Thomas Silberhorn (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Silberhorn
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.11.1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Bamberg
Ergebnis
49,1%
Landeslistenplatz
3, Bayern
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(...) Nein, dazu bin ich nicht bereit. Die Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP haben sich darauf verständigt, den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff für das Amt des Bundespräsidenten vorzuschlagen. Ich freue mich über diese Nominierung und unterstütze diesen Vorschlag. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
28.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

meine Frage betrifft den Bereich "Kapitalmarktsteuer – Transaktionssteuer":

Problematisch scheint die Einführung einer europäischen Kapitalmarktsteuer ja aus dem Grund zu sein, dass sich das Kapital immer den günstigsten Handelsplatz sucht. Wie kann nun ein Handelsplatz dazu gebracht werden, eine derartige Steuer einzuführen?

1. Könnten nicht Steuereinnahmen aufgrund von Transaktionssteuern direkt dem ESFS oder IWF zufließen – kraft eigener Steuerhoheit, wobei – ähnlich wie bei der Umsatzsteuer – die einzelnen EU-Staaten für Rechnung des ESFS die Steuer eintreiben? Die Steuereinnahmen dienen dazu, systemische Banken und in Schieflage geratene Länder in der Krise zu stützen. Nur systemische Banken in Ländern und Länder als solche, in denen Transaktionssteuern erhoben werden, können von diesem Rettungsschirm Gebrauch machen.

2. Ratingagenturen werden im Rahmen ihrer Länder-Rating-Bewertung überprüfen, ob Transaktionssteuern in dem jeweiligen Staat erhoben werden. Staaten, die keine Transaktionssteuern erheben und aus diesem Grund keinen Leistungsanspruch aus dem Rettungstopf erhalten, werden in ihrer Kreditwürdigkeit aufgrund "gesetzlicher Vorgaben" herabgestuft. Gleiches geschieht mit den dort geschäftsansässigen Banken. Dann stünde es jedem Land frei, ob es die Transaktionsteuer einführt oder nicht.

3. Die Frage ist, ob und wie man Ratingagenturen dazu bewegen kann, die Frage von Transaktionssteuern mit in deren Bewertung einfließen zu lassen. Zumindest bei der von der EU geplanten Ratingagentur sollte das möglich sein.

Gibt es die Möglichkeit, Ratingagenturen zumindest teilweise einen Rahmen für deren Bewertung vorzugeben? Wer wäre dazu in der Lage?

Mit besten Grüßen aus Oberfranken

Antwort von Thomas Silberhorn
1Empfehlung
06.11.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. September 2011. Um den Finanzsektor stärker als bisher an der Bewältigung der Schuldenkrise zu beteiligen, halte ich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für sinnvoll. Die Steuer sollte in allen Ländern der Europäischen Union oder zumindest der Eurozone nach den gleichen Grundsätzen erhoben werden. Den Mitgliedstaaten muss auch das Steueraufkommen zustehen. Eine Steuererhebungskompetenz für die Europäische Union lehne ich daher ab. Das würde die Haushaltsdisziplin massiv schwächen und den Weg zur Verschuldung der EU bereiten. Bislang zeichnet sich die EU durch ein striktes Verschuldungsverbot aus. An der Finanzierung durch Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten sollten wir daher unbedingt festhalten.

Zu den Ratingagenturen stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Staates allein Sache der Marktteilnehmer ist. Ich rate daher zur Vorsicht vor gesetzlichen Vorgaben, die wir gegenüber US-amerikanischen Ratingagenturen ohnehin nicht machen könnten. Der Einfluss von Ratingagenturen ist gerade deshalb so hoch, weil die Staaten und Zentralbanken auf ihre Bewertungen Bezug nehmen. Das sollten wir abstellen.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB
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Lesezeichen
Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
29.09.2011
Von:

Ich beziehe mich auf den ausführlichen Artikel der Autoren Harald Hau und Bernd Lucke in der FAZ vom 16.9.11 Seite 12 mit dem Titel "Die Alternative zum Rettungsschirm", welcher aus meiner Sicht überzeugend darstellt, daß eine zwangsweise Bankenrekapitalisierung eine gerechtere und wesentlich günstigere Lösung für den deutschen Steuerzahler darstellt.
Ich nehme an, daß Sie diesen Artikel kennen und frage, ob Sie diesen sachlich für richtig halten und wenn ja, ob und wie sich die Vorschläge der beiden Herren politisch durchsetzten lassen.
Wie ich feststelle, haben Sie heute gegen die beabsichtigte Höhe und Form des "Rettungsschirrmes" gestimmt.
Welche Alternative ausser der oben erwähnten sehen Sie?
Der erwähnte Artikel ist auch in etwas gekürzter Forum in Internet unter "Plenum der Ökonomen" - Gründungsaufruf nachzulesen.
Antwort von Thomas Silberhorn
5Empfehlungen
02.10.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

das von Ihnen in Bezug genommene Modell zur Rekapitalisierung der Banken halte ich ebenfalls für zielführend, zumal daran ohnehin kein Weg vorbeiführt. Die aus meiner Sicht unausweichliche Umschuldung Griechenlands wird eine Rekapitalisierung jedenfalls der griechischen, wohl aber auch irischer und portugiesischer, ggf. auch spanischer und weiterer Banken erforderlich machen.

Allein mit der Rekapitalisierung von Banken wird es aber nicht getan sein. Wir müssen zu den Stabilitätsankern des Maastricht-Vertrags zurückkehren. Das schließt eine Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und die Aufrechterhaltung des Verbots der Schuldenübernahme ein.

