Susanne Egbers (GRÜNE)
Kandidatin Bürgerschaftswahl Hamburg 2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Susanne Egbers
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Verwaltungsangestellte, Fachreferentin in der gesetzlichen Unfallversicherung
Wohnort
-
Wahlkreis
Lokstedt - Niendorf - Schnelsen , Listenplatz 2, Stimmen (Wahlkreis): 3.382, 4,1%
Landeslistenplatz
keinen
(...) Dies ist in der Regel gegeben, da Spaziergänger und Radfahrer sich hauptsächlich auf den Wegen bewegen und selten im Unterholz herumstreifen. Selbst der gehorsamste Hund bleibt immer noch ein Hund mit einem natürlichen Spiel- und Jagdtrieb, ich erwähnte es bereits, und das ist auch gut so. Bis er von einem für ihn sicherlich sehr spannenden Ausflug ins Unterholz oder auf einer Wiese, auf der Bodenbrüter ihre Brut pflegen zurückgerufen ist, ist die Störung bereits geschehen. (...)
Fragen an Susanne Egbers
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verkehr / Infrastruktur / Stadtentwicklung
20.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Egbers,

über Ihre Antwort an Frau Thumser bin ich entsetzt.
In der Stellinger Schweiz wohnen Ihrer Meinung nach welche Wildtiere?
Wenn ja, dann dürfte sich dort auch kein Spaziergänger oder Radfahrer aufhalten. Denn die würden ja ihrer Meinung nach Wildtiere genauso stören. Oder stören nur die Hunde in Hamburg? Wenn man eine Gehorsamsprüfung ablegen sollte , wofür bitte, wenn Sie davon ausgehen, dass Hund ja nie gehorcht?Jahrelang wurde dieses Gebiet von allen Bevölkerungsgruppen in friedlicher Co-Existenz genutzt.
Finden Sie Flächen, die mit Rattengift bestückt sind als Hundeauslauffläche OK?? Siehe Jaarsmoor!
Die Zeitschrift "City Dog" berichtete darüber!
Ausserdem sind die Hundeauslaufflächen im Winter gar nicht beleuchtet und somit auch nicht nutzbar.
Wann werden also alle Hundeauslaufflächen mit einer entsprechenden Beleuchtung versehen?
Ihre gegenüber Frau Thumser getroffene Aussage stimmt so nicht. Die Hundeauslaufflächen wären erst mit entsprechener Beleuchtung nutzbar. Brauchbar sind sie deshalb noch lange nicht, weil sie meistens zu klein und zu weit vom Wohnort entfernt sind.

Wo sollen die zusätzlichen Freilaufmöglichkeiten in Eimsbüttel sein bitte?
Bitte geben Sie hier die Strassennamen an?

Wann wird ein Strassenatlas herausgegeben, woraus ersichtlich ist, wo nun ein leinenbefreiter Hund laufen darf und wo nicht?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Susanne Egbers
6Empfehlungen
21.12.2007
Sehr geehrte Frau ,

wir wissen, dass die Stellinger Schweiz und auch andere größere Grünanlagen unter anderem von wild lebenden Rehen als Rückzugsraum genutzt werden. Sie und viele weitere Wildtiere, wie z.B. Bodenbrüter leben dort zurückgezogen abseits der Wege und stark genutzter Flächen. Ihre Frage macht ja auch deutlich, dass sie von uns in der Regel gar nicht bemerkt werden. Friedliche Co-Existenz funktioniert eben nur, wenn dieser Rückzug auch respektiert wird, wir also nicht in die Rückzugsräume dieser Tiere eindringen. Dies ist in der Regel gegeben, da Spaziergänger und Radfahrer sich hauptsächlich auf den Wegen bewegen und selten im Unterholz herumstreifen. Selbst der gehorsamste Hund bleibt immer noch ein Hund mit einem natürlichen Spiel- und Jagdtrieb, ich erwähnte es bereits, und das ist auch gut so. Bis er von einem für ihn sicherlich sehr spannenden Ausflug ins Unterholz oder auf einer Wiese, auf der Bodenbrüter ihre Brut pflegen zurückgerufen ist, ist die Störung bereits geschehen. Diese Beeinträchtigung für Wildtiere gilt es zu vermeiden. Deshalb galt ja bisher auch ein genereller Leinenzwang in allen Grün- und Erholungsanlagen.
Ihre Bemerkung zu der von Ihnen angenommenen friedlichen Co-Existenz ist einmal mehr ein Hinweis darauf, dass dieses Gebot in der Vergangenheit von zahlreichen Hundehalterinnen und Hundehaltern weder wahrgenommen noch respektiert wurde. Nur so ist es ja auch zu erklären, dass viele von Ihnen die jetzt erfolgte Lockerung nachdrücklich nicht als Verbesserung sondern als Einschränkung begreifen.Ich gehe mal davon aus, dass Sie ihre Frage danach, ob ich mit Rattengift bestückte Hundefreilaufflächen ok finde nicht wirklich ernst gemeint haben.......

Zur Beleuchtung: Grün- und Erholungsanlagen sind keine Autobahnen. Der Anspruch, sie möglichst naturnah zu gestalten, lässt eine generelle Beleuchtung nicht zu. Die gibt es lediglich dort, wo Wege durch Grünanlagen von Fußgängern und Radfahrern als Alltagswege z.B. zum Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit, zur Erreichung öffentlicher Verkehrsmittel etc. genutzt werden.Wo sich die in Eimsbüttel ausgewiesenen Hundeauslaufzonen (für gehorsamsgeprüfte Hunde) und Hundefreilaufflächen (für alle Hunde) befinden, können Sie unter dem unten stehenden link im Online-Auftritt des Bezirksamts nachlesen.
fhh.hamburg.de

Freundliche Grüße
Susanne Egbers
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
21.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Egberts,

vielen Dank für Ihre mail. Meine Fragen haben Sie zum grössten Teil leider nicht beantwortet..
Die Frage, ob ich es mit dem Rattengift erst meine, muss ich bejahen, sonst hätte ich sie nicht gestellt!
Also nochmal: Es wird in Hundeauslaufflächen Rattengift ausgelegt und zwar im Jaarsmoor.
Ist das Ihrer Meinung nach in Ordung oder nicht, Wenn nicht, was gedenken Sie dagegen zu tun?????
Ihr Argument, das Hundeauslaufflächen keine Autobahnen sind, empfinde ich als sehr arrogant. Also sollen Hundehalter im Dunkeln Gassi gehen oder wie?
Zu den Wildtieren:
Wurden zum Inkrafttreten des Hundegesetzes in der Stellinger Schweiz Rehe ausgesetzt? Wenn ja wieviele?
Habe dort noch nie eins gesehen. Wenn die Rehe schon vorher da waren, wie konnten diese wohl überleben ohne Hundegesetz? Wenn es dort viele Rehe gibt, würde die Anwesenheit von Spaziergängern und Radfahrern genauso stören, wie die von Hunden.
Mich wundert jetzt auch sehr, dass Sie nicht gegen die Jagt mobil machen, wenn jetzt die Rehe für Ihre Argumentation herhalten müssen oder tun Sie das?
Übrigens ist meine Einstellung;: jedes Tier zu achten und das habe ich auch all meinen Tieren beigebracht, wozu nicht nur ein Hund zählt..
Ich hoffe, ihre nächste Antwort von Ihnen überzeugt mich nicht davon, dass Sie Hundehalter für Menschen zweiter Klasse halten, die im Dunkeln mit ihren Hunden spazierengehen sollen auf Hundeauslaufflächen, wo Rattengift ausgelegt ist auf Flächen, die noch nicht mal korrekt ausgeschildert sind.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Susanne Egbers
2Empfehlungen
12.01.2008
Sehr geehrte Frau ,

zu Ihrer Frage zum Auslegen von Rattengift auf der Grünfläche am Jaarsmoor kann ich wirklich nicht viel sagen. Ich höre davon zum ersten Mal und ich weiß nicht wer dort zu welchem Zweck Rattengift ausgelegt hat. Da es sich hier um eine Grünanlage innerhalb eines Wohngebiets handelt, kann ich mir aber schon vorstellen, dass bei vermehrtem Vorkommen von Ratten hier im Interesse der Anwohner die Rattenbekämpfung aus gesundheitlichen Gründen geboten ist.

Hundefreilaufflächen sind ja nicht ausschließlich zum Hundefreilauf geschaffene, angelegte und hergerichtete Flächen. Es handelt sich dabei um Teile von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf denen neben anderen Freizeit- und Erholungsnutzungen auch der Hundefreilauf freigegeben ist. Auch wenn die Freigabe in der Regel dazu führt, dass diese Flächen von anderen Nutzern kaum oder nicht mehr genutzt werden (können), sind sie keine Exclusiv-Flächen für Hunde und ihre Halterinnen. Es gelten dort für Hundehalterinnen und Hundehalter die selben Aufsichts- und Sorgfaltspflichen wie überall und es gibt eben auch keine spezielle Ausstattung, z.B. Beleuchtung. Hundehalterinnen und Hundehalter sind somit weder besser noch schlechter gestellt als alle anderen Nutzerinnen von Grün- und Erholungsanlagen auch.

Noch einmal zum Thema Wildtiere:
Natürlich wurden in der Stellinger Schweiz nicht extra zum Inkrafttreten des Hundegesetzes Rehe ausgesetzt. Die Tatsache, dass Sie dort noch nie eines gesehen haben, bedeutet ja nicht, dass dort keine Rehe leben. Durch das Hundegesetz hat sich die Situation der Rehe lediglich dahingehend verschlechtert, dass nun nach Umsetzung der Globalrichtlinie eine Fläche zum Hundefreilauf freigegeben ist. Diesen Bereich werden sie jetzt meiden. Im gesamten übrigen Bereich bestand vorher und besteht jetzt ein Anleingebot, da hat sich mit Inkrafttreten des Hundegesetzes nichts geändert. Das ist und bleibt in meinen Augen sinnvoll und geboten, um Rehen und anderen Wildtieren abseits der von Menschen genutzten Flächen den nötigen Rückzugsraum zu bieten.

Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2008 wünscht Ihnen

Susanne Egbers
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr / Infrastruktur / Stadtentwicklung
30.12.2007
Von:
-

Zu Ihrem Leserbrief in der Wie-Wo 27.12.07: es war eine nie wiederkehrende Gelegenheit 650 TEU Steuergelder für 21 Parkplätze auszugeben. Nun streben Sie ein Sonntagsparkverbot an, um Passanten "einen Platz zum verweilen " anzubieten. Motto: heute treffen wir uns auf dem Parkplatz Tibarg zu klönen. TOLL! Eine Verschwendung von Steuergeldern, aber darin sind ja Politiker aller Parteien wahre Weltmeister. Es wäre besser gewesen, die 650 TEU (oder mehr?) nicht an Anspruch zu nehmen, sie erhöhen nämlich nur die Hamburger Staatsschulden.
Oder glauben Sie, dass 1€-Shops einen erhöhten Parkplatzbedarf haben?
Antwort von Susanne Egbers
6Empfehlungen
04.01.2008
Sehr geehrter Herr ,

der jetzt fertiggestellten baulichen Umgestaltung des Tibarg-Süd ist ein Ergebnis eines mehrjährigen Diskussions- und Abstimmungsprozesses, an dem sich vor Ort Grundeigentümer, Einzelhändler, Bürgerinnen und Bürger und die Kommunalpolitik beteiligt haben. Ziel war eine Belebung und Attraktivitätssteigerung des südlichen Tibarg, der unter dem Besuchermagneten "Tibarg-Center" arg zu leiden hat. Dass dies so ist, haben wir alle in den letzten Jahren beobachten können, als immer wieder alteingesessene Einzelhandelsgeschäfte 1 €- Shops und Ähnlichem wichen bzw. gen Norden zogen.

Diese Entwicklung kann natürlich nicht allein städtebaulich beeinflusst werden. Es sind ja die Einzelhandelsunternehmen selbst, die über ihre Standorte entscheiden und auch die Grundeigentümer, die sich ihre Mieter aussuchen (können). Und nicht zuletzt spielen da auch die Konsumenten, nämlich wir alle selbst, eine Rolle, die sich entscheiden im örtlichen Einzelhandel einzukaufen oder lieber im Supermarkt oder im Megastore "auf der grünen Wiese".

Um eine erfolgreichere Vermietung und Ansiedelung attraktiver Einzelhandelsunternehmen zu ermöglichen, haben die Grundeigentümer und Einzelhändler vor Ort die Schaffung von Parkplätzen in direkter Nähe ihrer Geschäfte vorgeschlagen bzw. gefordert. Solange Einkaufen offensichtlich für die allermeisten Kundinnen und Kunden untrennbar mit dem Parkplatz direkt vor der Tür verbunden ist, ist diese Forderung auch nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Ein weiteres Thema in der Diskussion war der "trennende" Effekt der bis zum Umbau dort befindlichen "Wellen", der einen Wechsel von einer Geschäftszeile zur anderen erschwerte und dem Platzcharakter sicherlich abträglich war.

