Swen Schulz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Swen Schulz
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologe, Redaktionsdirektor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord
Landeslistenplatz
3, Berlin
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(...) Ausnahmen von der Gebührenpflicht regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der zwischen den einzelnen Bundesländern ausgehandelt wird. Der Deutsche Bundestag ist nicht an den Verhandlungen und dem Beschluss des Rundfunkgebührenstaatsvertrags beteiligt, da es sich hierbei um eine gemeinsame Vereinbarung der Bundesländer handelt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

vor nun mehr fast 2 Monaten stellte ich Ihnen bezüglich der Situation in Punkto Studenten unter und über 25 eine Frage und habe bisher leider noch absolut keine Resonanz bekommen.

Auch die andere Frage die gestellt wurde, warum ein Hartz4 Empfänger mehr Förderung erhält als ein Student ist auch leider nicht beantwortet worden.

Woran liegt das? Könne, oder wollen Sie sich dazu nicht äußern?

Eine weitere Frage bezüglich des Bafögs habe ich noch.

Im Oktober 2008 gab es eine Erhöhung des Bafögs und eine Erhöhung des maximalen Zuverdienst.
Seit (so weit mir bekannt ist) Anfang 2009 können Studenten die Werbekostenpauschale von 920 Euro von dem Einkommen abziehen, sprich von den 4800 Euro.
Das Bafögamt teilte mir mit, dass dies automatisch geschehen würde, so dass diese Werbekostenpauschale im Endeffekt völlig für die Katz ist, weil ich diese 920 Euro nicht dazu verdienen darf um auf meine eigentlichen 4800 Euro zu kommen.

Entweder irrt sich das Bafögamt oder die Regierung hat leider nicht über den Sinn nachgedacht.

LG
Antwort von Swen Schulz
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11.08.2009
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit der Erhöhung der Freibeträge im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes können BAföG-Empfänger 400 Euro pro Monat bzw. 4.800 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag ergibt sich unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese Werbungskostenpauschale auch schon in früheren Jahren berücksichtigt wurde, auch bei der vormals geltenden Freigrenze von 350,50 Euro pro Monat.

Wie sich die Anrechnungsfreiheit von 400 Euro pro Monat ergibt, können Sie nachfolgend sehen:

Monatliches Bruttoeinkommen 400,00 Euro
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen
Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 Euro
323,33 Euro
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 Euro 69,51 Euro
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag) 0,00 Euro
Einkommen im Sinne des BAföG 253,82 Euro
abzüglich
Freibetrag für sich selbst 255,00 Euro
Anrechnung: 0,00 Euro

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,
als Politologe ist Ihnen der weitreichende Einfluß der EU-Richtlinien sicher bekannt.
Seit dem 22.05.09 ist es keinem "Nichtkunden" einer Bank in Deutschland (EU?) mehr möglich eine Bareinzahlung an der Kasse einer Bank vorzunehmen, auch dann nicht, wenn der Begünstigte Kunde dieser Bank ist. Als Grund wird eine neue EU-Richtlinie gegen Geldwäsche von den Geldinstituten genannt.
1.
Ist Ihnen bekannt, dass allein in Berlin mehrere tausend Menschen ohne eigenes Konto leben und somit niemandes Kunde sind, also auch keine Hausbank haben? Sie sind nicht mehr in der Lage ihre Miete oder andere Verpflichtungen zu bezahlen, da ihnen keine bank ihr Geld abnimmt. Und nicht jeder kann wirklich seine Miete nach Bayern "bringen"!
3.
Was werden Sie unternehmen, um diesen Menschen zu helfen?

mfg
Antwort von Swen Schulz
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11.08.2009
Swen Schulz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Eine EU-Richtlinie, wonach es für Dritte nicht mehr möglich ist, bei einer Bank eine Bareinzahlung vorzunehmen, ist mir nicht bekannt. Sollte tatsächlich von Bankinstituten die EG-Geldwäscherichtlinien als Grund dafür genannt werden, dass Bareinzahlungen nicht mehr angenommen werden können, so ist dies nicht korrekt.

