Thomas Strobl (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Strobl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
17.03.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heilbronn
Wahlkreis
Heilbronn
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Beschwerdestellen gibt es eine ganze Reihe. Die Telekom selbst bietet Service-Hotlines an, bei denen auch Unmut geäußert und Kritik geübt werden kann. Auch wenn das z.T. mit gewisser Wartezeit verbunden ist und man einiges an Geduld braucht, bis man sein Anliegen an der richtigen Stelle vortragen kann, ist dieser Weg dennoch in vielen Fällen durchaus zielführend und die unmittelbarste Methode, um den erkannten Mängeln Abhilfe zu schaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
JA
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
NEIN
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
NEIN
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
JA
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
JA
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
NEIN
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
JA
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
JA
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
nicht beteiligt
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
nicht beteiligt
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
nicht beteiligt
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Thomas Strobl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

wie in der Stuttgarter Zeitung zu lesen ist ( www.stuttgarter-zeitung.de ), kritisieren Sie die Landesregierung von Baden-Württemberg, weil ein Regierungssprecher über den Account "RegierungBW" bei Twitter einen Tweet über den politischen Aschermittwoch der Grünen Baden-Württemberg abgesetzt hat.

Sie sagen, die Grünen "missbrauchen den Regierungsapparat für grüne Parteipropaganda", weil hier nicht korrekt zwischen der Landesregierung und der Partei getrennt worden sei. Desweiteren führen Sie aus, dass mit Steuergelder "hemmungslos Werbung für eine grüne Parteiveranstaltung gemacht" wird.

Dazu habe ich einige Fragen:

1. Können Sie mir sagen, wieviel Schaden durch den Regierungssprecher dem Steuerzahler in etwa entstanden sein muss?
2. Wie bewerten Sie es, dass auf der offiziellen Facebook-Fanseite der CDU-Landtagsfraktion der Politische Aschermittwoch der CDU Baden-Württemberg beworben wird?
3. Wie hoch ist der Schaden, den die CDU-Landtagsfraktion, druch die Werbung der CDU-Parteiveranstaltung, dem Steuerzahler aufgebürdet hat?

Mit freundlichen Grüße
Antwort von Thomas Strobl
1Empfehlung
22.03.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Löschen der Tweets vom Politischen Aschermittwoch der Grünen war ein Schuldeingeständnis der Landesregierung - andernfalls hätte es für die Löschung schließlich keine Veranlassung gegeben. Ohne den vehementen Protest aus der Netzgemeinde, so ist jedenfalls zu vermuten, hätte die Landesregierung übrigens möglicherweise auch weiter von der Grünen-Veranstaltung getwittert. An diesem Punkt geht es ums Grundsätzliche, und nicht um die konkrete Frage, welcher Schaden durch dieses Handeln entstanden ist. Sie werden überdies sicher auch sehen, dass Ihr Vergleich zwischen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Strobl,

in der aktuellen "Zeit" [1] ist über Sie zu lesen: "Was die Grünen wollten, laufe auf eine schleichende Deindustrialisierung hinaus. Das politische Klima sei nicht mehr wirtschaftsfreundlich."

Ihre Aussage widerspricht jedoch den Einschätzungen der Firmen Daimler, Bosch und Porsche sowie zahlreichen Mittelständlern [2]. Zudem entstehen gerade im grün geprägten Tübingen zahlreiche neue Arbeitsplätze im Bereich Biotechnologie [3].

Schaut man sich die Historie Baden-Württembergs an, erkennt man, dass im Verlauf der 60er-, 70er- und 80er-Jahre ganze Branchen schließen mussten - noch lange vor der Gründung der Grünen. Prominenteste Beispiele sind hierbei die Textil-, die Feinmechanik- und Unterhaltungselektronikindustrie.

Zudem ist es interessant, dass die CDU bislang immer auf die Automobilindustrie gesetzt hat und die für die Wirtschaftskraft wichtige Schieneninfrastruktur vernachlässigt und gar zugelassen hat, dass diese systematisch zurückgebaut wurde. Der aktuelle Zustand z.B. des Schwäbisch Haller Stadtbahnhofs sowie der Abbau der Zabergäubahn [4] und Kochertalbahn [5] in der Vergangenheit sind nur wenige Beispiele ganz aus der Nähe ihres Wahlkreises.

Fragen:
Wer war für den Niedergang der erwähnten Branchen zuständig?
Werden Sie ihre Politik der Vernachlässigung der ländlichen Gegenden - insbesondere hinsichtlich dem Abbau von Schieneninfrastruktur - ändern?
In welchem Zusammenhang stehen die Großspenden der Automobilindustrie an die CDU und der systematische Abbau der Schieneninfrastruktur?


Mit freundlichen Grüßen




[1]: www.zeit.de
[2]: www.stuttgarter-zeitung.de
[3]: www.tfrt.de
[4]: de.wikipedia.org
[5]: de.wikipedia.org

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strobl,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb zu verpassen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Nachfrage mit Blick auf die Presseberichterstattung über die geplante Änderung des Rederechts der Bundestagsabgeordneten. Ihre Zuschrift, wie die vieler anderer Bürger, die mich in den vergangenen Tagen erreicht haben, decken ein verbreitetes Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung auf. Lassen Sie mich daher schildern, worum es in der Neuregelung genau geht.

Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden.

Seit Jahrzehnten benennen die Fraktionen für jede Debatte einige Abgeordnete, die im Namen aller (also der Fraktion) im Plenum sprechen, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen Abgeordnete mit einer anderen Meinung das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Hierzu soll dem amtierenden Parlamentspräsidenten nach wie vor ein weiter Ermessensspielraum offen stehen und geschäftsordnungsrechtlich abgesichert werden. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt lediglich vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an diese Abgeordnete mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, wie es jetzt oftmals zu lesen ist, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt; er soll diese lediglich informieren und eine Stellungnahme einholen.

Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt. Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Diskussionen geführt hat, wollen wir nun eine Regelung treffen, die jedem Abgeordneten das Vortragen seiner abweichenden Haltung im Parlament ermöglicht. Das Rederecht dieser Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann folglich keine Rede sein.

In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen einige Ihrer Bedenken gemildert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Strobl,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
  • eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
  • die gegen das Grundgesetz
  • und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
  • die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
  • um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...
Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
  • verzweifeln lässt, oder
  • radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Die Ihrige wie auch viele andere Zuschriften haben ein breites Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung offenbart. Im Allgemeinen wurde die bisherige Diskussion oftmals aufgrund falscher Vorstellungen oder fehlender Informationen über die geplanten Neuregelungen geführt. Aus diesem Grund möchte ich versuchen, einige Punkte klarzustellen.

Zunächst steht eine Abstimmung im Bundestag über die geplante Neuregelung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an. Das Thema wird im Bundestag nun gründlich beraten werden, sodass der Inhalt des letztendlichen Beschlusses noch offen ist. Bisher haben wir uns im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung damit beschäftigt und einen Vorschlag unterbreitet.

Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt dieser Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages überhaupt nicht aufgehoben werden.

Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt.

Nach der seit Jahrzehnten gut funktionierenden Parlamentspraxis benennen die Fraktionen die in ihrem Namen im Plenum sprechenden Abgeordneten, damit die Öffentlichkeit deren Standpunkte und Argumente aus erster Hand erfahren kann. Daneben gab es aber immer auch Fälle, in denen abweichende Abgeordnete das Wort außerhalb dieser Rednerlisten erhalten haben. Dies soll auch weiterhin möglich sein. Hierzu soll dem amtierenden Parlamentspräsidenten nach wie vor ein weiter Ermessensspielraum offen stehen und geschäftsordnungsrechtlich abgesichert werden. Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt lediglich vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an diese Abgeordnete mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, wie es jetzt oftmals zu lesen ist, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt.

Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann keine Rede sein.

In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen einige Ihrer Bedenken gemildert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Hr. Strobl,

für alles mögliche in der aktuellen Politik lässt sich ein Haar in der Suppe finden, über das man trefflich diskutieren kann (Rettungsschirm usw.).

Worüber man aber nicht diskutieren darf oder kann, das sind Grundrechte. Ich bin schlicht fassungslos, das MEIN gewählter Abgeordneter, den ich mit einem Wählerauftrag in den Bundestag schicke, künftig nur noch die Fraktionsmeinung vertreten darf? Das der nur noch reden darf, wenn die Fraktion zustimmt?

Ich kenne Ihre Auffassung von Demokratie nicht. Meine ist eine andere.

Frage: für wie "demokratisch" halten Sie diese Entscheidung? Was ist Ihre Begründung für diesen unfassbaren Beschluss?
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Thomas Strobl
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfragen zum derzeit in die Schlagzeilen gerückten Rederecht der Bundestagsabgeordneten. Die Ihrige wie auch viele andere Zuschriften haben ein breites Missverständnis der geplanten Neuregelung der Geschäftsordnung offenbart. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen:

Zunächst ist es sehr begrüßenswert, dass sich die Fraktionsführungen noch einmal intensiv mit den Vorschlägen des Geschäftsordnungsausschusses auseinandersetzen werden und das Thema insgesamt im Bundestag gründlich beraten wird, da die bisherige Diskussion oftmals aufgrund falscher Vorstellungen oder fehlender Informationen über die geplanten Neuregelungen geführt wird.

Im Gegensatz zu einigen Pressemeldungen beabsichtigt der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages nämlich keine Regelung, nach der Abgeordneten, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion teilen, das Wort in einer Plenardebatte verwehrt werden soll. Das Rederecht aller Abgeordneten ist - wie Sie richtig anmerken - verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann und soll durch die Geschäftsordnung des Bundestages überhaupt nicht aufgehoben werden.

Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt.

Der Geschäftsordnungsausschuss schlägt daher vor, dass sich der Präsident vor der Worterteilung an Abgeordnete, die eine abweichende Meinung vertreten, mit allen Fraktionen "ins Benehmen setzt". Dies bedeutet nicht, dass der Präsident die Zustimmung der Fraktionen zu seiner Entscheidung benötigt; vielmehr soll er die Fraktionen über seine Entscheidung lediglich vorab informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, was bisher aus Gründen der Organisationserleichterung auch schon geschehen ist. Auch die vorgeschlagene Redezeit für diese Abgeordneten soll nur "in der Regel" auf drei Minuten (bisher fünf) begrenzt werden. Insoweit soll auch hier dem amtierenden Präsidenten ein Ermessensspielraum für längere Redezeiten eingeräumt werden, etwa bei besonderer politischer Bedeutung einer Debatte oder abhängig von der Anzahl der beantragten zusätzlichen Wortbeiträge. In jedem Fall behält der Präsident die letzte Entscheidung sowohl über die Zulassung als auch über die Dauer und Platzierung des Redebeitrags.

Es ist daher unbedingt notwendig, diese angestoßene Debatte auf der Grundlage und in Kenntnis der wirklichen Tatsachen zu führen und die Kirche im Dorf zu lassen. Von einer Beschneidung der Rechte der Abgeordneten oder gar von einer "Maulkorb-Verordnung" kann keine Rede sein. Und ganz sicher hängt von der angedachten und einer breiten Mehrheit der Fraktionen gewünschten Neuregelung weder Wohl und Wehe noch die nackte Existenz einer parlamentarischen Demokratie ab.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl
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