Thomas Bareiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Bareiß
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom Betriebswirt (BA), Leiter Bereich EDV & Controlling bei einem mittelständischen Textilunternehmen
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Zollernalb-Sigmaringen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Auf Grund der Tatsache, dass Renterinnen und Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für diese Einnahmearten nicht an dem allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner für die entstehenden Leistungsaufwendungen nur zu etwa 50 Prozent decken; die restlichen Gesundheitsausgaben werden von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung -- also insbesondere von den heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -- getragen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
10.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bareiß,

Ich wollte Sie hiermit auf das derzeit diskutierte Thema "Online-Durchsuchung" ansprechen. Ich wollte sie ersteinmal Fragen, wie sie dieses Wort denn definieren. Welche Möglichkeiten diese durchzuführen sehen sie dabei?(Keylogger, Bundestrojaner?). Und wie denken sie darüber, dass dies einige Bürgerrechte verletzen könnte? Denn es heutzutage läuft das Internet ja nicht nur als Webseitennutzung ab sondern unter anderem auch als komplettes Kommunikationsnetz. Unter anderem mit Telefonaten, Onlinebriefen, Onlinebanking. Es wird nicht nur der Pc als Medium benutzt sondern auch Handys, Handhelds und weitere Geräte. Denken Sie diese Datenmenge wär überhaupt überschaubar und filterbar? Und die letzte Frage:

Lehnen Sie die "Online-Durchsuchung" ab oder stimmen Sie ihr zu?

mfg und vielen Dank für Ihre Antwort,
S.
Antwort von Thomas Bareiß
2Empfehlungen
29.08.2007
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Online-Durchsuchung!

Unter der Online-Durchsuchung wird die verdeckte Suche unter Einsatz elektronischer Mittel nach verfahrensrelevanten Inhalten auf informationstechnischen Systemen verstanden, die sich nicht im direkten physikalischen Zugriff der Sicherheitsbehörden befinden, aber über Kommunikationsnetze erreichbar sind. Die zu erlangenden Inhalte sind nicht Gegenstand eines aktuellen Telekommunikationsvorgangs, wie etwa Dateien die nicht für einen elektronischen Versand bestimmt sind.

Die schwersten Verbrechen - insbesondere im Bereich des Terrorismus sowie im Bereich der Kinderpornographie - werden heute vornehmlich über Internetkontakte vorbereitet und durchgeführt. Gerade Terroristen nutzen das Internet als Hauptkommunikationsmittel und als Instrument zur Radikalisierung und Rekrutierung.

Der Schutz des Bürgers vor solchen Straftaten ist selbstverständlich, soweit es in unseren Möglichkeiten steht, zu gewährleisten, denn die Menschen erwarten vom Staat auch, dass er sie schützt. Ein wirksamer Schutz der Bevölkerung kann aber nur gewährleistet werden, wenn die Sicherheitsbehörden rechtzeitig Kenntnis von bevorstehenden Anschlägen erhalten. Hierzu müssen die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt werden, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und dieses neue technische Verfahren auch einsetzen zu können. Natürlich kann niemand gewährleisten, dass technisch versierte Verdächtige einen Weg finden, sich dem Zugriff durch die Ermittlungsbehörden zu entziehen. Es wird immer einen Wettlauf zwischen Verschlüsselungs- und Entschlüsselungstechnologien geben, der durch die Verfügbarkeit von Ressourcen entschieden wird.

Mit der Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung können die Strafverfolgungsbehörden möglicherweise Erkenntnisse erlangen, die sie mit der Durchführung einer offenen Maßnahme, wie etwa die Beschlagnahme eines Rechners, nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang gewinnen können. Das können wir uns in diesen Zeiten, in denen wir inzwischen auch hier in Deutschland einer permanenten Gefahr durch Terrorismus ausgesetzt sind, meiner Meinung nach nicht leisten.

Die Online-Durchsuchung darf nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei noch ganz genau zu bestimmenden schweren Straftaten erfolgen. Dem BKA ist es aufgrund des immensen technischen und personellen Aufwands, den alleine die Entwicklung eines einzigen Trojaners erfordert, gar nicht möglich ist, die Computer irgendeines beliebigen Bundesbürgers zu durchsuchen. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor einer flächendeckenden Ausforschung ihrer Computer geschürt werden. So ist es auch nicht möglich sämtliche Daten, die verschickt werden zu filtern, wie von Ihnen angesprochen, sondern es darf nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts und mit richterlicher Anordnung nachgeforscht werden.