Am 19. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag das Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetz beschlossen. Hiermit wurden zwei EG-Richtlinien umgesetzt. Durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes werden die zur Bekämpfung der Geldwäsche entwickelten Instrumente wie Identifikation von Kunden, Dokumentation von Geschäftsvorgängen oder unternehmsinterne Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ausgedehnt.

Durch die Änderungen wurden die Sorgfaltspflichten ausdifferenziert. Bezogen auf Bareinzahlungen bedeutet dies, dass ein besonderer Aufwand bei der Bearbeitung derartiger Überweisungen dann vorgenommen werden muss, wenn es sich um einen Wert von 15.000 EURO oder mehr handelt. Herkömmlich werden bei Bareinzahlungen Gebühren erhoben. Falls Banken keine Bareinzahlungen vornehmen, dann mag dies deren Geschäftspolitik sein, ist aber nicht auf den Gesetzgeber zu schieben.

Ein Girokonto ist heutzutage die Vorraussetzung für die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben. Aus diesem Grund ist es das Ziel der SPD-Fraktion, allen Bürgerinnen und Bürgern den Besitz eines Girokontos und damit den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr zu ermöglichen.

Bereits 1995 haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft eine Empfehlung zum "Girokonto für jedermann" beschlossen. Mit dieser Empfehlung werden die Kreditinstitute dazu angehalten, jedem Bürger ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, um damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und auszahlungen sowie zur Teilnahme am Überweisungs- bzw. Zahlungsverkehr zu erhalten. Trotzdem sich die Situation besserte, kam es immer noch zu einer Vielzahl von Ablehnungen einer Kontoeröffnung oder Kontokündigung. Dementsprechend wurde auf Anregung der Bundesregierung die Empfehlung erweitert. Es wurden Stellen zur Schlichtung eingerichtet, an die sich die Kunden wenden können, sofern sie sich ungerecht behandelt fühlten. Auch hierdurch verbesserte sich die Situation.
Durch diese Maßnahmen konnten laut einer letzten Erhebung bis Ende 2007 über 2 Millionen Menschen (davon 45 517 bei der Berliner Sparkasse) ein Konto eröffnen.

Darüber hinaus hat der Deutschen Bundestag die Bundesregierung beauftragt, über die Umsetzung der Empfehlung regelmäßig zu berichten. Seitdem legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor, der als Grundlage zur Überprüfung dient, ob in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung notwendig ist.

Leider bestehen bei der Umsetzung dieser Regelungen immer noch erhebliche Mängel, da nach wie vor die Einrichtung eines Girokontos für jedermann in großem Unfang verweigert wird beziehungsweise keine umfassende Begründung für Kündigungen von Girokonten von den Banken vorgelegt werden.

Aufgrund dieser Zustände besteht für die Bundesregierung ein Bedarf an verbindlichen Regelungen, die die Kreditinstitute zur Einhaltung der Vereinbarungen verpflichten. So kommt auch die Bundesregierung in ihrem letzten Bericht vom Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die unverbindliche Empfehlung zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute weiter entwickelt werden sollte. Zudem ist laut des Berichtes eine gesetzliche Regelung möglich.

Im Bereich des Kontopfändungsschutzes konnte zwischenzeitlich eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Bereits im September 2007 hatte das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Rahmen der Beratungen noch Verbesserungen erfahren hat und im April 2009 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Mit dem Gesetzesentwurf wird ein effektiver Schutz vor Kontopfändung geschaffen, um dem Kontoinhaber die Geldmittel, die er zur Bestreitung seines existenziellen Lebensbedarfs benötigt, zu sichern. Mit dem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erhält der Kontoinhaber in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro bei Ledigen) einen Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge et cetera getätigt werden können.

Ich denke, dass diese Regelung eine wichtige Maßnahme ist, um Bürgerinnen und Bürger davor zu schützen, in einer finanziellen Notlage ihr Konto zu verlieren.

In Bezug auf das Girokonto für jedermann kann ich derzeit nur jedem Betroffenen die Empfehlung geben, sich an die zuständigen Beschwerdestellen zu wenden.
Nichtsdestotrotz sollte den Empfehlungen des letzten Berichtes der Bundesregierung gefolgt werden. Wenn es mit der unverbindlichen Empfehlung nicht funktioniert, dann muss die Möglichkeit zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute geschaffen werden.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

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swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
11.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

1. Frage : Wie gross ist die Mehreinahme bei der Mehrwertsteuer, welcher durch den gesteigerten Neuwagenerwerb erzielt wurde, im Verhältnis zur gezahlten Abwrackprämie ?

2. Frage : Wieviel kostet der Afghanistaneinsatz jährlich den Steuerzahler ?

3. Frage : Warum ist es nicht möglich anstatt eine Rente mit 67 anzustreben, lieber eine Rente mit 45 Versicherungsjahren durchzusetzen ?
Antwort von Swen Schulz
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11.08.2009
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage zum Thema Umweltprämie kann ich leider nicht beantworten. Meines Wissens gibt es keine statistische Erhebung bezüglich des Umsatzsteueraufkommens aus dem Erwerb von Neuwagen.

Die Ausgaben für den Einsatz in Afghanistan werden nicht jährlich veranschlagt. Vielmehr wird der Kostenaufwand für das gesamte Mandat berechnet. Das derzeitige Mandat hat eine Laufzeit von 14 Monaten und die Ausgaben werden circa 688 Millionen Euro betragen. Diese Summe umfasst sämtliche Ausgaben, die den Schutz der Zivilbevölkerung als auch den der Soldaten garantieren sollen.

Um den Herausforderungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken und die nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung garantieren zu können, ist die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang von 2012 an schrittweise und langfristig auf 67 Jahre angehoben worden. Die Anhebung des Rentenalters muss sozialverträglich umgesetzt werden, indem sie mit einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden wird.

Für Versicherte mit 45 Versicherungsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege ist weiterhin ein abschlagsfreier Rentenzugang mit 65 Jahren vorgesehen. Dies ermöglicht insbesondere Arbeitnehmern in Berufen mit schwerer Belastung, die ihre Erwerbstätigkeit in der Regel wesentlich eher beginnen als beispielsweise Akademiker, weiterhin die Beibehaltung des bisherigen Renteneintrittsalters. Darüber hinaus gelten natürlich die rentenrechtlichen Regelungen bei Erwerbsminderung weiter.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch festgehalten, dass erst in den Jahren 2010 bzw. 2011 endgültig darüber entschieden wird, ob mögliche getroffene Regelungen unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertretbar sind und die getroffenen Regelungen bestehen bleiben können.

Überlegungen, grundsätzlich an langjährig Versicherte unabhängig von einer bestimmten Altersgrenze eine Rente zu zahlen, wären im Hinblick auf das Versicherungsprinzip problematisch, weil die langjährig Versicherten ihre Rente länger beziehen würden.

Die Differenzierung nach Beitragsjahren würde insbesondere Frauen benachteiligen. Die Forderung kommt dem Gebot, keine mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung zu betreiben, nicht nach, da nur der geringste Teil der Frauen derart lange Beitragszeiten aufweisen können. Frauen könnten die besondere Vergünstigung eines früheren abschlagsfreien Rentenzugangs selber in der Regel nicht in Anspruch nehmen, müssten diese Leistung aber durch ihre Beitragszahlung mitfinanzieren.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
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Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

als ehemaliger Spandauer habe ich 2 Fragen an Sie:

1. Wie stehen Sie und Ihre Partei zum lange geplanten Zentrum für Vertreibungen in Berlin und weshalb kommt es bei der Umsetzung dabei laufend zu Verzögerungen?

2. Wie stehen Sie als Abgeordneter persönlich zu Volksabstimmungen (Verfassung, Euro-Einführung, EU allgemein, Kriegseinsatz Afghanistan usw.)?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Swen Schulz
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2009
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die SPD hat das Projekt eines "Zentrums gegen Vertreibungen" in der Form, in der es vom Bund der Vertriebenen und von der im Jahr 2000 gegründeten gleichnamigen Stiftung angestoßen worden ist, stets in aller Deutlichkeit abgelehnt. Dieses Projekt wurde sowohl im eigenen Land als auch von den europäischen Nachbarn Deutschlands, insbesondere Polen abgelehnt, da mit der einseitigen Fokussierung auf die Vertreibungen der Deutschen Geschichtsrevisionismus befürchtet wurde.
Die SPD plädierte stattdessen seit je her für einen europäischen Ansatz, der den gemeinsamen europäischen Blick auf die schmerzvollen Erfahrungen der Deutschen, aber auch anderer Völker im Europa des 20. Jahrhunderts dokumentiert und die Verständigung darüber fördert.

Das "Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität", von Kulturstaatsministerin Dr. Christina Weiss mit ihren Kollegen aus Polen, der Slowakei und Ungarn im Februar 2005 gegründet, vernetzt bestehende Initiativen und Institutionen, die sich europaweit und grenzüberschreitend mit dem Thema Vertreibungen, aber auch allgemeiner mit den Opfern von Totalitarismus und Diktaturen befassen. Das Netzwerk befördert den Dialog über diesen Teil europäischer Geschichte. Die SPD hält es für wichtig, die Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn in dieser Form fortzusetzen und zu intensivieren, um die Perspektive einer gemeinsamen europäischen Geschichtsaufarbeitung zu entwickeln.

Die SPD hat sich in der Diskussion um das Gedenken an Flucht und Vertreibung dafür eingesetzt, dass diese schwierige Geschichte im Dialog mit den europäischen Nachbarn aufgearbeitet und dargestellt werden muss. Zudem war es Anliegen der SPD, dass eine Einrichtung zum Gedenken an Flucht und Vertreibung in öffentlicher Trägerschaft entsteht. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 wurden die unterschiedlichen Positionen von Union und SPD in einem Kompromiss zusammengeführt: im Geist der Versöhnung mit den Nachbarländern sollte eine Erinnerungs- und Dokumentationsstätte in Berlin entstehen.

Der SPD war es immer wichtig, diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nach innen wie nach außen in einem offenen und aufrichtigen Dialog über die Aufarbeitung der Geschichte der Vertreibungen umzusetzen. Offen und aufrichtig heißt vor allem, die historischen Ursachen und Hintergründe deutlich zu benennen: den vom nationalsozialistischen Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg und die dabei begangenen brutalen Verbrechen. Dazu gehören auch die in Polen und Tschechien erfolgten Zwangsumsiedlungen der dortigen Bevölkerung durch die deutsche Besatzung.

Am 19. März 2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum zur Abstimmung vorgelegt, den der Deutsche Bundestag schließlich am 4. Dezember 2008 beschlossen hat. Damit wird in der Trägerschaft der Bundesstiftung Deutsches Historisches Museum eine unselbstständige Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung mit folgenden, aus Sicht der SPD zentralen Bestandteilen eingerichtet: eine Dauerausstellung auf der Grundlage der vom Bonner "Haus der Geschichte" (HdG) konzipierten Ausstellung "Flucht, Vertreibung, Integration", eine Institution in ausschließlich öffentlicher, staatlicher Trägerschaft, eingebettet in die bestehende Museumslandschaft, die differenzierte historische Darstellung von Ursache und Wirkung und die Einbeziehung der Perspektiven unserer europäischen Nachbarstaaten.

Um konkrete Elemente der Dauerausstellung zu erarbeiten, wurde unser Vorschlag aufgegriffen, eine internationale Konferenz unter Beteiligung von Wissenschaftlern aus mehreren Ländern durchzuführen. Dabei sollen Vorschläge und Kriterien zu Konzeption und Umsetzung der Ausstellung erarbeitet werden. Diese Konferenz wird zu Beginn der kommenden Legislaturperiode stattfinden.

Im April 2009 wurde der Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung benannt, im Juli 2009 der Direktor der Stiftung, Prof. Dr. Manfred Kittel, vom Stiftungsrat bestellt. Damit können die nun anstehenden Entscheidungen über die Ausschreibung des Architektenwettbewerbs für die Sanierung des Deutschlandhauses und die Benennung des wissenschaftlichen Beraterkreises der Stiftung erfolgen.

An der Chronologie dieser Entscheidungen können Sie erkennen, dass die Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zügig erfolgt.


Ich bin ein absoluter Befürworter, wenn es um die Einführung von Instrumenten der direkten Demokratie in unser Grundgesetz geht.

