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Sehr geehrter Herr Silberhorn,
meine Frage betrifft den Bereich "Kapitalmarktsteuer – Transaktionssteuer":
Problematisch scheint die Einführung einer europäischen Kapitalmarktsteuer ja aus dem Grund zu sein, dass sich das Kapital immer den günstigsten Handelsplatz sucht. Wie kann nun ein Handelsplatz dazu gebracht werden, eine derartige Steuer einzuführen?
1. Könnten nicht Steuereinnahmen aufgrund von Transaktionssteuern direkt dem ESFS oder IWF zufließen – kraft eigener Steuerhoheit, wobei – ähnlich wie bei der Umsatzsteuer – die einzelnen EU-Staaten für Rechnung des ESFS die Steuer eintreiben? Die Steuereinnahmen dienen dazu, systemische Banken und in Schieflage geratene Länder in der Krise zu stützen. Nur systemische Banken in Ländern und Länder als solche, in denen Transaktionssteuern erhoben werden, können von diesem Rettungsschirm Gebrauch machen.
2. Ratingagenturen werden im Rahmen ihrer Länder-Rating-Bewertung überprüfen, ob Transaktionssteuern in dem jeweiligen Staat erhoben werden. Staaten, die keine Transaktionssteuern erheben und aus diesem Grund keinen Leistungsanspruch aus dem Rettungstopf erhalten, werden in ihrer Kreditwürdigkeit aufgrund "gesetzlicher Vorgaben" herabgestuft. Gleiches geschieht mit den dort geschäftsansässigen Banken. Dann stünde es jedem Land frei, ob es die Transaktionsteuer einführt oder nicht.
3. Die Frage ist, ob und wie man Ratingagenturen dazu bewegen kann, die Frage von Transaktionssteuern mit in deren Bewertung einfließen zu lassen. Zumindest bei der von der EU geplanten Ratingagentur sollte das möglich sein.
Gibt es die Möglichkeit, Ratingagenturen zumindest teilweise einen Rahmen für deren Bewertung vorzugeben? Wer wäre dazu in der Lage?
Mit besten Grüßen aus Oberfranken
