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Strobl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
17.03.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbronn
Wahlkreis
Heilbronn
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir bei der "Brandbekämpfung" besonnen und mit Augenmaß vorgehen. Dabei wird etwaige Hilfe für Griechenland (wenn überhaupt, was noch längst nicht ausgemacht ist) nur gesamteuropäisch erfolgen und an strenge Auflagen für die Regierung in Athen geknüpft sein, um einen Wiederholungsfall zu verhindern. Um es vielleicht etwas bildhaft auszudrücken: Wenn in unserer Nachbarschaft jemand "mit dem Feuer spielt" und aus Versehen sein Haus in Brand steckt, alarmieren wir natürlich die Feuerwehr und helfen unter Umständen sogar beim Löschen, damit das Feuer nicht auf unser Haus überspringt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
13.02.2010
Von:

Im Zuge der Einführung von HDTV ist im Gespräch, dass es den Fernsehsendern zukünftig erlaubt werden soll, Mitschnitte von Sendungen so zu Codieren, dass diese im Abspielmodus nicht mehr vorgespult werden können.
Urheberrechte müssen zwar geschützt werden, aber das hat mit Urheberrechten nichts zu tun, sondern ist eine totale Bevormundung des Zuschauers, wenn man nur Ausschnitte ansehen möchte.

Wie stehen Sie und Ihre Partei zu dieser Vorderung, vor Allem der privaten Fernsehsender?
Antwort von Thomas Strobl
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19.02.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich muss Ihnen zunächst zustimmen. Mit Urheberrecht hat das sogenannte Ad-Skipping, auf welches sich Ihre Frage bezieht, in der Tat nichts zu tun.

Nach meinen Informationen ist es nicht die Intention der Fernsehsender, durch die Codierung und das Verhindern des Vorspulens von Werbeblöcken bei aufgezeichneten Fernsehsendungen ihr Urheberrecht wahrzunehmen.

Vielmehr verfolgen die Sender hierdurch das Ziel, das Überspringen der Werbeblöcke zu verhindern, da durch diese ausgestrahlte Werbung die Finanzierung der Sendungen erfolgt.

Dieser Hintergrund ist offensichtlich.

Aus meiner Sicht ist indessen eine nutzerfreundliche Lösung anzustreben, die wirtschaftliche Interessen der TV-Sender berücksichtigt, ohne in einer "totalen Bevormundung" des Zuschauers zu enden.

Ich hoffe, Ihnen durch meine Antwort weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

für Ihre Antwort vom 11.02.10 danke ich sehr.

Die Gesetzlosigkeit, wovon ich sprach, kann nicht mit dem Strafgesetzbuch geahndet werden. Die Ausnahme bildet die Straftat des Parteiverrats nach § 356 StGB, wofür m.W. Abgeordnete nicht belangt werden können. Viele Abgeordnete bezeichnen sich – entgegen dem ausdrücklichen Gebot aus Art. 38(1) GG – als "Staatsvertreter". Als Volksvertreter – und erst recht als Vertreter bürgerli­cher Interessen – betrachten sie sich nicht. Das ist bereits der Anfang vom Parteiverrat, den ich vor­hin angesprochen habe. Der übliche Parteiverrat eines Abgeordneten ist der der härteren Sorte, weil er "im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei" vollzogen wird (vgl. § 356(2) StGB).

Ziel des Parlaments ist aus bürgerlicher Sicht, die Verfassung umzusetzen (vgl. Art. 20(3) und (4) GG), darunter die Grundrechte, die an erster und oberster Stelle des Grundgesetzes – nicht an letzter Stelle – steht.

Diesem Auftrag kommt es m.E. nicht nach. Vielmehr ist es bemüht, die Umsetzung der verfassungs­mäßigen Ordnung und insbesondere der Grundrechte zu vereiteln. Zur Erreichung dieses Ziels muß es vom Gericht gezwungen und unter massivem Druck gesetzt werden, da von der Gesetzgebung her keine Eigeninitiative ausgeht. Von alleine verfolgt der "Gesetzgeber" bzw. Gesetznehmer dieses Ziel nicht. Beispiele davon sind zahllos.

