Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Die Ihrige wie auch viele andere Zuschriften haben ein breites Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung offenbart. Im Allgemeinen wurde die bisherige Diskussion oftmals aufgrund falscher Vorstellungen oder fehlender Informationen über die geplanten Neuregelungen geführt. Aus diesem Grund möchte ich versuchen, einige Punkte klarzustellen.
Zunächst steht eine Abstimmung im Bundestag über die geplante Neuregelung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an. Das Thema wird im Bundestag nun gründlich beraten werden, sodass der Inhalt des letztendlichen Beschlusses noch offen ist. Bisher haben wir uns im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung damit beschäftigt und einen Vorschlag unterbreitet.
Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt dieser Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages überhaupt nicht aufgehoben werden.
Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt.
Nach der seit Jahrzehnten gut funktionierenden Parlamentspraxis benennen die Fraktionen die in ihrem Namen im Plenum sprechenden Abgeordneten, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen abweichende Abgeordnete das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies soll auch weiterhin möglich sein. Hierzu soll dem amtierenden Parlamentspräsidenten nach wie vor ein weiter Ermessensspielraum offen stehen und geschäftsordnungsrechtlich abgesichert werden. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt lediglich vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an diese Abgeordnete mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, wie es jetzt oftmals zu lesen ist, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt.
Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann keine Rede sein.
In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen einige Ihrer Bedenken gemildert zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl