Sylvia Kotting-Uhl (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sylvia Kotting-Uhl
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Dramaturgin, Pädagogin, Dozentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Ich bin überzeugt davon, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht - wie manche befürchten - zu weniger Tätigkeit führt, sondern zu mehr, weil es die Menschen frei macht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
12.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kotting-Uhl,

mit einigem Entsetzen habe ich in den letzten Tagen über den Zustand unserer Meere und der Fischbestände gelesen. 80% des Fischbestandes seien bereits jetzt akut überfischt und stünden quasi vor der Ausrottung. Spanische und Chinesische Fangflotten (vielleicht auch andere?) würden, ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit, die Meere leer fischen und mit Grundnetzen die Korallenriffe und damit die Kinderstube der Ozeane vernichten.

Ich empfinde dies als existentielle Bedrohung - was unternimmt die Regierung und das Parlament und vielleicht sogar Sie persönlich, um diesem fatalen Treiben ein Ende zu setzen?

Nicht nur die Umweltschäden, sondern auch die bald arbeitslosen Fischer und die bereits jetzt spürbaren sozialen Folgen in den Staaten Afrikas, die mangels durchsetzungsstarker Küstenwache sich eines Teils Ihrer Lebensgrundlage entzogen sehen - das kann doch nicht der Wille des deutschen Volkes sein, dem untätig zuzusehen, oder sehen Sie dies anders?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,
freundliche Grüße,

Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
2Empfehlungen
04.06.2009
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

zuerst muss ich Sie um Entschuldigung für die lange Wartezeit bitten, das ist eigentlich nicht meine Art. Ich hatte Ihre Frage gesondert abgelegt, da ich die Antwort nicht "aus dem Ärmel schütteln" wollte, sondern auch die grünen Kolleginnen aus dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach dem Diskussionsstand fragen wollte, und dann - ich muss es gestehen - hinter anderen "to do"-Listen vergessen.

Ja - der Zustand unserer Meere und Fischbestände ist in der Tat zum Entsetzen. Er ist eines der gravierendsten Beispiele dafür wie über alles Maß verbrauchend - unnachhaltig - wir mit den Ressourcen der Welt umgehen.
Das Problem wird potenziert durch die Tatsache, dass nicht nur die Fischerei selbst, sondern eine Vielzahl anthropogener Einflüsse die Meereslebensräume belasten.

Wie Sie zu Recht anmerken, hat der Raubbau an den Fischereigründen und hier insbesondere auch an den von Ihnen genannten fischreichen Gründen vor Afrika und im Pazifik auch immer deutlicher spürbare ökonomische Folgen. Die von uns Grünen immer wieder in die Debatte gebrachte Vorsorgestrategie und der Ökosystemansatz (nachhaltige Fischerei im Einklang mit gesunden Meeresökosystemen) werden inzwischen von immer mehr politischen Akteuren geteilt - weil die drohenden ökonomischen Verluste nicht mehr nur die Küstenfischer der Länder vor Ort betreffen, sondern zu sinkender Produktivität des Fangsektors auch der großen Fischereistaaten führen. So tragen die ursprünglichen Problemverursacher vielleicht wenigstens dazu bei, das Problem auf die Tagesordnung zu bringen.

Meine Fraktion hat die Beratungen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im April wieder zum Anlass genommen, die Forderungen zur nachhaltigen Fischereipolitik noch einmal nachdrücklich einzubringen. Schon in den nächsten Tagen wird das Grünbuch der EU-Kommission zur Reform der GFP erwartet, auf dessen Grundlage Schlussfolgerungen für anschließende Reformvorschläge erarbeitet werden. Gerade bei der Fischereipolitik ist ein koordiniertes Vorgehen der EU-Länder unverzichtbar. Die EU hat einen erheblichen Anteil am Fischverbrauch - verursacht das Problem also einerseits mit und muss andererseits ein hohes Eigeninteresse an seine Lösung haben. Hoffnungen werden in die neue Fischerei-Kontroll-Verordnung gesetzt, die einen grundlegenden Umbau des gemeinschaftlichen Kontrollsystems vorsieht. Der EU-Fischereirat sieht hierfür eine öffentliche politische Debatte am 23. + 24. Juni vor.

Die Initiative der EU-Kommission, die Reform der *Fischereikontrolle und der Gemeinsamen Fischereipolitik *(GFP) von 2002 einer Zwischenbilanz zu unterziehen, hat meine Fraktion genutzt, um eine *Kleine Anfrage* an das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Diese wurde im März von der Bundesregierung beantwortet und kann unter der Bundestagsdrucksache Nr. 16/ 12082 abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Umwelt
01.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Nach einem Entwurf des Umweltministeriums darf künftig jeder 1000. Anwohner eines Endlagers Krebs bekommen. Erst wenn es mehr sind, werden Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Entwurf für die Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgelegt. Demnach soll ein Endlager für hochradioaktiven Müll genehmigungsfähig sein, wenn in späteren Generationen jeder tausendste Anwohner einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden durch freigesetzte Radionuklide erleidet. Als solcher kommt nur Strahlenkrebs in Frage.

Quelle: taz

Ist dies Pressemeldung in der Sache richtig ?
Wie wird sich Ihre Partei in dieser Angelegenheit verhalten ?

Mit freundlichen Grüßen

G.
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
1Empfehlung
23.07.2009
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich muss mich bei Ihnen massiv entschuldigen, wobei ich weiß, dass eine solche Frist bis zur Antwort eigentlich gar nicht mehr entschuldbar ist. Der Grund ist, dass wir wochenlang selbst versucht hatten Klarheit über die sog. Revision1 der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochaktiven Atommülls zu erreichen und uns das bis heute nicht völlig zufriedenstellend gelungen ist.

Der Wortlaut des Taz-Artikels ist etwas irreführend, besonders die Überschrift. Dass die Anforderungen in Wirklichkeit nicht so lax sind, wie die Überschrift befürchten lässt, kommt im vorletzten Absatz des Artikels zum Ausdruck, in dem es heißt "... allerdings nur dann, wenn das Risiko einer solchen Entwicklung nicht hoher als zehn Prozent betragt".

Für ein künftiges Endlager wird der Nachweis auf dem Stand von Wissenschaft und Technik verlangt, dass das Risiko eines Individuums, einen schweren gesundheitlichen Schaden wie Krebs zu erleiden, auf eins zu zehntausend pro Lebenszeit begrenzt wird. Zum Vergleich: Das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl jährlichen Krebs-Neuerkrankungen in Deutschland auf rund 436.000. Das Krebsrisiko liegt in Deutschland demnach heute bei etwa eins zu zweihundert pro Jahr.

In der Tat stellen die neuen Sicherheitsanforderungen eine deutliche Verbesserungen gegenüber den aktuell geltenden dar. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören unter anderem ein gestuftes Verfahren mit einem schrittweisen Optimierungsprozess auf Basis von Sicherheitsanalysen; ein Nachweiszeitraum für den Langzeitsicherheitsnachweis für 1 Million Jahre; ein Nachweis der Robustheit des Endlagersystems; die Rückholbarkeit der Abfälle/Abfallbehälter bis 500 Jahre nach Verschluss des Endlagers; die Einführung risikobasierter Schutzziele (Begrenzung des Risikos eines schwerwiegenden Gesundheitsschadens für einen Menschen) für den Langzeitsicherheitsnachweis; alle 10 Jahre eine Überprüfung sicherheitsrelevanter Veränderungen des Standes von Wissenschaft und Technik bei der Beurteilung der Sicherheit von Endlagern und eine Überprüfung und Bestätigung der Sicherheitsnachweise.

Was ich an der oben erwähnten Revision 1 allerdings vermisse, sind jene Anforderungen, die nicht rein sicherheitstechnischer Natur sind, sondern Verfahrensaspekte des Endlagerungsprozesses betreffen. Im ursprünglichen Entwurf der Sicherheitsanforderungen [2] waren diese Anforderungen noch enthalten. Auf den ersten Blick lässt sich ihr Wegfall aus einem sicherheitstechnischen Anforderungskatalog zwar damit begründen, dass sie eben nicht sicherheitstechnischer Natur sind. Sie waren aber wertvoll, weil sie die Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger stärkten. Gerade die ursprünglich vorgesehenen sogenannten Teilplanfeststellungsbeschlüsse halte ich für ein wichtiges Instrument. Die Regierung teilte mir am 26. Mai mit, die Verfahrensanforderungen sollten noch eigenständig veröffentlicht werden, nannte aber kein konkretes Datum und auch keine konkrete Form. Ob und wie sie tatsächlich verbindlich werden, wird im Wesentlichen davon abhängen, wie sehr wir alle uns dafür einsetzen. Mit dem Engagement der Grünen, dessen Sie sich sicher sein können, ist es nicht getan. Fordern auch Sie die Verfahrensanforderungen aus dem ursprünglichen Entwurf!

Und schließlich wird die tatsächliche Sicherheit eines zukünftigen Endlagers auch ganz entscheidend davon abhängen, welchen Stellenwert ihr zukünftige Bundesregierungen beimessen. Gute Sicherheitsanforderungen helfen wenig, wenn sie von den politisch Verantwortlichen aus parteipolitischen Motiven unterminiert werden. Große Sorge bereitet mir da gerade die Haltung der Bundeskanzlerin, die im letzten Winter meinte, sie habe schlicht "keine Lust", andere Standorte als Gorleben zu erkunden. Wer so redet, hat kein Interesse an größtmöglicher Sicherheit. Tatsache ist, dass eine vergleichende Untersuchung mehrerer Standorte dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Nur so lässt sich die größtmögliche Sicherheit gewährleisten und das bestmögliche und risikoärmste Endlager finden. Um das von einem Endlager ausgehende Krebsrisiko möglichst gering zu halten, brauchen wir also vor allem einen ergebnisoffenen Vergleich mehrerer Standorte und eine Regierung, die sich dafür einsetzt anstatt zu blockieren und zu bremsen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl

Anlässlich der Veranstaltung der "Intel Friday Night Games" Anfang Juni 2009 in der waldhalle in Karlsruhe diskutieren zur Zeit lokale Politker und Parteien in Ihrem Wahlkreis das Thema der sogenannten "Killer-Spieler".

Wie stehen Sie zu dieser Frage? Wäre es nicht eine unnötige Einschränkung der Bürgerrechte, wenn die Stadtverwaltung eine Veranstaltung verbieten würde, bei der junge Menschen im sportlichen Wettkampf gegeneinander antreten?

Parallel dazu läuft auch bundesweit eine Diskussion bezüglich der Frage, ob Computerspiele, in denen das Töten von "Gegnern" simuliert wird, gesellschaftlich akzeptiert werden sollten oder nicht.

Wie stehen Sie zu dieser Frage?

Unterstützten Sie, wie von manchen Gruppen gefordert, eine Verschärfung der Gesetze gegen solche Spiele oder finden Sie nicht auch, dass die aktuellen Jugendschutzgesetze mehr als ausreichend sind und es keinen vernünftigen Grund gibt, erwachsenen Menschen diese Form der Unterhaltung vorzuenhalten?
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
6Empfehlungen
04.06.2009
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

es tut mir leid, Ihnen mit meiner Antwort vermutlich keine Freude zu machen. Die "Intel Friday Night Games" in Kalrsruhe wurden abgesagt und ich halte das unter den gegebenen Umständen für richtig. Ich habe mich dazu im Vorfeld - die BNN hat berichtet - ja auch deutlich verhalten.

Freiheit wahrnehmen zu können - persönlich wie gesellschaftlich - geht in meinen Augen nicht ohne auch Grenzen zu setzen und diese Grenzen zu respektieren. D.h., Freiheit heißt niemals, dass man alles tun können muss. Wo diese Grenzen angesetzt werden, darüber kann und muss eine Gesellschaft sich beständig auseinandersetzen. Die Entwicklung neuer Technologien, neuer Konsum- und Unterhaltungsmöglichkeiten ist einem rasanten Tempo unterworfen. Ich glaube, dass wir wie bei Technologien auch bei Unterhaltungsformen dazu kommen müssen potentiellen Nutzen und potentielle Risiken gegeneinander abzuwägen - im besten Fall vor der Markteinführung. Bei den Ego-Shooter-Spielen haben wir auf der Seite der potentiellen Risiken die durch viele Studien (In Ba-Wü in Sonderheit Prof. Spitzer aus Ullm) belegte Absenkung der Hemmschwelle und Desensibilisierung gegenüber Gewaltanwendung - nicht aus Versehen nutzt die US-Army genau dazu solche Spiele. Was haben wir auf der anderen Seite? Spaß ist eine wichtige Sache, aber wäre Spaß nicht mehr möglich, wenn es solche Spiele nicht gäbe? Und eignet sich wirklich alles zum Spielspaß? Ich halte auch bestimmte mancherorts gemachte Vergleiche hier nicht für tragfähig. Es ist nicht dasselbe mit Zinnsoldaten oder einer Cowboy-.Pistole zu spielen oder an einem Ego-Shooter-Spiel zu sitzen.

Um also Ihre Frage zu beantworten: Ja, ich bin für ein Verbot dieser Spiele - wohl wissend, dass das Verbot allein nicht die vollständige Antwort auf das Problem ist. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte - vor allem auch mit Jugendlichen - über Gestaltung und Grenzen von Freiräumen, über die Frage was attraktive Freizeitgestaltung sein kann, über Medienkompetenz uvm.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Gesundheit
30.05.2009
Von:

Sehr gehrte Frau Kotting-Uhl,

durch welche Initiativen und Unterstützungen gedenken Sie die Umsetzung der Entschließung des EU-Parlaments vom 02.04.2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)) in D zu fördern? Dies betrifft insbesondere die in Punkt 28. enthaltene Forderung, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten. Halten Sie einen Behindertenstatus für Bürger, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge Hochfrequenzbelastungen durch Mobilkommunikationstechnik betroffen sind, für ein menschen-rechtlich angemessenes und rechtspolitisch nachhaltiges Schutzkonzept?
Wie werden in diesem Zusammenhang Die Grünen politisch die Initiative der Deutschen Bundesregierung beantworten, die beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu verabschieden, das sich mit einem überholten Erkenntnisstand begründet, wie ihn die Entschliessung des EP von 1999 noch enthält und das damit ausdrücklich hinter den aktuellen, in der EP-Resolution vom 02.04.2009 enthaltenen weiterentwickelten, wissenschaftlich begründeten Kriterien zurückbleibt ?
Welche politischen Perspektiven sehen Sie unter diesen Umständen für eine politische Unterstützung des Rechts betroffener Bürger auf eine Gesundheitsprävention, wie es in der Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI)) gefordert ist - d.h., die in Punkt 35 der Entschliessung bez. des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips erhobenen Forderungen auch zum Schutz vor elektromag-netischen Feldern insbes. der Mobilkommunikation auf nationaler Ebene zu einer rechtswirksamen Bedeutung zu bringen?

Mit freundlichen Grüssen

Verein für Elektrosensible
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
2Empfehlungen
04.06.2009
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich habe für meine Fraktion ein umfangreiches Positionspapier Mobilfunk entwickelt, das auch die neuesten Entscheidungen der EU-Ebene aufgreift und in der letzten Woche in der Bundestagsfraktion beschlossen wurde. Den vollständigen Beschluss finden sie auf der Fraktionshomepage oder auch auf www.kotting-uhl.de unter Themen - Umwelt und Gesundheit - Aktuelles.

Die Hauptforderungen in Kürze sind:
  • mehr Mitspracherecht für Bürgerinnen und Bürger bei der Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen
  • vorsorgeorientierte und kindergerechte Grenzwerte
  • Minimierung der Strahlenbelastung im Interesse der Allgemeinheit
  • gemeinsame Netznutzung der verschiedenen Anbieter
  • Sicherstellung einer kabelgebundenen Grundversorgung
  • besserer Schutz von Elektrosensiblen wie vom Europaparlament gefordert
  • Erforschung kumulierter Wirkung unterschiedlicher Strahlenquellen
  • verpflichtende Kennzeichnung der Handys und ihrer Strahlungswerte

Wir fordern auch einen interdisziplinären Runden Tisch mit VeretreterInnen der Initiativen und Verbände einzurichten, an dem Schutzmöglichkeiten für Elektrosensible wie z.B. die Vorschläge strahlungsfreier Rückzugsgebiete (Modellprojekt Gemeinde Wiesenthal im Biosphärenreservat der Thüringischen Rhön) oder der Infragestellung der Indoor-Versorgung diskutiert und verbindliche Maßnahmen erarbeitet werden.