Für die Unionsfraktion ist es sehr wichtig die Balance zwischen der Sicherheit und der Freiheit der Menschen zu finden. Aber Sicherheit ohne Freiheit ist mit Sicherheit genauso wenig wünschenswert, wie eine Sicherheit ohne Freiheit.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß
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Frage zum Thema Arbeit
04.09.2007
Von:
CAR

Ich oder wir wollen ein klares antwort sehen keine politische antwort.
Denken sie nicht das die zeitarbeit ein moderne sklaverei ist? Bitte nur diese frage beantworten, aber bitte nicht politisch denken nur ihre meinung.
Ob so was mitten im europa normal ist. Was ist für sie die richtige stundenlohn? Ich bekomme 7,41euro mit lohnsteuerklasse 3. Da schämt man sich oder in europa, da wo menschenrechte an erste stelle ist.
Antwort von Thomas Bareiß
2Empfehlungen
25.09.2007
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr Car,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04. September 2007.

Leider kann ich Ihren Wunsch, Ihre Frage nur mit Ja oder Nein zu beantworten nicht erfüllen. Zu schwierigen Fragen wie dieser gibt es keine einfachen Antworten. Ich werde trotzdem versuchen, Ihre Frage eindeutig zu beantworten.

In meinen Antworten an Herrn Perreiter vom 10.07.2007 zum Thema Zeitarbeit und vom 12.06.2007 zum Thema Mindestlohn habe ich meine Positionen zu diesen Themen schon ausführlich dargelegt. Gerne bin ich nochmals bereit Ihnen zu diesen Themen Auskunft zu geben.

Auf der Kabinettsklausur in Meseberg am 23. – 24. August 2007 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass mehr Menschen am Aufschwung teilhaben sollen. Die Chancen sollen für jeden Bürger vergrößert werden und die Teilhabemöglichkeiten sollen für jeden Bürger verbreitert werden.

Außerdem wird die Bundesregierung bis Anfang 2008 Eckpunkte für ein Programm "Humanisierung der Arbeitswelt" entwickeln. Die CDU/CSU will sicherstellen, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben können.

In meiner Antwort vom 12.06.2007 habe ich schon beschrieben, dass wir nicht glauben, dass der Staat besser dazu geeignet ist Lohnfindungen vorzunehmen, als die Tarifparteien selbst. Deshalb sind wir gegen eine flächendeckende Einführung des Mindestlohnes. Ein Mindestlohn würde voraussichtlich viele tausend Arbeitsplätze vernichten und würde vor allem die Geringqualifizierten treffen.

Außerdem würde eine solche Zwangsregelung 600.000 Arbeitsplätze unmittelbar gefährden. Diese Zahl ist in etwa genau so hoch wie der Rückgang der Arbeitslosenzahlen im gesamten letzten Jahr. In Grenzregionen würde man durch einen gesetzlichen Mindestlohn eine Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland fördern.

Wie schon in meiner Antwort vom 10.07.2007 beschrieben handelt es ich bei der Zeitarbeit um eine Wachstumsbranche, bei der Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, aber auch Höherqualifizierte immer mehr eine Chance auf einen Arbeitsplatz bzw. eine Alternative zum bestehenden Arbeitsverhältnis erhalten. Ich finde deshalb, dass Zeitarbeit keine moderne Form der Sklaverei ist, und dass auch die *Menschenrechte gewahrt* bleiben. Durch die Einigung der CDU/CSU und der SPD über die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die am 01.07.2007 in Kraft getreten ist, ist es möglich, Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 % in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und so tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren. Voraussetzung ist, ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien der betreffenden Branche. Genau hier liegt allerdings das Problem bei der Zeitarbeitsbranche, da es verschiedene Tarifverträge gibt, die in Konkurrenz zueinander stehen. Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig über Lösungen beraten, damit sowohl Unternehmen als auch die Mitarbeiter von der Zeitarbeit profitieren können.

Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Meinung näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die deutsche Bahn soll gemäß der großen Koalition privatisiert werden. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Meine Stellungnahme:
Die Deutsche Bahn ist in vielen Jahren von unseren Steuergeldern aufgebaut worden. Nun soll sie ohne Zustimmung der Steuerzahler an private Investoren verkauft werden. Es geht um Profite für Investoren und schlechtere Leistungen für die Bahnfahrer.

Es heißt oft: Mehr Wettbewerb bringt günstigere Preise für die Verbraucher. Damit soll der Verkauf der Deutschen Bahn AG an private Investoren gerechtfertigt werden. Tatsächlich steigen die Preise in Deutschland schon seit der Bildung der Aktiengesellschaft von 1994.