Die Einführung von Elementen direkter Demokratie stellt aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung zum parlamentarisch-repräsentativen System dar. Dadurch bekämen die Bürgerinnen und Bürger über ihre Teilnahme an den Wahlen zum Deutschen Bundestag hinaus endlich auch die Möglichkeit, direkt auf die Bundespolitik und deren Entscheidungen Einfluss zu nehmen und selbst mit zu gestalten. Das kann nicht zuletzt auch zu einer Belebung der parlamentarischen Demokratie führen.

Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt schon seit vielen Jahren die Position, die plebiszitären Elemente im Grundgesetz insgesamt zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten zur direkten Teilhabe zu verschaffen. So brachte die SPD-Bundestagsfraktion bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, einen Gesetzentwurf ein, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte.

Im Jahr 2002 verständigten wir uns mit unserem damaligen Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen und erarbeiteten gemeinsam einen erneuten Antrag zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Bundestags-Drucksache 14/8503). Dafür müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden und eine solche Verfassungsänderung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Da die CDU/CSU-Fraktion die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung damals ablehnte, kam diese Mehrheit nicht zustande.

Zuletzt hatten die Koalitionsfraktionen der vergangenen Wahlperiode im Herbst 2004 dazu einen Anlauf unternommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf mit der Opposition diskutiert. Die FDP hatte bereits Dialogbereitschaft und grundsätzliche Zustimmung signalisiert, doch auch dieses Mal ließen sich die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion nicht umstimmen.

Für die SPD war das Thema Volksgesetzgebung damit aber keinesfalls vom Tisch. Wir haben unserer Forderung dann erneut in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl im Jahr 2005 explizit Ausdruck verliehen. So hieß es darin: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid".

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU nach der letzten Bundestagswahl haben wir erreicht, dass im Koalitionsvertrag zumindest folgende Formulierung aufgenommen wurde: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen".

An meinen Ausführungen merken Sie sicherlich schon, dass der Wille allein bei diesem Vorhaben leider nicht ausreicht, sondern dass die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundesebene nur möglich ist, wenn auch die CDU/CSU dieses Vorhaben endlich unterstützt. In dieser Legislaturperiode wurde leider nicht erkennbar, dass sie von ihrer bisherigen Position abrücken werden. Und ich befürchte, dass auch zukünftig die CDU/CSU bei ihrer Position bleiben und das Thema ignorieren wird.

Meines Erachtens sollte sich die Bundespolitik der direkten Demokratie nicht verschließen, zumal sie auf der Ebene der Bundesländer und in den Kommunen bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist und sich grundsätzlich auch bewährt hat.

Obwohl Sie sich eigentlich nur bezüglich der Einführung von direkter Demokratie in das Grundgesetz an mich gewandt haben, möchte ich gerne kurz auf die Situation in Berlin zu dieser Thematik eingehen. Als ehemaliger Spandauer ist es für Sie sicherlich interessant, zu erfahren, welche Entwicklungen stattgefunden haben und welche Neuerungen in der Stadt und insbesondere in den Bezirken eingeführt wurden.

Lange Zeit konnte Berlin beim Thema direkte Demokratie nicht mithalten, war stets Schlusslicht und landete Jahr für Jahr auf Platz 16 beim Bundesländervergleich. Im Jahr 2005 ist es jedoch auf Initiative der Koalition aus SPD und DIE LINKE endlich gelungen, den Weg frei zu machen für mehr Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den Bezirken. Durch diese Initiative, die im Abgeordnetenhaus von Berlin von allen Fraktionen, außer der CDU-Fraktion, unterstützt wurde, hat Berlin endlich seine Außenseiterposition aufgegeben und einen ersten Schritt in Richtung einer Landes- und Bezirkspolitik unternommen, bei der die Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter, das heißt als aktive Bürgerinnen und Bürger, akzeptiert und ernst genommen werden. Der Verein "Mehr Demokratie e.V." bescheinigte Berlin sogar die "bürgerfreundlichste Regelung, die in Deutschland je von einem Parlament beschlossen wurde".

