Thomas Strobl (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Thomas Strobl
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Heilbronn , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
44,2%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Was immer uns also die fortschreitende Integration Europas an Veränderungen bringen wird, die Rückkehr der Todesstrafe wird nicht darunter sein – garantiert. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Thomas Strobl hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Thomas Strobl
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
31.08.2009
Von:

1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?

2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?

3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?

4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?
Antwort von Thomas Strobl
3Empfehlungen
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre sehr präzise Anfrage zum Thema "Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz". Obwohl ich kein Experte auf dem Gebiet Rentenüberleitung bin, ist mir der Vorgang aufgrund ähnlicher Anfragen von Bürgern meines Wahlkreises nicht vollkommen unbekannt und ich versuche Ihre vier Fragen so genau wie möglich zu beantworten.

1. Nach der Rechtsauffassung der amtierenden Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatte das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) vom 25. Juli 1991 folgendes Ziel: Es sollte die einheitliche Geltung des Rentenrechts nach der Regelungssystematik des Sozialgesetzbuchs VI für alle Rentenansprüche herbeiführen, die aus im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten entstanden sind oder entstehen. Dies schließt DDR-Flüchtlinge, die vor dem 9. November 1989 in die Bundesrepublik kamen, wenn nicht explizit, so doch inhaltslogisch komplett mit ein. Einer solchen, für die DDR-Flüchtlinge irritierenden und mit teilweise erheblichen materiellen Nachteilen verbundenen Auslegung haben sich die Gerichte in ihrer Spruchpraxis ausnahmslos angeschlossen, darunter das Bundessozial- und das Bundesverfassungsgericht (vgl. Auskunft der Bundesregierung in Drucksache 16/5571 vom 11.06.2007), sodass an der Gültigkeit dieser Auslegung nicht zu zweifeln ist.

2. Staatsrechtlich betrachtet wurden die DDR-Flüchtlinge mit Ankunft auf bundesdeutschem Territorium zu Bürgern der Bundesrepublik Deutschland. An diesem Umstand hat m.E. auch der spätere Beitritt der DDR zu demselben Territorium nichts geändert. Einen Widerspruch gravierender Art zu den Aussagen in Punkt 1 sehen die Gerichte in diesem Sachverhalt allerdings nicht.

3. Nach Rechtsauffassung der Bundesregierung und deutscher Gerichte war die Behandlung der DDR-Flüchtlinge nach dem Fremdrentenrecht nur solange berechtigt, wie von einem Fortbestehen zweier deutscher Staaten ausgegangen werden musste. Die Wiedervereinigung änderte die Lage grundlegend und setzte der vorherigen Rechtspraxis auf Grund des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes der Verfassung enge logische, politische und juristische Grenzen. Nach gängiger Spruchpraxis ist daher der Einbezug aller Bürger mit DDR-Erwerbsbiographien (DDR-Flüchtlinge eingeschlossen) in die Regelungen des Rentenüberleitungsgesetzes von 1991 angemessen. Ausnahmen im Bereich der Bestandsübersiedler, die vor 1937 geboren sind (Rentenüberleitungsergänzungsgesetz vom 24. Juni 1993), rechtfertigen sich durch den sog. Vertrauensschutz ihnen gegenüber und gelten nicht als Widerspruch zur beschriebenen Grundregel. Was Ihre ergänzende Frage nach der Informationspflicht der Versicherungsträger angeht, gilt, dass ein Gesetz, das ein Verschweigen der Veränderungen in der Rechtslage gegenüber den betroffenen Versicherten gestattete, natürlich nicht existiert.

4. Selbstverständlich wäre eine eigenmächtige Abwandlung eines beschlossenen Parlamentsgesetzes durch die Bundesregierung unstatthaft. Dass aber, wie Sie annehmen, im Falle des Rentenüberleitungsgesetzes die Regierung eine solche Willkür hätte walten lassen, wird nicht nur von der Regierung und den sie damals tragenden Koalitionsparteien (übrigens auch von den heutigen Regierungsfraktionen) nicht so gesehen. Eine solche Interpretation wird insbesondere auch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, das doch berufen wäre, Einspruch zu erheben, wenn die von Ihnen vermutete Eigenmächtigkeit tatsächlich stattgefunden hätte.