Um Wahlberechtigte zu vertreten, muß sich das Parlament in die Lage versetzen, ein ordentliches Mandat auszuüben. Durch die Geschäftsordnung schwächt sich das Parlament so, daß es nicht im­stande ist, für die Mandanten parlamentarisch tätig zu werden. Es übt das Hausrecht nicht aus, son­dern übereignet es der Regierung, die dem Parlament alles andere als Rede und Antwort steht.

Was kann das Parlament tun, um diesen Mißstand, der einen Systemfehler darstellt, zu beheben? Was kann der Bürger tun, um die Parlamentarier zur effektiven Mandatsausübung zu bewegen?

Antwort von Thomas Strobl
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19.02.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr Fernandez ,

für Ihre ergänzende Anfrage danke ich Ihnen.

Der Straftatbestand des Parteiverrats (§ 356 StGB) schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwaltschaft. Gemeint ist also das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten.

Den von Ihnen hergestellten Bezug zur Mandatsausübung durch Abgeordnete kann ich leider nicht nachvollziehen.

Damit wollen wir im Übrigen die Debatte zu diesem Thema abschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Finanzen
20.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

vor wenigen Tagen haben Sie dankenswerter Weise versucht, mir meine Befürchtungen in Sachen deutsche Beihilfen für den griechischen Staatshaushalt zu nehmen. Leider erfahre ich heute, dass die Finanzminister der Euro-Zone einen Hilfsfonds für Griechenland aufzulegen gedenken. Und zwar unter nicht geringer Beteiligung des BMF.

Mir ist durchaus bewusst, dass dieser Fonds auch dazu dienen soll, deutsche Banken vor drohenden Kreditausfällen zu schützen. Dennoch meine Frage:

Wie stellt die Regierung künftig sicher, dass andere Staaten (Regierungen) in ähnlicher Schieflage diesen Hilfsfonds nicht als Zeichen deuten, im Notfall würde ihnen schon (hauptsächlich durch den deutschen Steuerzahler) beigestanden und dass damit jegliche finanzpolitische Vorsicht der betroffenen Staaten unnötig wird?

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass bei mir mittlerweile eine gewisse Skepsis herrscht, was die Verlautbarungen aus dem BMF betrifft. Von dort wurde zu Beginn der öffentlichen Diskussion noch eine kategorische Ablehnung jeglicher Extra-Hilfen geäußert.

Es dürfte Sie nicht überraschen, dass die von mir bisher präferierte Partei auch die Ihre ist. Leider sehe ich mich nicht in der Lage dies auch für die Zukunft gelten zu lassen. Falls Sie mir trotzdem antworten würden, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
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10.03.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

auch für Ihre zweite Frage zum Thema "Finanzen" danke ich Ihnen.

Es gilt noch immer, was ich Ihnen in meiner ersten Antwort geschrieben habe. Nicht jede Nachricht, die über geplante oder vermeintlich geplante Hilfsmaßnahmen für Griechenland in Umlauf ist, entspricht auch den Tatsachen.

Richtig ist aber, dass die Haushaltslage in Griechenland noch dramatischer ist als bisher angenommen und ein Eingreifen in nächster Zukunft geboten erscheint. Welcher Art dieses Eingreifen sein wird, ist im Detail aber noch nicht ausgemacht. Hier möchte ich mich auch nicht an Spekulationen beteiligen.

Eines steht aber bereits fest und kann als unumstößliches Prinzip der amtierenden Bundesregierung gelten. Hilfe wird es auch nach dem jetzigen Informationsstand nur geben, sofern eine Wiederholung des Athener Etat-Desasters (in Griechenland selbst, aber auch anderswo im Euro-Raum) nicht mehr möglich ist, die von Ihnen befürchteten "Nachahmungstaten" aus "Gewöhnung" an die Hilfsbereitschaft Deutschlands also nach menschenmöglichem Ermessen ausgeschlossen sind.