In Spandau fand beispielsweise im Februar letzten Jahres der erste Bürgerentscheid im Bezirk statt, es ging dabei um die Zukunft der Halbinsel am Großglienicker See. Inzwischen wurden in dieser Form die Bürgerinnen und Bürger sowohl in einzelnen Bezirken als auch in Gesamt-Berlin schon mehrere Male an die Wahlurne gerufen und viele von ihnen haben ihr Recht wahrgenommen. Hier seien nur die Bürgerentscheide zum Thema "Tempelhof" oder "Pro-Religion" zu erwähnen.

Anfang 2008 hat die Mehrheit im Abgeordnetenhaus von Berlin weitere Schritte zur Vereinfachung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden unternommen.
So können seit dem 20. Februar 2008 beispielsweise auch 16-Jährige an einer Volksinitiative teilnehmen, das war bislang nur möglich, wenn man volljährig war. Bisher wurden für einen Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative 90.000 Unterschriften benötigt, nach der Neuregelung sind nur noch 20.000 Unterschriften notwendig.
In Berlin haben meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD damit einen großen Durchbruch erlangt. Ein Durchbruch, der auf der Bundesebene zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht erreichbar scheint.

Notwendig wäre, dass auch die CDU/CSU endlich den Trend hin zu mehr direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern und die Annahme und Akzeptanz dieser Verfahren sowohl von Seiten der Politik als auch von Seiten der Bürgerinnen und Bürger erkennen, ihre Position noch einmal überdenken und ihre Vorbehalte gegenüber direkter Demokratie endlich über Bord werfen. Nur dann kann es uns gelingen, mehr direkte Demokratie im Grundgesetz zu verankern.

Hannover liegt nun nicht gerade um die Ecke von Spandau. Aber falls Sie sich mal in Berlin aufhalten und weiteren Gesprächsbedarf auch zu anderen Themen haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.
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Swen Schulz, MdB
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Frage zum Thema Internationales
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

mich würde bezüglich der EU-Erweiterung interessieren, wie Sie zu einem EU-Beitritts Kroatiens stehen.
Von dem Grenzstreit mit dem Nachbarstaat Slowenien haben Sie sicherlich auch gehört. Hier wäre meine Frage, ob Sie die slowenische Blockade der Beitrittsverhandlungen Kroatiens mit der EU nachvollziehen können.
Antwort von Swen Schulz
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15.09.2009
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Kroatien erhielt im Juni 2004 den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU). Nachdem Ende 2008 ein detaillierter Fortschrittsbericht zum Stand der Beitrittsverhandlungen vorgelegt wurde, sollten die Verhandlungen Ende 2009 abgeschlossen werden, damit ein Beitritt dann spätestens 2011 erfolgen könnte.

Nach den bisherigen Verhandlungen erfüllt Kroatien alle erforderlichen Bedingungen für einen Beitritt. Kroatien wird sogar bescheinigt, mit seinen Reformen deutlich weiter zu sein als es viele Beitrittskandidaten der letzten beiden Erweiterungsrunden waren. Allerdings blockiert Slowenien seit Ende letzten Jahres alle weiteren Verhandlungen. Slowenien wirft Kroatien vor, im Rahmen der Gespräche Landkarten mit falschen Grenzen zwischen den beiden Ländern vorgelegt zu haben. Dadurch ergibt sich ein Konflikt, der anscheinend bilateral nicht zu lösen ist.

Natürlich sollte der Streit baldmöglichst beigelegt werden. Es sollten innerhalb der EU keine Konfliktlinien bestehen und diese blockieren können. Deshalb wäre es am besten, dass zeigen auch die Erfahrungen in der Zypernfrage, wenn es in diesem Streit noch vor dem Beitritt zu einer Klärung kommt. Die EU bemüht sich hier, als Schlichter zu vermitteln.

Andererseits stellt sich die Frage, wie weit es möglich ist, die Grenzfrage von den weiteren Beitrittsverhandlungen abzukoppeln. Dies hätte den Vorteil, gleichzeitig zum einen an der Konfliktlösung zu arbeiten und zum anderen die Verhandlungen fortzuführen, damit der Beitritt Kroatiens bei Erfüllung aller Kriterien möglichst rasch erfolgen kann.

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