Mit dem Umbau wurden nun die Maßnahmen, die die öffentliche Hand zur Belebung des südlichen Tibarg beitragen kann, umgesetzt. Wie Sie sehen, haben hier nicht "die Politiker" allein entschieden. Vielmehr war die Entscheidung das abgestimmte Ergebnis zwischen allen im Ortsausschuss vertretenen Parteien und allen anderen Beteiligten sowie einer Abwägung des Möglichen und Machbaren. Weitere Maßnahmen müssen von Seiten der Grundeigentümer und Einzelhändler erfolgen und sind auch bereits eingeleitet. Ich hoffe sehr, dass die verschiedenen Maßnahmen langfristig erfolgreich sein werden.

Die aktuelle Diskussion im Niendorfer Wochenblatt zeigt deutlich, dass zum Glück nicht alle Niendorferinnen und Niendorfer den Tibarg-Süd allein als Parkplatz sehen und sehen wollen. Die GAL auch nicht. Wir meinen, es muss möglich sein, hier beide Nutzungen nebeneinander zu leben. Die Möglichkeit zum Kurzparken an Werktagen und das Platzerlebnis an Sonn- und Feiertagen.

Freundliche Grüße und die besten Wünsche für ein gesundes und
erfolgreiches Jahr 2008!
Susanne Egbers
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
03.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Egbers,

wie stehen Sie zu der Tatsache, dass im Wohngebiet Langenhorst/Niendorfer Str./Brandfurt in einem ehemaligen
Landschaftsschutzgebiet (das Schild wurd kurz mal umgelegt, um das Asylantenheim Niendorfer Str. errichten zu können) ein Betriebshof/Recyclinghof (siehe Bebauungsplan Niendorf 86 - einzusehen bei Google) mit 18 m hohen Salzsilos (siehe Bebauungsplan Niendorf 86, Seite 7) 40 LKW´s und den ent- sprechend großen Gebäuden, entstehen soll??? Es kann doch nicht wahr sein, dass zu der Belastung durch Fluglärm, starker Autoverkehr, jetzt auch noch verstärkter Güterbahnverkehr dann noch hier ein Betriebshof/Recyclinghof der Stadtreinigung ent- stehen soll!!! Wieso wird ein Gebiet, welches geprägt ist von viel Natur (liegt im Anschluss zum Niendorfer Gehege) und Einzelhausbebauung so zerstört?? Hier wird mit aller Macht ein Projekt durchgedrückt, welches keiner will. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und weiter: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Doch wohl nicht dieses Projekt!!! Es dient nur der Selbstverwirklichung einiger Personen!!!

Dieses Gebiet ist außerdem Hochwasser gefährdet und wird regelmässig durch die Kollau überflutet, wie auch jetzt wieder. Durch Versiegelung dieser riesigen Fläche wird das Grund- wasser erneut steigen (schon geschehen durch den Bau von Mercedes und U 2) und für noch mehr feuchte Keller sorgen. Staubpartikelbelastung, weitere starke Verlärmung, Vernichtung von Natur (hier leben Rehe, Fasane, Fischreiher usw.) werden in Kauf genommen ohne Rücksicht auf Nachbarschaft und Natur.

Ich bitte um eine wirliche Stellungnahme zu diesem Thema und bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Susanne Egbers
2Empfehlungen
07.02.2008
Sehr geehrte Frau ,

der jetzige Standort des Recyclinghofs der Stadtreinigung am Offakamp ist aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung problematisch. Deshalb ist die Stadtreinigung auf der Suche nach alternativen Standorten, bevorzugt auf Konversionsflächen. Dies ließ sich aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht realisieren, so dass jetzt im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens der von Ihnen erwähnte Standort geprüft werden soll.

Die GAL hat in allen Gremien von Beginn an deutlich gemacht, dass dieser Planungsprozess, ausdrücklich ergebnisoffen erfolgen soll und dafür gesorgt, dass die zahlreichen Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden eingehend geprüft werden. Außerdem wollen wir, dass weiterhin alternative Standorte oder die Möglichkeit zum Weiterbetrieb am jetzigen Standort durch technische Veränderungen ebenfalls geprüft wird.