Alle bisher mit der griechischen Regierung geführten Gespräche gehen in genau diese Richtung. Und ein erster Erfolg hat sich auch schon eingestellt. Athen hat sich auf deutschen Druck hin zu einem Sofort-Sparprogramm entschlossen, das nur als äußerst schmerzhaft für die griechische Bevölkerung zu bezeichnen ist. Auf das deutsche Sozialprodukt umgerechnet, speckt der Staat auf der Peloponnes seine Ausgaben mit sofortiger Wirkung um 50 Milliarden Euro pro Jahr ab. Diese radikale Politik, zu der wir in Deutschland vermutlich selbst kaum bereit wären, weil sie einer Rosskur gleichkommt, zieht bereits soziale Proteste in Griechenland nach sich und hat zu massiven anti-deutschen Affekten geführt. Diese Gefühlsaufwallungen sind zwar nicht berechtigt, da Athen an seiner Etatsituation selbst schuld ist. Dennoch beweist gerade diese emotionale Abwehrreaktion gegen vermeintlich oberlehrerhaft-schikanöse Vorgaben aus Deutschland, dass die Bundesregierung sehr wohl ihrer Verantwortung gerecht wird und keine übertriebene "Spendierlaune" an den Tag legt. Sie vergibt Geld nur gegen höchste Auflagen und erst nach massiven Vorleistungen des Empfängers.

Unter diesen Umständen dürften weder Irland noch Portugal Lust verspüren, ihre eigenen Haushaltsprobleme mit fremder (deutscher) Hilfe zu lösen. Eher ist zu erwarten, dass sie mit dem abschreckenden Beispiel Griechenlands vor Augen zeitiger die Notbremse ziehen und rascher ihre Verschuldungspolitik beenden, als Athen dies getan hat.

Das aber ist genau das, was die Bundesregierung mit ihrer Politik erreichen möchte: Haushaltsdisziplin europaweit, auf dass der Euro stabil bleibt.

In diesem Sinne möchte ich Sie ermuntern, weiter der CDU und der von ihr
gestellten Bundesregierung das Vertrauen zu schenken.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

ich habe von den Plänen gehört, den NC für das Medizinstudium fallen zu lassen, um dem Ärztemangel zu begegnen. Ich selbst bin Anästhesistin (30 J.) und habe bislang 100% gearbeitet. Dabei blieb unserer Familie von meinen Gehalt 600,-!!! Wie kommt diese erbärmliche Summe zustande? Wenn ich nicht arbeite, hat mein Mann Steuerklasse 3 und somit ein höheres Nettoeinkommen. Dann haben wir als größten Kostenpunkt noch 2 Kleinkinder, deren Betreuung zu organisieren nicht nur sehr schwierig, sondern eben auch kostspielig war. Jetzt bekommen wir das dritte Kind und ich habe ganz aufgehört zu arbeiten, denn nun wäre die Kinderbetreuung so teuer, daß sie mein gesamtes Gehalt auffressen würde. Das heißt eine gesuchte Ärztin weniger auf dem Arbeitsmarkt. Im Kollegium sind wir sehr viele Frauen, denen es ähnlich geht. Das bedeutet für unser Haus mit 800 Betten, daß während sie händeringend jeden verfügbaren Leiharzt zu deutlich höheren Preisen einkaufen, ein Teil des vertrauten Stammpersonals zuhause sitzt und Kinder hütet. Für das Haus bedeutet es zudem, daß die Qualität sinkt, da die Leihärzte nie so vertraut mit den Abläufen sind oder das Restpersonal sich in zahlreichen Überstunden überarbeitet, während die Kosten steigen, da die Leihärzte aufgrund mehrerer Faktoren teurer bezahlt werden müssen. Macht das Sinn? Als Schnittstelle zur Familienpolitik: Es fehlt nicht nur eine adäquate Kinderbetreuung, sondern sie müßte auch bezahlbar sein. Oder Ärzte verdienen einfach zuwenig, wenn sie mit drei Kindern nicht mehr arbeiten können. Was ist Ihr Vorschlag, solchen Problemen entgegen zu treten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Strobl
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10.03.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Anfrage zum Thema "Gesundheit" danke ich Ihnen.

Natürlich darf es für Sie nicht zur Benachteiligung führen, Kinder zu haben. Das Angebot für die Kinderbetreuung soll deshalb nach dem Willen der CDU/CSU bis 2013 bedarfsgerecht ausgebaut werden. Vor allem haben ab 2013 alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ältere Kinder haben ein Recht auf einen Kindergarten-Platz. Hierdurch soll eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirkt werden. Ich gebe freilich zu, dass für Sie persönlich der "Rechtsanspruch" im Jahr 2013 etwas spät kommt.