Die Privatisierung der Bahn würde die Zerschlagung des bundesweit einheitlichen Schienennetzes bedeuten: Keine notwendigerweise abgestimmten Fahrpläne, keine flächendeckende Versorgung und keine einheitlichen Tarife. Bahnfahren würde zu einem noch größeren Abenteuer, ganze Regionen würden möglicherweise vom Bahnnetz abgehängt.

Die Bahn gehört bisher zu den sichersten Verkehrsmitteln der Welt. Doch wo Kontrolle und Betrieb privaten Interessen überlassen werden, kann sich das schnell ändern. Profitgier ohne knallharte Kontrolle geht oft auf Kosten der Sicherheit!

Großer Personalabbau, Lohnverzicht, schlechtere Arbeitsbedingungen = Shareholder Value! Das sind mittlerweile die üblichen Folgen der Privatisierung zu Gunsten weniger. Das darf es nicht für die Bürger sein . Das wären Folgen, die nicht mit der Globalisierung zu begründen sind.
Antwort von Thomas Bareiß
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18.12.2007
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. September 2007, in der Sie mir Ihre Sorgen bezüglich der Privatisierung der Deutschen Bahn (DB) AG zum Ausdruck gebracht haben. Ich nehme Ihre Bedenken sehr ernst und darf Ihnen versichern, dass die vorgebrachten Argumente in unserem politischen Meinungsbildungsprozess eine erhebliche Rolle spielen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst heute antworte, ich wollte aber den Diskussionsprozess in den letzten Wochen abwarten.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass bereits mit der Bahnreform im Jahre 1994 eine Organisationsprivatisierung der früheren Deutschen Bundesbahn vorgenommen wurde. Der Vorstand der DB AG handelt seitdem im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung nach dem Aktiengesetz. In Zusammenhang mit der Organisationsprivatisierung wurde damals auch das Eigentum an der Schieneninfrastruktur an die DB AG übertragen.

Dies war ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, denn die konsequent vorangetriebene unternehmerische Ausrichtung der Bahn und die daraus folgenden organisatorischen Veränderungen und technischen Innovationen haben dazu geführt, dass der Bundeshaushalt und damit letztendlich der Steuerzahler entlastet wurden. Auch sind Qualität und Service bei der DB AG deutlich besser geworden. Die Kundenorientierung steht nun eindeutig im Vordergrund

Der folgerichtige weitere Schritt der Privatisierung ist die angestrebte Hereinnahme von privatem Kapital. Das ist seit Beginn der Bahnreform auch für die DB AG so vorgesehen. Die Effizienzkontrolle durch die Kapitalmärkte trägt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die aus Steuermitteln getätigten Investitionen in das Netz, d.h. in die Schieneninfrastruktur, nicht zum Spielball von Anleger-Interessen werden – ganz im Sinn der auch von Ihnen geäußerten Bedenken.

Wir haben deswegen das Ansinnen des Bahnvorstandes und der SPD, den gesamten Bahnkonzern an die Börse zu bringen, von Anfang an zurückgewiesen. Vielmehr hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im bisherigen Entscheidungsprozess bereits durchgesetzt, dass bei dem weiteren Privatisierungsschritt das Eigentum an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Netz AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH) auf den Bund übertragen wird. Das Unternehmen Deutsche Bahn AG erhält für einen gewissen Zeitraum lediglich das Recht zur Bewirtschaftung, Betriebsführung und Bilanzierung des Netzes. Die Option, am Ende der Bewirtschaftungszeit die ordnungspolitisch sinnvolle und von der Union immer gewollte Trennung von Netz und Betrieb zu beschließen, bleibt erhalten. Mit dieser Lösung sorgen wir dafür, dass die vom Steuerzahler finanzierte Infrastruktur nicht den Kapitalmarktinteressen ausgeliefert wird.

Darüber hinaus hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber dem Koalitionspartner deutlich gemacht, dass sie dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes erst zustimmen kann, wenn folgende unverzichtbare Kernforderungen - ohne Wenn und Aber - erfüllt sind:

1. Der Bund muss uneingeschränkt seiner Infrastrukturverantwortung nachkommen können. Bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes darf er nicht auf das Belieben des DB-Konzerns angewiesen sein, sondern er muss für die vom Gesetzgeber beschlossenen vordringlichen Bedarfsplanmaßnahmen ein Durchsetzungsrecht erhalten.

2. Es muss transparent sein, was die DB AG für die Steuergelder leistet, die ihr für den Betrieb des Netzes auch künftig zur Verfügung gestellt werden.

3. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Laufzeit des Bewirtschaftungszeitraums und der Sicherungsübertragung der Eisenbahninfrastruktur an die DB AG muss verkürzt werden. Die jetzt im
Gesetzentwurf vorgesehenen 18 Jahre sind zu lang.

4. Dem Gesetzgeber dürfen keinerlei Vorgaben gemacht werden, wie er nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums mit seinem Eigentum verfährt.

5. Die Rechte der Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, müssen verstärkt werden, um Wettbewerb auf der Schiene zu sichern– ein wichtiges Ziel der Bahnreform. Die Bundesnetzagentur muss ggfs. Trassenentgelte verhindern können, die einseitig die Wettbewerber der DB AG belasten und Anlass für höhere Fahrpreise sein könnten. Auch sollte eine Anreizregulierung, ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation, eingeführt werden.
Ich unterstütze die Haltung meiner Fraktion, dass wir zukünftig von Seiten des Bundes jährlich Milliarden für den Unterhalt und den Ausbau des Eisenbahnnetzes ausgeben, während die Infrastruktur aber im Miteigentum eines internationalen Konzern stehen soll, der wiederum seine operativen Entscheidungen ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Renditeinteressen ausrichtet. Vielmehr muss der Bund auch zukünftig für die Erfüllung seines Infrastrukturauftrages und seiner verkehrspolitischen Ziele den Substanzwert des deutschen Schienennetzes im Eigentum behalten. Nur so behält der Bund die Steuerungsmöglichkeiten. Die Steuermöglichkeit ist beispielsweise notwendig, um auch zukünftig die Versorgung auch der Fläche und des ländlichen Raums gewährleisten zu können.

Darüber hinaus haben die zumeist unionsregierten Bundesländer deutlich gemacht, dass sie zahlreiche Änderungen und Sicherungen verlangen, um insbesondere die Versorgung mit Verkehrsleistungen in der Fläche zu gewährleisten. Da der Bundesrat als Ländervertretung einem Privatisierungsgesetz zustimmen muss, können Sie davon ausgehen, dass auch mit Unterstützung der Länder eine zukunftsfähige Lösung sichergestellt wird.

Im Hinblick auf Fahrpläne, Fahrpreise und Streckennetz bleibt es ansonsten bei den schon heute geltenden gesetzlichen Regelungen, die sich nach unserer Auffassung bewährt haben:

Die Beförderungsbedingungen im Fernverkehr werden jetzt und in Zukunft durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die des Nahverkehrs durch die Länder genehmigt. Die Fahrpläne im Fernverkehr unterliegen der unternehmerischen Verantwortung der Verkehrsunternehmen. Im Nahverkehr haben die Länder die Möglichkeit, als Besteller Einfluss auf die Fahrpläne zu nehmen.

Die willkürliche Stilllegung von Strecken wird bereits heute durch ein Genehmigungsverfahren ausgeschlossen. Auch dies wird künftig so bleiben und durch die Teilprivatisierung nicht angetastet.

Die Diskussion um die Bahnreform hat durch den SPD-Bundesparteitag und neue Überlegungen im Koalitionsbeschluss in den letzten Wochen eine neue Dynamik erfahren. Das ändert aber nichts an den dargestellten grundsätzlichen Forderungen der Union, auf deren Einhaltung wir auch bei Diskussionen um neue Modelle achten werden.

So lehnen wir unter den beschriebenen Vorzeichen das von der sozialdemokratischen Partei favorisierte Volksaktienmodell ganz klar ab. Hier soll das Volk zwar breit am Volksvermögen beteiligt werden, aber dann nicht mitreden dürfen. Auch ist das Volksaktienmodell mit der Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien ein Trojanisches Pferd für den Bund. Es führt einerseits zu wesentlich geringeren Einnahmen beim Börsengang, andererseits zu einer praktisch unlimitierten Zahlungsverpflichtung des Bundes zusätzlich zu den laufenden jährlichen Zuwendungen für die Bahn (Infrastrukturzuschüsse, Regionalisierungsmittel).