Vor allem aber muss die Gewährung von Finanzhilfen dadurch begrenzt werden, dass ein Verfahren geordneter Insolvenz für Staaten - ich spreche lieber von Sanierungsverfahren, weil man einen Staat nicht "abwickeln" kann - etabliert wird. Dabei muss die Mitgliedschaft in der Währungsunion zeitweise ausgesetzt werden können, um außerhalb der Währungsunion abwerten zu können.

Näheres zu meiner Position finden Sie in meiner Erklärung zur Abstimmung über die Aufstockung und Erweiterung des Euro-Rettungsschirms, die ich im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben habe:

www.thomas-silberhorn.de

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Arbeit
14.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden. Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Dies würde großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche über alle Beschäftigten zulassen. Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen schon seit Monaten Sturm gegen das Vorhaben.
"Formulierungsvorschlägen" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 zufolge ist überdies die Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses für Privatgespräche am Arbeitsplatz, die Legalisierung eines permanenten Mithörens dienstlicher Telefongespräche und Mitlesens dienstlicher E-Mails, die Zulassung einer permanenten Videoüberwachung von Beschäftigten "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" sowie ein Vorrang von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge selbst vor dem geringen gesetzlichen Schutzniveau geplant.
Nutzt mein Arbeitgeber diese Spielräume, werde ich am Arbeitsplatz künftig ständig kontrolliert werden, etwa durch permanente Videoüberwachung und regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören meiner Telefonate und E-Mails.

Als betroffener Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Thomas Silberhorn
bisher keineEmpfehlungen
25.11.2011
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. November 2011. Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz geht mitunter weit über das durch die bisherige Rechtsprechung gewachsene Schutzniveau hinaus. So soll die verdeckte Videoüberwachung anders als bisher zukünftig ausdrücklich verboten sein. Die offene Videoüberwachung soll nur dann zugelassen werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dies erfordern; zudem muss darauf deutlich hingewiesen werden. Insofern teile ich die von Ihnen geäußerten Bedenken nicht.

Zum sogenannten Screening ist zu bedenken, dass ein anonymisierter oder pseudonymisierter Abgleich von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern nur möglich sein soll, um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen im Unternehmen aufzuklären. Erst wenn sich Verdachtsmomente aufgrund des Screenings ergeben, darf eine Personalisierung der untersuchten Daten vorgenommen werden.

Die angedachte Regelung zur privaten Nutzung von Internet und Telefon am Arbeitsplatz stellt lediglich eine Auflistung der verschiedenen Möglichkeiten dar, die bereits jetzt in vielen Unternehmen aufgrund entsprechender Betriebsvereinbarungen genutzt werden. Dort, wo ein Unternehmen die private Nutzung von Internet und Telefon am Arbeitsplatz nicht zulässt, kann bereits nach geltendem Recht eine Kontrolle der Gespräche und beispielsweise der aufgerufenen Internetseiten vorgenommen werden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich noch Veränderungen an den von Ihnen genannten Punkten ergeben können. Die bisher vorgeschlagenen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bieten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch mehr Rechtssicherheit und -klarheit.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ihr Parteifreund und Ministerpräsident Seehofer hat in einer Sendung bei Herrn Pelzig ausgesagt, daß nicht diejenigen entscheiden, die gewählt wurden, sondern solche, die nicht gewählt wurden (1, Langversion ab Min. 4:30 bei 2).

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Stimmt das denn?
2. Falls ja: Ist das GG konform? Falls ja, bitte ich um eine kurze Ableitung aus Art. 20 GG.
3. Falls das alles stimmt und auch eine Ableitung aus Art. 20 möglich ist:
4. Wie heißen die nicht gewählten "Entscheider" und wodurch sind sie legitimiert?
5. Meinen Sie, das Volk war zum Zeitpunkt der letzten Wahlen aufgeklärt und entschied mehrheitlich im Sinne des INFORMIERTEN EINVERSTÄNDNISSES, daß Frau Merkel und Herr Seehofer mit ihren Leuten in Berlin und München zwar die Berechtigung ordentlicher Dientsbezüge, aber nichts zu sagen haben sollen?

Ich bitte um Beantwortung aller Fragen.

Mit freundlichem Gruß
Dipl. Med. W.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) www.youtube.com
2) ab Min. 4: 30 hier www.youtube.com
Antwort von Thomas Silberhorn
3Empfehlungen
11.01.2012
Thomas Silberhorn
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat gibt es viele Menschen, die Entscheidungen treffen, ohne hierzu gewählt worden zu sein. Ich darf Ihnen allerdings versichern, dass Beschlüsse des Deutschen Bundestages von Abgeordneten gefasst werden, die vom deutschen Volk gewählt worden sind.

In der Sendung "Pelzig unterhält sich", auf die Sie sich beziehen und die der Moderator selbst als "satirisch-kabarettistische Talksendung" bezeichnet, hat Herr Seehofer übrigens auf die Frage geantwortet: "Wie entscheiden Sie denn, wem Sie was glauben?" Ihrer Entscheidung bleibt es überlassen, inwieweit Sie den Dialog als ironisch oder ernsthaft wahrnehmen. Dabei hoffe ich für Sie, dass Ihre Bemühungen zur Totalitarismusabwehr nicht durch kabarettistisch-subversive Machenschaften unterlaufen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
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