Der Wunsch nach Kindern soll keinesfalls an der Unvereinbarkeit mit dem Beruf scheitern. Gemeinsam mit der steuerlichen Besserstellung von Familien, durch die Anhebung des Grundfreibetrages, haben wir auch das Kindergeld erhöht. Da es Familien mit mehreren Kindern besonders schwer haben, soll das Kindergeld für das dritte Kind und für jedes weitere Kind weiter verbessert werden, was auch Ihnen zu Gute kommen würde. Bereits ab dem 1. Januar dieses Jahres haben Familien mit Kindern durch diese Maßnahmen einen vierstelligen Betrag mehr netto im Geldbeutel - auch das wiederum hilft Ihnen ganz konkret und dürfte somit in Ihrem Sinne sein. Sie sehen also: Wir sind auf dem richtigen Weg - allerdings in (kleinen) Schritten.

Ihre Besorgnis bezüglich der sich im Gespräch befindlichen Regelung des Numerus Clausus für das Medizinstudium kann ich verstehen. Grundsätzlich gilt: Dem drohenden Ärztemangel muss vor allem durch den Abbau von Bürokratie sowie durch eine leistungsgerechte Vergütung wirksam begegnet werden. Die Krankenhäuser selbst müssen, neben einer leistungsgerechten Bezahlung, für flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sorgen, um Ärzten wie Ihnen eine Tätigkeit weiterhin zu ermöglichen.

Ich bin der Meinung, dass Planbarkeit, Verlässlichkeit und eine leistungsgerechte Vergütung notwendige Voraussetzungen für das hohe Engagement sind, welches den Medizinern im beruflichen Alltag abverlangt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,
ersteinmal ein Kompliment für Ihr Engagement auf dieser Platform - Respekt - auch wenn ich mit manchen Antworten nicht "glücklich" bin - aber - alle Achtung! Sie antworten.

Schade, das dieses Engagement nicht von allen Kollegen Ihrer Partei vorliegt. So hat der Hr. Hauk im Landtag seiner CDU-Fraktion empfohlen, NICHT aktiv teilzunehmen (warum auch immer). Abgesehen davon, das das ein trauriges Bild auf die Partei als solches wirft, muss ich mich fragen, wie die CDU mit einem Medium umgeht, das neben der Vertrauensbildung bei den Bürgern, auch dazu führen könnte, das junge Wähler zur Wahl motiviert werden. Gerade bei Jugendlichen ist das Internet das Medium Nr. 1 - was aber zu Hr. Hauk nicht durchgedrungen sein dürfte. Das man niemanden zwingen kann - ist mir klar. Aber - und jetzt komme ich zu meiner Frage: Warum tut sich gerade die CDU in Baden-Württemberg so schwer, politische Fragen öffentlich zu diskutieren?
Antwort von Thomas Strobl
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21.05.2010
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 06.05.2010 zum Thema "Bürgerrechte und Demokratie" danke ich Ihnen, insbesondere für Ihr Kompliment, was mein Engagement auf der Plattform von Abgeordnetenwatch angeht.

Es ist meine feste Überzeugung, dass wir Politiker auch neue Medien nutzen müssen, um den Kontakt zum Wahlvolk zu pflegen. Auch das Internet gehört zur öffentlichen Debatte. Allerdings ist zu beachten, dass eine wirklich authentische und individuelle Pflege von Netzkontakten (also ohne Rückgriff auf vorgefertigte Standardantworten) sehr zeitintensiv ist. Ich bitte Sie, dafür Verständnis zu haben und Abgeordnetenkollegen unter diesen Umständen nicht Unwillen oder mangelnde Bürgergesinnung zu unterstellen, wenn sie eine einzelne Kommunikationsform mit Skepsis betrachten. Es gibt ja andere Internetforen und klassische Kontaktmöglichkeiten wie Bürgergespräche, Lokaltermine, Diskussionsveranstaltungen, Hausbesuche etc.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
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