Eine akzeptable Variante könnte hingegen das im Koalitionsausschuss diskutierte. Eisenbahninfrastruktursicherungsmodell (Holding-Modell) sein. Bei diesem Modell würde die Infrastruktur dauerhaft beim Bund bleiben, private Investoren würden lediglich an den Verkehrsgesellschaften beteiligt. Die von der CDU/CSU aufgestellten Forderungen wären damit erfüllt. Zunächst ist aber abzuwarten, wie sich der Koalitionsausschuss entscheidet. Bundesverkehrsminister Tiefensee wurde beauftragt, das Holding-Modell einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, dann wird der Koalitionsausschuss sich erneut damit befassen.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich mit meinem heutigen Schreiben einige Bedenken aus dem Wege räumen konnte. In jedem Fall werde ich Ihre Argumente in meine Entscheidungsfindung mit einfließen lassen. Sie können versichert sein, dass ich die weitere Diskussion kritisch verfolgen werde und dem Gesetzentwurf nur zustimmen werde, wenn – wie bereits oben beschrieben - zukünftig die Versorgung auch in der Fläche und insbesondere des ländlichen Raums weiterhin gewährleistet ist. Ein Anliegen, das sicherlich Ihnen, aber besonders auch mir sehr wichtig liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.10.2007
Von:
Car

Danke für ihre Antwort
Aber wir brauchen eine schnelle Lösung, wir wollen nicht warten bis die CDU-CSU ein Gesetz raubringt. Was meinen Sie, wie ein Leihfirmenbesitzer lebt? Ich arbeite bei BMW über Leihfirma, aber bin immer noch HarzIV abhängig. Muss das sein in Europa wo der Lebensstandard höher sein müsste da stimmt was nicht, es motiviert niemanden 7,41 Mindeststundenlohn 9 euro
das wäre gerade noch super allein bei diesen Inflationzahlen in Deutschland.
Antwort von Thomas Bareiß
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05.11.2007
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 8. Oktober 2007 zum Thema Mindestlohn. Ich habe meine Position zum Thema Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes und Leiharbeit ausführlich in meinem Antworten vom 25.09.2007, 29.08.07 und 10.07.07 dargelegt. Da sich mein Standpunkt bis heute nicht verändert hat, möchte ich Sie auf diese Stellungnahmen verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß
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Frage zum Thema Familie
28.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bareiß,

es ist schön dass Sie sich mit Ihrem Antrag vom 19.09.2007 gegen Gewalt einsetzen (BT-Druck 16/6429). Es wäre aber ebenfalls schön, wenn im 21. Jh., von der Politik nur echte Probleme bekämpft würden und nicht nur die Interessen einer kleinen Lobby bedient würde.

Es ist nämlich kaum noch erträglich mit welcher Dreistigkeit hier gefälschte Statistiken als Entscheidungsgrundlage für politische Handlungen genutzt werden.

Damit Sie verstehen was ich meine, setzen Sie sich doch bitte ehrlich mit der Studie über die "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" auseinander!

Gehen Sie zunächst auf Seite 28, wo Sie bei sex. Gewalt in Paarbeziehungen die Zahl 7% finden werden (für Erfahrungen seit dem 16. Lebensjahr; also auch Erfahrungen aus dem 2. Weltkrieg!).

Auf Seite 74 werden Sie eine Tabelle vorfinden, in der von nur noch 0,9% in den letzten 12 Monaten bzw. 2,2% in den letzten 5 Jahren gesprochen wird (wohlgemerkt, alle Fälle also nicht nur Paarbeziehungen).

Auf Seite 78 finden Sie das Diagramm 6, mit der Aussage, dass Partnergewalt knapp 50% der Betroffenen ausmacht. Damit können die Zahlen auf der Seite 74 auf 0,45% (letztes Jahr) bzw. 1,1%(letzte 5 Jahre) relativiert werden.

Damit lässt sich die sexuelle Partnergewalt auf ca. 0,22% bis 0,45%/Jahr relativieren.

Können Sie bitte den Wählern erklären, wem solche statistische Manipulationen dienen? Wer hat ein Interesse die Gewalt gegen Frauen a) so zu übertreiben und b) Gewalt ausschliesslich den Männern zuzuschreiben?

Sollten Sie meinen - ich bin nur Physiker - Rechnungen keinen Glauben schenken wollen, bitte ich Sie bei unseren frischgebackenen Nobelpreisträgern nachzufragen.

Der Kindernotdienst Berlin hatte bereits 2004 auf die Gefahren hingewiesen, die durch eine einseitige Wahrnehmung der Gewaltproblematik entstehen können: die Schwächsten in den Familien, die Kinder, werden wohl am meisten darunter leiden.

MfG
Antwort von Thomas Bareiß
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14.11.2007
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr Beleanu,

hierzu verweise ich auf die Stellungnahme meiner Kollegin a Noll, die Ihnen als zuständige Berichterstatterin der CDU / CSU-Bundestagsfraktion für das Thema "Häusliche Gewalt gegen Frauen" auf die inhaltsgleiche Frage am 09.11.2007 umfassend geantwortet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB
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