Wir werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Hochwasserproblematik, darauf achten, dass im weiteren Verfahren wirklich alle Einwände und Bedenken, die den politischen Gremien bisher noch nicht vorliegen, kritisch geprüft werden.

Freundliche Grüße
Susanne Egbers
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
07.02.2008
Von:

Hallo Frau Egbers,

ich freue mich über den Beschluss, nicht mit der CDU zu koalieren und kann Ihnen getrost meine Stimmen geben !!!
Eine Frage zum Thema LärmschutzVO, die es, wie ich hörte, nicht mehr geben soll (EU-Recht).
Leider wird es in Niendorf immer lauter, nicht nur durch den Flugverkehr, sondern v. a. durch die sehr lauten Gartengeräte (mit Elektroantrieb (elektrische Sägen, Laubpüster, Turborasenmäer etc.) die leider auch während der Ruhezeiten (die es ja wohl nicht mehr gibt) betrieben werden.
Für alte, kranke und behinderte Menschen ist das schwer erträglich, ebenso für Menschen, die hier ihr Büro betreiben und arbeiten.
Gibt es Pläne, hier eine Änderung zu erzielen oder muss man/frau aus Niendorf flüchten?
Ich freue mich auf Ihre Nachricht und wünsche Ihnen (und damit auch mir) viel Erfolg bei der Wahl.

Freundliche Grüße von
Antwort von Susanne Egbers
5Empfehlungen
11.02.2008
Sehr geehrte Frau ,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre guten Wünsche und Ihr Vertrauen! Ich bin ebenfalls froh, dass wir mit dem jüngsten Beschluss unseres Landesvorstands noch einmal klar ausgesagt haben, was für mich und auch den Kreisverband Eimsbüttel eigentlich immer klar war: Eine Koalition mit der CDU ist für uns sowohl im Land als auch im Bezirk einfach nicht vorstellbar, weil es viel zu viele Differenzen in den für uns wichtigen Bereichen gibt. Wir stehen zur Rot-Grünen Koalition, die ja hier in Eimsbüttel in den letzten 10 Jahren eine durchaus erfolgreiche Politik gemacht hat.

Zum Thema Lärmschutz:
Die Gesetzgebung zum Lärmschutz ist in der Tat sehr komplex und für den Laien schwer nachvollziehbar. Aus der EU-Richtlinie und den daraus abgeleiteten Durchführungsverordnungen ergeben sich aber durchaus weiterhin Schutzzeiten, zu denen bestimmte Geräte nicht betrieben werden dürfen. Für die von Ihnen angesprochenen Geräte bedeutet das in der Regel, dass sie in den Zeiten von 20.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Besonders laute Geräte dürfen sogar nur in den Zeiten von 9.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr betrieben werden. Wenn Sie sich dazu genauer informieren möchten, können Sie dies unter dem nachstehenden link im Online-Auftritt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt tun:

fhh.hamburg.de

Rechtliche Regelungen hierzu gibt es also. Trotzdem haben wir alle zunehmend unter derartigen Lärmbelastungen zu leiden. Für meinen Geschmack gerät da bei der Entscheidung, solche Geräte überhaupt zu benutzen zunehmend auch das Verhältnis von Nutzen und Belastung aus dem Gleichgewicht. Dazu scheint es mir auch immer weniger üblich zu sein, Ruhezeiten auch wirklich zu respektieren und Rücksicht auf andere zu nehmen. Wer durch die Missachtung von Ruhezeiten beeinträchtigt wird, muss leider oft erst durch Beschwerden versuchen, zu seinem Recht zu kommen.

Auf Initiative der GAL hat sich jüngst der bezirkliche Ausschuss für Grün, Umwelt und Gesundheit mit dem Betrieb von so genannten "Laubpustern" beschäftigt. Was den Einsatz für Aufgaben des Bezirksamts betrifft, wird jetzt noch einmal geprüft, ob der Einsatz dieser Geräte wirklich wirtschaftliche Vorteile hat, oder ob es nicht gelingen kann in vertretbarer Weise das selbe "Arbeitsergebnis" mit anderen, weniger Lärm- und Abgasbelasteten Methoden, zu erreichen.

Freundliche Grüße von
Susanne Egbers
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Susanne Egbers
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.