Soweit meine Antworten auf Ihre konkreten Fragen. Lassen Sie mich abschließend noch eine persönliche Bemerkung machen. Mir ist klar, dass für drei Berufsgruppen innerhalb der ehemaligen DDR-Flüchtlinge die geltende Rechtslage eine nicht unbeträchtliche materielle Verschlechterung gegenüber der Situation zum Zeitpunkt ihrer Flucht darstellt, etwa für Hochschulprofessoren, Diplom-Chemiker und ehemalige Piloten der DDR-Fluggesellschaft Interflug. Persönlich werde ich mich gerne dafür einsetzen, dass Möglichkeiten gefunden werden, diese Verschlechterungen rückgängig zu machen, wobei klar sein muss, dass es dabei zu keinen Benachteiligungen von anderen Gruppen kommen darf. Wie diese Regelungen aussehen könnten, ist allerdings schwer vorherzusagen, da alle Vorschläge hierzu bisher von Rechtsexperten als fragwürdig bzw. verfassungsrechtlich problematisch eingestuft wurden. Man wird sehen, was der nächste Bundestag mit möglicherweise neuen Mehrheitsverhältnissen und anderer Sicht der Dinge auf den Weg bringen wird bzw. ob eine Veränderung in der Spruchpraxis der Gerichte selbst Fingerzeige in Richtung einer juristisch tragfähigen Nachbesserung liefert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Kultur
12.09.2009
Von:

Wie kann es sein, dass seit der Einführung von Studiengebühren und der gleichzeitigen Einfuhr des Bachelorstudiums, dass die Anzahl der Lehrveranstaltungen verringert wurden? (Betrifft die Hochschule Heilbronn)
Wie kann es außerdem sein, dass von diesem Geld, die Professoren (z.B. für Labore) wenig oder überhaupt nichts sehen?
Außerdem ist die Hochschule gezwungen, mehr Studenten aufzunehmen, als sie kann, weil es mitlerweile so geregelt ist, dass umso mehr Studenten eingeschrieben werden, es mehr Geld für die Hochschule gibt. Eine optimale Vorlesung ist dadurch nicht mehr gewährleistet, wenn Studenten im Hörsaal stehen müssen!

Die Qualität der Lehre sollte doch für ein Land wie Deutschland von höchster Güte sein. Vor allem in diesen schwierigen Zeiten. Leider sehe ich seitens der Politik wenig Unterstützung. Ausreden habe ich schon diverse von Frau Schavan gesehen.

Beste Grüße
M.
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

recht vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Bildung und Kultur".

Bildung ist die wichtigste Ressource, über die unser Land verfügt, ja die einzige, die es selbst herstellen kann. Sie hat deshalb enorme Bedeutung für Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger. Bildung ist ein Kapital, in das zu investieren sich nicht nur lohnt, sondern das zu vermehren geradezu Pflicht ist.

Im Regierungsprogramm der CDU ist deshalb der Bildung auch höchste Priorität eingeräumt. Die von Ihnen, Herr , geäußerte Sorge vor wachsenden Problemen auf dem hochschulischen Sektor trifft sich insofern genau mit unseren Bemühungen, solche Probleme anzupacken und zu lösen. Bildung hat wie jede Form von Qualität ihren Preis. Machen wir uns doch einmal die Dimension der benötigten Finanzmittel deutlich, um das Problem nicht im luftleeren Raum zu diskutieren. Ein Studienplatz kostet pro Jahr zwischen 20.000 und 40.000 €. Dieses Geld bereitzustellen angesichts der vielen anderen Aufgaben des Staates (Sozialpolitik, Gesundheitswesen) fällt schon unter normalen Umständen nicht leicht. In Zeiten der wirtschaftlichen Flaute, wo die öffentlichen Kassen leer sind, wird es vollends zur Herkulesaufgabe, die nur schwer zu stemmen ist. Dennoch gelingt die Aufgabe ganz gut, wie sich an einem wichtigen Indikator ablesen lässt: Der Behauptung der Hochschulen am Markt.

Auf jedem anderen Sektor nämlich sind im Zuge der Weltwirtschaftskrise seit 2008 zahlreiche Unternehmen zusammengebrochen, Handelsketten wurden aufgelöst und selbst renommierte Firmen der verarbeitenden Industrie sind von akuter Schließung bedroht (gewesen), z.B. Opel. Hunderttausende Menschen befinden sich in diesen Branchen in Kurzarbeit und haben Angst, dass ihr Arbeitsplatz ganz verloren geht, ehe die Krise vorbei ist.