Da sich die Sitzungszeit dieser Legislaturperiode dem Ende nähert, machen parlamentarische Initiativen vor der Bundestagswahl keinen Sinn mehr - zumal die große Koalition alles ablehnt, so geschehen mit unseren Anträgen zur Kennzeichnung von Endgeräten, zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die Erforschung von Langzeitwirkungen, Wirkungen auf Kinder und Jugendliche und die Auswirkungen auf Flora und Fauna, u.a. Mit dem Positionspapier hat meine Fraktion eine Selbstverpflichtung und gute Grundlagen um in der nächsten Legislatur - unter dann hoffentlich besseren Bedingungen - erneute Initiativen zu ergreifen.

Es gibt auch keine Initiative der Bundesregierung jetzt noch ein neues Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung auf den Weg zu bringen. Was Sie ansprechen, ist eines der drei nach der Föderalismusreform I (welche die Rahmengesetzgebung auf Bundesebene abgeschafft hat) und dem gescheiterten Umweltgesetzbuch notwendig gewordenen formal neu zu erlassenden Bundesgesetze, die noch in dieser Legislatur verabschiedet werden müssen. Es handelt sich hier um das Bundesnaturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und eben das Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung. Diese drei nun einzeln zu verabschiedende Gesetze sind Teile des 2008 vorgelegten und (wegen Koalitionsquerelen) nicht zur Verabschiedung gekommenen UGB (Umweltgesetzbuch) und gehen logischerweise nicht auf neuere Entwicklungen ein. Im Gegensatz zum Naturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz, die beide Verschlechterungen zum Status Quo bedeuten, werden wir dem Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung zustimmen, da es eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo enthält, nämlich das Verbot von Solarien für Jugendliche.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
in Ihrer Beantwortung der Frage von Herrn Schwarz begründen Sie Ihre Position mit einer Nutzen und Risiken Abwägung und definieren als Risiko das Herabsetzen der Hemmschwelle von Anwendern sogenannter Ego-Shooter.

Hierzu möchte ich Sie fragen, wie Sie Ihren Risiko/Nutzen Ansatz im bürgerrechtlichen Umfeld begründen und ob dieser Grundsatz für alle Freizeitbeschäftigung gilt? Z.B. Fußballspiele und die dazugehörige Randale? Oder die Grundausbildung der Bundeswehr?

Welche Daten lassen Sie glauben, dass das Risiko (also Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit dem erwarteten Schaden) im Umfeld des Mediums Computerspiele höher als z.B. bei o.g. Fußballspielen oder dem Verkauf/Konsum von Alkohol ist?

Treten Sie mit dem gleichen Engagement für ein Alkoholverbot ein, da Alkohol bekanntlich die Hemmschwelle weit wirksamer und breit gestreuter senkt als das je ein Computerspiel erreicht hätte?

Treten Sie mit dem gleichen Engagement für ein Verbot sportlicher Großveranstaltungen ein, um das 100% Risiko auftretender Gewaltakte im Rahmen von Fanbegnungen zu unterbinden?

Wie bewerten Sie den Nutzen von Freizeitbeschäftigungen? Halten Sie es für moralisch legitim Ihre persönlichen Präferenzen in dieser Sache zur allgemeinen Handlungsmaxime zu erheben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sylvia Kotting-Uhl
4Empfehlungen
08.06.2009
Sylvia Kotting-Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich halte es nicht nur für "moralisch legitim", sondern für meine Aufgabe als Abgeordnete mir über die Entwicklungen und Verhältnisse unserer Gesellschaft Gedanken zu machen und eine politische Meinung zu bilden. Das tue ich im Allgemeinen nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern durch Diskussionen und Informationen die ich mir besorge. Falls Sie Gleiches tun möchten, empfehle ich Ihnen z.B. "Gewalt im Gehirn" von Prof. Manfred Spitzer, das gibt es bei Hoffmann und Campe auch als Audio-CD.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl
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Ihre Frage an Sylvia Kotting-Uhl
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