Fragen und Antworten

Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.

Die notwendigen Investitionen in Verteidigung und Sicherheit halte ich für unerlässlich.

Exporte nach Russland über Drittstaaten untergraben die Wirksamkeit der gegen Russland verhängten Sanktionen und stehen im Widerspruch zu den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entschlossen zu reagieren.

Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD kann nur unter sehr engen Voraussetzungen Erfolg haben, wobei mit einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren zu rechnen ist. Es birgt das große Risiko einer juristischen Niederlage, die dann unumkehrbar ist.