Und wie sieht es demgegenüber mit den Hochschulen aus? Im Vergleich ganz gut. Sie behaupten sich gegen alle Widerstände, und keine einzige alma mater ist von Auflösung bedroht, wie etwa Arcandor, Karstadt oder der Quelle-Konzern im Kaufhausbereich.

Warum wohl? Weil der Staat seiner Verpflichtung nachkommt und tatsächlich Bildung wichtiger nimmt als andere Politikfelder. Selbst in prekärster Finanzlage stellt er dem Hochschulbetrieb beträchtliche Finanzmittel zur Verfügung. Dies beweist, glaube ich, schon, wie ehrlich es die Politik mit der Bevorzugung der Bildung meint. Wenn es dann trotzdem nicht reicht, alle Probleme zu lösen, sind das keine "Ausreden", von denen Sie sprechen und die Sie Bildungsministerin Schavan vorwerfen.

Inwieweit Managementfehler vor Ort dazukommen und das Problem unnötig verschlimmern, wie Sie das für Heilbronn vermuten, kann ich als Außenstehender nicht beurteilen. Dies müsste im direkten Kontakt mit der Hochschule geprüft werden. Dazu bin ich übrigens gerne bereit. Wenn Sie Belege dafür haben, dass in Heilbronn Gebühren zweckentfremdet und fehlgeleitet werden, dann werde ich mich des Falles annehmen und mich dafür stark machen, dass man die Missstände schnellstmöglich behebt.

Klar muss aber eines sein, und das gilt grundsätzlich: Wenn Bildung nicht nur in Heilbronn, sondern in Deutschland insgesamt Zukunft haben soll, wird sie längerfristig, also auch nach Überwindung der Wirtschaftskrise, auf eine finanziell solidere Basis gestellt werden müssen. Das aber heißt: Mehr als bisher müssen jene Gruppen am Ganzen "mitbezahlen", die Hauptnutznießer der Bildung sind, also die Studenten.

Dies hat in anderen Ländern längst Tradition. In Großbritannien und in den USA etwa sind überfüllte Hörsäle und unzureichende Laborausstattungen unbekannt, aber nur deshalb, weil die Universitäten hier schon lange Studiengebühren verlangen dürfen, die weit über dem liegen, was wir in Deutschland eingeführt haben. An vielen dortigen Universitäten müssen 80 % oder mehr der Studienplatzkosten vom Studenten selbst getragen werden (wobei natürlich über Stipendienregelungen garantiert wird, dass auch begabte Kinder aus einfachen Verhältnissen die Kosten tragen können. Bildung darf kein Privileg der Reichen sein und ist es dort auch nicht).

Der hinter dieser angelsächsischen Tradition erkennbare Grundsatz, dass was nichts kostet, nichts wert ist, besitzt eine Wahrheit, die unbequem ist, aber auch vor unseren Hochschulen nicht halt macht. Dies sollte jeder im Hinterkopf haben, bevor er wieder mal über einen überfüllten Hörsaal klagt. Er sollte sich stattdessen fragen, was er selbst dazu beitragen kann, dass es anders wird.

Als wenig konstruktiv kann ich es demgegenüber nur ansehen, wenn die SPD den entgegengesetzten Kurs einschlägt und ein gebührenfreies Studium fordert, wie es längst keine Zukunft mehr hat. Die SPD weiß das auch selbst, oder wie sonst ist zu erklären, dass sie für ihre Werbeaktion "gebührenfreies Studium" in Nordrhein-Westfalen ausgerechnet eine junge Genossin als Plakat-Model ausgesucht hat, die im echten Leben an der Hochschule Dublin studiert und 24.000 € Gebühren im Jahr bezahlt, was in Deutschland für 47,8 Semester reichen würde (vergleiche dazu den Hinweis unter: blog.reif.org

Für deutsche Linke darf aus ideologischer Verblendung offensichtlich zuhause nicht sein, was sie sich in der Fremde kritiklos gefallen lassen, nämlich Geld zu bezahlen für das Studium, weil nur so die Qualität der Bildung gewahrt werden kann.

Ich hoffe, Sie machen sich Ihren Reim auf diese Doppelmoral, Herr , und vertrauen auch in der (Bildungs-)Politik nicht vorschnell jenen, die die populärsten Versprechungen machen. Links blinken, aber rechts abbiegen, das ist kein guter Weg in die Zukunft! In diesem Sinne, alles Gute für Ihr Studium.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
13.09.2009
Von:

Hallo Herr Strobl,

EU Handelskommissarin Ashton "zündelt” regelrecht am Turbo Niedriglohn

Es ist nicht zu fassen, die eigene EU-Kommission will nun auch noch die letzten Dämme, zum Schutze gegen chinesische Dumpingimporte, welche schon jetzt mehr als großzügigst ausgelegt sind, einreißen, in dem China als sogenanntes Marktwirtschaftsland anerkannt werden soll, um dann auf o.a. Dumpingschutz verzichten zu können.

Das Resultat wird sein, wir haben eine weitere wesentliche Wettbewerbsverzerrung im internationalen Handel, was wie ein Turbo auf den Niedriglohnbereich sich auswirken wird.

Dies wirkt dann wie ein Dominoeffekt auf das jetzt schon sinkende Lohnniveau, Massenkaufkraft und Soziallasten.
Hierbei interessant, dass die Briten wieder mal hier den Vorreiter spielen, wie bei dem Thema Investmentbanking und deren absolut freien Marktregulierungen, wo eines der Hauptursachen für die aktuelle Finanzkrise ist.

Man hat wirklich auf garnichts aus der bisherigen schweren Krise gelernt. Die nächste lässt grüßen.
Was sagen eigentlich unsere etablierten PolitikerInnen hierzu?
Antwort von Thomas Strobl
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Dumpingimporte und Niedriglöhne."

Mit Wirtschaftsminister zu Guttenberg ist die CDU der Überzeugung, dass die beste Methode, aus dem Tal der weltweiten Wirtschaftskrise zu kommen, in einem Abbau von Handelshemmnissen besteht. Protektionismus lähmt die Weltwirtschaft und verschlimmert die Krise noch. Deshalb ist jedes Abkommen mit Ländern, die bisher protektionistisch waren, zu begrüßen, wenn dieses Abkommen Handelshemmnisse abbaut. Für eine exportabhängige Nation wie Deutschland ist es geradezu überlebenswichtig, Zugang zu neuen Märkten zu bekommen. China stellt potentiell einen solchen neuen Markt dar. Hierzu eine Zahl. Bisher exportieren alle EU-Länder Waren nach China (1,3 Mrd. Menschen!) in einem Volumen, das kleiner ist als die Exporte der EU in die kleine Schweiz! Das Handels-Volumen mit China auszubauen ist daher möglich, wünschenswert, ja im ureigenen Interesse Europas, besonders Deutschlands.

Damit setzt man sich keineswegs einer Dumpingkonkurrenz durch das Reich der Mitte aus, da es WTO-Richtlinien gegen Dumping gibt, die auch im Falle liberalisierter Handelsbeziehungen mit China weiter ihre Gültigkeit haben (vgl. www.eu-info.de ).

Im Übrigen ist Dumping nur dann ein Problem für die gesamte
Volkswirtschaft, wenn es deren Schlüssel-Branchen (z.B. Automobilsektor, Elektronik, Chemie) erfasst und mit hoher Qualität der unstatthaft verbilligten Produkte einhergeht. Solange chinesische Waren auf den genannten Gebieten aber in ihrer Beschaffenheit weit geringer wertig als europäische oder gar deutsche sind, brauchen wir uns vor solcher "Konkurrenz" (die keine ist) nicht zu fürchten. Dies gälte übrigens selbst dann, wenn die WTO-Anti-Dumping-Bestimmungen nicht gelten würden oder das entsprechende Sicherheitsnetz sich als löchriger erwiese, als es die EU annimmt.

Ein Land mit dem Gütesiegel "made in Germany" auf seinen Produkten lehrt, gottlob, noch immer eher die Konkurrenz das Fürchten, als dass es vor dem Wettbewerb mit anderen Angst haben muss. Unser Ehrgeiz sollte sein, dafür zu sorgen, dass wir qualitätsmäßig stets um soviel besser bleiben wie die anderen billiger sind. Dann werden wir die Nase vorn behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Thomas Strobl
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.